Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.1994 - 1 Ws 118/94   

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OLG Düsseldorf, 21.02.1994 - 1 Ws 118/94 (https://dejure.org/1994,4801)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.1994 - 1 Ws 118/94 (https://dejure.org/1994,4801)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 1 Ws 118/94 (https://dejure.org/1994,4801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 291 (Ls.)
  • StV 1994, 233
  • VersR 1994, 1318
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung bei Verletzung des

    Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind daher mit besonderer Beschleunigung zu führen (OLG Hamm NZV 2002, 380; OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln NZV 1991, 243; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 111 a Rdnr. 3, 14).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Für den weiteren Verfahrensgang weist der Senat auf folgendes hin: Nach allgemeiner Meinung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln StV 1991, 248), der sich der Senat im Hinblick auf den zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anschließt, sind Verfahren, in denen dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, beschleunigt zu führen.
  • OLG Hamm, 07.11.2006 - 4 Ws 556/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; vorläufige; Berufungsinstanz; Zulässigkeit;

    Anderenfalls wird bei Versäumnissen im Justizbereich und dadurch eintretenden erheblichen Verfahrensverzögerungen das Recht eines Beschuldigten auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren verletzt (zu vgl. OLG Düsseldorf, StV 1994, 233; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.01.1994 - 5 Ss (OWi) 19/94 - (OWi) 22/94 I   

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https://dejure.org/1994,10402
OLG Düsseldorf, 31.01.1994 - 5 Ss (OWi) 19/94 - (OWi) 22/94 I (https://dejure.org/1994,10402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.1994 - 5 Ss (OWi) 19/94 - (OWi) 22/94 I (https://dejure.org/1994,10402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 5 Ss (OWi) 19/94 - (OWi) 22/94 I (https://dejure.org/1994,10402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 233
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Bei sogenannten fahrzeugbezogenen Geschwindigkeitsverstößen wird der Bußgeldbescheid in seiner Wirksamkeit nicht dadurch beeinträchtigt, daß in ihm ein Tatort nicht mitgeteilt ist (wie OLG Düsseldorf VRS 87, 51 ).

    Nur im letzteren Fall - etwa beim Vorwurf der Mißachtung bestimmter Verkehrszeichen - bedürfte es der Angabe de Ortes (OLG Düsseldorf VRS 87, 51 f.; siehe auch OLG Hamm VRS 82, 235, 239; a.A. LG Münster VerkMitt 1995, 31).

  • OLG Hamm, 05.12.2003 - 2 Ss OWi 702/03

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; mehrere

    Der Bußgeldbescheid genügt seiner Umgrenzungs- und Informationsfunktion, wenn in ihm die einzelnen Verkehrsverstöße jeweils durch den Zeitraum, in dem sie begangen worden sein sollen, beschrieben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1996 in 2 Ss OWi 128/96 = VRS 92, 36, 37; BayObLG, NZV 1996, 160, 161; OLG Düsseldorf, VRS 87, 51, 52; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 57 a StVZO, Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte

    Es entspricht vielmehr einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat NZV 94, 292 = VRS 88, 366; Beschlüsse vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B) und vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); OLG Hamm NZV 92, 159 = VRS 82, 235; ZfS 94, 187; OLG Düsseldorf VRS 87, 51 = VM 94, 43; NZV 96, 503 = NStZ-RR 96, 376; siehe dazu auch Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 3 Rn. 76 b), daß die sichergestellte Diagrammscheibe eines nach Artikel 3 I VO (EWG) Nr. 3821/85 vom 20.12.1985 mit einem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeugs auch daraufhin ausgewertet werden darf, ob der Fahrer gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    a) Dahinstehen kann, ob die Ortsangabe bestimmt genug ist, nachdem dem Betroffenen mehrere Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden, der angegebene Tatort allerdings ersichtlich nur derjenige ist, an dem der Betroffene angehalten und kontrolliert wurde (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VRS 87, 51 f., OLG Hamm VRS 82, 235/239).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss OWi 332/97
    Zur konkreten Bezeichnung der Tat bedarf es bei dem Vorwurf der Mißachtung bestimmter Verkehrszeichen als orts- und situationsbezogenem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften - im Unterschied zu einem allein fahrzeugbezogenen Verstoß gegen Verkehrsregeln - genauer Ortsangaben, damit Zweifel am Umfang der Rechtskraftwirkung nicht entstehen können (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1994 in VRS 87, 51f.; BayObLG NZV 1996, 160 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.1993 - Ss 42/93   

