Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.02.1994

Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93, 5 StR 209/89   

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BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93, 5 StR 209/89 (https://dejure.org/1993,3306)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1993 - 5 StR 171/93, 5 StR 209/89 (https://dejure.org/1993,3306)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 5 StR 171/93, 5 StR 209/89 (https://dejure.org/1993,3306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Ersetzung eines während einer früheren Hauptverhandlung zeugenschaftlich vernommenen Staatsanwaltes - Vorliegen einer konkreten Vermögensgefährdung bei Ausgleich des Minderwertes eines Darlehensrückzahlungsanspruchs durch eine Bestellung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 194
  • StV 1994, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93
    Seit der Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 29, 236 ist es zwar ständige Rechtsprechung, daß regelmäßig "ein Sitzungsstaatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen wird, nicht nur während dieser seiner Vernehmung an der Ausübung der Funktion des Sitzungsvertreters gehindert und deshalb durch einen anderen Beamten der Staatsanwaltschaft zu ersetzen ist, sondern daß diese Behinderung für den Rest der Hauptverhandlung fortbesteht" (BGHSt 21, 85, 89 und BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 3).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 21, 85, 89 darauf hingewiesen, daß ein zu weit gehender Ausschluß des Staatsanwalts der ständigen und sinnvollen Übung, im Interesse einer raschen und zweckgerichteten Verfahrensgestaltung tunlichst den mit den Ermittlungen befaßten Staatsanwalt auch mit den staatsanwaltlichen Geschäften in der Hauptverhandlung zu betrauen, durchaus entgegengesetzt wäre, und hat das weitere Auftreten des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts zugelassen, wenn sich seine Vernehmung auf Wahrnehmungen bezogen hat, die nicht im unlösbaren Zusammenhang mit dem im übrigen zu erörternden Sachverhalt stehen und Gegenstand einer abgesonderten Betrachtung und Würdigung sein können.

  • BGH, 25.04.1989 - 1 StR 97/89

    Ausschluß des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts von der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93
    Seit der Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 29, 236 ist es zwar ständige Rechtsprechung, daß regelmäßig "ein Sitzungsstaatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen wird, nicht nur während dieser seiner Vernehmung an der Ausübung der Funktion des Sitzungsvertreters gehindert und deshalb durch einen anderen Beamten der Staatsanwaltschaft zu ersetzen ist, sondern daß diese Behinderung für den Rest der Hauptverhandlung fortbesteht" (BGHSt 21, 85, 89 und BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 3).
  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 486/85

    Schaden beim Kreditbetrug

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93
    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH wistra 1992, 142 und BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93
    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH wistra 1992, 142 und BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1989 - 5 StR 209/89

    Belehrungspflicht - Zeugnisverweigerungsrecht - Recht auf Zeugnisverweigerung -

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93
    Ob diese Rüge den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt und damit zulässig erhoben ist, obleich die Revision den Inhalt der früheren Zeugenaussage des Staatsanwalts nicht darstellt, sondern nur auf das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 21. November 1988 und den Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1989 - 5 StR 209/89 - verweist, kann dahinstehen (vgl. dazu Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 171, 179 ff).
  • RG, 11.12.1896 - 4531/96

    Kann der Beamte, welcher in der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft vertritt,

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93
    Seit der Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 29, 236 ist es zwar ständige Rechtsprechung, daß regelmäßig "ein Sitzungsstaatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen wird, nicht nur während dieser seiner Vernehmung an der Ausübung der Funktion des Sitzungsvertreters gehindert und deshalb durch einen anderen Beamten der Staatsanwaltschaft zu ersetzen ist, sondern daß diese Behinderung für den Rest der Hauptverhandlung fortbesteht" (BGHSt 21, 85, 89 und BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 3).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden ist, insoweit an der weiteren Wahrnehmung der Aufgaben als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gehindert, als zwischen dem Gegenstand seiner Zeugenaussage und der nachfolgenden Mitwirkung an der Hauptverhandlung ein unlösbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85, 89 f.; vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75; vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76; vom 7. Dezember 1993 - 5 StR 171/93, NStZ 1994, 194; vom 3. Februar 2005 - 5 StR 84/04, bei Becker, NStZ-RR 2006, 257; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 7; enger BGH, Urteile vom 7. Juni 1956 - 3 StR 148/56, bei Dallinger, MDR 1957, 16; vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60, BGHSt 14, 265; zweifelnd BGH, Urteil vom 25. April 1989 - 1 StR 97/89, NStZ 1989, 583; Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 480/07, StV 2008, 337; vgl. Rogall in SK-StPO, 5. Aufl., vor § 48 Rn. 51 ff.).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal eines Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGHSt 15, 24, 27; BGH wistra 1992, 142; 1993, 265; 1994, 110, 111; 1995, 28 und 222, 223; NStZ-RR 2001, 328, 329; StV 1995, 254, 255; 1997, 416, 417; 2000, 478, 479; Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Tiedemann LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 212; jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1994 - 2 StR 21/94   

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https://dejure.org/1994,3390
BGH, 09.02.1994 - 2 StR 21/94 (https://dejure.org/1994,3390)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1994 - 2 StR 21/94 (https://dejure.org/1994,3390)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 2 StR 21/94 (https://dejure.org/1994,3390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 225
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 389/88

    Voraussetzungen der begründeten revisionsgerichtlichen Annahme einer zu engen

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - 2 StR 21/94
    Dies hat das Landgericht, das sich mit der Frage einer Anwendung von § 60 Nr. 2 StPO nicht befaßt hat (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Strafvereitelung, versuchte 4), ersichtlich nicht beachtet.
  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 484/83

    Tatsächliche Voraussetzungen - Vereidigungsverbot

    Auszug aus BGH, 09.02.1994 - 2 StR 21/94
    Sie waren somit Beteiligte an der Straftat des Angeklagten im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO (vgl. BGH NStZ 1983, 516).
  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 316/11

    Verstoß gegen das Vereidigungsverbot des bestehenden Tatverdachts (Beruhen)

    Nach dem für das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO maßgeblichen weiten Beteiligungsbegriff (vgl. Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 60 Rn. 13 m.w.N.) war sie als Kurierin an den betreffenden Taten des Angeklagten im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 3 StR 609/95, NStZ 1996, 609; Beschluss vom 9. Februar 1994 - 2 StR 21/94, StV 1994, 225).
  • OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Dass der Zeuge sie beeidet hat, kann für ihre Bewertung (mit) erheblich geworden sein; denn üblicherweise wird der mit einem Eid bekräftigten Aussage größeres Gewicht beigemessen als der unbeeidet gebliebenen (vgl. BGH StV 1994, 225 [226]; vgl. auch BGH NStZ 2000, 265 [267]; SenE v. 03.04 1992 - Ss 59/92 und 08.09.2000 - Ss 350/00; Meyer-Goßner, a.a.O., § 60 Rnr. 34 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 2b Ss 161/00

    Vereidigung trotz Tatbeteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    So z. B. ist auch der Abnehmer der von dem Angeklagten vertriebenen Betäubungsmittel Tatbeteiligter (vgl. Senge in KK, StPO, 4. Aufl. § 60 Rdnr. 13 m. w. N.; BGH in StV 1994, S. 225).
  • OLG Köln, 08.09.2000 - Ss 350/00

    Vereidigungsverbot wegen Tatbeteiligung in Betäubungsmittelverfahren

    Dass das Landgericht den Aussagen auch dann gefolgt wäre, wenn es nach § 60 Nr. 2 StPO von der Vereidigung abgesehen oder sie als uneidliche gewertet hätte, kann den Urteilsgründen nicht sicher entnommen werden, zumal der mit einem Eid bekräftigen Aussage üblicherweise größeres Gewicht beigemessen wird (vgl. BGH StV 1994, 225, 226; vgl. auch BGH NStZ 2000, 265, 267; Senatsentscheidung vom 3. April 1992 - Ss 59/92; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O., § 60 Rnr. 34 m. w. N.).
  • BGH, 31.05.1995 - 3 StR 186/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Abnehmer - Vereidigungsverbot

    Als Abnehmer des vom Beschwerdeführer vertriebenen Heroins waren beide im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO Tatbeteiligte, so daß von ihrer Vereidigung abzusehen war (BGH StV 1988, 419 und 1994, 225).
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