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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94   

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https://dejure.org/1994,461
BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94 (https://dejure.org/1994,461)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1994 - 3 StR 138/94 (https://dejure.org/1994,461)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94 (https://dejure.org/1994,461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen bei Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige - Konsequenzen der fälschlichen Annahme einer fortgesetzten Handlung für den Schuldspruch - Erfordernis einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3020
  • MDR 1994, 1031
  • NStZ 1994, 496
  • StV 1994, 659
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
    Die in dieser Entscheidung dargestellten Erwägungen beanspruchen für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ebenfalls Geltung (BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94).

    Weil der Erwerb einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung im Rahmen der Bande den Tatbestand des Bandenhandels bereits erfüllt, gehören zu dieser Tat als unselbständige Teilakte alle späteren Betätigungen, die auf den Vertrieb desselben Rauschgiftes gerichtet sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
    Die in dieser Entscheidung dargestellten Erwägungen beanspruchen für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ebenfalls Geltung (BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
    Vielmehr erfordert die Annahme eines Bandenwillens, daß die Täter mehrere selbständige Taten begehen wollen (BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; BGH NStZ 1992, 497).
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
    Vielmehr erfordert die Annahme eines Bandenwillens, daß die Täter mehrere selbständige Taten begehen wollen (BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; BGH NStZ 1992, 497).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
    In den Fällen des § 30 a BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, insbesondere also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
    Allerdings setzt der Bandenhandel mit Betäubungsmitteln voraus, daß sich die mindestens zwei Täter (BGHSt 38, 26) nicht nur zu einer einzigen, wenn auch fortgesetzten Tat verbunden haben.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
    Das ist jedenfalls bei Fallgestaltungen wie hier mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar.
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
    Das gilt allerdings wegen der verschiedenen Mindeststrafen für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht (BGH, NStZ 1994, 290).
  • BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92

    Prozeßverschleppung bei mehrtätiger Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
    Vielmehr erfordert die Annahme eines Bandenwillens, daß die Täter mehrere selbständige Taten begehen wollen (BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; BGH NStZ 1992, 497).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Damit entfallen Schuldsprüche wegen an sich tateinheitlich begangener Einfuhrdelikte (vgl. BGHR BtMG § 30 a - Konkurrenzen 1; Bande 8 (Bewertungseinheit)).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gilt auch für die durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) - OrgKG - verschärfte Qualifikation nach § 30a BtMG (BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 642; vgl. auch BGHSt 39, 216, 220) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92].

    Soweit - abgesehen vom letzten gemeinschaftlich begangenen Fall - auch Bandeneinfuhr vorliegt, wird diese im Rahmen des § 30a Abs. 1 BtMG vom weitergehenden Bandenhandel mit erfaßt (BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1).

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Schließlich wird zu beachten sein, daß der Angeklagte, auch wenn er jeweils aus einer Erwerbsmenge stammende Betäubungsmittel ausschließlich an Minderjährige verkauft haben sollte, dadurch nicht nur den Tatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG - bei gewerbsmäßigem Handeln den des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG -, sondern zugleich auch den des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllt hat (BGH StV 1996, 664; vgl. auch BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Bei Bandenhandel ist die bandenmäßig begangene Einfuhr, sofern sie - wie hier - im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes erfolgt, unselbständiger Teilakt des Bandenhandels (BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

    Bei diesen Feststellungen haben sich die Angeklagten jedenfalls in den Fällen 1 bis 9 und 11 der Urteilsgründe auch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) schuldig gemacht, die als Teilakt des Handeltreibens zum Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (BGHSt 40, 73; anders in den Fällen des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln nach § 30 a Abs. 1 BtMG, vgl. BGH NStZ 1994, 496 und NStZ 1995, 410, und in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, vgl. BGH NStZ 1996, 93).

    Von einer Schuldspruchänderung in den Fällen 1 bis 9 und 11 der Urteilsgründe hat der Senat schon deshalb abgesehen, weil auch die Begründung durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet, mit der das Landgericht die Annahme des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 a Abs. 1 BtMG) abgelehnt hat, bei dem die Bandeneinfuhr wegen des gleichen Strafrahmens im Rahmen der Bewertungseinheit zurücktritt (BGH NStZ 1994, 496).

  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

    In den Fällen des § 30 a BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, insbesondere also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 09.01.1997 - 1 StR 750/96

    Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln" - Voraussetzungen der Annahme

    Vielmehr werden diese Teilakte schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1).

    In § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verbindet das (bewaffnete) unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die mit dem Zusatz gekennzeichnete Handlungsmodalität der (bewaffneten) unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1).

  • BGH, 06.08.2013 - 5 StR 255/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Wenngleich aufgrund der Bewertungseinheit sämtliche Veräußerungshandlungen an sich unselbständige Teilakte der Tat nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG darstellen, steht die gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (zur Gewerbsmäßigkeit bei Vorliegen einer Bewertungseinheit vgl. Körner/Patzak, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 26 Rn. 19 mwN) mit dem Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens in Tateinheit, da insoweit durch dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze mit eigenständigem Unrechtsgehalt verletzt sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94, NStZ 1994, 496; Körner/Patzak, aaO, § 30 Rn. 81).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG enthält ein besonderes Unrecht, das nicht in den Tatbeständen der § 30 Abs. 1 Nr. 4, § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG aufgeht, sondern zu diesen in Tateinheit steht (vgl. BGH NStZ 1994, 496).
  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/96

    Berücksichtigung eines Zuständigkeitsmangels von Amts wegen - Unwirksamkeit eines

    Lediglich vorsorglich weist der Senat für das weitere Verfahren darauf hin, daß auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen eine Verurteilung des Angeklagten (nur) wegen - bereits mit dem Erwerb verwirklichten - bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, dagegen nicht (auch) wegen unerlaubten Erwerbs und unerlaubter Einfuhr derselben in Betracht kommt (BGH NStZ 1994, 496).

    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 30, 28) hat die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - anders als die in § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG qualifizierte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - gegenüber dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, dessen Teilakt sie ist, keine rechtlich selbständige Bedeutung (BGHSt 31, 163, 165; 40, 73, 74; BGH NStZ 1994, 496).

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge,

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 322/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr)

  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Beihilfe; Einfuhr;

  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 458/18

    Einheitliche Tat aufgrund einer Bewertungseinheit beim (bewaffneten) Bandenhandel

  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmittel; Strafmilderung nach § 31 BtMG

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)

  • BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09

    Verbindung zu einer Bewertungseinheit durch Bandenhandel (im Rahmen ein- und

  • BGH, 24.10.2007 - 2 StR 232/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Bewertungseinheit)

  • BGH, 09.11.2006 - 4 StR 430/06

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 23.06.2006 - 2 StR 147/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Verhältnis zur

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 06.11.2012 - 4 StR 440/12

    Bewertungseinheit beim unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit

  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98

    Tatbestandsmerkmal der "Einfuhr" im Sinne von § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94

    Fortgesetzte Handlung - Fehlerhafte Verurteilung - Anklage - Verbindung von

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 540/97

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung -

  • BGH, 03.02.1998 - 4 StR 631/97

    Tateinheitliche Verurteilung eines Angeklagten - Überprüfung eines Urteils -

  • BGH, 21.09.1994 - 3 StR 390/94

    Fortgesetzte Handlung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einzeltaten -

  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 268/94

    Verpflichtung des Überlassers von Betäubungsmitteln zur Abwendung einer durch

  • BGH, 23.04.1999 - 3 StR 129/99

    Konkurrenz zwischen § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG und anderen Tatbeständen des BtMG,

  • BGH, 22.01.1999 - 2 StR 670/98

    Verhältnis von Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der

  • BGH, 10.09.1996 - 1 StR 497/96

    Verbindung der Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung zu einer einzigen Tat im

  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 97/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmitteleinfuhr - Bande

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94

    Beurkundung - Urkunde - Rechenoperation

  • BGH, 03.02.1998 - 4 StR 673/97

    Keine selbständige rechtliche Bedeutung der bandenmäßigen Einfuhr neben dem

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 349/95

    Bande - Ernsthafter Wille - Verbindung - Selbständige Straftat - Unbestimmte

  • BGH, 23.08.1994 - 4 StR 450/94

    Berührung des Schuldspruchs hinsichtlich einer fortgesetzten Tat bei

  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 406/96

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 10/98
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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4377
BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94 (https://dejure.org/1994,4377)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1994 - 1 StR 155/94 (https://dejure.org/1994,4377)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1994 - 1 StR 155/94 (https://dejure.org/1994,4377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 659 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94
    Die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 1980, 2423, 2424; Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94
    Zu beachten ist aber folgendes: Paßt das Zustandsbild eines Angeklagten nicht zu der aufgrund seiner Angaben errechneten maximalen BAK, so darf der Tatrichter nicht diesen Wert dadurch relativieren, daß er von durchschnittlichen Resorptions- und Abbauwerten ausgeht (vgl. BGHSt 35, 308, 316).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94
    Zur Errechnung der hier maßgebenden maximalen BAK sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei fehlender Blutprobe zu Gunsten eines Angeklagten ein Resorptionsdefizit von 10 % (nicht alternativ 20 %) sowie ein stündlicher Abbauwert von 0, 1 o/oo (nicht alternativ 0, 15 o/oo) zugrundezulegen (vgl. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7).
  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 260/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit verbotswidrigem Herstellen von

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94
    Diese fallen unter die genannte Vorschrift des WaffG (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 1 StR 260/93 = BGHR WaffG § 37 Brand 1; Lauven in Lexikon des Rechts, Strafrecht, Strafverfahrensrecht S. 1022, 1023).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94
    Die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 1980, 2423, 2424; Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94
    Zur Errechnung der hier maßgebenden maximalen BAK sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei fehlender Blutprobe zu Gunsten eines Angeklagten ein Resorptionsdefizit von 10 % (nicht alternativ 20 %) sowie ein stündlicher Abbauwert von 0, 1 o/oo (nicht alternativ 0, 15 o/oo) zugrundezulegen (vgl. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7).
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 300/00

    Feststellungsvoraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes (Wurf mit

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Brandanschlägen auf ein Wohngebäude unter Einsatz von Brandflaschen die Frage, ob der Täter mit (bedingtem) Tötungsvorsatz handelt, aufgrund einer Gesamtwürdigung der jeweiligen objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH StV 1994, 659; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39).
  • LG Bonn, 06.12.2023 - 24 Ks 5/23
    Die Herstellung von "Molotow-Cocktails" ist von § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 zum WaffG erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993, 1 StR 260/93; BGH, Urteil vom 12.04.1994, 1 StR 155/94; OLG Jena, Urteil vom 13.07.2000, 1 St 1 - 3/00, Rn. 57, juris), wobei diese sich dadurch auszeichnen, dass üblicherweise Glasflaschen mit einem leicht entflammbaren Stoff befüllt werden, der dann meist über eine Lunte gezündet wird, wenn die Flasche nach dem Wurf zerspringt (vgl. Gade in: Kommentar zum Waffengesetz, 3. Auflage 2022, Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Begriffsbestimmungen Rn. 117 f.).
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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 01.09.1994 - 713 Js 5750/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8408
LG Lübeck, 01.09.1994 - 713 Js 5750/94 (https://dejure.org/1994,8408)
LG Lübeck, Entscheidung vom 01.09.1994 - 713 Js 5750/94 (https://dejure.org/1994,8408)
LG Lübeck, Entscheidung vom 01. September 1994 - 713 Js 5750/94 (https://dejure.org/1994,8408)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 659
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Zu einseitig ist es allerdings, wenn die Aussage Cannabis sei keine "Einstiegsdroge" lediglich mit der fehlenden stoffgebundenen Kausalität und dem Hinweis auf den dem Cannabisgebrauch regelmäßig vorausgehenden Genuß legaler Suchtmittel begründet wird (LG Lübeck StV 1994, 659, 661, 663).
  • BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94

    Abgrenzung - Haschisch - Betäubungsmittel - Geringe Menge

    Der Senat sieht auch keine rechtserheblichen neuen Erkenntnisse, die es demgegenüber aus Gründen verfassungskonformer Auslegung gebieten könnten, die nicht geringe Menge erst bei einer größeren Wirkstoffmenge anzunehmen; solche hat insbesondere auch das Landgericht Lübeck in seinem Urteil vom 1. September 1994 (StV 1994, 659), auf das sich die Revision beruft, nicht erkennbar gemacht.
  • OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss 85/95
    Dem von dem Landgericht Lübeck in seiner Entscheidung vom 1. September 1994 (StV 1994, 659 ) zugrunde gelegten Grenzwert von 200 g THC hat es sich jedoch ausdrücklich nicht angeschlossen.
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