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   BGH, 21.12.1993 - 5 StR 693/93   

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https://dejure.org/1993,3574
BGH, 21.12.1993 - 5 StR 693/93 (https://dejure.org/1993,3574)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1993 - 5 StR 693/93 (https://dejure.org/1993,3574)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 693/93 (https://dejure.org/1993,3574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung - Mögliche Alternativtäterschaft des Bruders eines Angeklagten - Beruhen eines Schuldspruchs auf der Unvollständigkeit einer Beweiswürdigung - Ableitung des Fehlens von Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 261, § 267 Abs. 1
    Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit bei Ausschluss eines Alternativtäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03

    Unvollständige / widersprüchliche Beweiswürdigung (Beruhen; nachlässige

    Daß das Urteil insoweit lediglich nachlässig gefaßt sein mag, gibt dem Revisionsgericht gleichwohl keine Möglichkeit, ein Beruhen des Urteils auf der dargelegten Unvollständigkeit der Beweiswürdigung auszuschließen (BGH StV 1994, 360 f.).
  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 728/94

    Schuld - Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Wenn die Strafkammer insoweit einschränkend auf die eigene Bekundung des Beschwerdeführers, er habe dabei niemals Verletzungen erlitten, abhebt, ist zu besorgen, daß sie eine gerade in diesem Bereich wenig realitätsbezogene, von Überbewertung seiner eigenen Fähigkeiten gekennzeichnete Selbsteinschätzung nicht ausreichend bedacht hat (vgl. ähnlich zur mangelnden Eignung der Selbsteinschätzung als Kriterium bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit: BGH StV 1994, 360 und 651).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 417/94

    Brandstiftung - Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Ausbreitung des Feuers - Gebäude

    Dabei übersieht das Urteil die naheliegende Möglichkeit, daß die Schilderung dieser eigenen Einschätzung ein Teil der Verteidigungsstrategie des bestreitenden Angeklagten war, der die Annahme eines infolge Alkoholeinfluß gefaßten spontanen Tatentschlusses entkräften wollte (vgl. BGH StV 1994, 360, 361; ferner BGHSt 37, 231 ff).
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