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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93   

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BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93 (https://dejure.org/1993,1645)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1993 - 5 StR 683/93 (https://dejure.org/1993,1645)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93 (https://dejure.org/1993,1645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen gemeinschaftlichen fortgesetzten Betrug - Wirksamkeit einer Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch - Untrennbarkeit der Verknüpfung von Schuldspruch und Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344
    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der fehlerhaften Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 198
  • StV 1994, 242
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH wistra 1993, 297; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Es liegt nicht fern, daß ein daraus folgender, vom neuen Tatrichter zu beachtender Strafmilderungsgrund im Ergebnis zur Hinnahme einer allein im Blick auf die Beurteilung durch den bisherigen Tatrichter beanstandenswerten Strafzumessung hätte führen können (vgl. dazu BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH wistra 1993, 297; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Aus der Hinnahme der tatrichterlichen Begründung der Strafzumessung und der Strafen im Ergebnis folgt hier, daß auch die Nichterörterung des § 56 Abs. 3 StGB (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 4, 6) vom Revisionsgericht nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 221/89

    Rechtliche Wirkungen einer Strafmilderung bei einem besonders schweren Fall einer

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Aus der Hinnahme der tatrichterlichen Begründung der Strafzumessung und der Strafen im Ergebnis folgt hier, daß auch die Nichterörterung des § 56 Abs. 3 StGB (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 4, 6) vom Revisionsgericht nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92

    Rechtliches Gehör - Ermessen - Verfahrensbeteiligter - Gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Soziale Stabilisierung ist ein zulässiger Strafmilderungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 21 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93

    Verwirklichung der Untreue durch Erlangung von Beihilfezahlungen ohne Anspruch

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 - ausgesprochen, daß bei vertretbarer Annahme von Fortsetzungszusammenhang eine untrennbare Verknüpfung von Schuldspruch und Strafzumessung - wie sie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall des Zusammenhangs fortgesetzter Untreue und ihrer Einstufung als besonders schwerer Fall nach § 266 Abs. 2 StGB mit der Folge der Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung angenommen hat (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 7) - nicht vorliegt.
  • BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93

    Zulässigkeit der Verbindung von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Überprüfbarkeit

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH wistra 1993, 297; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Einstufung der Handlungen als fortgesetzt begangen oder als zueinander in Realkonkurrenz stehende Einzeltaten im Ergebnis keinen Einfluß auf die Strafzumessung gehabt hat (vgl. dazu auch Antragebeschluß des Senats vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 -, S. 17 f.).
  • BGH, 29.06.1993 - 5 StR 263/93

    Anforderungen an Rechtsmittelbeschränkungen - Anforderungen an Annahme von

    Auszug aus BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 - ausgesprochen, daß bei vertretbarer Annahme von Fortsetzungszusammenhang eine untrennbare Verknüpfung von Schuldspruch und Strafzumessung - wie sie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall des Zusammenhangs fortgesetzter Untreue und ihrer Einstufung als besonders schwerer Fall nach § 266 Abs. 2 StGB mit der Folge der Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung angenommen hat (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 7) - nicht vorliegt.
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91

    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Soweit der Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft als strafmildernden Gesichtspunkt gebilligt hat, ist dies im Zusammenhang mit anderen Umständen geschehen, etwa einer überlangen Verfahrensdauer (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 - und vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04), besonderen persönlichen Verhältnissen (Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00), einer den Angeklagten besonders belastenden Ungewissheit (Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 579/99) oder der Tatsache, dass der noch nie inhaftierte Angeklagte durch die Untersuchungshaft besonders zu beeindrucken war (Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93).
  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

    Erstmaliger Vollzug von Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, NStZ 1994, 198; BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645) oder Krankheit während der Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83, StV 1984, 151 ) können allenfalls dann strafmildernd sein, wenn damit ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden sind (zusammenfassend Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 72, 73 mwN).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    e) Der Senat hat aber bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, dass das Verfahren nach Erlass des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot verzögert worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8 = NStZ 1995, 335; BGH StV 1994, 242; 1995, 130 f.; 1996, 537 f. = BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8; BGH Beschluss v. 5.7.1995 - 2 StR 219/94 und 2 StR 220/94 sowie v. 19.3.1997 - 2 StR 80/97, BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Eine abschließende Sachentscheidung des Senats ist ausnahmsweise geboten, weil jede weitere Verfahrensverzögerung aus den genannten Gründen unvertretbar wäre (vgl. auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 = StV 94, 242).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 248/16

    Urteilsbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil); Strafzumessung

    aa) Soweit die Staatsanwaltschaft die strafmildernde Berücksichtigung der vom Angeklagten erlittenen Untersuchungshaft beanstandet, übersieht sie, dass eine solche zwar nicht im Regelfall (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645), aber doch dann in Betracht kommt, wenn deren Vollzug für den Betroffenen mit besonderen Nachteilen verbunden ist (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, juris Rn. 8; SSW-StGB/Eschelbach, 3. Aufl., § 46 Rn. 184).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 6/15

    Revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme eines minder schweren Falles

    Damit hat es eine besondere Haftempfindlichkeit des zuvor noch nie inhaftierten Angeklagten zum Ausdruck gebracht und nicht lediglich den Vollzug von Untersuchungshaft an sich strafmildernd berücksichtigt (BGH, Urteile vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, NStZ 1994, 198; vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645, und vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168, 169).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Soweit der Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft als strafmildernden Gesichtspunkt gebilligt hat, ist dies im Zusammenhang mit anderen Umständen geschehen, etwa einer überlangen Verfahrensdauer (Urt. v. 29.06.2005 - 1 StR 149/05, juris Rn. 7; Urt. v. 01.03.2005 - 5 StR 499/04, juris Rn. 7), oder der Tatsache, dass der noch nie inhaftierte Angeklagte durch die Untersuchungshaft besonders zu beeindrucken war (Urt. v. 21.12.1993 - 5 StR 683/93, juris Rn. 8; MüKo-StGB/ Miebach/Maier , a.a.O., § 46 Rn. 278), führt vorliegend aber zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97

    Reduzierung von ausgesprochenen Einzelstrafen wegen einer Verfahrensverzögerung -

    Diese abschließende Sachentscheidung kann der Senat selbst treffen (BGH aaO; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4; BGH StV 94, 242).
  • BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98

    Verzögerung des Verfahrens nach Erlass des Urteils - Berücksichtigung der

    Diese abschließende Sachentscheidung kann der Senat selbst treffen (BGH a.a.O.; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4; BGH StV 94, 242).
  • BGH, 21.02.1995 - 5 StR 759/94

    Symptomzusammenhang - Hang - Gefährlichkeit - Unterbringung - Entziehungsanstalt

    Die Wahl des Strafrahmens des § 250 Abs. 2 StGB hält sich noch innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Spielraums (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - 1 StR 796/91 - BGH wistra 1993, 227; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93 -).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 308/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2001 - 2a Ss 97/01

    Erpressung ; Strafzumessungserwägungen ; Strafrahmen; Auswirkungen der

  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93

    Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49

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Papierfundstellen

  • StV 1994, 242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 691/93
    Auf dieser tatsächlichen Grundlage hat das Landgericht, auch wenn die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fortgesetzten Handlung zugrundegelegt wird, die durch die Vorlage des 3. Strafsenats an den Großen Senat des Bundesgerichtshofs in Frage gestellt ist(Beschl. vom 11. August 1993 - 3 StR 361/92 = NStZ 1993, 585), zu Unrecht fortgesetzten Betrug angenommen.
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 691/93
    Dieses Verfahren verletzt § 264 StPO, da es nur zulässig gewesen wäre, wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung vorgelegen hätten (vgl. BGHSt 9, 324, 334).
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92

    Vorspiegeln falscher Tatsachen zum Abschluss nachteiliger Kapitalanlageverträge -

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 691/93
    Jedenfalls war ein System insoweit nicht vorhanden, als es vom Zufall abhing, wen die Angeklagten als nächstes Tatopfer betrügen würden (vgl. BGH, Urt. vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 695/92).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 691/93
    Ihr allgemeiner Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht dagegen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung nicht aus (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1986, 408; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 5 bis 14, 16).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 691/93
    Nach der - bisherigen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein den Fortsetzungszusammenhang begründender Gesamtvorsatz zwar auch dann vor, wenn der Täter seinen zunächst auf eine Tat gerichteten Vorsatz noch vor deren Beendigung auf weitere Taten erstreckt (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz, erweiterter 1 bis 6).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 691/93
    Nach der - bisherigen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein den Fortsetzungszusammenhang begründender Gesamtvorsatz zwar auch dann vor, wenn der Täter seinen zunächst auf eine Tat gerichteten Vorsatz noch vor deren Beendigung auf weitere Taten erstreckt (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz, erweiterter 1 bis 6).
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