Rechtsprechung
BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug - Vergleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 652
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des …
Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Artikels 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (…vgl. BGH StV aaO.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3 und 7). - EGMR, 13.07.1983 - 8737/79
Zimmermann und Steiner ./. Schweiz
Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Zur Frage der Verfahrensverzögerung weist der Senat darauf hin, daß der Anspruch des Beschuldigten auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist (Art. 6 Abs. 1 MRK) auch dann verletzt sein kann, wenn die Verzögerung allein auf Überlastung des zuständigen Spruchkörpers beruht (EuGMR NJW 1984, 2749). - BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93
Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung - …
Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Artikels 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (…vgl. BGH StV aaO.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3 und 7).
- BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen …
Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Artikels 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (…vgl. BGH StV aaO.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3 und 7). - BGH, 01.12.1989 - 3 StR 384/89
Voraussetzungen für einen freiwilligen Rücktritt vom Versuch der Erpressung
Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Ob er - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erhobenen Anklage vom 20. März 1991 - die Aussichtslosigkeit seines falschen Tatsachenvortrages erkannt hatte, bedurfte ebenso der Erörterung wie die andere naheliegende Möglichkeit, daß der Angeklagte sich zum Nachgeben entschloß, weil er sein Prozeßziel nicht mehr mit dem Mittel der Täuschung verfolgen wollte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7, 11, 12 und 14). - BGH, 20.08.1991 - 1 StR 249/91
Voraussetzungen des Rücktritts vom versuchten Mord - Ursächlichkeit des …
Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Ob er - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erhobenen Anklage vom 20. März 1991 - die Aussichtslosigkeit seines falschen Tatsachenvortrages erkannt hatte, bedurfte ebenso der Erörterung wie die andere naheliegende Möglichkeit, daß der Angeklagte sich zum Nachgeben entschloß, weil er sein Prozeßziel nicht mehr mit dem Mittel der Täuschung verfolgen wollte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7, 11, 12 und 14). - BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen
Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Die Beanstandung, eine unzureichende Sachbehandlung sei nicht ausreichend zugunsten des Angeklagten berücksichtigt worden, kann im Wege der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (vgl. BGH StV 1992, 452, 453 m.w.N.). - BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88
Straftat - Rücktritt vom Versuch - Abstand von der Tatvollendung - …
Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Ob er - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erhobenen Anklage vom 20. März 1991 - die Aussichtslosigkeit seines falschen Tatsachenvortrages erkannt hatte, bedurfte ebenso der Erörterung wie die andere naheliegende Möglichkeit, daß der Angeklagte sich zum Nachgeben entschloß, weil er sein Prozeßziel nicht mehr mit dem Mittel der Täuschung verfolgen wollte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7, 11, 12 und 14). - BGH, 03.07.1990 - 4 StR 294/90
Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch
Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Ob er - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erhobenen Anklage vom 20. März 1991 - die Aussichtslosigkeit seines falschen Tatsachenvortrages erkannt hatte, bedurfte ebenso der Erörterung wie die andere naheliegende Möglichkeit, daß der Angeklagte sich zum Nachgeben entschloß, weil er sein Prozeßziel nicht mehr mit dem Mittel der Täuschung verfolgen wollte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7, 11, 12 und 14).
- BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
Für die Angemessenheit ist dabei auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen des Beschuldigten zu berücksichtigen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 vgl. auch BGH StV 1994, 652; StV 1992, 452).Für die Angemessenheit ist dabei auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen des Beschuldigten zu berücksichtigen (…BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 1992, 2472; vgl. auch BGH StV 1994, 652; StV 1992, 452).
Schließlich ist auch eine lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung neben der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und der langen Verfahrensdauer ein wesentlicher Strafmilderungsgrund, ohne daß es dabei auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (BGH StV 1992, 452; StV 1994, 652; StV 1998, 377;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13; BGH, Beschlüsse vom 3. März 1993 - 5 StR 67/93; vom 15. September 1993 - 5 StR 523/93; und vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01).
- OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 244/99
Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem …
In einem solchen Fall, in dem sich die Frage nach erheblichen vermeidbaren Verfahrensverzögerungen aufdrängt (vgl. BGH StV 1994, 653), müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß nicht nur dem Zeitablauf zwischen Tat und Aburteilung und etwaigen Belastungen daraus Rechnung getragen wurde, sondern daß auch eine dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung und die daraus resultierende überlange Verfahrensdauer als weiterer eigenständiger Strafmilderungsgrund (BGH StV 1994, 652 m. w. Nachw.) in Erwägung gezogen und ggfs. berücksichtigt wurde.Dabei genügt es nicht, daß - nach der gebotenen Aufklärung des Verfahrensganges (vgl. BGH StV 1994, 652; BGH StV 1997, 408) - dem Zeitablauf zwischen Tat und Aburteilung Rechnung getragen und diesem strafmildernde Wirkung beigemessen wird (BGH StV 1993, 638; BGH StV 1994, 653).
In den Urteilsgründen ist der Umfang der deshalb gebotenen Strafmilderung exakt (zahlenmäßig) zu bestimmen (BVerfG NJW 1993, 3254, 3255 = StV 1993, 352; BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 40, 374, 377 = NJW 1995, 1166, 1167; BGH StV 1994, 652 u. 653; BGH StV 1997, 408;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl., Art. 6 MRK Rdnr. 9 m. w. Nachw.).
- BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
Arbeitsüberlastung eines Staatsanwalts ist im vorliegenden Zusammenhang rechtlich unerheblich (BGH, Beschl. v. 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94).
- OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10
Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen …
Die Verletzung des Beschleunigungsgebots führt zwar grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis (vgl. etwa BGHSt 21, 81, 83; 24, 239 ff.; 27, 274 ff.; 35, 137, 140; 46, 159, 169 ff.; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739 f.; NStZ 1990, 94; 1996, 506; 1997, 543; NStZ-RR 1998, 103, 104; 1998, 108;… 2004, 230 f. = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 21; StV 1992, 452, 453; 1994, 652; 1994, 653). - BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen - …
Sollte sich dabei ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ergeben, so läge darin ein selbständiger, neben dem Zeitablauf seit Verübung der Taten zu beachtender Strafmilderungsgrund (…st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 bis 8; BGH StV 1992, 452; 1994, 652; 1994, 653; Detter NStZ 1995, 171 Nr. 9 m.w.N.); das Tatgericht müßte dann das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGH StV 1994, 653;… Detter aaO. m.w.N.). - BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug
Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452;… BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -). - BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des zweiten tatrichterlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 m. Anm. Scheffler; NJW 1995, 1101; StV 1994, 652, 653; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96). - BGH, 18.05.1995 - 5 StR 223/95
Strafmilderung - Strafänderung - Beschleunigungsgebot - Strafzumessung
Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß Verletzungen des Gebots aus Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, die Sache innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln, im Urteil ausdrücklich festzustellen sind und daß das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen näher zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 967; BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254 und 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6, 7; BGH wistra 1992, 66; BGH StV 1994, 652, 653). - BGH, 04.05.1995 - 5 StR 64/95
Strafmilderung - Strafänderung - Beschleunigungsgebot - Strafzumessung
Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß Verletzungen des Beschleunigungsgebots aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK im Urteil ausdrücklich festzustellen sind und daß das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen näher zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 767;… BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254 sowieBeschluß vom 24. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6, 7; BGH wistra 1992, 66; StV 1994, 652, 653). - EGMR, 03.02.2009 - 22683/04
F. H. gegen Deutschland
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe Entscheidung vom 21. Juli 1994, 1 StR 396/94, Entscheidung vom 26. Juni 1996, 3 StR 199/95) und des Bundesverfassungsgerichts (siehe u.a. Entscheidung vom 24. Dezember 1983, 2 BvR 121/83, und Entscheidung vom 19. April 1993, 2 BvR 1487/90) muss die überlange Dauer eines Strafverfahrens entweder zu einer Strafminderung oder sogar zur Einstellung des Verfahrens führen. - EGMR, 03.04.2007 - 14374/03
H. W. gegen Deutschland
- EGMR, 06.11.2006 - 51288/99
K. A. gegen Deutschland
- BGH, 06.09.1994 - 5 StR 288/94
Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug