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   BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93   

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BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93 (https://dejure.org/1993,888)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1993 - 1 StR 553/93 (https://dejure.org/1993,888)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93 (https://dejure.org/1993,888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei der Begehung eines in § 69 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) nicht benannten Delikts - Bestehen einer Liebesbeziehung zwischen Täter und Opfer als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 314
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 476/90

    Anordnung der Sperrfrist - Dauer der Sperrfrist - Abgrenzung - Ungeeignetheit des

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93
    Sollte die neu zur Entscheidung berufene Jugendschutzkammer dem Angeklagten erneut die Fahrerlaubnis entziehen, wird sie - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - bei der Bemessung der Dauer der Sperrfrist zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Schwere der Tatschuld hierbei nur insoweit von Bedeutung ist, als sie Hinweise auf die charakterliche Ungeeignetheit des Täters geben kann (vgl. BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1, 2, 4).

    Darauf, ob die Ausführungen der Jugendschutzkammer möglicherweise in diesem Sinn verstanden sein wollen (vgl. BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 4), kommt es hier nicht an, da schon die Entziehungsanordnung keinen Bestand haben kann.

  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93
    Wird die Ungeeignetheit dagegen, wie hier, aus der Begehung eines anderen Delikts geschlossen, kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich sein (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2; Rüth a.a.O. Rdn. 34 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93
    Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels gemäß § 176 Abs. 3 Satz 2 StGB für das Vorliegen eines besonders schweren Falles kann durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden, mit der Folge, daß auf den Strafrahmen des § 176 Abs. 1 StGB zurückzugreifen ist (BGH StV 1989, 432; vgl. auch Laufhütte in LK 10. Aufl. § 176 Rdn. 24; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 176 Rdn. 12 jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 417/90

    Voraussetzungen für die Festsetzung der Länge der Sperre für die Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93
    Sollte die neu zur Entscheidung berufene Jugendschutzkammer dem Angeklagten erneut die Fahrerlaubnis entziehen, wird sie - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - bei der Bemessung der Dauer der Sperrfrist zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Schwere der Tatschuld hierbei nur insoweit von Bedeutung ist, als sie Hinweise auf die charakterliche Ungeeignetheit des Täters geben kann (vgl. BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1, 2, 4).
  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 808/92

    Teilnahme an unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einziehung von

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93
    Damit hat der PKW die Durchführung der Tat wesentlich erleichtert, weil auf den abseits liegenden Parkplätzen die Gefahr der Störung und Entdeckung stark verringert war, so daß er der Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 StGB unterliegen kann (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4 m. w. Nachw.).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 454/87

    Anforderungen an die Bemessung der Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93
    Sollte die neu zur Entscheidung berufene Jugendschutzkammer dem Angeklagten erneut die Fahrerlaubnis entziehen, wird sie - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - bei der Bemessung der Dauer der Sperrfrist zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Schwere der Tatschuld hierbei nur insoweit von Bedeutung ist, als sie Hinweise auf die charakterliche Ungeeignetheit des Täters geben kann (vgl. BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1, 2, 4).
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93
    Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt aber darüber hinaus, daß (zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung, vgl. BGHSt 7, 165, 175) vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu befürchten sind, also gerade aus der Belassung der Fahrerlaubnis Gefahren für die Allgemeinheit erwachsen (vgl. Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 69 Rdn. 29 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92

    Einziehung - Verhältnismäßigkeit - Strafzumessung - Nebenstrafe

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93
    Im Hinblick auf den engen Zusammenhang zwischen der Bemessung der Freiheitsstrafe und der als Nebenstrafe ausgesprochenen Einziehung des PKW's des Angeklagten (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 400 m. w. Nachw.) hat der Senat auch die Einziehungsanordnung aufgehoben.
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Es gibt aber auch dem entgegenstehende Judikate: So hat der 1. Strafsenat in seinem eine Verurteilung wegen (fortgesetzten) sexuellen Mißbrauchs eines Kindes betreffenden Beschluß vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93 (= StV 1994, 314, 315) die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Begründung aufgehoben, daß "vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu befürchten (sein müssen)", was das Landgericht nicht festgestellt habe.
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Es gibt aber auch dem entgegenstehende Judikate: So hat der 1. Strafsenat in seinem eine Verurteilung wegen (fortgesetzten) sexuellen Mißbrauchs eines Kindes betreffenden Beschluß vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93 (= StV 1994, 314, 315) - die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Begründung aufgehoben, daß "vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu befürchten (sein müssen)", was das Landgericht nicht festgestellt habe.
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Es gibt aber auch dem entgegenstehende Judikate: So hat der 1. Strafsenat in seinem eine Verurteilung wegen (fortgesetzten) sexuellen Mißbrauchs eines Kindes betreffenden Beschluß vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93 (= StV 1994, 314, 315) die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Begründung aufgehoben, daß "vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu befürchten (sein müssen)", was das Landgericht nicht festgestellt habe.
  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

    Der Umfang der Begründung hängt daher von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314;VRS 92, 204).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Die Ungeeignetheit muß noch zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bestehen, und vom Täter müssen weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sein (s. BGHSt 7, 165, 175 ff.; 15, 316, 319; BGH StV 1994, 314, 315; 1995, 301; 1999, 18; 1999, 18, 19).
  • BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04

    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Entgelt bei einem Angebot zu einer

    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1994, 314; BGH NZV 2003, 46 und 199).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Typisch für eine solche Fallgestaltung erscheint beispielsweise glaubhafte Reue und eine sich auch daraus ergebende günstige Kriminalprognose (vgl. BGH StV 1999, 18; siehe auch BGH StV 1994, 314, 315).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Während für die Anlaßtat entweder ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder eine Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers ausreicht, setzt die Feststellung der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB nach Ansicht des Senats daher die Gefahr voraus, daß der Täter bei zukünftiger Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr gerade Verkehrssicherheitsbelange beeinträchtigen würde (so auch BGH, Beschlüsse vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93, StV 1994, 314, 315; vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5; vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Es gibt aber auch dem entgegenstehende Judikate: So hat der 1. Strafsenat in seinem eine Verurteilung wegen (fortgesetzten) sexuellen Mißbrauchs eines Kindes betreffenden Beschluß vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93 (= StV 1994, 314, 315) die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Begründung aufgehoben, daß "vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu befürchten (sein müssen)", was das Landgericht nicht festgestellt habe.
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Nach der gesetzlichen Wertung ist ein Täter bei Begehung einer der im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB genannten Straftaten "in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen mit der Folge, daß der Tatrichter die sonst erforderliche Gesamtabwägung der Umstände, die für oder gegen die Eignung des Täters sprechen, unterlassen und sich auf die Prüfung beschränken kann, ob ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die der Katalogtat die Indizwirkung nehmen könnten; nur beim Hinzutreten solcher Umstände bedarf die Entziehung der Fahrerlaubnis einer eingehenden Begründung (BGH Strafverteidiger 1994, 314, 315; Rüth in LK 10. Auflage § 69 StGB Rdnr. 48).

    Hier bedarf es aber einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, deren Umfang von den Umständen des Einzelfalles abhängt (BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314, 315; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1994, 479).

  • BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten

  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98

    Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

  • BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03

    Gesamtstrafenbildung (enge zeitliche, örtliche und situative Verknüpfung dreier

  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94

    Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall -

  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 273/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Betäubungsmittelhandel - Fortdauer der

  • BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Entzug

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 564/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98

    Vorliegen einer Ungeeignetheit der Fahrzeugführung zum Zeitpunkt der

  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 535/98

    Unzureichende Beweiswürdigung bei Vorliegen mehrerer Beweisanzeichen

  • OLG Hamm, 22.12.1998 - 3 Ss 768/98

    Abweichung von erstinstanzlichen Feststellungen, Minder schwerer Fall, sexueller

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 68/94

    Regelbeispiel - sexueller Mißbrauch - Milderungsgründe - Gesamtabwägung

  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    "Donuts" (360-Grad-Kehren) als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der

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