Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1601
OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93 (https://dejure.org/1994,1601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.02.1994 - 1 Ss 402/93 (https://dejure.org/1994,1601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 1 Ss 402/93 (https://dejure.org/1994,1601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB §§ 46, 47

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion; Ausnahmevoraussetzungen; Vortaten; Heroinabhängigkeit; Suchtbedingter Rückfall ; Wiederholung von Straftaten

Papierfundstellen

  • StV 1995, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1992 - 1 Ws 338/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93
    Dabei darf das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB jedoch weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen (vgl. Schönke-Schröder-Stree, StGB , § 47 Rdn. 11; Mösl, NStZ 1992, 453 ).
  • OLG Schleswig, 16.06.1992 - 1 Ss 142/92

    Einschlägige Vorverurteilungen ; Wiederholungstäter; Geldstrafe ; Zeitlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93
    Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (vgl. OLG Schleswig, Beschluß vom 16.6.1992, StV 1993, 29 ), dabei insbesondere, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlujß vom 24.1.1992, StV 1992, 323 ).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.1992 - 1 Ss 210/91

    Neue Lebensumstände; Angeklagter; Vergleichbare Straftaten; Tatrichter;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93
    Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (vgl. OLG Schleswig, Beschluß vom 16.6.1992, StV 1993, 29 ), dabei insbesondere, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlujß vom 24.1.1992, StV 1992, 323 ).
  • KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17

    Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB darf dabei nicht schematisch aus einschlägigen Vorstrafen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der Tat und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Dresden a.a.O. - juris Rdn. 22 f.; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28; KG, Beschluss vom 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris; Maier, a.a.O., § 47 Rdn.58).

    Entsprechende Darlegungen wären indes erforderlich gewesen, um dem Senat die Nachprüfung zu ermöglichen, ob die vorliegende Tat Ausdruck einer rechtsfeindlichen Gesinnung oder (ebenso wie möglicherweise bereits frühere Straftaten) primär seiner Alkohol- und Drogensucht geschuldet ist (vgl. [zur grundsätzlich unterschiedlichen Bewertung von suchtbedingten und nicht suchtbedingten Wiederholungstaten] OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 29), die den Feststellungen zufolge bislang auch durch Therapien nicht im Sinne einer dauerhaften Abstinenz beeinflusst werden konnte.

    Dies kann etwa bei einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der persönlichen Verhältnisse seit der Tat (vgl. BGH StV 2003, 485 - juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris Rdn. 6; Maier a.a.O.), der nach der Tat begonnenen Durchführung einer Therapie zur Bekämpfung einer tatursächlichen Drogenabhängigkeit (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 7; HansOLG Hamburg StV 2007, 305 - juris Rdn. 18) oder der erstmaligen Erfahrung einer nicht nur kurzzeitigen Freiheitsentziehung nach Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat (vgl. OLG Naumburg StraFo 2012, 285 - juris Rdn. 10; HansOLG Hamburg StV 2000, 353 - juris Rdn. 12; OLG Köln StV 1992, 149, 151; Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 35, 59; Theune, a.a.O., § 47 Rdn. 19; Stree/Kinzig, a.a.O., § 47 Rdn. 13; Fischer, a.a.O., § 47 Rdn. 10 f.) der Fall sein.

  • OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95

    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens im Strafprozess; Ausgestaltung der

    Es muß darlegen, welche besonderen Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters vorliegen, die nach seiner Auffassung kurzfristige Freiheitsstrafen zur Verteidigung der Rechtsordnung oder zur Einwirkung auf den Täter unerläßlich machen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluß vom 30.10.1989 - 1 Ss 329/89; Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93 - ).

    Besondere Umstände in der Tat oder der Person des Täters liegen dann vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die Konkrettat von den durchschnittlichen, gewöhnlich vorkommenden Taten gleicher Art unterscheiden oder wenn bestimmte Eigenschaften oder Verhältnisse (z.B. kriminelle Neigungen, Begehung mehrerer Taten, einschlägige Vorstrafen) bei dem Täter einen Unterschied gegenüber dem durchschnittlichen Täter derartiger Handlungen begründen (ständige Rechtsprechung; z.B. Senatsbeschluß vom 12.6.1995 - 1 Ss 60/94 - ; Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93 m.w.N.).

    Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand von Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93; OLG Schleswig, StV 1993, 29 ), dabei auch, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (OLG Zweibrücken, StV 1992, 323 ).

    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB - vom Gesetzgeber als "ultima ratio" gedacht (Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 47 Rdnr. 1) - darf nicht schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen oder der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen (Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93 - m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB darf dabei nicht schematisch aus einschlägigen Vorstrafen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der Tat und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Dresden StV 2016, 649; OLG Frankfurt a.M. StV 1995, 27).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Dazu sind neben dem Zeitpunkt der Verurteilung und der Art und der Höhe der Strafen in der Regel auch die den - als belastend eingestuften - Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte zwar knapp, aber doch in einer aussagekräftigen Form zu umreißen (st. Senatsrechtsprechung, zuletzt SenE v. 08.08.2000 - Ss 340/00 - u. SenE v. 28.12.2000 - Ss 513/00 - KG NStZ-RR 2000, 68 [K/R]; OLG Frankfurt StV 1995, 27 u. StV 1989, 155; OLG Koblenz StV 1994, 291; Lackner, StGB, 21. Aufl., § 46 Rdnr. 37 a.E.; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdnr. 441 m.w.N.).
  • KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB darf jedoch weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täter zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1995, 472 ; OLG Frankfurt Strafverteidiger 1995, 27, 28; OLG Düsseldorf NStE § 47 StGB Nr. 6).

    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB darf jedoch weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täter zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG StV 1995, 472 ; OLG Frankfurt StV 1995, 27 [28]; OLG Düsseldorf NStE Nr. 6 zu § 47 StGB ).

  • OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04

    Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender

    Insoweit hat der Tatrichter Zeitpunkt, Art und Höhe der Vorverurteilungen sowie zudem in knapper, jedoch aussagekräftiger Form auch den ihnen zugrundeliegenden Sachverhalt wiederzugeben (KG NStZ-RR 2000, 68 (K/R); OLG Frankfurt StV 1995, 27 u. StV 1989, 155; OLG Koblenz StV 1994, 291; st. Senatsrechtsprechung: SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 (129); SenE v. 10.01.2003 - Ss 554/02 - SenE v. 04.02.2003 - Ss 17/03 - SenE v. 18.03.2003 - Ss 105/03 - SenE v. 04.04.2003 - Ss 94-95/03-; SenE v. 11.04.2003 - Ss 269/02 - SenE vom 05.06.2003, Ss 217/03).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

    Neben dem Gegenstand und dem Zeitpunkt der Verurteilung, der Art und der Höhe der Strafen sind daher in der Regel die den als belastend eingestuften Vorverurteilungen zugrundeliegenden Sachverhalte zwar knapp, aber doch in einer aussagekräftigen Form zu umreißen (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 27; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur VRS 70, 210; VRS 100, 123; SenE v. 30.01.2007 - 81 Ss 7/07 -).
  • OLG Köln, 03.07.2009 - 83 Ss 51/09

    Erforderliche Angaben im Urteil nach einem alkoholbedingten Verkehrsunfall

    Neben dem Zeitpunkt und der Rechtskraft der Verurteilung und der Art und der Höhe der Strafen sind daher in der Regel die den als belastend eingestuften Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte zwar knapp, aber doch in einer aussagekräftigen Form zu umreißen (zu vgl. SenE vom 12.12.2008 81 Ss 9899/08 ; SenE vom 26.06.2007 81 Ss 61/07 ; SenE vom 20.04.2007 81 Ss 52/07 ; Senat, StV 1996, 321 ff.; OLG Frankfurt, StV 1995, 27 ff. und StV 1989, 155; OLG Koblenz, StV 1994, 291).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Vielmehr sind insbesondere die näheren Umstände solcher Vortaten festzustellen, auf welche das Tatgericht seine Entscheidung über die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wesentlich gestützt hat (vgl. OLG Frankfurt/M. StV 1995, 27 (29(; OLG Koblenz VRS 51, 428 (429(; Senat a. a.O.).
  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

    Es ist für die Strafzumessung erforderlich, dass bei straferschwerender Berücksichtigung von Vorstrafen neben dem Zeitpunkt der Verurteilung und der Art und der Höhe der Strafen in der Regel auch die den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte zwar knapp, aber doch in einer aussagekräftigen Form zu umreißen sind (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsentscheidungen vom 08.08.2000 - Ss 340/00, vom 28.12.2000 - Ss 513/00 - und vom 27.07.2004 - Ss 340/04 - ; ebenso etwa OLG Koblenz StV 94, 291 und OLG Frankfurt StV 95, 27; vgl. auch Tröndle-Fischer, § 46 Rn. 38: "knappe Zusammenfassung derjenigen Gesichtspunkte, auf welchen die konkrete Verwertung für die neue Strafzumessung beruht").
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

  • OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03

    Strafverfahren, Strafzumessung, kurzzeitige Freiheitsstrafe, Urteilsgründe

  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98

    Begründung, kurze Freiheitsstrafe, Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich,

  • OLG Köln, 09.06.2004 - Ss 224/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung; Nichterkennbarkeit des zugrundegelegten

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 53 Ss 133/19

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • OLG Köln, 08.07.2008 - 83 Ss 41/08

    Vollständigkeit von Urteilsgründen hinsichtlich der Verneinung einer

  • KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 2 Ss 48/19
  • KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
  • KG, 22.05.1996 - 1 Ss 96/96
  • KG, 19.06.1996 - 1 Ss 112/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht