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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1994 - 1 StR 723/93   

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https://dejure.org/1994,1829
BGH, 17.02.1994 - 1 StR 723/93 (https://dejure.org/1994,1829)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1994 - 1 StR 723/93 (https://dejure.org/1994,1829)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 1 StR 723/93 (https://dejure.org/1994,1829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 297
  • StV 1994, 227
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Die neu erkennende Jugendschutzkammer wird zu bedenken haben, daß bei der Aussage kindlicher Zeugen der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; StV 1995, 6, 7; Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 327; Leferenz in Göppinger/Witter (Hrsg.), Handbuch der forensischen Psychiatrie II (1972) S. 1334, 1335, 1339).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn "Aussage gegen Aussage" steht

    Auch ist im Urteil die Entwicklung der Aussagen der Verurteilten C. und D. im Laufe ihrer mehrfachen Vernehmungen, der für die Bewertung der Zuverlässigkeit der Angaben des C. Bedeutung zukommt, nicht mit der für die Beurteilung erforderlichen Ausführlichkeit dargestellt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Die dargelegte, für die Beurteilung derartiger Aussagen äußerst bedeutsame Entstehungsgeschichte (BGH StV 1994, 227 m.w.Nachw.) hat die Jugendschutzkammer rechtsfehlerfrei als "stimmig" bewertet.
  • BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Geltendmachung einer Aufklärungsrüge

    Besondere Aufmerksamkeit ist in Fällen, in denen es um sexuellen Mißbrauch von Kindern geht, der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung zuzuwenden (BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 422/97

    Beweiswürdigung im Revisionsverfahren - Besondere Bedeutung des Aussageverhaltens

    Dies gilt umso mehr, als U. vor Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen privaten Befragungen zu den Tatvorwürfen ausgesetzt war (vgl. BGHR StPO § 261, Beweiswürdigung, widersprüchliche 4 m.w.N.; BGH StV 1994, 227).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Die neu erkennende Strafkammer wird auch zu bedenken haben, daß bei der Aussage kindlicher Zeugen der - noch näher aufzuklärenden - Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7) und daß die Deutung von Kinderzeichnungen und der Einsatz sogenannter anatomisch-korrekter Puppen zu diagnostischen Zwecken (vgl. UA 7, 8/9) in der psychologischen Fachwelt umstritten sind (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Scholz/Endres NStZ 1995, 6, 8 f.).
  • BGH, 24.02.2004 - 4 StR 582/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (sexueller Missbrauch; Würdigung der

    a) Zum einen hat die Jugendkammer nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt, daß bei der Würdigung der Aussage kindlicher Zeugen der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; 1998, 250; 1999, 306; NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03

    Beweiswürdigung (hohe Anforderungen bei der Situation Aussage gegen Aussage;

    Bei der Aussage kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen in Mißbrauchsfällen kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; 1998, 250).
  • OLG Brandenburg, 25.01.1999 - 2 Ss 72/98

    Heranziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit

    Dies gilt besonders auch deshalb, weil bei Aussagen kindlicher Zeugen der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (BGH StV 94, 227; NStZ 95, 558), welche vorliegend ebenfalls dadurch auffällig ist, daß S... die Vorfälle erstmals zur Sprache gebracht hatte, als sie von ihrer Mutter wegen ihres (angesichts ihres damaligen Alters möglicherweise nur pubertätsbedingten) Verhaltens energisch zur Rede gestellt worden war, und nur zögernd - über einen Zeitraum von zwei Wochen hinweg - berichtete, dabei zunächst von Vergewaltigung sprach und dies später relativierte.
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 214/94

    Aussage gegen Aussage - Abwägung - Urteilsbegründung

    Die neu zur Entscheidung berufene Jugendschutzkammer wird zu bedenken haben, daß bei der Bewertung von Bekundungen jugendlicher Zeugen der Entstehungsgeschichte einer Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1994 - 5 StR 620/93   

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https://dejure.org/1994,5521
BGH, 12.01.1994 - 5 StR 620/93 (https://dejure.org/1994,5521)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1994 - 5 StR 620/93 (https://dejure.org/1994,5521)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 5 StR 620/93 (https://dejure.org/1994,5521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stromtodbestimmung durch Messung der Myoglobinkonzentration im Herzblut - Berücksichtigung und Abwägung anderer Methoden durch den Tatrichter, wenn er sich zur Urteilsfindung auf eine wenig erprobte wissenschaftliche Methode stützt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 250
  • StV 1994, 227
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Bei der Beweiswürdigung hat er dann aber die für und gegen die noch nicht allgemein anerkannten Methoden und Ergebnisse sprechenden Gesichtspunkte mitzuberücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Januar 1994 - 5 StR 620/93 = StV 94, 227).

    Stützt sich der Tatrichter allerdings auch auf wissenschaftlich noch nicht allgemein anerkannte Methoden oder Erkenntnisse, so muß er das Revisionsgericht durch eine Darstellung des Streitstandes in die Lage versetzen, zu überprüfen, ob die Abwägung der für und gegen die Methoden oder Erkenntnisse sprechenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei stattgefunden hat (vgl. BGH a.a.O. = StV 94, 227; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 5).

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Daß das Landgericht dies bedacht und unter diesen Gesichtspunkten die Gutachten der Sachverständigen kritisch hinterfragt und in Auseinandersetzung mit den dazu in den einschlägigen Fachkreisen vertretenen Meinungen eigenständig bewertet (vgl. BGHSt 8, 113, 118; 41, 206, 214 f.; BGH StV 1994, 227, 228; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17) und deshalb zu Recht einen dauerhaften Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit angenommen hat, ist durch die Urteilsgründe nicht genügend belegt.
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

    Bei der Aussage kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen in Mißbrauchsfällen kommt zudem der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; 1998, 250).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Bei der Beweiswürdigung hat das Gericht dann aber diesen Umstand einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, die sich sowohl auf die allgemeinen Grundsätze der neuen Methode selbst als auch auf ihre konkrete Anwendung beziehen muß (BGHSt 41, 206, 215; BGH NStZ 1994, 250).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Im vorliegenden Fall kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung und der Entwicklung der Aussage des Kindes eine so erhebliche Bedeutung zu, daß - zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung - auf deren erschöpfende Darstellung und Erörterung in den Urteilsgründen nicht verzichtet werden kann (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 227; 1995, 6, 7; NStZ 1995, 558; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 12; § 337 Rdn. 27, 29).
  • BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98

    Einführung eines Beweisstücks in die Hauptverhandlung durch Augenscheinseinnahme

    Die Pflicht zu einer umfassenden Aufklärung kann gebieten, sich auch über Methoden und Verfahren zu unterrichten, die noch nicht allgemein anerkannt sind (vgl. BGHSt 41, 206, 215; BGH NStZ 1994, 250 [BGH 21.01.1994 - 5 StR 620/93]).
  • BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96

    Begründung der Glaubwürdigkeit - Zeuge - Zirkelschluß - Rückschluß mit

    Der Entstehungsgeschichte kommt gerade vor dem Hintergrund personensorgerechtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Kindeseltern besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4).
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