Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.09.1993

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1993 - 4 StR 638/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1629
BGH, 21.01.1993 - 4 StR 638/92 (https://dejure.org/1993,1629)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1993 - 4 StR 638/92 (https://dejure.org/1993,1629)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 4 StR 638/92 (https://dejure.org/1993,1629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 303 Abs. 1 StGB; § 310 StGB; § 310a StGB; § 24 Abs. 1 StGB
    Folgen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Brandstiftung oder der Annahme der tätigen Reue für die Straftat der Herbeiführung einer Brandgefahr; Konkurrenzverhältnis zwischen der Herbeiführung einer Brandgefahr und der Sachbeschädigung (Erfolgsdelikte und ...

  • Wolters Kluwer

    Versuch - Rücktritt - Brandstiftung - Tätige Reue - Straffreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Rücktritt vom Versuch der Brandstiftung und Herbeiführung einer Brandgefahr

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwendung der tätigen Reue

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 128
  • NJW 1993, 942
  • MDR 1993, 458
  • NStZ 1993, 284
  • StV 1994, 18
  • JR 1994, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 23.12.2014 - 3 U 1544/13

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer in

    Ihnen oblag zwar eine Treuepflicht gegenüber der Schuldnerin (wistra 93, 143; 301).

    Ihm oblag zwar eine Treuepflicht gegenüber der Schuldnerin (wistra 93, 143; 301).

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Hat er jedoch gleichzeitig eine weitere (vollendete) Straftat begangen, verbleibt es bei der Strafbarkeit wegen dieser (vgl. BGHSt 42, 43; 39, 128).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 432/95

    Tatbestand der Brandstiftung (Begriff des "Magazins"); Zerstörung von Bauwerken

    f) Beide Tatbestände stehen, wie der Senat bereits früher für das entsprechend zu bewertende Verhältnis von § 303 StGB zu § 310 a StGB entschieden hat (BGHSt 39, 128, 132), wegen der unterschiedlichen Schutzgüter in Idealkonkurrenz zueinander.
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Hat er jedoch gleichzeitig eine weitere (vollendete) Straftat begangen, verbleibt es bei der Strafbarkeit wegen dieser (vgl. BGHSt 42, 43; 39, 128).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
    Denn die Nichtberücksichtigung des Fehlschlags des Messereinsatzes hätte in dem hier zu beurteilenden Fall zur Folge, dass der Angeklagte nur deshalb nicht wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung verurteilt werden könnte, weil er eine schwerere Tat, nämlich die Tötung der Nebenklägerin beabsichtigt hatte (vgl. zu einer ähnlichen Problematik: BGH Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 638/92 - NStZ 1993, 284).
  • LG Wuppertal, 09.04.2018 - 3 O 434/16
    Eine Vermögensbetreuungspflicht wird für den Geschäftsführer einer GmbH gegenüber der Gesellschaft bejaht (vergleiche etwa BGH, wistra 1993, 143).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2471
BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93 (https://dejure.org/1993,2471)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1993 - 5 StR 283/93 (https://dejure.org/1993,2471)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1993 - 5 StR 283/93 (https://dejure.org/1993,2471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fotokopie als bildliche Wiedergabe einer Erklärung - Herstellung einer unechten Urkunde bei Fälschung eines Beglaubigungsvermerks auf einem fotokopierten Schriftstück - Hineinkopieren einer Unterschrift in eine Kopie

  • rechtsportal.de

    StGB § 267

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93
    Ihr kann daher auch die - einer Urkunde grundsätzlich eigene - Garantiefunktion für die Richtigkeit des Inhalts nicht schlechthin zuerkannt werden (BGHSt 20, 17, 18; 24, 140 m.w.N.; BGH wistra 1993, 225).

    Eine derartige Collage ist keine Urkunde (BGHSt 24, 140; BayObLG JR 1993, 299 mit Anm. Keller).

    Diese unechte Urkunde wurde sodann als Vorlage für die bei der Senatsverwaltung eingereichte Ablichtung verwendet und im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht (vgl. BGHSt 1, 117, 120; 5, 291, 292; 24, 140, 142).

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93
    Die Vorlage einer Ablichtung der Collage ist kein Gebrauchen im Sinne des § 267 StGB (BGHSt 5, 291); dies gilt jedenfalls dann, wenn deutlich gemacht wird, daß eine Ablichtung vorgelegt wird.

    Diese unechte Urkunde wurde sodann als Vorlage für die bei der Senatsverwaltung eingereichte Ablichtung verwendet und im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht (vgl. BGHSt 1, 117, 120; 5, 291, 292; 24, 140, 142).

  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93
    Auch die Beglaubigung durch den Notar J. macht die inhaltlich unrichtige und unwahre Collage hier nicht zu einer unechten Urkunde im Sinne des § 267 StGB, denn die beglaubigte Abschrift hatte nicht die Bestimmung, in der vorliegenden Form selbst als Erklärung des Ausstellers zu gelten (BGHSt 1, 117, 120; Tröndle in LK 10. Aufl. § 257 Rdn. 93, 94).

    Diese unechte Urkunde wurde sodann als Vorlage für die bei der Senatsverwaltung eingereichte Ablichtung verwendet und im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht (vgl. BGHSt 1, 117, 120; 5, 291, 292; 24, 140, 142).

  • BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92

    Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93
    Eine derartige Collage ist keine Urkunde (BGHSt 24, 140; BayObLG JR 1993, 299 mit Anm. Keller).
  • BGH, 04.09.1964 - 4 StR 324/64

    Strafbarkeit wegen Ausweispapiermissbrauchs durch Gebrauch einer unbeglaubigten

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93
    Ihr kann daher auch die - einer Urkunde grundsätzlich eigene - Garantiefunktion für die Richtigkeit des Inhalts nicht schlechthin zuerkannt werden (BGHSt 20, 17, 18; 24, 140 m.w.N.; BGH wistra 1993, 225).
  • BGH, 12.05.1993 - 2 StR 206/93

    Originalrechnung - Urkundenfälschung - Korrekturflüssigkeit - Rechnung -

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93
    Ihr kann daher auch die - einer Urkunde grundsätzlich eigene - Garantiefunktion für die Richtigkeit des Inhalts nicht schlechthin zuerkannt werden (BGHSt 20, 17, 18; 24, 140 m.w.N.; BGH wistra 1993, 225).
  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Für das Gebrauchen unechter Urkunden gemäß § 267 Abs. 1 StGB ist es indes ohne Belang, ob der Angeklagte A. den zuständigen Mitarbeiter des betreffenden Kreditinstituts die Urkunden selbst oder von ihnen gefertigte Kopien derselben vorgelegt hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2004 - 5 StR 548/03, BGHSt 49, 136, 144 f.; vom 14. September 1993 - 5 StR 283/93, StV 1994, 18).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Durch das Ausfüllen dieser so erlangten Blankoformulare durch den Angeklagten und die Unterzeichnung durch seine Mittäter - zum Teil unter Nachahmung der Originalunterschriften - wurden diese Collagen jedoch zu unechten Urkunden im Sinne des § 267 StGB (vgl. BGH StV 1994, 18).
  • OLG Hamburg, 06.11.2012 - 2-63/11

    Urkundenfälschung: Fernkopie und Ausdruck einer durch ein elektronisches

    Eine Collage stellt indes schon begrifflich keine unecht hergestellte Urkunde dar, durch die der Rechtsverkehr erfolgreich getäuscht werden könnte (BGH wistra 1993, 341; BGH StV 1994, S. 18; BGHSt 24, 140; BGH MDR 1976, 813; OLG Zweibrücken StV 1998, 382).
  • BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung

    Eine - als solche erkennbare - Collage ist demnach keine Urkunde (BGH, Urteil vom 14. September 1993 - 5 StR 283/93, wistra 1993, 341; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02, NStZ 2003, 543), weil ihr die Eignung und Bestimmung fehlt, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1992 - 5 St RR 16/92, NJW 1992, 3311).

    Da der Angeklagte offensichtlich Kopien vorlegte, die als solche erkennbar waren und nicht den Eindruck von Originalen erwecken sollten, bildeten auch sie keine tauglichen Tatobjekte (vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140; vom 14. September 1993 - 5 StR 283/93, wistra 1993, 341; MüKoStGB/Erb, 4. Aufl., § 267 Rn. 97).

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Durch das Ausfüllen dieser so erlangten Blankoformulare durch den Angeklagten und die Unterzeichnung durch seine Mittäter - zum Teil unter Nachahmung der Originalunterschriften - wurden diese Collagen jedoch zu unechten Urkunden im Sinne des § 267 StGB (vgl. BGH StV 1994, 18).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.1998 - 1 Ss 34/98

    zugefaxter Gefahrgut-Schein - § 267 StGB, Telefax ist grds. keine Urkunde

    Vielmehr handelt es sich letztlich nur um die bloße bildliche Wiedergabe einer in einem anderen Schriftstück verkörperten Gedankenerklärung (BGHSt 24, 140, 141; BGH StV 1994, 18; weitergehend Freund JuS 1991, 723).
  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 3 Ws 54/04

    Urkunde; Fotokopien als Urkunde; öffentliche Urkunde, internationaler

    Eine Fotokopie stellt dagegen nach der Rechtsprechung und herrschenden Meinung keine Urkunde dar, wenn sie - wie hier - als Reproduktion erscheint und verwendet wird (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O. Rdnr. 12 b; Gribbohm in Leipziger Kommentar, 11. Aufl., Rdnr. 111 zu § 267 StGB; BGHSt 24, 140; BGH StV 94, 18; OLG Köln StV 97, 297).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht