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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94   

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https://dejure.org/1994,3664
OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94 (https://dejure.org/1994,3664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.1994 - 1 Ws 551/94 (https://dejure.org/1994,3664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 1994 - 1 Ws 551/94 (https://dejure.org/1994,3664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 599
  • StV 1995, 118 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.02.1989 - 3 Ws 68/89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung der Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
    Ein Beschuldigter hat nämlich einen Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; OLG Stuttgart StV 1990, 55 und OLG Hamm StV 1989, 242).
  • OLG Stuttgart, 09.11.1989 - 1 Ws 441/89

    Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers; Wünsche des Angeklagten; Erfordernis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
    Ein Beschuldigter hat nämlich einen Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; OLG Stuttgart StV 1990, 55 und OLG Hamm StV 1989, 242).
  • OLG Frankfurt, 08.03.1989 - 3 Ws 166/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
    Ein Beschuldigter hat nämlich einen Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; OLG Stuttgart StV 1990, 55 und OLG Hamm StV 1989, 242).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Bestellung des Erst- oder Zweitverteidigers handelt (vgl. BayObLG, StV 1988, S. 97 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1994, S. 599 ; StV 2000, S. 412 ; OLG Stuttgart, StV 1990, S. 55; OLG Hamm, StV 1989, S. 242; OLG Frankfurt, StV 1989, S. 384).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97
    Ein Beschuldigter hat nämlich Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. Senatsbeschluß vom 1. August 1994 in NStZ 1994, 599 m.w.N.), und zwar auch bei der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers.

    Diese Einschränkung gilt auch für die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem von dem Beschuldigten bereits gewählten Verteidiger (vgl. Senatsbeschluß vom 1. August 1994 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung

    Das Anhörungsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn dem Beschuldigten vor der Bestellung keine hinreichende Möglichkeit erteilt wurde, einen Verteidiger zu benennen (OLG Frankfurt StV 2009, 402-403, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).
  • OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur

    Eine Ausnahme ist jedoch in den Fällen zu machen, in denen dem Angeklagten vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit nach § 142 Abs. 1 S. 2 StPO gegeben worden ist, einen Verteidiger vorzuschlagen (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999, 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99, und Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    Deshalb sind auch bei der Auswahl eines evtl. erforderlichen weiteren Pflichtverteidigers, selbst wenn die Bestellung in erster Linie der Sicherung des Verfahrens dient, die Kriterien des § 142 Abs. 1 StPO anzuwenden und ist insbesondere dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seines Vertrauens zu benennen (Senat NStZ 1994, 599 ; NStZ 1998, 55 ; U Frankfurt StV 1989, 384 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2847
OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94 (https://dejure.org/1994,2847)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.04.1994 - 3 Ws 278/94 (https://dejure.org/1994,2847)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 1994 - 3 Ws 278/94 (https://dejure.org/1994,2847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 118
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 12.01.1987 - 3 Ws 14/87

    Anspruch auf Beiordnung des vom Angeklagten vorgeschlagenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94
    Diese Tatsache und das Vertrauensverhältnis, das zwischen dem Angeklagten und dem Rechtsanwalt besteht, muß für dessen Beiordnung als Pflichtverteidiger ausschlaggebend sein (OLG Frankfurt StV 1987, S. 286, 287).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94
    Hierbei ist möglichst den Wünschen des Angeklagten Rechnung zu tragen, so daß es in der Regel geboten sein wird, dem Angeklagten den Anwalt seines Vertrauens als Verteidiger beizuordnen (BVerfG NJW 1959, S. 572).
  • OLG Frankfurt, 20.07.1983 - 3 Ws 477/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94
    Es verkennt, daß die Tatsache, daß Rechtsanwalt ... ausweislich der sich bei den Akten befindlichen Vollmacht (Bl. 13 d.A.) seit dem 11. Januar 1993 mit der Verteidigung des Angeklagten, der sich seit dem 7. Januar 1993 in Untersuchungshaft befindet, beauftragt ist, geradezu seine Bestellung als Pflichtverteidiger gebietet (OLG Frankfurt StV 1985, S. 315, OLG Frankfurt StV 1983, S. 408).
  • OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 3 Ws 410/85

    Anspruch auf Beiordnung des bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger;

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94
    Es verkennt, daß die Tatsache, daß Rechtsanwalt ... ausweislich der sich bei den Akten befindlichen Vollmacht (Bl. 13 d.A.) seit dem 11. Januar 1993 mit der Verteidigung des Angeklagten, der sich seit dem 7. Januar 1993 in Untersuchungshaft befindet, beauftragt ist, geradezu seine Bestellung als Pflichtverteidiger gebietet (OLG Frankfurt StV 1985, S. 315, OLG Frankfurt StV 1983, S. 408).
  • OLG Frankfurt, 22.06.1972 - 3 Ws 222/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94
    Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger ist zwar nur in Ausnahmefällen zulässig (OLG Frankfurt NJW 1972, S. 2055, 2056).
  • OLG Koblenz, 28.03.1989 - 2 Ws 168/89

    Pflichtverteidigerauswahl; Pflichtverteidigerbestellung; Auswärtiger Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94
    Insbesondere dann, wenn der Sitz des auswärtigen Rechtsanwaltes und der Gerichtsort nicht weit voneinander entfernt sind, hat das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und einem auswärtigen Anwalt Vorrang vor der Ortsnähe (OLG Koblenz NStZ 1989, S. 386).
  • OLG Saarbrücken, 14.06.1983 - 1 Ws 254/83

    Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94
    Hierbei ist ein besonderes Vertrauensverhältnis regelmäßig zu vermuten, wenn der bisherige Wahlverteidiger um die Bestellung als Pflichtverteidiger bittet (OLG Saarbrücken StV 1983, S. 362, OLG Düsseldorf JZ 1985, S. 100).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1984 - 1 Ws 977/84

    Vertrauensverlust; Pflichtverteidiger; Pflichtverteidigerwechsel

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94
    Hierbei ist ein besonderes Vertrauensverhältnis regelmäßig zu vermuten, wenn der bisherige Wahlverteidiger um die Bestellung als Pflichtverteidiger bittet (OLG Saarbrücken StV 1983, S. 362, OLG Düsseldorf JZ 1985, S. 100).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Soll die Beiordnung eines Verteidigers grundsätzlich gleichen Rechtsschutz gewähren wie die Wahlverteidigung (BVerfG aaO), so konnte dieses Ziel nur durch die Beiordnung des Rechtsanwalts E. erreicht werden; kein mit ausreichenden Mitteln ausgestatteter Beschuldigter wäre gezwungen gewesen, trotz schwerster Tatvorwürfe beim Übergang vom Ermittlungs- zum Hauptverfahren den bisherigen Verteidiger zu wechseln (vgl. für das Auseinanderfallen von Haftort und Gerichtsort auch OLG München StV 1984, 67; LG Oldenburg StV 1984, 506; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Düsseldorf StV 1987, 240, 241; OLG Hamm StV 1990, 395; für ein Auseinanderfallen von Wohnort des Angeklagten und Gerichtsort OLG Schleswig StV 1987, 478, 479; OLG München StV 1993, 180; OLG Koblenz StV 1995, 118).
  • OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08

    Pflichtverteidigerbestellung: Beiordnung eines Verteidigers mit weit entferntem

    Vornehmlich dann, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, kann das Auswahlermessen des Vorsitzenden eingeschränkt oder sogar auf Null reduziert sein, so dass die Ablehnung der Bestellung des vom Beschuldigten gewünschten (ggf. ortsfernen) Verteidigers ermessensfehlerhaft sein kann (OLG Düsseldorf StV 2000, 412; OLG Stuttgart StV 1989, 521; OLG Koblenz StV 1995, 118, 119).
  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 62/95

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rehctswegerschöpfung

    Die Beschwerdeführerin kann die Auswahl des Pflichtverteidigers unter Berufung auf ihr Recht auf ein faires Verfahren - welches von den Gerichten in jeder Verfahrenslage zu gewährleisten ist - und unter Hinweis auf die für die günstige vorherrschende obergerichtliche Rechtsprechung (vgl OLG Koblenz, StV 1995, 118 f.; OLG München, StV 1993, 180 f.; OLG Düsseldorf, StV 1992, 9 f.; OLG Düsseldorf, StV 1991, 508; OLG Köln, StV 1990, 395 ; OLG Hamm, StV 1990, 395 ; OLG Stuttgart, StV 1989, 521 f.; OLG Nürnberg, StV 1987, 191 f.; OLG Düsseldorf, StV 1987, 240 f.; SchlHOLG , StV 1987, 478 f.; OLG Frankfurt, StV 1985, 449 f.; OLG Düsseldorf, StV 1985, 450 ; OLG Frankfurt, StV 1985, 315 ; OLG München, StV 1984, 67 ; OLG Düsseldorf, StV 1984, 372; OLG Frankfurt, StV 1983, 408; OLG Saarbrücken, StV 1983, 362 f.; Hans. OLG Bremen, StV 1982, 360; OLG Zweibrücken, StV 1981, 288 f.) im weiteren Strafverfahren zur fachgerichtlichen Nachprüfung stellen und sie insbesondere im Falle ihrer Verurteilung dem Revisionsgericht unterbreiten (vgl. Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 3. Aufl., § 142 Rn. 12 i.V.m. § 141 Rn. 13; Lüderssen in: Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 142 Rn. 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 142 Rn. 20; Müller in: KMR Kommentar zur StPO , § 142 Rn. 23).
  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

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  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Ein solches Vertrauensverhältnis ist grundsätzlich zu vermuten, wenn der bisherige Wahlverteidiger die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt (OLG Koblenz StV 1995, 118), wobei das Vertrauensverhältnis auch erst im Zuge der zunächst als Wahlverteidigung geführten Verteidigung entstanden sein kann (OLG Stuttgart StV 1998, 122).
  • LG Braunschweig, 16.07.2008 - 2 Qs 101/08
    Insofern ist ausreichend, dass der bisherige Wahlverteidiger die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt ( OLG Koblenz StV 1995, 118 [OLG Koblenz 21.04.1994 - 3 Ws 278/94] ).
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