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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94   

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BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94 (https://dejure.org/1994,1701)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1994 - 4 StR 142/94 (https://dejure.org/1994,1701)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1994 - 4 StR 142/94 (https://dejure.org/1994,1701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge - Gegenüberstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 597
  • StV 1994, 638
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94
    aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.

    Bei Mängeln des Stimmenvergleichstests verliert die Identifizierung der Stimme durch den Zeugen zwar nicht notwendig jeden Beweiswert; wie bei der fehlerhaften visuellen Gegenüberstellung muß sich der Tatrichter aber des besonderen Risikos einer Falschidentifizierung - erkennbar - bewußt sein (BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 -).

  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94
    Im übrigen teilen die Urteilsgründe auch nicht - wie es erforderlich gewesen wäre - mit, warum die "breiten Wangenknochen und die im unteren Bereich des Kopfes breite Kopfform" trotz der Maskierung des Täters unverzerrt erkennbar und so auffällig waren, daß sie zu einer zuverlässigen Identifizierung ausreichten (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 6).
  • BGH, 18.08.1993 - 5 StR 477/93

    Anforderungen an eine zweifelsfreie Identifizierung des Täters im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94
    aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Beeinträchtigung der Identifizierung als

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94
    aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83
    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94
    aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94
    a) Soweit die Strafkammer darauf abstellt, daß die Zeugen den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannt hätten, lassen die Urteilsgründe schon nicht erkennen, ob sie sich des beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12 m.w.N.) bewußt war.
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94
    a) Soweit die Strafkammer darauf abstellt, daß die Zeugen den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannt hätten, lassen die Urteilsgründe schon nicht erkennen, ob sie sich des beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12 m.w.N.) bewußt war.
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Es hätte erörtern müssen, ob sich die Zeugin beim "Wiedererkennen" des Angeklagten in der Gaststätte unbewußt an der Lichtbildvorlage und beim "Wiedererkennen" in der Hauptverhandlung sowohl an der Lichtbildvorlage als auch an dem Zusammentreffen mit dem Angeklagten in der Gaststätte orientiert haben könnte (vgl. Köhnken/Sporer a.a.O. S. 166 ff; BGHSt 16, 204, 205 f; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10; Indizien 5; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1996, 649; BGH, Beschl. v. 4. Juni 1996 - 5 StR 180/96 und v. 5. Dezember 1991 - 1 StR 657/91).
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Zwar hätte das Wiedererkennen in der Hauptverhandlung als "wiederholtes Wiedererkennen" nur einen beschränkten Beweiswert (vgl. BGHSt 16, 204, 205; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10, 12, 13); hätte der Zeuge den Angeklagten aber in der Hauptverhandlung nicht wiedererkannt, so wäre dies ein gewichtiger Umstand, der gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung durch den Zeugen sprechen könnte (vgl. BGH StV 1997, 454).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts eines "wiederholten Wiedererkennens" bei einer zweiten Lichtbildvorlage bewußt sein, dies im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (vgl. nur BGHSt 16, 204, 205/206; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94

    Wiedererkennen - Beweiswert - Urteilsgründe - Urteilsbegründung -

    Bei Prüfung der Frage, welcher Beweiswert dem wiederholten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage zuzuerkennen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts des wiederholten Wiedererkennens bewußt war (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; BGH StV 1988, 514; ausführlich zum heutigen Stand der Wissenschaft: LG Köln NStZ 1991, 202 [LG Köln 22.05.1990 - 112 - 4/89]; Köhnken/Sporer aaO.; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl. 1992).
  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 234/05

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung bei einem Freispruch

    b) Es ist auch nicht zu beanstanden, dass das Landgericht dem "erneuten Wiedererkennen" des Angeklagten durch die Zeugin B. auch für sich gesehen, das heißt unabhängig von dem aufgezeigten Widerspruch, nur eine eingeschränkte Beweiskraft zugebilligt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261 Identifizierung 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss 84/05

    Wiedererkennen; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beweiswürdigung

    Hinzu kommt, dass dem Wiedererkennen in der Hauptverhandlung als "wiederholtem Wiedererkennen" nur ein beschränkter Beweiswert zukommt (BGH, 4. Strafsenat, Urteil vom 17.03.2005, beckRS 2005 Nr. 04570; BGHSt 16, 204, 205; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10, 12, 13).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3) Ss 188/15

    Strafverfahren: Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage;

    Insbesondere ergibt sich ein solche Beeinflussung (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Identifizierung 10) entgegen der Ansicht der Revision nicht daraus, dass der Zeugin keine Lichtbilder von acht Personen mit "nackenlangen Haaren" vorgelegt wurden.
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 423/96

