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   BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93   

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BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93 (https://dejure.org/1994,1653)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93 (https://dejure.org/1994,1653)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 (https://dejure.org/1994,1653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Disziplinarmaßnahmen - Vollständige Vollstreckung - Prognoseentscheidungen - Beeinträchtigung - Rechtsschutzbedürfnis - Aufklärung des Sachverhalts - Verhältnismäßigkeit - Schuldangemessene Bestrafung - Vollzugsanstalt - Ärztliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 85
  • NStZ 1995, 435
  • StV 1994, 263
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Dieses greift aber ein, wenn die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts in Frage steht, also wenn das Wilkürverbot verletzt ist oder wenn Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechtes, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (BVerfGE 18, 85 [92 f., 96), st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]).
  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe und strafähnliche Sanktionen begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
    Denn ihre Rechtmäßigkeit kann bei zukünftigen Prognoseentscheidungen bzw. bei der Festsetzung weiterer Disziplinarmaßnahmen von Bedeutung sein, so daß die angegriffenen Gerichtsbeschlüsse den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigen (zu den Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses vgl. BVerfGE 81, 138 [140 f.]).
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde ergibt sich insoweit bereits daraus, dass die Rechtmäßigkeit der Disziplinarmaßnahme bei zukünftigen Prognoseentscheidungen und bei der Festsetzung eventueller künftiger derartiger Maßnahmen von Bedeutung sein kann (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 1750/93 -, StV 1994, S. 437 ).

    Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263).

    Sollte dem Beschluss des Landgerichts die Auffassung zu entnehmen sein, auf eine Prüfung der Vereinbarkeit des Verhaltens des Beschwerdeführers mit den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes und die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen komme es nicht an, weil jede mit konkret vereinbarten Gegenleistungen verbundene Hilfstätigkeit für Mitgefangene grundsätzlich schon im Hinblick auf die damit verbundene Gefahr subkultureller Abhängigkeiten einen disziplinarisch zu ahndenden Pflichtverstoß darstelle, so könnte diese Annahme - unabhängig von der Frage, inwieweit sie inhaltlich tragfähig ist - die getroffene Entscheidung schon deshalb nicht rechtfertigen, weil das Gericht nur die von der Anstalt tatsächlich verhängte Disziplinarmaßnahme einschließlich der dazugehörigen Ermessensausübung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, NJW 1995, S. 1016 ), nicht dagegen eigene Disziplinargewalt auszuüben hatte.

  • KG, 12.02.2019 - 5 Ws 4/19

    Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangene - Neuregelung durch Berliner

    Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, juris Rdnr. 12; KG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 2 Ws 22/08 Vollz - Arloth/Krä, a. a. O., § 102 StVollzG Rdnrn. 3, 7, § 103 StVollzG Rdnr. 1; Walter, a. a. O., Teil II Vor § 86 LandesR Rdnr. 10, § 86 LandesR Rdnrn. 9, 17 ff., 22 f., 26, 28; jeweils m. w. Nachw.).

    Januar 1994, a. a. O., juris Rdnr. 12; KG, a. a. O.; Walter a. a. O., Teil II § 86 LandesR Rdnr. 21; jeweils m. w. Nachw.).

    Auf der Rechtsfolgenseite ist sodann eine Abwägung unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zwischen den in Betracht kommenden Disziplinarmaßnahmen einerseits und Anlass und Auswirkungen des Eingriffs andererseits vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1994, a. a. O., juris Rdnr. 12, Walter, a. a. O., Teil II § 86 LandesR Rdnr. 21).

    cc) Die Strafvollstreckungskammern haben den Disziplinarbescheid daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung der Disziplinarmaßnahme vorgelegen haben und ob nach § 115 Abs. 5 StVollzG die konkrete Maßnahme unter dem Gesichtspunkt der Ermessensüberschreitung oder des Ermessensfehlgebrauchs zu beanstanden ist (ständ. Rspr., z. B. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1994, a. a. O., juris Rdnr. 13; KG, Beschlüsse vom 7. September 2009 - 2 Ws 364/09 Vollz - und 31. Januar 2008, a. a. O.; Senat, Beschluss vom 24. März 2003, a. a. O.; Arloth/Krä a. a. O., § 103 StVollzG Rdnr. 10; jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263; und vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, a.a.O.).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Disziplinarmaßnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, ob ein schuldhafter Pflichtverstoß überhaupt vorliegt (vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263 f.).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

    Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, juris).
  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

    In Bezug auf die Rechtsfolgenentscheidung sind die Disziplinarbescheide nach § 115 Abs. 5 StVollzG lediglich unter dem Gesichtspunkt der Ermessensüberschreitung oder des Ermessensfehlgebrauchs (vgl. BVerfG StV 1994, 263; Senat, Beschluß vom 26. Juli 2003 - 5 Ws 212/03 Vollz -) zu überprüfen.
  • OLG Bamberg, 09.10.2014 - 1 Ws 377/14

    Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands

    Dabei ist allerdings in gesteigertem Umfang auf die Proportionalität zur Schuld des Betroffenen und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu achten (BVerfG ZfStrVo 1995, 53; Laubenthal a.a.O. § 102 Rn. 16).
  • BayObLG, 22.12.2021 - 204 StObWs 428/21

    Disziplinarmaßnahme, Strafvollstreckungskammer, Ermessensentscheidung,

    Diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen kann nur entsprochen werden, wenn der Sachverhalt geklärt ist, wie Art. 113 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG dies ausdrücklich verlangt (vgl. BVerfG, StV 1994, 263, juris Rn. 12).
  • KG, 16.07.1996 - 5 Ws 329/96
    Danach hat die Strafvollstreckungskammer die einen schuldhaften Pflichtenverstoß begründenden Tatsachen aufzuklären (vgl. KG, Beschluß vom 11. September 1989 - 5 Ws 329/89 Vollz - und 23. Januar 1992 - 5 Ws 12/92 Vollz -) und den Disziplinarbescheid daraufhin zu überprüfen, ob sich der Anstaltsleiter bei der Festsetzung von Art und Umfang der Disziplinarmaßnahme im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens gehalten hat (vgl. BVerfG StV 1994, 263 , ZfStrVo l994, 242, 243; OLG München ZfStrVo 1979, 63).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.01.1994 - I Ws 4/94   

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https://dejure.org/1994,4046
OLG Rostock, 20.01.1994 - I Ws 4/94 (https://dejure.org/1994,4046)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.01.1994 - I Ws 4/94 (https://dejure.org/1994,4046)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - I Ws 4/94 (https://dejure.org/1994,4046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Strafvollstreckung; Zweifel an der Rechtmäßigkeit der weiteren Vollstreckung; Anrechnung der Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe; Absehen von der Anrechnung wegen Anordnung der Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 303
  • StV 1994, 263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 1 Ws 313/19

    Strafvollstreckung: Vollstreckungsverjährung der Führungsaufsicht; gerichtliche

    Es ist der Staatsanwaltschaft somit verwehrt, etwaige eigene Zweifel als Einwendungen gegen die von ihr betriebene Straf- oder Maßregelvollstreckung zu behandeln und auf der Grundlage des § 458 Abs. 1 3. Alt. StPO eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. OLG Jena, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Rostock, NStZ 1994, 303; Appl in: KK-StPO, a.a.O., § 458 Rn. 4; Coen in: BeckOK-StPO, 33. Ed. (1.4.2019), § 458 Rn. 5; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, a.a.O., § 458, Rn. 7; Nestler in: MK-StPO, 1. Aufl., § 458 Rn. 19; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, a.a.O., § 458 Rn. 7, jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2001 - 3 VAs 18/01

    Beurteilung der Eignung eines Strafgefangenen für den offenen Vollzug

    Auch wenn es sich bei der Prüfung der Eignung für den offenen Vollzug hiernach regelmäßig um einen Entscheidungsprozeß innerhalb und nicht außerhalb des Strafvollzugs handelt (vgl. Preusker NStZ 1994, 303), umfaßt der Begriff Unterbringung" in § 10 StVollzG aber auch die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe von Anfang an im offenen Vollzug zu verbüßen (vgl. AK-StVollzG-Feest-Lesting, StVollzG, 4. Aufl., § 10 Rn. 4; Ittel aaO, § 10 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   AG Hannover, 12.01.1994 - 231 Ds 231 Js 75448/93   

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https://dejure.org/1994,12334
AG Hannover, 12.01.1994 - 231 Ds 231 Js 75448/93 (https://dejure.org/1994,12334)
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Papierfundstellen

  • StV 1994, 263
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   AG Hannover, 12.01.1994 - 231 Ds 129 Js 75448/93   

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AG Hannover, 12.01.1994 - 231 Ds 129 Js 75448/93 (https://dejure.org/1994,21580)
AG Hannover, Entscheidung vom 12.01.1994 - 231 Ds 129 Js 75448/93 (https://dejure.org/1994,21580)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 263 (Ls.)
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