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   BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94   

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https://dejure.org/1994,1904
BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94 (https://dejure.org/1994,1904)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1994 - 1 StR 396/94 (https://dejure.org/1994,1904)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 (https://dejure.org/1994,1904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug - Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24, § 46, § 263; StPO § 244, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 652
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
    Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Artikels 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (vgl. BGH StV aaO.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3 und 7).
  • EGMR, 13.07.1983 - 8737/79

    Zimmermann und Steiner ./. Schweiz

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
    Zur Frage der Verfahrensverzögerung weist der Senat darauf hin, daß der Anspruch des Beschuldigten auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist (Art. 6 Abs. 1 MRK) auch dann verletzt sein kann, wenn die Verzögerung allein auf Überlastung des zuständigen Spruchkörpers beruht (EuGMR NJW 1984, 2749).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
    Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Artikels 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (vgl. BGH StV aaO.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3 und 7).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
    Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Artikels 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (vgl. BGH StV aaO.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3 und 7).
  • BGH, 01.12.1989 - 3 StR 384/89

    Voraussetzungen für einen freiwilligen Rücktritt vom Versuch der Erpressung

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
    Ob er - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erhobenen Anklage vom 20. März 1991 - die Aussichtslosigkeit seines falschen Tatsachenvortrages erkannt hatte, bedurfte ebenso der Erörterung wie die andere naheliegende Möglichkeit, daß der Angeklagte sich zum Nachgeben entschloß, weil er sein Prozeßziel nicht mehr mit dem Mittel der Täuschung verfolgen wollte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7, 11, 12 und 14).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 249/91

    Voraussetzungen des Rücktritts vom versuchten Mord - Ursächlichkeit des

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
    Ob er - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erhobenen Anklage vom 20. März 1991 - die Aussichtslosigkeit seines falschen Tatsachenvortrages erkannt hatte, bedurfte ebenso der Erörterung wie die andere naheliegende Möglichkeit, daß der Angeklagte sich zum Nachgeben entschloß, weil er sein Prozeßziel nicht mehr mit dem Mittel der Täuschung verfolgen wollte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7, 11, 12 und 14).
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
    Die Beanstandung, eine unzureichende Sachbehandlung sei nicht ausreichend zugunsten des Angeklagten berücksichtigt worden, kann im Wege der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (vgl. BGH StV 1992, 452, 453 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88

    Straftat - Rücktritt vom Versuch - Abstand von der Tatvollendung -

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
    Ob er - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erhobenen Anklage vom 20. März 1991 - die Aussichtslosigkeit seines falschen Tatsachenvortrages erkannt hatte, bedurfte ebenso der Erörterung wie die andere naheliegende Möglichkeit, daß der Angeklagte sich zum Nachgeben entschloß, weil er sein Prozeßziel nicht mehr mit dem Mittel der Täuschung verfolgen wollte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7, 11, 12 und 14).
  • BGH, 03.07.1990 - 4 StR 294/90

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch

    Auszug aus BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
    Ob er - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erhobenen Anklage vom 20. März 1991 - die Aussichtslosigkeit seines falschen Tatsachenvortrages erkannt hatte, bedurfte ebenso der Erörterung wie die andere naheliegende Möglichkeit, daß der Angeklagte sich zum Nachgeben entschloß, weil er sein Prozeßziel nicht mehr mit dem Mittel der Täuschung verfolgen wollte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7, 11, 12 und 14).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Für die Angemessenheit ist dabei auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen des Beschuldigten zu berücksichtigen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 vgl. auch BGH StV 1994, 652; StV 1992, 452).

    Für die Angemessenheit ist dabei auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen des Beschuldigten zu berücksichtigen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 1992, 2472; vgl. auch BGH StV 1994, 652; StV 1992, 452).

    Schließlich ist auch eine lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung neben der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und der langen Verfahrensdauer ein wesentlicher Strafmilderungsgrund, ohne daß es dabei auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (BGH StV 1992, 452; StV 1994, 652; StV 1998, 377; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13; BGH, Beschlüsse vom 3. März 1993 - 5 StR 67/93; vom 15. September 1993 - 5 StR 523/93; und vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01).

  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 244/99

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem

    In einem solchen Fall, in dem sich die Frage nach erheblichen vermeidbaren Verfahrensverzögerungen aufdrängt (vgl. BGH StV 1994, 653), müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß nicht nur dem Zeitablauf zwischen Tat und Aburteilung und etwaigen Belastungen daraus Rechnung getragen wurde, sondern daß auch eine dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung und die daraus resultierende überlange Verfahrensdauer als weiterer eigenständiger Strafmilderungsgrund (BGH StV 1994, 652 m. w. Nachw.) in Erwägung gezogen und ggfs. berücksichtigt wurde.

    Dabei genügt es nicht, daß - nach der gebotenen Aufklärung des Verfahrensganges (vgl. BGH StV 1994, 652; BGH StV 1997, 408) - dem Zeitablauf zwischen Tat und Aburteilung Rechnung getragen und diesem strafmildernde Wirkung beigemessen wird (BGH StV 1993, 638; BGH StV 1994, 653).

    In den Urteilsgründen ist der Umfang der deshalb gebotenen Strafmilderung exakt (zahlenmäßig) zu bestimmen (BVerfG NJW 1993, 3254, 3255 = StV 1993, 352; BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 40, 374, 377 = NJW 1995, 1166, 1167; BGH StV 1994, 652 u. 653; BGH StV 1997, 408; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl., Art. 6 MRK Rdnr. 9 m. w. Nachw.).

  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Arbeitsüberlastung eines Staatsanwalts ist im vorliegenden Zusammenhang rechtlich unerheblich (BGH, Beschl. v. 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94).
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