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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,492
BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94 (https://dejure.org/1994,492)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1994 - 4 StR 74/94 (https://dejure.org/1994,492)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94 (https://dejure.org/1994,492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Tateinheit - Einstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78, § 54, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 424
  • StV 1995, 132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Daß die gefährliche Körperverletzung rechtlich mit einem nicht verjährten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zusammentrifft, steht der von Amts wegen zu berücksichtigenden Verjährung ihrer Verfolgung nicht entgegen, weil jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt (st.Rspr.; BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährten Tatverhaltens

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Zwar können auch verjährte Tatteile bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten Berücksichtigung finden; ihnen kommt jedoch grundsätzlich ein geringeres Gewicht als verfolgbaren Delikten zu (Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93; BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93).
  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines verjährten strafbaren Verhaltens

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Zwar können auch verjährte Tatteile bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten Berücksichtigung finden; ihnen kommt jedoch grundsätzlich ein geringeres Gewicht als verfolgbaren Delikten zu (Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93; BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Sie könnte sich deshalb bei der für die Gesamtstrafenbildung vorzunehmenden zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Strafen den Blick dafür verstellt haben, daß ungeachtet der grundsätzlich zu Lasten des Täters zu berücksichtigenden besonderen kriminellen Erscheinungsform des Serientäters (BGHSt 24, 268, 270) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] die wiederholte Verwirklichung gleichartiger Taten - namentlich wenn sie, wie hier, sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken - auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Sie könnte sich deshalb bei der für die Gesamtstrafenbildung vorzunehmenden zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Strafen den Blick dafür verstellt haben, daß ungeachtet der grundsätzlich zu Lasten des Täters zu berücksichtigenden besonderen kriminellen Erscheinungsform des Serientäters (BGHSt 24, 268, 270) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] die wiederholte Verwirklichung gleichartiger Taten - namentlich wenn sie, wie hier, sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken - auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 11.02.1966 - 4 StR 646/65

    Gesamtstrafenbildung durch Erhöhung der verwirkten schwersten (Einzel-)Strafe

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Deshalb darf die Gesamtstrafe auch nicht in der Weise gebildet werden, daß zunächst die Einzelstrafen zusammengezählt werden und dann deren Summe gemindert wird (BGH, Urteil vom 11. Februar 1966 - 4 StR 646/65).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    Dies gilt erst recht, wenn sie sich gar der oberen Strafrahmengrenze nähern (vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09 Rn. 8; vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 Rn. 5; vom 20. September 2000 - 2 StR 186/00 Rn. 17; vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 Rn. 6 und vom 20. März 1985 - 2 StR 44/85 Rn. 14; Beschlüsse vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14 Rn. 5; vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 Rn. 2; vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 und vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83 Rn. 4), also den eröffneten Strafrahmen ausschöpfen.
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts; Zweifelssatz);

    Die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe lässt besorgen, dass das Landgericht bei ihrer Bemessung nicht die Person des Angeklagten und die einzelnen Taten zusammenfassend gewürdigt hat (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB), sondern sich zu sehr von der Summe der Einzelstrafen (zweimal ein Jahr und neun Monate, einmal ein Jahr und fünf Monate, einmal neun Monate Freiheitsstrafe) hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m. w. N.).
  • BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09

    Gesamtstrafenbildung (rechtsfehlerhafte Orientierung an der Summe der

    Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1220
BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94 (https://dejure.org/1994,1220)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 StR 264/94 (https://dejure.org/1994,1220)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 StR 264/94 (https://dejure.org/1994,1220)
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Erpressungsbrand II

§ 307 Nr. 2 StGB aF, 'gemeingefährliche Situation'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 307 Nr. 2 StGB a.F.
    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren Brandstiftung

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand der besonders schweren Brandstiftung - Durch die Brandstiftung herbeigeführte gemeingefährliche Situation - Versuch der schweren räuberischen Erpressung

  • rechtsportal.de

    StGB § 307

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 251
  • NJW 1994, 3304
  • MDR 1995, 301
  • NStZ 1995, 87
  • StV 1995, 132
  • JR 1996, 30
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1992 - 1 StR 217/92

    Besonders schwere Brandstiftung (Ausnutzungsabsicht, konkreter Bezug zur

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94
    Der Tatbestand des § 307 Nr. 2 StGB ist nur dann erfüllt, wenn der Täter die durch die Brandstiftung herbeigeführte gemeingefährliche Situation zur Begehung der in der Vorschrift genannten weiteren Taten ausnutzen will (Fortentwicklung von BGH, 16. Juni 1992, 1 StR 217/92, BGHSt 38, 309).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die geplante weitere Tat in sehr nahem zeitlichen, sachlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Brandstiftung stehen muß (BGHSt 38, 309).

    Andererseits besteht bei Fallgestaltungen, wie sie der Entscheidung BGHSt 38, 309 oder der hier zu entscheidenden Sache zugrundeliegen, in Fällen also, in welchen eine Brandstiftung als Vorbereitungshandlung für eine geplante räuberische Erpressung dienen soll oder als Nötigungsmittel für eine solche eingesetzt wird, ohne daß der Täter sich die durch den Brand hervorgerufene gemeingefährliche Situation zunutze macht, kein Bedürfnis für die Anwendung des erhöhten Strafrahmens des § 307 StGB.

  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94
    Nach Wegfall des die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründenden Tatvorwurfs der besonders schweren Brandstiftung gemäß § 307 StGB (§ 74 Abs. 2 Nr. 16 GVG) verweist der Senat die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (BGH bei Holtz MDR 1977, 810, 811; BGH NJW 1984, 1764, 1765 a.E.; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 354 Rdn. 66; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 354 Rdn. 42).
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen;

    Da kein Grund für die Zuständigkeit des Schwurgerichts mehr besteht, verweist der Senat die Sache in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 354 Rn. 42).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten

    Nach Wegfall der die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründenden Tatvorwürfe des versuchten Mordes und der versuchten räuberischen Erpressung mit Todesfolge verweist der Senat die Sache im Umfang der Aufhebung entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94 Rn. 22 mwN (insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Nachdem ein die Zuständigkeit des Schwurgerichts nach § 74 Abs. 2 GVG begründendes Verbrechen nicht mehr Verfahrensgegenstand ist, wird sich eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts mit der Sache zu befassen haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit nicht in BGHSt 40, 251 abgedruckt).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Das zu § 307 Nr. 2 StGB a.F. vertretene -gegenläufige -systematische Argument, auch § 307 Nr. 1 StGB a.F. verlange einen solchen Zusammenhang (BGHSt 40, 251, 256), hat keine Bedeutung mehr, weil § 306 c StGB die Voraussetzung eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs hat entfallen lassen, auf eine entsprechende Einschränkung in § 306 b Abs. 2 Nr. 1 StGB ist bewußt verzichtet worden (BTDrucks. 13/8587 S. 11 f. , 13/9064 S. 22).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 141/09

    Einschränkung des Notwehrrechts (Notwehrprovokation; Zusammenhang zwischen

    Die Sache ist zur Bestimmung einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe an eine allgemeine Strafkammer zurückzuverweisen (BGH NJW 1994, 3304, 3305).
  • BGH, 12.03.2019 - 4 StR 63/19

    Körperverletzung (Gesundheitsschädigung durch psychische Beeinträchtigungen:

