Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.12.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 01.12.1993 - 4St RR 190/93   

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https://dejure.org/1993,3430
BayObLG, 01.12.1993 - 4St RR 190/93 (https://dejure.org/1993,3430)
BayObLG, Entscheidung vom 01.12.1993 - 4St RR 190/93 (https://dejure.org/1993,3430)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Dezember 1993 - 4St RR 190/93 (https://dejure.org/1993,3430)
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Befragung der Drogenabnehmerin

Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 163 Abs. 4 Satz 2 StPO, läßt die Verwertbarkeit der Aussage des Beschuldigten in einem Verfahren gegen einen Dritten unberührt (Rechtskreistheorie, vgl. die Rechtsprechung zu § 55 Abs. 2 StPO)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigennützigkeit als Bedingung des "Handeltreibens"; Erfordernis einer Mitteilung der Anzahl der Einzelakte und ihrer wesentlichen Merkmale im Urteil bei einer fortgesetzten Handlung; Ordnungsgemäße Begründung einer Aufklärungsrüge; Aussagetüchtigkeit von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 163a Abs. 4, § 136 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1296
  • MDR 1994, 501
  • NStZ 1994, 250
  • StV 1995, 237
  • BayObLGSt 1993, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BayObLG, 01.12.1993 - 4St RR 190/93
    Da er dies erst 24.9.1992 getan hat, dürfen jedenfalls die Angaben, welche die Zeugin ihn gegenüber am 23.9.1992 im Anschluß an die Frage nach ihrem Drogenbezug gemacht hat, in einem Verfahren gegen die Zeugin wegen eines Verwertungsverbotes nicht zum Gegenstand der Beweiswürdigung und Urteilsfindung gemacht werden (vgl. BGHSt 38, 214 = NJW 1992, 1463 ).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob das Verwertungsverbot auch gegenüber Dritten gilt, ausdrücklich offengelassen (BGHSt 38, 214/228), doch kann insoweit nichts anderes gelten als in dem Fall der unterbliebenen Belehrung nach § 55 Abs. 2 StPO .

    Nach herrschender Meinung begründet die Unterlassung, einen Zeugen nach § 55 Abs. 2 StPO zu belehren, die Revision des Angeklagten nicht (BGHSt 11, 213/218; 38, 214/220; BayObLGSt 1984, 1/3; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 55 Rn. 16 m.w.Nachw.).

    Bei einer Verletzung werden seine Rechte beeinträchtigt (BGHSt 38, 214/220 ff.).

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BayObLG, 01.12.1993 - 4St RR 190/93
    Nach herrschender Meinung begründet die Unterlassung, einen Zeugen nach § 55 Abs. 2 StPO zu belehren, die Revision des Angeklagten nicht (BGHSt 11, 213/218; 38, 214/220; BayObLGSt 1984, 1/3; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 55 Rn. 16 m.w.Nachw.).

    Das folgt aus der Rechtskreistheorie, die besagt, daß hinsichtlich des Revisionsrügerechts bei jeder Vorschrift geprüft werden muß, ob ihre Verletzung den Rechtskreis des Beschwerdeführers wesentlich berührt, oder ob sie für ihn nur von untergeordneter oder gar keiner Bedeutung ist (BGHSt 11, 213/215; Gössel Strafverfahrensrecht S. 181).

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BayObLG, 01.12.1993 - 4St RR 190/93
    Für die Frage, wann zur Beschuldigtenvernehmung überzugehen ist, kommt es auf die Stärke des Tatverdachts an (BGHSt 37, 48/51; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. Einleitung Rn. 77).
  • BayObLG, 10.01.1984 - RReg. 5 St 126/83
    Auszug aus BayObLG, 01.12.1993 - 4St RR 190/93
    Nach herrschender Meinung begründet die Unterlassung, einen Zeugen nach § 55 Abs. 2 StPO zu belehren, die Revision des Angeklagten nicht (BGHSt 11, 213/218; 38, 214/220; BayObLGSt 1984, 1/3; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 55 Rn. 16 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03

