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   KG, 18.08.1993 - 1 HEs 172/93   

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KG, 18.08.1993 - 1 HEs 172/93 (https://dejure.org/1993,4804)
KG, Entscheidung vom 18.08.1993 - 1 HEs 172/93 (https://dejure.org/1993,4804)
KG, Entscheidung vom 18. August 1993 - 1 HEs 172/93 (https://dejure.org/1993,4804)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 90
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten

    Denn nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (KG StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf StV 2001, 498; OLG Hamm StV 2004, 364; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Art. 6 MRK RN 18 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04

    Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten:

    aa) Nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (vgl. KG, StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG, StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; OLG Hamm, StV 2004, 364; Gollwitzer, in: LR StPO Art. 6 MRK Rdn. 172; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. Art. 6 MRK Rn. 18 m.w.N., Tolksdorf, in: KK StPO 5. Aufl. § 201 Rdn. 4; Seidl, in: KMR § 201 Rdn. 4; Paeffgen, in: Systematischer Kommentar zur StPO § 201 Rdn. 5 m.w.N.; Kühne, StV 1994, 66 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Für den Senat war dabei entscheidend, dass dem Angeklagten entgegen Art. 6 Abs. 3 a MRK die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 21.03.2000 nicht in übersetzter Fassung gemäß § 201 StPO übermittelt wurde (KG, StV 1994, 90 f.; VIZ 1993, 464 - Strafbefehl - Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., Art. 6 MRK Rdn. 18 m.w.N.), weshalb zu seinen Gunsten davon auszugehen ist, dass er erstmals in der Hauptverhandlung Kenntnisse von den näheren Beweisumständen des gegen ihn erhobenen Vorwurfs erhielt.
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 346/01

    Verfahrensverzögerung durch Akteneinsicht; Überlastung der Gerichte

    Die wichtigen Gründe müssen in ihrem Gewicht den beiden besonders genannten Gründen der besonderen Schwierigkeit oder des besonderen Umfangs der Ermittlungen gleichstehen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1990, 168; 2. Strafsenat - Beschluß vom 22. Februar 1999, 2 Ws 28/99, S. 4; KG, StV 1994, 90).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00

    Übersetzung der Anklageschrift

    Einem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ist die Anklageschrift mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekanntzugeben (BVerfG a. a. O.; Senat VRS 68 [1985], 119, 120; KG StV 1994, 90; HansOLG Hamburg StV 1994, 65 mit insoweit zust. Anm. Kühne; Rieß, a. a. O.; Seidl, in: KMR, § 201 StPO [Stand 1999] Rdnr. 4; Paeffgen, in: SK-StPO, § 201 [Stand 1996] Rdnr. 5; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 201 Rdnr. 1; vgl. Nr. 181 Abs. 2 RiStBV).
  • OLG Koblenz, 27.09.1996 - 4420 BL - III - 94/96

    Zulässigkeit der Untersuchungshaftüber einen Zeitraum von sechs Monaten;

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  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 1 RVs 37/10

    Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer dem Angeschuldigten

    Das ist "zwingend erforderlich" (KG StV 1994, 90) und folgt sowohl aus dem Recht jedes Angeklagten gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. a) MRK, unverzüglich in einer für ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden, als auch aus seinem Anspruch gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. b) MRK, seine Verteidigung ausreichend vorbereiten zu können (Senat VRS 100 [2001], 133 = StV 2001, 498; Stuckenberg, in: LR, 26. Aufl. [2008], § 201 StPO Rdnr. 18; Schneider, in: KK, 6. Aufl. [2008], § 201 StPO Rdnr. 4; jeweils mwN).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01

    Strafprozessrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Keinesfalls durfte die Strafkammer (die bis heute nicht getroffene) Eröffnungsentscheidung so viele Monate hinauszögern (vgl. Kammergericht Berlin, StV 1994, 90 , das eine Eröffnung in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang der Anklage bei Gericht verlangt).
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