Rechtsprechung
BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 654
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Beschaffenheit des angegriffenen Gebäudes im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien, die Angriffszeit wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit, die Belegungsdichte des angegriffenen Gebäudes sowie die konkrete Angriffsweise; ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung und seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - und Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 -). - BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
Umgekehrt darf aber der Beweiswert offensichtlicher Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht so gering veranschlagt werden, daß auf eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beweisanzeichen verzichtet werden kann (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35). - BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88
Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In …
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
Für die Prüfung des im bedingten Vorsatz enthaltenen Willenselements weist der Senat darauf hin, daß der Täter einen von ihm als möglich erkannten Erfolg auch dann "billigend" in Kauf nimmt, wenn ihm dieser an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen eines angestrebten anderen Zieles damit abfindet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14 m.w.Nachw.).
- BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB, …
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.). - BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung - …
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.). - BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93
Brandflasche - Wohnhaus - Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Beschaffenheit des angegriffenen Gebäudes im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien, die Angriffszeit wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit, die Belegungsdichte des angegriffenen Gebäudes sowie die konkrete Angriffsweise; ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung und seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - und Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 -). - BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von …
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.). - BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Bei der erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f., vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10, WM 2012, 260, 262, und vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11) darf der Tatrichter den Beweiswert offensichtlicher Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht so gering veranschlagen, dass auf eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beweisanzeichen verzichtet werden kann (BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654; vgl. zusammenfassend zuletzt BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11 m.w.N.).Zwar hat auch der Bundesgerichtshof immer wieder auf die "für Tötungsdelikte deutlich höhere Hemmschwelle" hingewiesen (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654; abl.
- BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher …
In diese Prüfung sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39). - BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen …
Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).Dies hindert aber die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ebenso wenig (vgl. BGH NStZ 1994, 584; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39, 42) wie die nach Auffassung des Landgerichts im Hinblick auf deren Vorgehensweise "als nachvollziehbar und nicht völlig lebensfremd" erscheinende "Hoffnung" der Angeklagten, "es werde nichts passieren".
- BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16
Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als …
Bei der erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11, NStZ-RR 2012, 105 …und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f. Rn. 26 mwN) darf der Tatrichter den Beweiswert offensichtlicher Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht so gering veranschlagen, dass auf eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beweisanzeichen verzichtet werden kann (BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654; vgl. näher BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443 …und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 187 Rn. 26 jeweils mwN). - BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 38, 39; BGH NStZ-RR 2000, 165 f., jeweils m.w.N.).Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 39).
Ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die gebotene Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände mit einzubeziehen (BGHSt 36, 1, 10; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 39, 41; BGH NJW 1999, 2533, 2534 f.).
- BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des …
Bei Inbrandsetzung eines Gebäudes sind im Rahmen der Gesamtwürdigung insbesondere die Beschaffenheit des Gebäudes (im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien), die Angriffszeit (wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit), die konkrete Angriffsweise sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivation bei der Tatbegehung zu berücksichtigen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39). - BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch …
Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.Nachw.). - BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz: …
c) Indes halten die Erwägungen, auf die das Landgericht das Willenselement des bedingten Tötungsvorsatzes stützt, der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38 und 39). - BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
Ferner sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39). - BGH, 17.04.2019 - 5 StR 685/18
Bedingter Tötungsvorsatz beim Werfen von Brandsätzen auf ein von Menschen …
Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Beschaffenheit des angegriffenen Gebäudes im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien, die Angriffszeit gegebenenfalls wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit, die Belegungsdichte des angegriffenen Gebäudes sowie die konkrete Angriffsweise; ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung und seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654 mwN). - BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle); …
- BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16
Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer …
- BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01
Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende …
- BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21
Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei …
- BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94
Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§ …
- BGH, 26.10.2000 - 4 StR 300/00
Feststellungsvoraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes (Wurf mit …
- BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99
Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz; …
- BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den …
- BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung - …
- BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen …
- LG Hagen, 12.09.2016 - 31 Ks 1/16
Haftstrafen für Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft
- BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich …
- BGH, 17.11.1994 - 4 StR 552/94
Totschlag - Eventualvorsatz - Brandanschlag - Tötungsvorsatz - Wohngebäude
Rechtsprechung
BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer Gesamtstrafe - Strafmildernde Auswirkung eines engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhangs bei gegen dasselbe Opfers gerichteten einzelnen Taten
- rechtsportal.de
StGB § 53
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 77
- StV 1994, 654
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91
Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und …
Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94
Sie läßt insbesondere ebensowenig wie die Strafzumessung für die vergleichsweise hohen Einzelstrafen in den Fällen II 1, 3 und 4 der Urteilsgründe erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß bei der Bildung der Gesamtstrafe die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat und es sich bei den Einzelstrafen strafmildernd auswirken kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8), wenn - wie hier - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH NStZ 1986, 158; StV 1988, 103;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 54 Rdn. 2). - BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen …
Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94
Sie läßt insbesondere ebensowenig wie die Strafzumessung für die vergleichsweise hohen Einzelstrafen in den Fällen II 1, 3 und 4 der Urteilsgründe erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß bei der Bildung der Gesamtstrafe die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat und es sich bei den Einzelstrafen strafmildernd auswirken kann (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8), wenn - wie hier - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH NStZ 1986, 158; StV 1988, 103;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 54 Rdn. 2). - BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89
Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat - …
Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94
Sie läßt insbesondere ebensowenig wie die Strafzumessung für die vergleichsweise hohen Einzelstrafen in den Fällen II 1, 3 und 4 der Urteilsgründe erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß bei der Bildung der Gesamtstrafe die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat und es sich bei den Einzelstrafen strafmildernd auswirken kann (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8), wenn - wie hier - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH NStZ 1986, 158; StV 1988, 103;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 54 Rdn. 2).
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94
Diese formelhafte Begründung der Gesamtstrafe ist unzureichend; eine rechtliche Nachprüfung wird hierdurch nicht ermöglicht (vgl. BGHSt 24, 268, 269 ff [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 54 Rdn. 6 m.w.N.). - BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94
Gesamtstrafe - Zulässige Obergrenze - Verhältnis der Straftaten - Person des …
Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94
Diese formelhafte Begründung der Gesamtstrafe ist unzureichend; eine rechtliche Nachprüfung wird hierdurch nicht ermöglicht (vgl. BGHSt 24, 268, 269 ff [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 54 Rdn. 6 m.w.N.). - BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87
Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …
Auszug aus BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94
Sie läßt insbesondere ebensowenig wie die Strafzumessung für die vergleichsweise hohen Einzelstrafen in den Fällen II 1, 3 und 4 der Urteilsgründe erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß bei der Bildung der Gesamtstrafe die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat und es sich bei den Einzelstrafen strafmildernd auswirken kann (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8), wenn - wie hier - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH NStZ 1986, 158; StV 1988, 103;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 54 Rdn. 2).
- BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das …
Die Begründung für die Gesamtstrafen läßt nicht erkennen, ob das Landgericht hinreichend berücksichtigt hat, daß bei der Bildung der jeweiligen Gesamtstrafe die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGH NStZ 1995, 77 m.w.N.). - BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95
Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung - …
a) Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bildung einer Gesamtstrafe strafmildernd ins Gewicht fallen, daß zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (…vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1;… BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654). - BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung in einem Rechtsmittelverfahren - …
Bei der Bildung der Gesamtstrafe wird zudem zu beachten sein, daß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 14; § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
- BGH, 20.07.1995 - 4 StR 328/95
Milderes Gesetz - Erhöhung der Einsatzstrafe - Gesamtstrafenbildung - Zeitlicher …
Bei der Bildung der Gesamtstrafe wird weiter zu berücksichtigen sein, daß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654). - BGH, 02.03.1995 - 4 StR 71/95
Strafzumessung - Strafmilderung - Strafänderung - Wiederholungstat - …
Dies kann sich sowohl bei der Höhe der Einzelstrafen als auch bei der Bildung der Gesamtstrafe zugunsten des Angeklagten auswirken (vgl.Senatsbeschluß vom 2. August 1994 - 4 StR 376/94 = NStZ 1995, 77). - LG Freiburg, 22.05.2020 - 15 KLs 160 Js 21393/19 Insoweit hat die Kammer neben den bereits genannten allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkten (fehlende Vorstrafen, Untersuchungshaft, Belastungen im Strafvollzug, schicksalhafte Sexualpräferenz) bedacht, dass bei einer serienhaften Tatbegehung zum Nachteil eines mit dem Täter persönlich bekannten Opfers die Hemmschwelle des Täters sinken kann, wenn - wie hier - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 02. August 1994 - 4 StR 376/94 -, Rn. 8, juris).
- BGH, 08.05.1996 - 5 StR 184/96
Teilweise Einstellung des Verfahrens - Lediglich Formelhafte Begründung einer …
b) Die Gesamtstrafe ist lediglich formelhaft begründet worden... (Hier) ist die Besorgnis begründet, der Tatrichter habe verkannt, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (BGH, Beschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 -) und daß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH…, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 4 StR 328/95 - vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 508/95 -, 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95 - und 14. November 1994 - 5 StR 638/94 -). - BGH, 23.03.1995 - 4 StR 128/95
Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Strafzumessung
Sie läßt insbesondere nicht erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters (vgl. UA 10, 12/13) und seiner Taten im Vordergrund zu stehen (vgl.Senatsbeschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 m.w.N.) und die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie im vorliegenden Falle - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen gleichartigen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH StV 1994, 654 m.w.N.). - BGH, 05.10.1995 - 4 StR 508/95
Wiederholte Begehung gleichartiger Taten - Hemmschwelle - Steigerung der …
Bei einem derart engen Zusammenhang zwischen den Taten hat daher die Erhöhung der Einzelstrafe in der Regel niedriger auszufallen (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654). - BayObLG, 18.03.1998 - 4St RR 20/98
Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Nichtanmeldung bzw. …
Dementsprechend kann es sich bei den Einzelstrafen strafmildernd auswirken, wenn zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH NStZ 1995, 77 ). - OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95