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https://dejure.org/1993,3623
OLG Köln, 12.03.1993 - Ss 42/93 (https://dejure.org/1993,3623)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.1993 - Ss 42/93 (https://dejure.org/1993,3623)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 1993 - Ss 42/93 (https://dejure.org/1993,3623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittelführer; Wiedereinsetzung; Versäumung; Revisionsbegründung; Frist; Berufung; Zuständigkeit des Revisionsgerichts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 44, § 45, § 345

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 199
  • StV 1994, 233
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Der Tatrichter muß für das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (Senatsentscheidungen VRS 80, 34; 82, 358; Senatsentscheidung vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

    Die Beweiswürdigung des Tatrichters darf vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht zwar nur auf rechtliche Fehler überprüft werden; eine solche Überprüfung setzt aber die Mitteilung der tragenden Beweisgründe voraus (Senatsentscheidung VRS 80, 34; 82, 358; Beschluß vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

  • OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17

    Unzulässigkeit der Rechtsmittelwahl nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

    Für eine Wiedereinsetzung besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Angeklagten mit der Berufung (und anschließend eventuell zusätzlich der Revision) das Recht zu einer umfassenden Überprüfung des angefochtenen Urteils verbleibt (Senat NStZ 1994, 199; OLG Hamm NStZ 1991, 601; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; OLG Zweibrücken MDR 1985, 517; BayObLG wistra 2001, 279 f. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 101/11

    Frist zur Wahl des Rechtsmittels in Jugendsachen; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Nach der in Literatur und Rechtsprechung nahezu einhellig vertretenen und zutreffenden Auffassung ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Wahl nach rechtzeitiger Rechtsmitteleinlegung unzulässig (vgl. Meyer-Goßner, StPO 54. Auflage, § 335, Rdnr. 8; Löwe-Rosenberg, StPO - Hanack, 25. Auflage, § 335, Rdnr. 14; Karlsruher Kommentar zur StPO - Kuckein, 6. Auflage, § 335, Rdnr. 6; OLG Hamm, NStZ 1991, 601; OLG Köln NStZ 1994, 199; BayObLG wistra 2001, 279 m.w.N.).
  • OLG München, 20.11.2006 - 4St RR 210/06

    Verwerfung der Revision bei Übergang zur Berufung erst nach Ablauf der

    Abweichend von den Fällen, in denen zunächst ein unbestimmter Rechtsmittelangriff geführt wurde, führt dies nicht dazu, dass das eingelegte Rechtsmittel nunmehr als Berufung zu behandeln wäre, sondern, da im vorliegenden Fall das Rechtsmittel wirksam als Revision bezeichnet worden war, zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels der Revision (OLG Zweibrücken MDR 1979, 956/957; siehe auch OLG Köln NStZ 1994, 199/200), da diese innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO nicht begründet wurde.
  • OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10

    Rechtsmittelwechsel: Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist zum

    Die versäumte Handlung im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO besteht ebenso wie die rechtzeitige Handlung im Sinne des § 46 Abs. 1 StPO in der die Revisionsbegründung ersetzenden Erklärung, statt der Revision die Berufung zu wählen (aA Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 31.10.1980 - 1 Ws 343/80; OLG Köln Beschluss vom 12.03.1993 - Ss 42/93, jeweils zitiert nach juris; Meyer-Goßner aaO. § 335 Rn. 13; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 46 Rn. 4; Maul in Karlsruher Kommentar StPO 6. Aufl. § 46 Rn. 1).
  • OLG Naumburg, 28.04.2009 - 2 Ss 46/09

    Auswirkungen des Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist auf das Wahlrecht des

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.1994 - 1 Ws 115/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8958
OLG Düsseldorf, 21.02.1994 - 1 Ws 115/94 (https://dejure.org/1994,8958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.1994 - 1 Ws 115/94 (https://dejure.org/1994,8958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 1 Ws 115/94 (https://dejure.org/1994,8958)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrerlaubnis; Vorläufige Entziehung; Hauptverhandlung; Beschleunigte Durchführung; Aufhebung wegen Unverhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 69; StPO § 111a

Papierfundstellen

  • StV 1994, 233
  • VersR 1994, 1318
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