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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2543
BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93 (https://dejure.org/1994,2543)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - 1 StR 684/93 (https://dejure.org/1994,2543)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 1 StR 684/93 (https://dejure.org/1994,2543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter - Willensschwäche - Tatanreiz - Beutehöhe - Erhebliche Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2, § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Wenn das Landgericht auch strafmildernd berücksichtigen durfte, daß der Angeklagte mit seinem Messer die Geschädigte lediglich zu bedrohen gedachte und nicht verletzt hat, so ändert dies nichts daran, daß ein Raub, wie er ihm zur Last liegt, in der Regel zu den erheblichen Taten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB zählt (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327 = NJW 1980, 1055 f. [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]).

    Daß sich der Täter - wofür die Umstände des vorliegenden Falles sprechen - aus Willensschwäche zu Straftaten hinreißen läßt, steht infolgedessen der Annahme eines kriminellen Hanges im Sinne der genannten Vorschrift nicht entgegen (BGHSt 24, 160, 161 f. sowie BGH MDR 1980, 326, 327 = NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]).

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 766/92

    Voraussetzungen für die Annahme des Vorliegens eines minder schweren Falles -

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Im übrigen hat das Landgericht diesen erschwerenden Umständen auch dadurch Rechnung getragen, daß es sie bei der Strafzumessung im engeren Sinne angemessen berücksichtigt und eine Freiheitsstrafe nahe der in § 250 Abs. 2 StGB bestimmten Obergrenze festgesetzt hat (vgl. auch BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 766/92).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Zwar teilt die Strafkammer nicht mit, ob die Verurteilung vom 14. November 1991 durch das Amtsgericht Traunstein zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe enthielt (vgl. BGHSt 34, 321 [BGH 02.04.1987 - 4 StR 27/87]).
  • BGH, 20.07.1993 - 1 StR 312/93

    Anforderungen an die Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles einer

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Ob die tatrichterliche Bewertung dieses Umstands rechtlich einwandfrei ist, hängt nicht davon ab, ob die Urteilsgründe ihn positiv oder negativ umschreiben (vgl. BGHSt 34, 345, 350 sowie BGH, Urt. vom 20. Juli 1993 - 1 StR 312/93).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Während in der Höhe der Strafe vor allem das Maß der Schuld des Täters zum Ausdruck kommt (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB), ist für die Frage der "Erheblichkeit" der zu erwartenden Taten das Maß des Unrechts von besonderer Bedeutung (vgl. BGHSt 24, 153, 155) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Angesichts der vom Landgericht angestellten Strafzumessungserwägungen kann der Senat ausschließen, daß die Strafkammer, hätte sie die Sicherungsverwahrung angeordnet, eine geringere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 11. April 1989 - 1 StR 83/89 - und vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92).
  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Hierbei bedarf es näherer Prüfung, ob für jede der beiden Raubtaten vom 7. September 1978 oder für eine von ihnen eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt gewesen wäre (vgl. BGHSt 26, 152).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 186/91

    Hang zur Begehung von Straftaten bei Vorhandensein einer latenten

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Doch hätte der Erörterung bedurft, daß dies von Zufälligkeiten abhing und nicht ausschloß, bei künftigen Taten könne es zu einem erheblichen Schaden kommen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Diese Wahrscheinlichkeit ist regelmäßig schon gegeben, wenn die Eigenschaft als Hangtäter feststeht (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Ob die tatrichterliche Bewertung dieses Umstands rechtlich einwandfrei ist, hängt nicht davon ab, ob die Urteilsgründe ihn positiv oder negativ umschreiben (vgl. BGHSt 34, 345, 350 sowie BGH, Urt. vom 20. Juli 1993 - 1 StR 312/93).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 83/89

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - Entscheidung über eine Anordnung

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von

  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung

  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes - Vorliegen einer wirtschaftlichen

  • BGH, 15.01.1988 - 2 StR 657/87

    Wirtschaftliche Lage - Strafmilderung - Strafbare Handlung - Sicherung des

  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Entscheidend ist das Bestehen eines verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache (BGH NStZ 1995, 284; StV 1995, 24; BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung - Gefährlichkeitsprognose

    Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hatte insoweit Erfolg, als von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden war (Urteil des Senats vom 22. Februar 1994 - 1 StR 684/93 - bei Holtz MDR 1994, 761 f. [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94   

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https://dejure.org/1994,3782
BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94 (https://dejure.org/1994,3782)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1994 - 2 StR 381/94 (https://dejure.org/1994,3782)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1994 - 2 StR 381/94 (https://dejure.org/1994,3782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 24
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.1992 - 5 StR 607/91

    Anforderungen an das Maß der Bestrafung eines bisher nicht vorbestraften Täters -

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94
    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einzelstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (vgl. BGHR § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93; vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 und Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 274/93

    Teilweise Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94
    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einzelstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (vgl. BGHR § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93; vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 und Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 465/92

    Anforderungen an die Erörterung der Erhöhung von Einzelstrafen

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94
    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einzelstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (vgl. BGHR § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93; vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 und Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung kann auch nur dann bejaht werden, wenn die sie begründenden Tatsachen feststehen, nicht aber schon dann, wenn sie nur wahrscheinlich oder gar möglicherweise vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 1994 - 2 StR 381/94 -, StV 1995, S. 24 - zu § 263 StGB; vgl. dazu auch Dierlamm, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2006, § 266 Rn. 196).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94

    Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall -

    Für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe hat nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen (BGH, Beschluß vom 2. September 1994 - 2 StR 381/94 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

    Bei der durch angemessene Erhöhung der verwirkten höchsten Einzelstrafe (vgl. BGH, Beschluß vom 2. September 1994 - 2 StR 381/94 m.w.N.) neu zu bildenden Gesamtstrafe sind die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend zu würdigen (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1994 - 4 StR 389/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5782
BGH, 04.08.1994 - 4 StR 389/94 (https://dejure.org/1994,5782)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1994 - 4 StR 389/94 (https://dejure.org/1994,5782)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1994 - 4 StR 389/94 (https://dejure.org/1994,5782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einsatz einer Schreckschusswaffe - Objektive Ungefährlichkeit eines Verhaltens - Nichtberücksichtigung von Strafmilderungsgründen - Voraussetzungen eines minder schweren Falles einer schweren räuberischen Erpressung

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 24 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der

    Auszug aus BGH, 04.08.1994 - 4 StR 389/94
    Reichen dabei die allgemeinen Milderungsgründe nicht aus, um einen minder schweren Fall zu bejahen, so ist ferner zu bedenken, daß das Vorliegen eines sogenannten vertypten Milderungsgrundes allein oder zusammen mit anderen Umständen Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 5, 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90

    durchschaute Spielzeupistole - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe

    Auszug aus BGH, 04.08.1994 - 4 StR 389/94
    Wenn die Strafkammer demgegenüber bei der Prüfung des minder schweren Falles lediglich noch darauf hinweist, daß der Tankstellenpächter seine Bedrohung mit der Waffe als Drohung mit einer echten Waffe empfunden hat, verkennt sie, daß der Einsatz der Waffe als vom Opfer ernst genommenes Drohmittel so sehr zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung gehört, daß er grundsätzlich keinen selbständigen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Scheinwaffe 1 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 457/89

    Berücksichtigung von Umständen für eine Milderung des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 04.08.1994 - 4 StR 389/94
    Reichen dabei die allgemeinen Milderungsgründe nicht aus, um einen minder schweren Fall zu bejahen, so ist ferner zu bedenken, daß das Vorliegen eines sogenannten vertypten Milderungsgrundes allein oder zusammen mit anderen Umständen Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 5, 7, 8 m.w.N.).
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