    Belehrungspflicht bei verdachtsunabhängiger Verkehrs-Alkoholkontrolle

    Der Begriff des "Beschuldigten" bestimmt sich nach einem objektiv-materiellen Element (Tatverdacht) und einem finalen Verfolgungsakt (vgl. BGHSt 38, 214/227 f.; BGH JR 1998, 166; BayObLG StV 1995, 237 ).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

    die aus unerlaubten Vernehmungsmethoden abzuleiten sind, bisher eine generelle Fernwirkung ab und nimmt eine Prüfung der Reichweite des Verwertungsverbots im Einzelfall vor (BGHSt 32, 68 [70 f.]; 34, 362 [364]); soweit in der Literatur eine Fernwirkung befürwortet wird, beschränkt sie dies überwiegend auf die Fälle, in denen es um das Strafverfahren gegen den Beschuldigten geht, der selbst den unerlaubten Vernehmungsmethoden ausgesetzt war (vgl. Rogall in: Systematischer Kommentar zur StPO und zum GVG , Stand Juli 1995, Rdn. 90 ff. zu § 136a StPO , zusammenfassend zum Streitstand und insbesondere Rdn. 95; BayObLG NStZ 1994, 250 [251]; BGH StV 1995, 231 [232]. Diese besondere Fallkonstellation hatte - soweit ersichtlich - der Bundesgerichtshof noch nicht zu entscheiden).
  • OLG Rostock, 05.08.2013 - 1 Ss 86/12

    Strafverfahren: Folgen fehlender Belehrung des Angeklagten in Bezug auf eine

    Dessen Geständnis bleibt trotz der unterbliebenen Belehrung im Verfahren gegen den Angeklagten M. grundsätzlich verwertbar (BayObLG 93, 207 = NJW 94, 1296; ; BGH NStZ 94, 595, 596; wistra 00, 311, 313; a.A. Dencker StV 95, 232; LR-Gleß, StPO, 26. Aufl., § 136 Rdz. 90; Brüssow StraFo 98, 298; R. Hamm NJW 96, 2189).
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    Denn selbst wenn die Annahme des Amtsgerichts, es habe sich um eine Beschuldigtenvernehmung im Sinn der genannten Vorschriften gehandelt - was für einen vergleichbaren Fall vom Senat in seinem (unveröffentlichten) Beschluß vom 18.6.1991 (RReg. 1 St 107/91) verneint, vom OLG Oldenburg (NStZ 1995, 412 ) dagegen bejaht wurde; vgl. auch BayObLGSt 1993, 207, 208 - richtig gewesen sein sollte, hätten die Bekundungen des Zeugen V. deshalb keinem Verwertungsverbot unterlegen, weil der Widerspruch des Angeklagten gegen die Verwertung verspätet war.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.12.1994 - 1 Ws 245/94   

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https://dejure.org/1994,15930
OLG Frankfurt, 02.12.1994 - 1 Ws 245/94 (https://dejure.org/1994,15930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.1994 - 1 Ws 245/94 (https://dejure.org/1994,15930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 1 Ws 245/94 (https://dejure.org/1994,15930)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 237
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 28.05.2020 - 1 Ws 215/20

    Inhaltliche Anforderungen an den Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO

    Ein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO braucht neben der Bezeichnung der zu verhaftenden Person, der ihr vorgeworfenen Straftat und dem Grund seines Erlasses weder eine Beschreibung der vorgeworfenen Straftat enthalten, noch muss er den Formvorschriften des § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO entsprechen (entgegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.1994 - 1 Ws 245/94 = StV 1995, 237).

    Der Ansicht, dass der Haftbefehl auch eine kurze Beschreibung der dem Angeklagten vorgeworfenen Straftat enthalten (Müko/Arnoldi StPO § 230 Rn. 17; LR-Becker StPO 27. Aufl. § 230 Rn. 3) oder darüber hinaus sogar den Formvorschriften des § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO entsprechen muss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.1994 - 1 Ws 245/94 = StV 1995, 237; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 63. Aufl. § 230 Rn. 21; KK/Gmel StPO 8. Aufl. § 230 Rn. 22), was vorliegend nicht der Fall ist, schließt sich der Senat nicht an.

  • LG Chemnitz, 11.08.1995 - 1 Qs 173/95

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Erlaß eines Haftbefehls wegen

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