Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.09.1994 - 2 Ws 598/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3432
OLG Koblenz, 28.09.1994 - 2 Ws 598/94 (https://dejure.org/1994,3432)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.09.1994 - 2 Ws 598/94 (https://dejure.org/1994,3432)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. September 1994 - 2 Ws 598/94 (https://dejure.org/1994,3432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwerfung der Berufung; Unzulässigkeit; Anhörung des Angeklagten; Annahmeberufung; Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 313, § 322a

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 251
  • StV 1995, 14
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2017 - 2 Ws 308/17

    Rechtsmitteleinlegung im Strafverfahren: Gehörsrüge im Fall der Nichtannahme der

    Dabei erscheint es ausreichend, wenn ein solcher Hinweis bereits in erster Instanz im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung nach § 35a StPO erfolgt ist (ebenso: OLG Koblenz NStZ 1995, 251; KG Berlin, Beschluss vom 04.11.1998 - 1 AR 1305/98 - 5 Ws 619/98 - juris; LG Stuttgart, StraFo 2017, 151; Gössel in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 313 mwN; Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2016, § 322a Rn. 5; SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 322a Rn. 9; aA [rechtliches Gehör braucht vorher nicht gewährt zu werden]: OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 273; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 322a Rn. 7; KK-StPO/Paul, 7. Aufl. 2013, § 322a Rn. 2; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 322a Rn. 3), wobei dies zweckmäßigerweise aktenkundig gemacht werden sollte, z. B. durch einen Zusatz im Sitzungsprotokoll.
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 3 Ws 70/05

    Strafverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtannahme

    Einer gesonderten Anhörung des Angeklagten seitens des Berufungsgerichts, d. h. der Strafkammer dazu, dass sie die Verwerfung der Berufung im Beschlusswege beabsichtige, bedurfte es daher vor der Entscheidung der Strafkammer nicht mehr (vgl. OLG Koblenz StV 1995, 14 = NStZ 1995, 251).
  • OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Mit der Einführung der Vorschrift des § 313 StPO durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz vom 13. Januar 1993 sollte nach Auffassung des Senats kein zusätzliches, der gewollten Entlastung der Gerichte im Bereich der Bagatellkriminalität entgegenwirkendes Rechtsmittel geschaffen werden (vgl. auch Senatsentscheidung vom 28. September 1994 - 2 Ws 598/94 = Strafverteidiger 1995, 14 ).

    Das Berufungsgericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Absicht der Nichtzulassung der Berufung und ihrer Verwerfung als unzulässig vor einer dahingehenden Entscheidung dem Angeklagten zunächst mitzuteilen (vgl. die vorgenannte Senatsentscheidung vom 28. September 1994 - Strafverteidiger 1995, 14 ).

  • LG Stuttgart, 22.02.2017 - 31 Ns 6 Js 124722/15
    Es ist jedoch anerkannt, dass dem Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör dadurch Rechnung zu tragen ist, dass er über die Möglichkeit der Verwerfung einer Berufung ausdrücklich belehrt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 4. November 1998 - 1 AR 1305/98 - 5 Ws 619/98, zitiert nach juris; OLG Koblenz, NStZ 1995, 251).
  • KG, 31.05.2005 - 3 Ws 228/05

    Berufungsverfahren: Verwerfung gemäß § 313 StPO ohne vorherige Anhörung des

    Einer schriftlichen Mitteilung an den Angeklagten bedarf es daher nur dann, wenn eine entsprechende Belehrung durch das Amtsgericht nicht nachweisbar ist (vgl. OLG Koblenz, StV 1995, 14).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 99/00
    Es kann hier dahin gestellt bleiben, ob für das Landgericht Veranlassung bestanden hätte, den nicht mehr durch einen Verteidiger vertretenen Beschwerdeführer, der ausweislich des Verhandlungsprotokolls eine Rechtsmittelbelehrung durch das Amtsgericht erhalten hatte, darauf hinzuweisen, daß es die Berufung gem. § 313 StPO als unzulässig zu verwerfen gedachte (vgl. hierzu verneinend: OLG Koblenz, StV 1995, 14; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 273; Ruß in: Karlsruher Kommentar-StPO, § 313, Rdnr. 7; a.A.: OLG München, StV 1994, 237).
  • OLG Oldenburg, 11.09.1996 - 1 Ws 133/96

    Notwendigkeit des Hinweises auf die Verwerfung der Berufung durch das Gericht

    Die Verwerfung einer Berufung als offensichtlich unbegründet setzt auch dann, wenn der Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten ist, vor einer solchen Entscheidung entweder einen im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung durch das erstinstanzliche Gericht ergangenen Hinweis auf die Möglichkeit der Verwerfung der Berufung gemäß §§ 313, 322 a StPO oder später einen solchen des Berufungsgerichts voraus (OLG Koblenz StV 1995, 14; weitergehend OLG München a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht