Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.11.1993 | BGH, 22.02.1994

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2334
BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94 (https://dejure.org/1994,2334)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1994 - 2 StR 102/94 (https://dejure.org/1994,2334)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 (https://dejure.org/1994,2334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung - Beweismittel - Glaubwürdigkeit - Zeuge - Exploration - Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 245, § 244 Abs. 3, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 400
  • StV 1994, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 594/92

    Steuerhinterziehung wegen Geltendmachung von Spenden die über einen auf den

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, sondern seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung nur mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen, unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses aber Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 12. Januar 1993 - 5 StR 594/92; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90

    Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    Die Beurteilung einer Person und deren Verhalten durch einen Sachverständigen setzt nicht notwendig deren psychologische Exploration voraus (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 1993 - 2 StR 355/93; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, sondern seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung nur mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen, unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses aber Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 12. Januar 1993 - 5 StR 594/92; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 15.07.1954 - 2 StR 199/54

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Anhörung von Sachverständigengutachtern

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    Anhaltspunkte dafür, daß der Sachverständige zur Erstattung des Gutachtens ohne weitere Vorbereitung nicht in der Lage gewesen wäre - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausführt - und aus diesem Grunde kein präsentes Beweismittel war (vgl. BGHSt 6, 289, 291), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    Die Beurteilung einer Person und deren Verhalten durch einen Sachverständigen setzt nicht notwendig deren psychologische Exploration voraus (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 1993 - 2 StR 355/93; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77

    Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden Vereidigung eines Zeugen - Ausreichen

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    Ein Sachverständiger hat zunächst in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt (BGH, Urt. v. 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77).
  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
    geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, sondern seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung nur mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen, unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses aber Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 12. Januar 1993 - 5 StR 594/92; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. März 1999 - 8 A 467/96.A -, die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerwG vom 7. Juli 1999 - 9 B 401.99 - zurückgewiesen; OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 25 A 4144/96.A -, jeweils zur Glaubwürdigkeit eines behaupteten Vergewaltigungsopfers unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, NJW 1952, 1064; Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, NJW 1955, 1644; Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, NJW 1961, 1636 und Beschluss vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Dementsprechend ist etwa im Strafrecht anerkannt, daß die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen "ureigene Aufgabe" des Gerichts - vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, NJW 1961, 1636 - sowie "das Recht und die Pflicht des Tatrichters" - vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, NJW 1952, 1064 - ist und seit jeher zum "Wesen richterlicher Rechtsfindung" - vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, NJW 1955, 1644; Beschluß vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400 - gehört.

    Die weitere Frage, "ob ein frauenpsychologisches Gutachten zur Würdigung der Glaubhaftigkeit ungeeignet ist", ist bei enger Auslegung der gewählten Formulierung einer grundsätzlichen Klärung schon deshalb nicht zugänglich, weil es grundsätzlich geklärt ist (und ausweislich der Ausführungen auf Seite 12 oben der Antragsschrift von den Klägern auch selbst angenommen wird), daß unmittelbarer Gegenstand eines solchen Gutachtens die Glaubwürdigkeit der begutachteten Person, vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400; zu Angeklagten und Zeugen im Strafprozeß: Dippel, aaO, S. 29 m.w.N., S. 46; Rasch, aaO, S. 262; siehe auch zur Differenzierung von Glaubwürdigkeit des Zeugen und Glaubhaftigkeit der Aussage: BGH, Urteil vom 13. März 1991 - IV ZR 74/90 -, NJW 1991, 3284, nicht aber die Glaubhaftigkeit der von ihr bekundeten Umstände ist.

  • BGH, 06.07.2011 - 2 StR 124/11

    Antrag auf Vernehmung eines sachverständigen, präsenten Zeugen (Umdeutung in

    Denn im Hauptverhandlungstermin vom 23. Juni 2010 war eine neue prozessuale Situation eingetreten; da die Staatsanwaltschaft die Sachverständigen Prof. Dr. S. und Diplom-Psychologin G. zu diesem Termin geladen hatte und sie erschienen waren, war der Beweisantrag nunmehr nach § 245 Abs. 2 StPO zu beurteilen, der den Katalog der sachlichen Ablehnungsgründe bei präsenten Beweismitteln bewusst enger fasst und die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Sachverständigen wegen eigener Sachkunde nicht zulässt (BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Völlig ungeeignet i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. März 1999 - 8 A 467/96.A -, die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerwG vom 7. Juli 1999 - 9 B 401.99 - zurückgewiesen; OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 25 A 4144/96.A -, jeweils zur Glaubwürdigkeit eines behaupteten Vergewaltigungsopfers unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, NJW 1952, 1064; Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, NJW 1955, 1644; Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, NJW 1961, 1636 und Beschluss vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1993 - 3 StR 517/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3805
BGH, 24.11.1993 - 3 StR 517/93 (https://dejure.org/1993,3805)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - 3 StR 517/93 (https://dejure.org/1993,3805)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - 3 StR 517/93 (https://dejure.org/1993,3805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialprognose - Tatumstände - Bestreiten - Urteil - Beweisergebnis - Überzeugung - Sexuelle Handlung - Entkleiden - Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 2, § 178 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - 3 StR 517/93
    b) Das Landgericht stützt seine Tatfeststellungen auf die Angaben der Zeugin U. Wird die Überführung eines Angeklagten allein auf die Aussage des Opfers gestützt, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1; BGHR a.a.O. - Mitangeklagter 2; BGHR a.a.O. - Zeuge 12) Unter diesem Gesichtspunkt hält das Urteil in mehrfacher Hinsicht rechtlicher ÜberprÜfung nicht stanD.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1994 - 1 StR 829/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10915
BGH, 22.02.1994 - 1 StR 829/93 (https://dejure.org/1994,10915)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - 1 StR 829/93 (https://dejure.org/1994,10915)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 1 StR 829/93 (https://dejure.org/1994,10915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wörtliche Wiedergabe von polizeilichen Vernehmungen im Urteil ohne Verlesung der Vernehmungsniederschriften in der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.09.1988 - 2 StR 390/88

    Vernehmung - Zeugenaussage - Einführung in die Hauptversammlung

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 829/93
    Dem tritt der Senat bei (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht