Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.07.1994 | BGH, 05.07.1994 | OLG Schleswig, 05.05.1994

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1994 - 5 StR 403/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2990
BGH, 30.08.1994 - 5 StR 403/94 (https://dejure.org/1994,2990)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1994 - 5 StR 403/94 (https://dejure.org/1994,2990)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1994 - 5 StR 403/94 (https://dejure.org/1994,2990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 591
  • StV 1994, 641
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 5 StR 403/94
    a) Allerdings neigt der Senat dazu, in Fortführung der Grundsätze von BGHSt 30, 298, 301 ff. für die Angabe des Ausschließungsgrundes im Falle des § 171 b GVG eine Bezugnahme auf einen in öffentlicher Hauptverhandlung hinreichend begründeten Antrag auf Ausschließung der Öffentlichkeit ausreichen zu lassen.
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 5 StR 403/94
    b) Keiner Klärung bedarf hier, ob der Mangel, daß eine ausdrückliche Begründung für den Ausschluß der Öffentlichkeit fehlt, in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (vgl. BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 3) ausnahmsweise als unschädlich anzusehen ist, wenn der Ausschließungsgrund nach Verfahrensgegenstand und Verfahrensablauf auf der Hand liegt (vgl. zu § 338 Nr. 5 StPO, BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1; Senatsurteil vom 20. April 1993 - 5 StR 568/92 - m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92

    Rechtliches Gehör - Ermessen - Verfahrensbeteiligter - Gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 5 StR 403/94
    b) Keiner Klärung bedarf hier, ob der Mangel, daß eine ausdrückliche Begründung für den Ausschluß der Öffentlichkeit fehlt, in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (vgl. BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 3) ausnahmsweise als unschädlich anzusehen ist, wenn der Ausschließungsgrund nach Verfahrensgegenstand und Verfahrensablauf auf der Hand liegt (vgl. zu § 338 Nr. 5 StPO, BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1; Senatsurteil vom 20. April 1993 - 5 StR 568/92 - m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 8/94

    Anforderung an Beurteilung der Ablehnung eines Beweisantrags - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 5 StR 403/94
    Voraussetzung ist allerdings, daß der Inhalt des Antrages, auf den sich der Beschluß über die Ausschließung der Öffentlichkeit bezieht, in einer Weise dokumentiert ist, wie es beim Beschluß notwendig wäre; dieser ist, einschließlich des wesentlichen Inhalts seiner Begründung, gemäß § 273 Abs. 1 StPO zu protokollieren (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 8/94 -).
  • BGH, 27.11.1987 - 2 StR 591/87
    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 5 StR 403/94
    b) Keiner Klärung bedarf hier, ob der Mangel, daß eine ausdrückliche Begründung für den Ausschluß der Öffentlichkeit fehlt, in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (vgl. BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 3) ausnahmsweise als unschädlich anzusehen ist, wenn der Ausschließungsgrund nach Verfahrensgegenstand und Verfahrensablauf auf der Hand liegt (vgl. zu § 338 Nr. 5 StPO, BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1; Senatsurteil vom 20. April 1993 - 5 StR 568/92 - m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    Sie wurde bisher nur vom 5. Strafsenat in seinem Urteil vom 30. August 1994 - 5 StR 403/94 - (NStZ 1994, 591) in Frage gestellt.

    dd) Der 5. Strafsenat hat durch Beschluß vom 9. Dezember 1998 ARs 60/98 - auf seine in NStZ 1994, 591 abgedruckte Entscheidung verwiesen, nach der das Fehlen einer ausdrücklichen Begründung unschädlich sei, wenn im Beschluß auf einen in öffentlicher Hauptverhandlung hinreichend begründeten Antrag auf Ausschließung der Öffentlichkeit Bezug genommen werde.

  • BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98

    Sexuelle Nötigung durch Entkleidung, Fotographie und Fesselung des Opfers; Sinn

    Dies hat zwar der 5. Strafsenat in seinem Urteil vom 30. August 1994 - 5 StR 403/94 - (NStZ 1994, 591 = StV 1994, 641) in Frage gestellt.
  • BGH, 06.11.1998 - 3 StR 511/97

    Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Zahnärztin rechtskräftig

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte das Landgericht auch dann gemäß § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG angeben müssen, aus welchem Grund die Öffentlichkeit am 5. März 1997 für die Verlesung eines Beweisantrags ausgeschlossen worden ist, wenn dieser auf Grund des Verlaufs der Hauptverhandlung offenkundig war (vgl. BGHR GVG § 174 I S. 3 Begründung 3 m.w.Nachw.; zw. BGH NStZ 1994, 591).
  • BGH, 09.12.1998 - 5 ARs 60/98

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit wegen fehlender Begründung des die

    Vorausgesetzt wird dabei, daß der Inhalt des Antrages, auf den sich der Beschluß über die Ausschließung der Öffentlichkeit bezieht, in einer Weise dokumentiert ist, wie es beim Beschluß notwendig wäre, dieser also, einschließlich des wesentlichen Inhalts seiner Begründung, gemäß § 273 Abs. 1 StPO protokolliert wird (BGH NStZ 1994, 591).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3721
BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94 (https://dejure.org/1994,3721)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1994 - 4 StR 360/94 (https://dejure.org/1994,3721)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1994 - 4 StR 360/94 (https://dejure.org/1994,3721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 641 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94
    Im übrigen gibt das aufgehobene Urteil Anlaß zu dem Hinweis, daß Bedenken bestehen, ob seine Feststellungen zu den Fällen des Geschlechtsverkehrs - abgesehen von dem ersten Fall - den Anforderungen an die Feststellungen bei Serientaten genügen (vgl. BGH NStZ 1994, 352;Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - undvom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94).
  • BGH, 25.04.1989 - 4 StR 153/89

    Ausschluss der Öffentlichkeit "für die Dauer der Erstattung des Gutachtens" der

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94
    Davon ist - ungeachtet der nicht eindeutigen, aber eher dagegen sprechenden dienstlichen Äußerung des Vorsitzenden - gemäß § 274 StPO aufgrund der Sitzungsniederschrift auszugehen (vgl. BGH StV 1989, 384).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Annahme einer fortgesetzten Handlung mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 (= NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93] = DRiZ 1994, 214 = StV 1994, 306) nicht vereinbar ist.
  • BGH, 28.01.1971 - 4 StR 518/70

    Revisionsgrund der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94
    Dabei bedarf nicht der Entscheidung, ob die Vernehmung der Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit der Zeugin unter Ausschluß der Öffentlichkeit erfolgen durfte; dies ist allerdings deswegen, weil die Anordnung des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen alle Vorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH MDR 1975, 198; NStZ 1983, 213; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. GVG § 172 Rdn. 17), für einen vergleichbaren Fall in der Rechtsprechung bereits angenommen worden (BGH, Urteil vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - bei Holtz MDR 1976, 988).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94
    Dabei bedarf nicht der Entscheidung, ob die Vernehmung der Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit der Zeugin unter Ausschluß der Öffentlichkeit erfolgen durfte; dies ist allerdings deswegen, weil die Anordnung des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen alle Vorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH MDR 1975, 198; NStZ 1983, 213; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. GVG § 172 Rdn. 17), für einen vergleichbaren Fall in der Rechtsprechung bereits angenommen worden (BGH, Urteil vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - bei Holtz MDR 1976, 988).
  • BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94

    Urteilsbegründung - Einzeltaten - Unterscheidbarkeit

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94
    Im übrigen gibt das aufgehobene Urteil Anlaß zu dem Hinweis, daß Bedenken bestehen, ob seine Feststellungen zu den Fällen des Geschlechtsverkehrs - abgesehen von dem ersten Fall - den Anforderungen an die Feststellungen bei Serientaten genügen (vgl. BGH NStZ 1994, 352;Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - undvom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94).
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94
    Im übrigen gibt das aufgehobene Urteil Anlaß zu dem Hinweis, daß Bedenken bestehen, ob seine Feststellungen zu den Fällen des Geschlechtsverkehrs - abgesehen von dem ersten Fall - den Anforderungen an die Feststellungen bei Serientaten genügen (vgl. BGH NStZ 1994, 352;Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - undvom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Zwar umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anordnung des Ausschlusses der Offentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen alle Vorgänge, die mit der Vernehmung in Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (BGH b. Dallinger MDR 1975, 198; BGH NStZ 1994, 354; w. Nachw. b. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17), jedoch gehört die Erteilung eines rechtlichen Hinweises nicht mehr zu dem Verfahrensabschnitt der Vernehmung eines Zeugen (BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 7).
  • BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02

    Unzulässiger Ausschluss der Öffentlichkeit (Hinweis auf die Möglichkeit der

    Zutreffend legt sie dar, daß der gemäß § 265 Abs. 2 StPO erteilte rechtliche Hinweis auf die Möglichkeit einer Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit erteilt werden durfte (vgl. BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 7; BGH NStZ 1996, 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1994 - 5 StR 664/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8562
BGH, 05.07.1994 - 5 StR 664/93 (https://dejure.org/1994,8562)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1994 - 5 StR 664/93 (https://dejure.org/1994,8562)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 5 StR 664/93 (https://dejure.org/1994,8562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision - Hinderung an der Unterschrift eines Urteils - Ausscheiden aus dem Richterdienst - Befugnis zur Ausübung richterlicher Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 20
  • StV 1994, 641
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 664/93
    Sein Verbleiben im Justizdienst als Staatsanwalt ändert hieran nichts; der Sonderfall eines bei der Staatsanwaltschaft verwendeten Richters auf Probe (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4) liegt nicht vor.
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 664/93
    Nach seinem Ausscheiden aus dem Richterdienst war der Berichterstatter aus Rechtsgründen gehindert, das Urteil zu unterschreiben (§ 275 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil er, ohne Richter zu sein, die hiermit verbundene richterliche Tätigkeit (vgl. BGHSt 26, 92, 93) nicht mehr ausüben durfte (vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 275 Rdn. 39 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 275 Rdn. 23).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Allerdings begründet die Abordnung eines Richters an die Justizverwaltung entgegen der Auffassung der Vorsitzenden Richterin, die sich aus ihrer dienstlichen Erklärung ergibt: "Er ist seit dem 23.04.2001 ... als Referent mit Beamtenstatus abgeordnet und darf seither als solcher keine richterlichen Aufgaben mehr wahrnehmen (vgl. DRiG)", keine rechtliche Verhinderung, soweit sein Status als Richter damit nicht verloren ging (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4 und 5; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 275 Rdn. 23 m. Nachw.).
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    (1) Eine Verhinderung aus Rechtsgründen wird angenommen, wenn ein Berufsrichter durch das Ausscheiden aus dem Amt gehindert wird, ein Urteil zu unterschreiben, das unter seiner Mitwirkung zuvor verkündet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 1994 ? 5 StR 664/93).

    Denn er darf, ohne Richter zu sein, die hiermit verbundene richterliche Tätigkeit, die auch seine Unterschrift unter den schriftlichen Urteilsgründen umfasst, nicht mehr ausüben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 1994 ? 5 StR 664/93; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 1999 ? 2 CB 5/90, NJW 1991, 1192; BayObLG, Beschluss vom 30. März 1967 ? RReg.

    Eine derartige Verhinderung aus Rechtsgründen ist durch den Vorsitzenden oder an seiner Stelle durch den dienstältesten Richter unter dem Urteil zu vermerken (BGH, Beschluss vom 5. Juli 1994 ? 5 StR 664/93; Meyer-Goßner/Appl, aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.05.1994 - 3 Ws 163 - 164/94, 3 Ws 163/94, 3 Ws 164/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6585
OLG Schleswig, 05.05.1994 - 3 Ws 163 - 164/94, 3 Ws 163/94, 3 Ws 164/94 (https://dejure.org/1994,6585)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.05.1994 - 3 Ws 163 - 164/94, 3 Ws 163/94, 3 Ws 164/94 (https://dejure.org/1994,6585)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - 3 Ws 163 - 164/94, 3 Ws 163/94, 3 Ws 164/94 (https://dejure.org/1994,6585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schöffe; Erkennender Richter ; Ablehnung; Befangenheitsantrag ; Anfechtung; Revision; Eintritt in das Verfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 28

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GVG § 192; StPO § 28 Abs. 2, § 311

Papierfundstellen

  • StV 1994, 641
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht