Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 09.05.1995

Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94   

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BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94 (https://dejure.org/1994,2091)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1994 - 4 StR 700/94 (https://dejure.org/1994,2091)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 700/94 (https://dejure.org/1994,2091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung - Strafausspruch - Schuld - Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200, § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 287
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
    Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen.
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
    Ergänzend bemerkt der Senat, daß das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, soweit dieses im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Handlungen - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerungen - erfaßt, diese im Wege der Bewertungseinheit zu einer Tat verbinden kann (BGHSt 30, 28, 31; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94).
  • BGH, 21.09.1994 - 3 StR 390/94

    Fortgesetzte Handlung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einzeltaten -

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
    Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen.
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
    Hierzu bedarf es zur Bestimmung des Schuldumfangs genauer Angaben, pauschalierende Feststellungen ("durchschnittlich", "mittlerer Wirkstoffgehalt") genügen nicht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).
  • BGH, 12.08.1994 - 4 StR 217/94

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
    Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen.
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
    Ihnen ist auch nicht zu entnehmen, von welchem Wirkstoffgehalt die Kammer ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
    Ergänzend bemerkt der Senat, daß das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, soweit dieses im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Handlungen - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerungen - erfaßt, diese im Wege der Bewertungseinheit zu einer Tat verbinden kann (BGHSt 30, 28, 31; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
    Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen.
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
    Zwar wird im Anklagesatz der Anklageschrift vom 15. Juni 1994 nur ausgeführt: "Mit auf fortgesetzte Tatbegehung gerichtetem Vorsatz führte er größere Mengen an Heroin und Kokain aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland ein, führte hier mit dem Rauschgift - mehreren hundert Gramm - insbesondere auf der Bielefelder Szene gewinnbringenden Handel, wobei er sich hierzu auch anderer Personen - Drogenabhängiger - als Verteiler bediente." Dieser mangelhafte Anklagesatz hat jedoch nicht die Einstellung des Verfahrens zur Folge, weil der Angeklagte wenigstens aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift ausreichend entnehmen konnte, welche bestimmten Taten ihm vorgeworfen wurden (BGHSt 5, 226, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 200 Rdn. 26).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Auch wenn der Anklagesatz hier lückenhaft ist (dazu unter 3.), erfüllt die Anklage die Umgrenzungsfunktion noch hinreichend, da der Angeklagte die einzelnen Tatvorwürfe dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen entnehmen konnte (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 12).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Insoweit darf auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 46, 130, 134; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 12 - jew. m. w. N.; BGH NStZ 2001, 656, 657).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20

    Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen

    Die Tat muss sich von anderen gleichartigen, die der Angeklagte begangen haben kann, genügend unterscheiden lassen (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4 mwN; vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 700/94, StV 1995, 287).
  • BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00

    Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren;

    Der ergänzende Hinweis im wesentlichen Ermittlungsergebnis - auf welches zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zurückgegriffen werden darf (BGHSt 46, 130, 134; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 - Tat 12; jeweils m.w.N.) -, der Angeklagte habe spätestens im Januar 1996 mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln begonnen, trägt zur näheren Konkretisierung des hier maßgeblichen Anklagepunktes 54 nicht bei; ersichtlich ist mit dieser Zeitangabe der Beginn der ersten weiteren 53 Taten gemeint.
  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94

    Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der

    Damit ist die Anklage hinsichtlich der Tatzeiten hinreichend bestimmt (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 700/94 - S. 3) und hat auch alle abgeurteilten Fälle umfaßt.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
    In seiner von der Revision zitierten Entscheidung (BGH StV 1995, 287 ) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil aufgehoben, weil das Landgericht noch nicht einmal eine Mindestzahl der Einzelfälle festgestellt hatte, von einen nicht näher konkretisierten "längeren Zeitraum" sowie einer "beträchtlichen Menge" Rauschgift ausging.
  • BGH, 19.08.1997 - 1 StR 327/97
    Darüber hinaus sind die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 Satz 1 StPO ) ergänzend heranzuziehen (BGH StV 1995, 287 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95   

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https://dejure.org/1995,3258
OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95 (https://dejure.org/1995,3258)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.05.1995 - Ws 461/95 (https://dejure.org/1995,3258)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - Ws 461/95 (https://dejure.org/1995,3258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluß als Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger und die Auferlegung der Verfahrenskosten auf den Verteidiger; Anwendbarkeit der Vorschriften zur Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung aus wichtigem Grund auf den Wahlverteidiger; Gründe, die eine Ausschließung ...

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 137, 140, 143, 145

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Konfliktverteidigung, Mißbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht (RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; StV 2010, 423)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1995, 287
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95
    Sie geht zurück auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1975 (BVerfGE 39, 238 = NJW 1975, 1015 ) und stützt sich auf die Überlegung, daß die Abberufung des Pflichtverteidigers dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts gleicht und deshalb - wie dieser - aus wichtigem Grund zulässig sein muß.

    Der Widerruf der Bestellung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund ist gesetzlich nicht geregelt, nach der Rechtsprechung aber zulässig, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden (BVerfGE 39, 238, 244 = NJW 75, 1015; KG JR 82; 349; Stuttgart MDR 79, 780).

  • OLG Frankfurt, 31.01.1985 - 3 Ws 45/85

    Pflicht eines Pflichtverteidigers zur Mitwirkung an einem prozessordnungsgemäßen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95
    - die Weigerung des Pflichtverteidigers, an einigen Tagen einer länger terminierten Strafsache zu erscheinen (OLG Frankfurt, StV 85, 450).

    Der Verteidiger unterliegt dabei als gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege grundsätzlich nicht der Kontrolle und der Bewertung seiner Tätigkeit durch das Gericht (vgl. OLG Frankfurt, StV 1985, S. 450, 451 und BVerfGE 34, 293 ).

  • OLG Köln, 24.07.1981 - 2 Ws 378/81

    Ausschließung des Verteidigers; Wahlverteidiger; Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95
    Insoweit hatte der Verteidiger, der ansonsten von dem Ausschluß nicht beschwert ist (vgl. OLG Köln, NStZ 1982, S. 129); ein eigenes Beschwerderecht.
  • BGH, 18.08.1993 - 2 StR 413/93

    Beantragung der Aufhebung der Beiordnung als Pflichtverteidiger bei einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95
    - die Weigerung des Pflichtverteidigers, den Schlußvortrag zu halten (BGH, StV 93, 566).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95
    Der Verteidiger unterliegt dabei als gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege grundsätzlich nicht der Kontrolle und der Bewertung seiner Tätigkeit durch das Gericht (vgl. OLG Frankfurt, StV 1985, S. 450, 451 und BVerfGE 34, 293 ).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1985 - 3 Ws 106/85

    Verletzung der Pflichten eines Pflichtverteidigers bei Ablehnung der Fertigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95
    - die Weigerung des Pflichtverteidigers, für den Angeklagten eine Revisionsbegründung zu fertigen (OLG Frankfurt, StV 85, 225).
  • OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Durchführung des Verfahrens; Grobe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95
    Der Widerruf der Bestellung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund ist gesetzlich nicht geregelt, nach der Rechtsprechung aber zulässig, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden (BVerfGE 39, 238, 244 = NJW 75, 1015; KG JR 82; 349; Stuttgart MDR 79, 780).
  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht.
  • OLG Hamm, 21.07.2009 - 2 Ws 191/09

    Entpflichtung; beigeordneter Verteidiger; Wunsch des Angeklagten

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht, der vorliegend nicht ersichtlich ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Nach dieser ständigen Rechtsprechung, die auch derjenigen anderer Oberlandesgerichte entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vergleiche zum Beispiel: BGH, StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart, StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg, StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt, StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln, StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht, der vorliegend nicht ersichtlich ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21

    Verweigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes als wichtiger Grund für

    Zwar macht nicht jedes unzweckmäßige oder prozessordnungswidrige Verhalten des Verteidigers einen Verteidigerwechsel erforderlich; die Annahme eines sonstigen Grundes i.S.d. Nr. 3 ist vielmehr auf Ausnahmefälle zu beschränken (OLG Nürnberg Beschl. v. 9.5.1995 - Ws 461/95, BeckRS 1995, 31343915; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1997 - 2 Ws 255-97, NStZ 1998, 586; BeckOK StPO/Krawczyk, a.a.O., § 143a, Rn. 29, 30).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 280/05

    Entpflichten eines Verteidigers

    Eine Entpflichtung des Verteidigers ist - neben der in § 143 StPO genannten Fallgestaltung - aus wichtigem Grund auch dann zulässig, wenn eine grobe Pflichtverletzung des Verteidigers vorliegt, die befürchten lässt, dass der Zweck der Pflichtverteidigung und ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf nicht mehr gesichert sind (h. M.; vgl. Senat vom 21.01.2000 - 2Ws 39/00-; OLG Hamburg, NJW 1998, 621; OLG Nürnberg, StV 1995, 287; OLG Koblenz, NStZ 1982, 43; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 143, Rdnr. 4; Laufhüttte in KK, 5. Aufl., § 143 Rdnr. 4 je m. w.N.).
  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 5 Ws 57/11

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung; Beiordnung, Wahlanwalt

    Nach der ständigen Rechtsprechung der hiesigen Strafsenate (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats in 2 Ws 89/09 vom 31. März 2009 mit zahlreichen Nachweisen), die auch derjenigen anderer Oberlandesgericht entspricht und die vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (vgl. BGH StV 1993, 564, 566 = BGHSt 39, 310 - 317; NStZ 2004, 632 f.; OLG Stuttgart StV 2002, 473 f.; OLG Nürnberg StV 1995, 287, 289; OLG Frankfurt StV 1985, 450 und NStZ-RR 1997, 77; OLG Köln StraFo 1995, 118 f.; OLG Frankfurt NJW 1972, 1964 f.), kommen die Entpflichtung des Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht.
  • OLG Köln, 06.12.1996 - Ss 594/96

    Ablehnung eines Wechsels des Pflichtverteidigers

    I.) Die - zulässige (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 143 Rn. 7) - Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß vom 19. August 1996, durch den der Vorsitzende der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln es abgelehnt hat, den Pflichtverteidiger Rechtsanwalt P. zu entpflichten und an seiner Stelle Rechtsanwalt B. zum Pflichtverteidiger zu bestellen, wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses vom 6. September 1996 als unbegründet verworfen, weil weder eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses (vgl. KG StV 1990, 347) noch ein Fehlverhalten des Pflichtverteidigers von besonderem Gewicht (vgl. OLG Nürnberg StV 1995, 287) dargelegt ist.
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