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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94   

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BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94 (https://dejure.org/1994,2136)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1994 - 4 StR 24/94 (https://dejure.org/1994,2136)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 4 StR 24/94 (https://dejure.org/1994,2136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung - Verbesserung - Geständnis - Hauptverhandlung - Aufklärungserfolg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1; StPO § 260 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 544
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94
    Die konkrete Benennung der weiteren Abnehmer durch den Angeklagten in der Hauptverhandlung läßt die Möglichkeit offen, daß er insoweit über seinen eigenen Tatbeitrag und den des Thomas St. hinaus zur Aufdeckung des gesamten Tatgeschehens und der an diesem Beteiligten wesentlich beigetragen (BGHSt 33, 80, 81 f) und deshalb einen größeren Aufklärungsbeitrag geleistet hat, als ihn die Strafkammer bei ihrer Prüfung der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG zugrunde gelegt hat.

    b) Schließlich gibt die Begründung der Strafkammer, eine Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG komme nicht in Betracht, da "der Angeklagte viele wichtige Abnehmer verschwiegen hat" (UA 16) noch zu einem weiteren rechtlichen Bedenken Anlaß: § 31 Nr. 1 BtMG verlangt weder ein umfassendes Geständnis noch setzt die Vorschrift eine Offenbarung des gesamten Wissens des Täters voraus (st. Rspr., BGHSt 33, 80, 82; BGH NStZ 1989, 326; StV 1991, 67, 68).

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Auszug aus BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94
    Auch ein erst in der Hauptverhandlung abgelegtes Geständnis, das Angaben über die Tatbeteiligung Dritter umfaßt, kann, wenn das Gericht dadurch noch die Überzeugung erlangt, daß durch die Angaben des Angeklagten die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgeklärt worden ist, die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG erfüllen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21).
  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

    Auszug aus BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94
    Denn auch derjenige Täter, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Abnehmern u.a. macht, die sich mit bereits vorhandenen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden decken, schafft eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 19).
  • BGH, 08.10.1990 - 4 StR 420/90

    Betäubungsmittel - Freiwillige Offenbarung - Weitere Tataufklärung - Angaben des

    Auszug aus BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94
    b) Schließlich gibt die Begründung der Strafkammer, eine Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG komme nicht in Betracht, da "der Angeklagte viele wichtige Abnehmer verschwiegen hat" (UA 16) noch zu einem weiteren rechtlichen Bedenken Anlaß: § 31 Nr. 1 BtMG verlangt weder ein umfassendes Geständnis noch setzt die Vorschrift eine Offenbarung des gesamten Wissens des Täters voraus (st. Rspr., BGHSt 33, 80, 82; BGH NStZ 1989, 326; StV 1991, 67, 68).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94
    Denn auch derjenige Täter, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Abnehmern u.a. macht, die sich mit bereits vorhandenen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden decken, schafft eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 19).
  • BGH, 30.03.1989 - 4 StR 79/89

    Voraussetzungen für eine Strafmilderung und für einen besonders schweren Fall -

    Auszug aus BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94
    b) Schließlich gibt die Begründung der Strafkammer, eine Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG komme nicht in Betracht, da "der Angeklagte viele wichtige Abnehmer verschwiegen hat" (UA 16) noch zu einem weiteren rechtlichen Bedenken Anlaß: § 31 Nr. 1 BtMG verlangt weder ein umfassendes Geständnis noch setzt die Vorschrift eine Offenbarung des gesamten Wissens des Täters voraus (st. Rspr., BGHSt 33, 80, 82; BGH NStZ 1989, 326; StV 1991, 67, 68).
  • BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93

    Strafzumessungsregel - Anwendbarkeit - Tateinheit - Verbrechen - Vergehen -

    Auszug aus BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94
    Die Aufnahme von Tatmodalitäten, die nach der Gesetzesfassung kein eigenes Unrecht darstellen oder die allein für die Strafzumessung von Bedeutung sind, gehören nicht in die Urteilsformel (BGH NStZ 1994, 39 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Diese lassen vielmehr besorgen, das Landgericht habe nicht bedacht, daß auch die Bestätigung von vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten schaffen und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessern kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25).
  • BGH, 31.08.2010 - 3 StR 297/10

    Aufklärungshilfe (obligatorische Prüfung der Strafmilderung; sicherere Grundlage

    Dies steht einem durch den Angeklagten auch insoweit herbeigeführten Aufklärungserfolg jedoch nicht entgegen, denn er hat mit seinen Angaben zu K. zumindest eine sicherere Grundlage dafür geschaffen, diesem die Tatbeteiligung nachzuweisen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19 und 25; BGH NStZ-RR 1996, 181, Senat NStZ-RR 2009, 58 f.).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 19 und 25), etwa indem erst durch seine Aussage den Ermittlungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt wird, daß ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29).
  • BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02

    Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben (Beihilfe; Mittäterschaft; Kurier;

    Für die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG rechtlich unerheblich ist, in welchem Verfahrensstadium der Angeklagte sein Wissen preisgibt, so daß eine Offenbarung grundsätzlich auch noch in der Hauptverhandlung genügt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21, 25).
  • BGH, 25.02.1999 - 1 StR 32/99

    Absehen von Strafe; Kronzeugenregelung

    Allerdings verlangt § 31 Nr. 1 BtMG nicht notwendig einen Fahndungserfolg (BGH StV 1994, 544 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00

    Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Aufklärungserfolg)

    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01

    Vorliegen eines Aufklärungserfolges

    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 211/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; erweiterter

    ... Namentlich wegen des Umstandes, dass die Mittäterin K. ausweislich der Urteilsgründe im Ermittlungsverfahren ihren eigenen Tatbeitrag herunterspielte (UA S. 15 oben), ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Angaben des Angeklagten im Ermittlungsverfahren eine genauere und zuverlässigere Kenntnis von den Tatbeiträgen der Zeugin K. gewonnen werden konnte (BGHR BtmG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 25, 27 mwN).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95

    Umfassendes Geständnis - Offenbarung des gesamten Wissens - Vertypter

    Ebensowenig wäre eine Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 BtMG hier schon dann von vornherein ausgeschlossen, wenn - wofür die Urteilsgründe allerdings keinerlei Anhalt bieten - die Strafverfolgungsorgane bereits Kenntnisse über den Abnehmerkreis des Angeklagten gehabt haben sollten (st. Rspr.; vgl. zu allem BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 25 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94   

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https://dejure.org/1994,3323
BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,3323)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - 1 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,3323)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 1 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,3323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 544
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Ob ein Aufklärungserfolg in diesem Sinne eingetreten ist, hängt von der Überzeugung des Tatrichters in der Hauptverhandlung ab (BGHSt 31, 163, 166).
  • BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Dabei ist der Tatrichter weder gehalten, selbst den Angaben des Angeklagten nachzugehen, um einen Aufklärungserfolg herbeizuführen, noch braucht er abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Haben die Angaben aber zu einem Aufklärungserfolg im dargelegten Sinne geführt, so steht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anwendbarkeit von § 31 Nr. 1 BtMG nicht entgegen, wenn die durch die Aussage Belasteten (noch) nicht ergriffen werden konnten (BGH StV 1989, 393; w. Nachw. b. Körner BtMG 3. Aufl. § 31 Rdn. 36).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird zu beachten haben, daß bei der Prüfung eines Aufklärungserfolgs i.S.d. § 31 Nr. 1 BtMG auf den Zeitpunkt der erneuten Hauptverhandlung abzustellen ist (BGH NStZ 1992, 192 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 508/85

    Zur Überzeugung gelangen - Gesicherte Erkenntnisse - Geständnis - Tataufklärung

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Erforderlich ist vielmehr, daß die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Angaben des Angeklagten abgesicherte Erkenntnisse zu Tatgenossen und deren Tatbeiträgen gewonnen haben (BGH StV 1986, 436 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    Für die Frage, ob ein Aufklärungserfolg vorliegt, kommt es vielmehr entscheidend auf die Überzeugung des Tatrichters in der Hauptverhandlung an (vgl. BGH StV 1994, 544 m.w.N.).

    Liegen daher Angaben des Angeklagten vor, die - möglicherweise - Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolgs sein können, so ist deren Bewertung nachvollziehbar darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (vgl. BGH StV 1994, 544; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 985 m.w.N.).

    Es steht der Anwendbarkeit von § 31 Nr. 1 BtMG nicht entgegen, wenn der durch die Angaben des Angeklagten - zur Überzeugung des Tatrichters der Sache nach zutreffend - Belastete bisher noch nicht ergriffen werden konnte (BGH StV 1994, 544 m.w.N.).

  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05

    Aufklärungshilfe bei Hilfe zur Sicherstellung von unbekannt gelagerten

    Allerdings verlangt § 31 Nr. 1 BtMG nicht notwendig einen Fahndungserfolg (BGH StV 1994, 544 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01

    Zusage des Tatrichters, Einhalten, Hinweis, Wahrunterstellung; Verstoß gegen

    Zudem werden zum Aufklärungserfolg ebenso wie zum Inhalt der vom Angeklagten gemachten Angaben keinerlei tatsächliche Feststellungen getroffen (vgl. wegen des Umfangs der erforderlichen Feststellungen u.a. BGH StV 1994, 544, Schäfer, a.a.O., Rn. 974 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl., § 31 BtMG Rn. 76 mit weiteren Nachweisen).
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