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   BGH, 09.02.1994 - 2 StR 557/93   

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https://dejure.org/1994,2594
BGH, 09.02.1994 - 2 StR 557/93 (https://dejure.org/1994,2594)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1994 - 2 StR 557/93 (https://dejure.org/1994,2594)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 2 StR 557/93 (https://dejure.org/1994,2594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 528
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - 2 StR 557/93
    Diese pauschalen Ausführungen bieten keine ausreichende Grundlage für die Feststellung, daß die Angeklagten übereingekommen sind, eine bestimmte Tat als Mittäter zu begehen (BGH NStZ 1993, 137; BGHR StGB 30 Abs. 2 Verabredung 2, 3).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23

    Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung

    Die in Aussicht genommene Tat muss zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen, nicht aber bereits in allen Einzelheiten festgelegt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 1 StR 506/18, aaO; vom 9. Februar 1994 - 2 StR 557/93; Roxin, Strafrecht AT Bd. II, S. 307 Rn. 56).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 506/18

    Verabredung eins Verbrechens (erforderliche Konkretisierung der in Aussicht

    Tatzeit, Tatbeteiligte, Tatobjekt und sonstige Umstände der Tat können indes nicht völlig im Vagen bleiben (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 2 StR 557/93, StV 1994, 528; MK-Joecks, StGB, 3. Aufl., § 30 Rn. 62), weil sonst die Strafbarkeit zu weit ins Vorfeld der eigentlichen Tat vorverlagert würde.
  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

    Angesichts des Umstandes, daß das Ablehnungsgesuch erst in der Nacht vor dem ersten Hauptverhandlungstermin angebracht worden war, stellte der Beginn der Hauptverhandlung bei dieser Sachlage eine dringliche, keinen Aufschub gestattende Handlung im Sinne des § 29 Abs. 1 StPO dar (anders OLG Düsseldorf StV 1994, 528 in einem Fall, in welchem das Ablehnungsgesuch allerdings bereits eine Woche vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt worden war).

    Mit dieser Regelung wäre es jedoch wertungsmäßig nicht in Einklang zu bringen, wenn schon der formale Verstoß gegen die Wartepflicht des § 29 Abs. 1 StPO - unabhängig von der Begründetheit des Ablehnungsgesuchs - für sich gesehen die Revision begründen oder gar zur Unwirksamkeit der betroffenen Prozeßhandlungen führen (so OLG Düsseldorf StV 1994, 528) würde.

    Es kann daher ausgeschlossen werden, daß der Verstoß gegen die Wartepflicht des § 29 Abs. 1 StPO sich hier zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (BGH aaO ; vgl. auch BGH NStZ 1996, 398 (zur Überschreitung der Höchstfrist des § 29 Abs. 2 Satz 1 StPO) ; ebenso wie hier im Ergebnis OLG München NStZ 1993, 354 f.; OLG Hamm NStZ 1999, 530; OLG Düsseldorf JMBlNW 1997, 223 f.; Pfeiffer aaO § 29 Rdn. 5; a.A. OLG Düsseldorf StV 1994, 528).

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07

    Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen

    Denn diese bezieht sich auf die Entscheidung BGHR StGB § 30 Abs. 2 Mindestfeststellung 1 (= StV 1994, 528), bei der die Annahme des Tatgerichts, der Angeklagte habe sich an der geplanten Tötung als Mittäter beteiligen wollen, als unzureichend belegt beanstandet worden ist, weil die Absprache "nach Ort und Zeit, insbesondere aber hinsichtlich ihres Inhalts - jedenfalls was die vorgesehenen Tatbeiträge jedes einzelnen Beteiligten betrifft - so wenig konkretisiert war, dass die Annahme, die Angeklagten hätten als Mittäter (und damit nicht nur als Gehilfen) an der Tat mitwirken wollen, keine ausreichende Grundlage hatte".
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Die Verabredung setzt die Willenseinigung mindestens zweier Personen über die gemeinschaftliche Begehung der Tat voraus (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 2, 3; BGH StV 1994, 528 mit Nachw.).

    Denn je weniger konkrete Tatsachen zum Schuldvorwurf bekannt sind, desto gewichtiger wird die Frage, ob das Gericht von der Tat überzeugt sein kann (vgl. BGH StV 1994, 528 mit Nachw.).

  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 801/97

    S/M-Studio - §§ 30, 211 StGB, Verabredung nur bei Ernsthaftigkeit; § 111 StGB,

    Das Landgericht geht rechtlich zutreffend davon aus, daß der subjektive Tatbestand einer Verbrechensverabredung nur für denjenigen Beteiligten der Verabredung erfüllt ist, der die Tat ernstlich will (BGHR StGB § 30 Abs. 2 Mindestfeststellungen 1; BGH, Urt. vom 29. Juli 1980 - 1 StR 326/80; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 30 Rdn. 29; Maurach JZ 1961, 137, 139; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 62; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 30 Rdn. 12).
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 2 Ws 158/99

    Ablehnung, Ablehnungsverfahren, Wirksamkeit der Entscheidung des abgelehnten

    Die gegenteilige Ansicht (Löwe-Rosenberg-Wendisch a.a.O. Rdnr. 21; OLG Düsseldorf, StV 1994, 528) übersieht, daß sich aus dem Regelungs ... des § 338 Nr. 3 StPO lediglich die bloße Fehlerhaftigkeit und nicht Unwirksamkeit einer richterlichen Entscheidung, die unter Verletzung der Vorschrift des § 29 Abs. 1 StPO ergangen ist, ergibt (vgl. OLG München, a.a.O. S. 355; Pfeiffer a.a.O.).
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