    Beweiswürdigung bei Belastung durch einen Zeugen - Identifizierung des Täters

    Zwar kommt einem wiederholten Wiedererkennen in der Hauptverhandlung nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (BGHSt 16, 204, 205; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 12 f. m.w.N.), jedoch wäre ein eventuelles Nicht-Wiedererkennen des Angeklagten, sofern er sein äußeres Erscheinungsbild inzwischen nicht erheblich verändert haben sollte, ein Umstand, der gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung durch die geschädigte Zeugin sprechen könnte.
  • OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96

    Ausgestaltung der Anfechtung eines freisprechenden Urteils durch die

    Zutreffend geht die Strafkammer allerdings davon aus, daß für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze entsprechend gelten (BGH NJW 1994, 1807 = NStZ 1994, 295; BGH NStZ 1994, 597; vgl. auch Odenthal NStZ 1995, 579).
  • OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01

    Wiedererkennen, beschränkter Beweiswert, Identifizierung in der Hauptverhandlung,

    Soweit die Strafkammer dabei darauf abstellt, dass dieser Zeuge den Angeklagten in der Hauptverhandlung als Fahrer des Kraftfahrzeugs bzw. als die im Ermittlungsverfahren im Rahmen einer Lichtbildvorlage identifizierte Person wiedererkannt hat, lassen die Urteilsgründe nicht hinreichend deutlich erkennen, dass sich die Strafkammer des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst war (BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3; BGH StV 94, 638; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 58 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1996 - 5 StR 180/96

    Frage des Wiedererkennens in der Hauptverhandlung nach vorangegangener

  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3)Ss188/15

    Revision des Angeklagten

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 1 Ss 152/01

    Angeklagter; Hauptverhandlung; Wahlgegenüberstellung; Identifizierung; Zeuge;

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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2093
BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94 (https://dejure.org/1994,2093)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1994 - 5 StR 289/94 (https://dejure.org/1994,2093)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1994 - 5 StR 289/94 (https://dejure.org/1994,2093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 638
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94

    Besonderheiten bei der Beurteilung von Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen -

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94

    "Zeuge vom Hörensagen" - Aussage - Erfordernis weiterer Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. neben BVerfGE 57, 250 [287 f.] Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 und vom 9. März 1988 - 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88 - aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere EGMR, StV 1990, S. 481 ff. [Kostovski v. Niederlande]; StV 1991, S. 193 f. [Windisch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 474 f. [Asch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 476 f. [Artner v. Österreich]; ferner StV 1997, S. 617 ff. [van Mechelen u. a. v. Niederlande] und zuletzt auch StV 1999, S. 127 f. [Castro v. Portugal]; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits BGHSt 17, 382 [385 f.]; ferner insbesondere BGHSt 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.] und 42, 15 [25]; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 16, 17 und 19; aus der Literatur zusammenfassend z. B. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. [1999], Rn. 1027 ff., insbesondere Rn. 1033 ff., 1050 ff. und Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, 4. Aufl. [1999], Einleitung, Rn. 98 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsprechung des EGMR nunmehr eingehend Rzepka, Zur Fairness im deutschen Strafverfahren [2000], S. 74 ff., insbesondere S. 90 bis 92; Frowein/Peukert, EMRK, 2. Aufl. [1996], Art. 6, Rn. 106 ff., 200 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], Art. 6 MRK, Rn. 22).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

    Damit können die durch den Einsatz von V-Leuten gewonnenen Erkenntnisse zur Erlangung zulässiger Beweismittel mit hohem Beweiswert führen, während den Bekundungen von V-Personen im übrigen regelmäßig ein deutlich verminderter Beweiswert zukommt (vgl. etwa Senat StV 1994, 638 = BGHR StPO § 261 Zeuge 17 m.W.N.; BVerfG - Kammer - StV 1995, 561).
  • BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe -

    Damit können die durch den Einsatz von V-Leuten gewonnenen Erkenntnisse zur Erlangung zulässiger Beweismittel mit hohem Beweiswert führen, während den Bekundungen von V-Personen im übrigen regelmäßig ein deutlich verminderter Beweiswert zukommt (vgl. etwa Senat StV 1994, 638 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Die Strafkammer hat auch nicht verkannt, daß an die Würdigung der Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" besondere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG StV 1995, 561; BGHR StPO § 261 Zeuge 16 und 17).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06

    Überzeugungsbildung (Bestätigung der Angaben gesperrter polizeilicher

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf auf die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen über die Angaben eines anonymen Gewährsmannes eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 10, 13, 15, 16, 17).
  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 479/95

    Zuverlässigkeit der Angaben gesperrter V-Leute

    Die Beweiswürdigung genügt den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHR StPO § 261 Zeuge 15 bis 17, § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; vgl. BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93), denn die Angaben der V-Leute werden durch weitere zuverlässige Beweismittel gestützt.
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