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   OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93   

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OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93 (https://dejure.org/1994,4090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.1994 - 3 Ws 675/93 (https://dejure.org/1994,4090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 3 Ws 675/93 (https://dejure.org/1994,4090)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 384
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 18.03.1993 - 3 Ws 723/92

    Forderung des Gefangenen; Eigengeldguthaben; Arbeitsentgelt; Pfändungsfreier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    Zu diesem Meinungsstreit hat der Senat im Beschluß vom 18. März l993 - 3 Ws 723/92 StVollz (teilweise abgedruckt in NStZ 1993, 595 ff) Stellung genommen, eine analoge Anwendung des § 850 c ZPO bejaht und der Verweisung des Gefangenen auf die Rechtsbehelfe des § 850 k ZPO bzw. § 765 a ZPO eine Absage erteilt.

    Ordnet der Pfändungsbeschluß hingegen an, daß die Pfändung nur in den Grenzen des § 850 c ZPO erfolgt, so ist die Anstalt gehalten, nicht nur das Bestehen des gepfändeten Anspruchs und dessen Fälligkeit, sondern auch die Pfändungsfreigrenze nach § 850 c ZPO zu beachten, wobei diese durch entsprechende Anwendung des § 850 e Nr. 3 ZPO - Berücksichtigung der Naturalleistungen der Vollzugsbehörde nach Maßgabe der fiktiven Haftkostenbeiträge - zu berechnen ist, wie der Senat in seinem Beschluß vom 18. März 1993 - 3 Ws 723/92 StVollz (teilweise abgedruckt im NStZ 1993, 559 ff.) unter Zurückweisung der Argumente der Gegenmeinung (Volckart, NStZ 1987, 432; LG Berlin Rpfl.

    Gelangt sie zu einer Aufhebung der Auszahlungsanordnung, so kann gem. § 115 Abs. 2 Satz 2 StVollzG - bei Spruchreife der Sache - auch dem Begehren des Gefangenen, zu viel überwiesene Beträge wieder seinem Eigengeldkonto gutzuschreiben, entsprochen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 18. März 1993 - 3 Ws 723/93, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1993, 559).

  • LG Karlsruhe, 06.07.1989 - 2 O 83/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    An dieser Auffassung hält der Senat fest, die vollstreckungsrechtliche Rechtsprechung ist ihr teilweise gefolgt (vgl. LG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1536; ZfStrVo 1990, 55; LG Arnsberg …
  • BFH, 14.07.1987 - VII R 116/86

    Finanzamt - Vollsteckung - Drittschuldner - Einziehung - Umsatzsteuer -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    Für die gerichtliche Inanspruchnahme des Drittschuldners ist nach einhelliger Auffassung derjenige Rechtsweg gegeben und dasjenige Gericht zuständig, dessen Zuständigkeit für die Klage des Schuldners gegen den Drittschuldner gegeben wäre (vgl. BFH ZIP 1987, 1615 ff.).
  • LG Krefeld, 17.10.1991 - 6 T 257/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    1991, 520 LG Krefeld ZfStrVo 1993, 245, LG Mönchengladbach, Beschl. v. 25.01.1990-5 T 609/89; a.A. LG Hagen …
  • BGH, 16.02.1976 - II ZR 171/74

    Anfechtbarkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    Selbst im Falle der Einziehungsklage ist es auch dem Prozeßgericht verwehrt, die Wirksamkeit der nicht nichtigen Pfändung in Frage zu stellen (BGHZ 66, 79 ff.; BAG in ZIP 1989, 738 ff.; LSG Niedersachsen NJW 1988, 2695 ff.).
  • BGH, 11.09.1990 - 5 AR Vollz 28/90

    Strafvollzug - Pfändung von Arbeitslohn - Strafgefangener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    Der Bundesgerichtshof hat andererseits in seiner Entscheidung in BGHSt 37, 176 ff. eine Vorlage des OLG Nürnberg als unzulässig angesehen, das eine Abweichung von der genannten Entscheidung des OLG Hamm schon dann annehmen wollte, wenn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Abführung von Eigengeld an einen Pfändungsgläubiger zwar als zulässig, aber unbegründet anzusehen sei, weil der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß für den Drittschuldner Bindungswirkung entfaltet habe und damit allein zu überprüfen war, ob die Vollzugsbehörde sich bei ihren Maßnahmen an den Inhalt des Beschlusses gehalten oder irrig von dem Guthaben des Antragstellers Beträge abgebucht hatte, die nicht gepfändet worden waren.
  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 401/88

    Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung gegen den Streitverkünder - Pfändbare

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    Selbst im Falle der Einziehungsklage ist es auch dem Prozeßgericht verwehrt, die Wirksamkeit der nicht nichtigen Pfändung in Frage zu stellen (BGHZ 66, 79 ff.; BAG in ZIP 1989, 738 ff.; LSG Niedersachsen NJW 1988, 2695 ff.).
  • LSG Niedersachsen, 26.03.1987 - L 10 J 27/86

    Hilfsbedürftigkeit; Sozialhilfe; Drittschuldner; Versicherungsträger; Pfändungs-

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    Selbst im Falle der Einziehungsklage ist es auch dem Prozeßgericht verwehrt, die Wirksamkeit der nicht nichtigen Pfändung in Frage zu stellen (BGHZ 66, 79 ff.; BAG in ZIP 1989, 738 ff.; LSG Niedersachsen NJW 1988, 2695 ff.).
  • OLG Hamm, 07.02.1985 - 1 Vollz (Ws) 9/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93
    Die Strafvollstreckungskammer hat den Antrag als unzulässig mit der Begründung verworfen, im Anschluß an das Oberlandesgericht Hamm (ZfStrVO 1985, 318, 1988, 115 ff.) und das Kammergericht (NStZ 1991, 56) handele es sich bei dem Begehren des Antragstellers nicht um die Überprüfung einer Vollzugsmaßnahme, weil dieser eine Entscheidung über die Wirksamkeit und dem Umfang der vorgenommenen Pfändung erstrebe.
  • OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ws 259/04

    Aufrechnung der Landesjustizkasse mit dem Eigengeldanspruch eines

    Auf die Frage, ob es sich um Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung überhaupt oder gegen eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme handelt (dann wäre nach h.M. das Vollstreckungsgericht berufen, Entscheidung des Senats ZfStrVO 1986, 379f) oder ob die behauptete Rechtsverletzung in einer von der Anstalt zu verantwortenden Handlung gesehen wird (dann gelten die §§ 109ff. StVollzG und die Strafvollstreckungskammer hätte über den Antrag des Gefangenen zu entscheiden), kommt es somit vorliegend nicht an (zum Ganzen Matzke in Schwind/Böhm StVollzG 3.Aufl. § 52 Rn 5 m.w.N.; BGH NStZ 1990, 605; HansOLG ZfStrVo 1996, 182; OLG Celle ZfStrVo 1980, 253f und OLG Hamm ZfStrVo 1988, 115ff; Entscheidung des Senats NStZ 1992, 101; das OLG Frankfurt, StV 1994, 384ff. hält die §§ 109ff StVollzG generell für gegeben, KG Berlin ZfStrVo 2003, 302, 303 bzgl., der Aufrechnung der Anstalt mit zivilrechtl.
  • KG, 09.05.2003 - 5 Ws 135/03

    Strafvollzug: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Aufrechnung der

    Überwiegend wird aber bei Maßnahmen des Anstaltsleiters, die das Eigengeld des Gefangenen betreffen, der Rechtsweg nach §§ 109 ff. StVollzG ausdrücklich (vgl. OLG Frankfurt StV 1994, 384; OLG Hamburg ZfStrVo 1995, 370; Rassow in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., vor § 52 Rdn. 5; Böhm in Schwind/Böhm aaO., § 93 Rdn. 6; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 9. Aufl., § 109 Rdn. 9) oder stillschweigend (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 479; OLG Frankfurt NStZ 1993, 559 und NStZ 1994, 608) bejaht.

    Maßnahmen der Vollzugsbehörde, die Geldmittel des Gefangenen beträfen, seien grundsätzlich vollzugsregelnde Verfügungen, da sie auf dem Vollzugsverhältnis beruhten (vgl. OLG Frankfurt StV 1994, 384).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2007 - 3 Ws 437/07

    Strafvollzug: Pfändbarkeit einer zweckgebundenen Einzahlung eines Dritten auf das

    Dies gilt gleichermaßen für einem gegebenenfalls geführten - von der Strafvollstreckungskammer zu entscheidenden (Senat, StV 1994, 384) - Drittschuldnerprozess.
  • OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08

    Rechtsweg bei und Zulässigkeit der Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt gegen

    Nur in Fällen, in denen sich der Strafgefangene gegen die Abführung von Eigengeld aufgrund einer Forderungspfändung durch Dritte wendet (vgl. OLG Jena, ZfStrVo 2005, 185; OLG Hamburg, ZfStrVo 1996, 182; OLG Hamm, ZfStrVo 1988, 115; ebenso Arloth, StVollzG , 2. Aufl., § 109 Rdn. 3; auch in diesen Fällen für gerichtliche Zuständigkeit nach §§ 109 ff. StVollzG OLG Frankfurt, StV 1994, 384 ), wird die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern regelmäßig unter Hinweis auf den Umstand zu verneinen sein, dass die beanstandete Maßnahme keine von der Anstalt zu verantwortenden Handlung ist.
  • KG, 08.03.2013 - 2 Ws 56/13

    Strafvollzug: Pfändung von Eigengeld

    Nachw.; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 3 Ws 675/93 -).
  • LG Bamberg, 12.08.2022 - StVK 59/22

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Auszahlung von

    Wird bei Verfügungen der Anstalt über Hausgeld des Gefangenen (Art. 50 BayStVollzG) uneingeschränkt die Qualifizierung dieser Handlung als Vollzugsmaßnahme i.S.d. §§ 109 ff. StVollzG bejaht, begegnet die Einordnung der aus der Führung und Verwaltung des Eigengeldes des Gefangenen erwachsenen Beziehungen unterschiedlichen Auffassungen, wenn auch überwiegend bei Maßnahmen des Anstaltsleiters, die das Eigengeld des Gefangenen betreffen, grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 109 ff. StVollzG bejaht wird (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 9.5. 2003 - 3 Ws 135/03 Vollz, OLG Frankfurt, StV 1994, 384; OLG Hamburg, ZfStrVo 1995, 370).
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