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BGH, 15.06.1994 - 3 StR 145/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gefährliche Körperverletzung - Gemeinschaftliche Begehung - Tatort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 542
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.1969 - 2 StR 334/69
Schuldmindernde Auswirkung von Alkoholmissbrauch - Mittäterschaftliche …
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 3 StR 145/94
Die Gemeinschaftlichkeit der Tat führt zur Strafschärfung nach § 223 a StGB, weil das Zusammenwirken mehrerer Personen den Angriff gefährlicher werden läßt (BGHSt 23, 122, 123) [BGH 15.10.1969 - 2 StR 334/69]. - BGH, 05.02.1986 - 2 StR 640/85
Voraussetzung für die Erstreckung des Schuldspruchs auf Mitangeklagte im …
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 3 StR 145/94
Sie scheidet aber jedenfalls dann aus, wenn das Tatopfer von der Beteiligung einer zweiten Person nichts weiß, diese sich nicht am Ort des Tatgeschehens befindet, mit dem unmittelbar Handelnden nicht in Verbindung steht und nicht bereit ist, notfalls die Körperverletzungshandlungen des unmittelbaren Täters zu unterstützen (vgl. auch BGH GA 1986, 229).
- BGH, 03.08.2004 - 1 StR 102/04
Strafrahmenmilderung nach § 31 BtMG (Aufklärungserfolg; wesentlicher Beitrag zur …
Gleichwohl kann aber letztlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Strafkammer, wenn sie das Vorliegen des vertypten Strafmilderungsgrunds und das Gewicht des Aufklärungsbeitrags nicht verkannt hätte, diesen Umstand bei der Strafrahmenwahl und der eigentlichen Strafzumessung stärker bewertet und im Ergebnis eine mildere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH StV 1994, 542).