    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 ff. nicht abgedruckt; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 354 Rn. 42).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Anders als nach altem Recht (vgl. BGHSt 38, 309; 40, 251) besteht nach der deutlichen Herabsetzung der Mindeststrafe für besonders schwere Brandstiftung kein Anlaß und angesichts des klaren, mit dem anderer Strafbestimmungen (§ 211, § 315 Abs. 3 StGB) übereinstimmenden neuen Gesetzeswortlauts auch keine Möglichkeit für eine restriktive, an den Grundsätzen früherer Rechtsprechung zu § 307 StGB a.F. anknüpfende Auslegung in dem Sinn, daß die Straftat, die durch den Brand vorbereitet werden soll, nach der Vorstellung des Täters gerade durch die akute, gemeingefährliche Brandsituation begünstigt sein müsse.
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Der Senat verweist die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil das Verfahren nicht mehr einen in § 74 Abs. 2 GVG bezeichneten Straftatbestand betrifft (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305 m.w.N.).
  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    Der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und der die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründende Tatvorwurf der Anstiftung zum versuchten Mord weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 44/11, BeckRS 2011, 06760; vgl. Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 67/06

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz; strafbefreiender Rücktritt

    Der Senat verweist die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil das Verfahren nicht mehr einen in § 74 Abs. 2 GVG bezeichneten Straftatbestand betrifft (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2019 - 4 StR 489/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)

  • BGH, 02.07.2019 - 4 StR 489/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)

  • BGH, 15.03.2011 - 5 StR 44/11

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; Provokation;

  • BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05

    Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Notwendigkeit eines

  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11

    Beweiswürdigung (Aussagekonstanz); Rügeberechtigung bei Ablehnung eines

  • BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum Alkoholmissbrauch)

  • BGH, 28.02.2019 - 4 StR 2/19

    Zugrundelegung eines falschen Strafrahmens im Rahmen der Strafzumessung;

  • BGH, 21.03.2013 - 1 StR 667/12

    Doppelverwertungsverbot bei der gefährlichen Körperverletzung (das Leben

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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3162
BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94 (https://dejure.org/1994,3162)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1994 - 1 StR 631/94 (https://dejure.org/1994,3162)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1994 - 1 StR 631/94 (https://dejure.org/1994,3162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 227
  • StV 1995, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1991 - 1 StR 620/91

    Verwertung von eingestellten Taten bei der Strafzumessung - Vertrauensverletzung

    Auszug aus BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, Taten des Angeklagten, hinsichtlich derer nach § 154 StPO verfahren worden ist, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten zu verwerten (BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 26.07.1990 - 5 StR 74/90

    Strafschärfende Berücksichtigung von Handlungen, die nicht Gegenstand einer

    Auszug aus BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94
    Doch setzt das voraus, daß diese Taten konkret festgestellt werden (vgl. BGHR StPO § 154 a Abs. 2 Verwertungsverbot 2).
  • EGMR, 25.01.2018 - 76607/13

    BIKAS v. GERMANY

    Dies setzt voraus, dass die Taten in der Hauptverhandlung zur Überzeugung des Gerichts prozessordnungsgemäß festgestellt wurden (siehe 2 StR 230/90, Beschluss vom 30. November 1990, Rdnrn. 11 bis 12; 1 StR 631/94, Beschluss vom 10. November 1994, Rdnr. 2; 2 StR 118/95, Beschluss vom 7. April 1995, Rdnr. 16; 5 StR 143/00, Beschluss vom 2. August 2000, Rdnr. 4; und 5 StR 425/12, Beschluss vom 12. September 2012, Rdnr. 3).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00

    Verhältnis von sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.)

    Die vom Landgericht festgestellten, den Tatbestand des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllenden Umstände können bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, auch wenn dieser Tatbestand nach § 154 a Abs. 2 StPO von der Verfolgung ausgeschieden worden ist (vgl. BGH NStZ 1995, 227 m.w.Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 154 a Rdn. 2).
  • BGH, 05.11.2002 - 5 StR 368/02

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Beschränkung des Verfahrens nach § 154a

    Auch dürfen die den Tatbestand des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllenden Umstände bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn dieser Tatbestand nach § 154a Abs. 2 StPO von der Verfolgung ausgeschieden worden ist (vgl. BGH NStZ 1995, 227 m. w. N.).
  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 61/99

    Strafzumessung; Strafschärfung bei Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO

    Dies setzt jedoch voraus, daß diese Taten (konkret) festgestellt worden sind (BGH NStZ 1995, 227 m.w. Nachw.).
  • BGH, 02.02.1995 - 1 StR 10/95

    Zurückweisung einen Antrages auf Prozesskostenhilfe

    Es geht deshalb hier - anders als in dem vom Senat mit Beschluß vom 10. November 1994 - 1 StR 631/94 - entschiedenen Fall - nicht um die strafschärfende Würdigung anderer, nicht konkret festgestellter Taten; vielmehr hat das Landgericht die nicht im einzelnen festgestellten Fälle lediglich als Indiz für die verwerfliche Grundeinstellung des Angeklagten berücksichtigt.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4263
BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94 (https://dejure.org/1994,4263)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1994 - 5 StR 270/94 (https://dejure.org/1994,4263)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 5 StR 270/94 (https://dejure.org/1994,4263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Zur konkreten Anlastung der Handlungsintensität wird auf BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 und 5 verwiesen.
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 221/88

    Körperverletzung - Reizung zum Zorn - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Sie ist, auch wenn dies noch nicht zur Annahme der Voraussetzungen der 1. Alternative des § 213 StGB führen mußte (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 4), für die Strafzumessung bedeutsam.
  • BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89

    Zur Wertung des ursprünglichen Tatvorsatzes bei strafbefreiendem Rücktritt

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Der Senat merkt ergänzend an: Nach Rücktritt des Angeklagten vom Totschlagsversuch begegnet auch die strafschärfende Berücksichtigung des Umstandes Bedenken, daß er eine Zeitlang Hilfeleistungen Dritter gehindert hatte, während er selbst noch vergeblich Rettungsversuche unternommen hatte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12 und 15); die Rettungsverzögerung hat hier nicht zu einer weitergehenden Schädigung des Opfers geführt, dessen Verletzungen komplikationslos und vollständig geheilt sind.
  • BGH, 23.09.1992 - 1 StR 501/92

    Berücksichtigung unterbliebener Bemühungen um Schadenswiedergutmachung bei

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Auch nach Rechtskraft des Schuldspruchs belegt das Unterbleiben einer Entschuldigung nicht ohne weiteres besondere Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit des Angeklagten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und 19; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 1990 Rdn. 291 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Auch nach Rechtskraft des Schuldspruchs belegt das Unterbleiben einer Entschuldigung nicht ohne weiteres besondere Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit des Angeklagten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und 19; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 1990 Rdn. 291 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Der Senat merkt ergänzend an: Nach Rücktritt des Angeklagten vom Totschlagsversuch begegnet auch die strafschärfende Berücksichtigung des Umstandes Bedenken, daß er eine Zeitlang Hilfeleistungen Dritter gehindert hatte, während er selbst noch vergeblich Rettungsversuche unternommen hatte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12 und 15); die Rettungsverzögerung hat hier nicht zu einer weitergehenden Schädigung des Opfers geführt, dessen Verletzungen komplikationslos und vollständig geheilt sind.
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Zur konkreten Anlastung der Handlungsintensität wird auf BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 und 5 verwiesen.
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 188/16

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (eignungsbezogene

    Sowohl das Unterbleiben einer Entschuldigung als auch das Fehlen eines zum Ausdruck gebrachten Bedauerns lassen aber ohne weitere - hier nicht festgestellte - Umstände keinen Schluss auf eine rechtsfeindliche, durch besondere Rücksichtslosigkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Interessen und Rechtsgütern anderer geprägte Gesinnung oder Gefährlichkeit des Angeklagten zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - 2 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 362; vom 18. Mai 1994 - 5 StR 270/94, StV 1995, 132; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1994 - 5 StR 298/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5542
BGH, 13.07.1994 - 5 StR 298/94 (https://dejure.org/1994,5542)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1994 - 5 StR 298/94 (https://dejure.org/1994,5542)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - 5 StR 298/94 (https://dejure.org/1994,5542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 132 (Ls.)
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