Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.08.1994

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1994 - 3 StR 20/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2844
BGH, 06.07.1994 - 3 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,2844)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1994 - 3 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,2844)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - 3 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,2844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 19 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 89/96

    Natürliche Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Einheitliches

    Hierbei hat die Strafkammer ersichtlich verkannt, daß für die Gewinnabschöpfung die Vorschriften über den Verfall (§§ 73 ff. StGB) Anwendung finden, der der Vermögensstrafe nach § 43 a StGB vorgeht (BGHR StGB § 43 a Konkurrenzen 1 und 2).

    Der Senat kann nicht - anders als in dem der Entscheidung BGHR StGB § 43 a Konkurrenzen 1 zugrundeliegenden Fall - die Vermögensstrafe in die Anordnung eines Verfalls nach § 73 Abs. 1 StGB abändern.

  • BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95

    Vermögensstrafe II

    Sie gehen der Vermögensstrafe vor (BGHR StGB § 43 a Konkurrenzen 1 und 2; BGH, Beschluß vom 22. August 1995 - 1 StR 301/95).
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02

    Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung

    b) Zudem ist die Anordnung des Verfalls (des Wertersatzes) obligatorisch, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urt. vom 21. August 2002 aaO; BGHR StGB § 73c Härte 5; BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2; W. Schmidt aaO § 73 Rdn. 49, § 73a Rdn. 14; Eser aaO § 73 Rdn. 44, § 73a Rdn. 9; Tröndle/Fischer aaO § 73 Rdn. 5, § 73a Rdn. 3).
  • BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96

    Verurteilung wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43 a Konkurrenzen 1, 2; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 - BGH StV 1995, 633).
  • BGH, 04.02.1998 - 5 StR 10/98

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2; BGH StV 1995, 633; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 -).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 301/95

    Vorrang - Vermögensstrafe - Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten

    Diese Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten gehen der Vermögensstrafe vor (BGH, Beschl. v. 6. Juli 1994 - 3 StR 20/94 - BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1; BGH, Beschl. v. 5. August 1994 - 3 StR 277/94 - BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 2; BGH, Beschl. v. 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 -).
  • BGH, 05.08.1994 - 3 StR 277/94

    Anordnung des Verfalls des Wertersatzes

    Die Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten des Verfalls nach den §§ 73 ff. StGB gehen der Vermögensstrafe gemäß § 43 a StGB vor (vgl. Beschluß des Senats vom 6. Juli 1994 - 3 StR 20/94 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 237/95

    Vermögensstrafe - Gewinn - Abschöpfung - Abzuurteilende Straftat

    Für die Abschöpfung des Erlöses aus Straftaten wurden die Institute des Verfalls und des erweiterten Verfalls nach §§ 73 und 73 d StGB geschaffen (vgl. BGH Urteil vom 8. Februar 1995 - 5 StR 663/94 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt), die der Vermögensstrafe vorgehen (vgl. BGHR StGB § 43 a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 18.03.1997 - 5 StR 63/97

    Verfall von Erlösen aus Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    In einen solchen ändert der Senat die gegen die Angeklagten verhängten - für sich schon wegen der angenommenen Realkonkurrenz mit den Grundsätzen von BGHSt 41, 278 [BGH 20.09.1995 - 3 StR 267/95] unvereinbaren - Vermögensstrafen (vgl. BGHR StGB § 43 a Konkurrenzen 1 und 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3340
BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94 (https://dejure.org/1994,3340)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1994 - 5 StR 156/94 (https://dejure.org/1994,3340)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1994 - 5 StR 156/94 (https://dejure.org/1994,3340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer fortgesetzten Handlung bei Steuerhinterziehung über mehrere Jahre - Folgen der Verjährung einiger Steuerstraftaten auf andere Straftaten - Anforderungen an die Einstellung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de

    AO § 370

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 19
  • StV 1995, 464
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94
    Die vom Landgericht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgenommene rechtliche Würdigung als fortgesetzte Handlung entspricht nicht dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 u. 3/93 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen -, wistra 1994, 185) und der für die Steuerhinterziehung getroffenen Folgeentscheidung des Senats vom 20. Juni 1994 - 5 StR 595/93 - (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), wonach an der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht festgehalten wird.
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94
    Die vom Landgericht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgenommene rechtliche Würdigung als fortgesetzte Handlung entspricht nicht dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 u. 3/93 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen -, wistra 1994, 185) und der für die Steuerhinterziehung getroffenen Folgeentscheidung des Senats vom 20. Juni 1994 - 5 StR 595/93 - (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), wonach an der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht festgehalten wird.
  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94
    Angesichts des geringen noch zu berücksichtigenden Schuldumfangs, der auch insoweit lange zurückliegenden Tatzeit (Eingang der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 1980 beim Finanzamt am 6. Juli 1982; Erlaß des letzten Folgebescheids an einen der Kommanditisten am 5. September 1983), der zahlreichen, auch vom Landgericht bedachten strafmildernden Umstände (UA S. 58, 59) sowie der erheblichen zusätzlichen Verfahrensverzögerungen nach Erlaß des Urteils am 21. Januar 1993 (Eingang der rechtzeitig eingelegten und begründeten Revision beim Generalbundesanwalt erst am 18. März 1994) hat der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der überlangen Verfahrensdauer (vgl. nur BVerfG wistra 1993, 219 sowie BVerfG - 2 BvR 1072/94 - Beschluß vom 14. Juli 1994) angeregt, das Verfahren gegen den Beschwerdeführer insoweit nach § 153 Abs. 2 StPO einzustellen.
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94
    Der Senat hat deshalb erwogen, das Verfahren nach den in BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87] entwickelten Grundsätzen zu beenden.
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94
    Angesichts des geringen noch zu berücksichtigenden Schuldumfangs, der auch insoweit lange zurückliegenden Tatzeit (Eingang der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 1980 beim Finanzamt am 6. Juli 1982; Erlaß des letzten Folgebescheids an einen der Kommanditisten am 5. September 1983), der zahlreichen, auch vom Landgericht bedachten strafmildernden Umstände (UA S. 58, 59) sowie der erheblichen zusätzlichen Verfahrensverzögerungen nach Erlaß des Urteils am 21. Januar 1993 (Eingang der rechtzeitig eingelegten und begründeten Revision beim Generalbundesanwalt erst am 18. März 1994) hat der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der überlangen Verfahrensdauer (vgl. nur BVerfG wistra 1993, 219 sowie BVerfG - 2 BvR 1072/94 - Beschluß vom 14. Juli 1994) angeregt, das Verfahren gegen den Beschwerdeführer insoweit nach § 153 Abs. 2 StPO einzustellen.
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Insoweit wird das Landgericht zu berücksichtigen haben, dass auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anwendung des § 59 StGB im Fall überlanger Verfahrensdauer und rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 27, 274 ; StV 1995, S. 19 ).
  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Zwar sprechen durchaus gewichtige Umstände - vor allem die lange Verfahrensdauer, die allerdings nicht ohne weiteres einen "besonderen Umstand" im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGHSt 27, 274, 275 f.; BGH StV 1995, 19, 20; KG NZV 1997, 127) - zu Gunsten des Angeklagten.
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bei sehr langer Verfahrensdauer, die auf rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen zurückzuführen sein kann, es grundsätzlich für erforderlich erachtet, Art und Ausmaß dieser Verzögerungen zu prüfen, im Urteil gegebenenfalls festzustellen und im einzelnen bei der Strafzumessung nachvollziehbar zu berücksichtigen (BGH StV 1994, 653; BGH wistra 1994, 345; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94]; BGH, Beschl. v. 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 - m.w.N).
  • BGH, 23.07.1997 - 5 StR 288/97

    Versuchte Hinterziehung von Steuern - Auszahlung der Vorsteuerbeträge - Aufhebung

    Dies genügt nicht den Anforderungen der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BverfG NJW 1984, 967; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378 vgl. auch BGH StV 1994, 653; BGH wistra 1994, 345; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94]; BGH, Beschluß vom 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 - m.w.N.).
  • KG, 07.10.1996 - 1 Ss 118/96

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

    Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH StV 1995, 19, 20) hat zwar in Anlehnung an seine schon früher entwickelten Grundsätze zur Verfahrensbeendigung bei willkürlicher und schwerwiegender Verletzung des Beschleunigungsgebotes (vgl. BGHSt 35, 134 = StV 1988, 236 ) anerkannt, daß bei einer lange zurückliegenden Tatzeit und überlanger Verfahrensdauer im Hinblick auf Art. 6 MRK auch eine Entscheidung nach § 59 StGB in Betracht kommen kann.
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