Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94   

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BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94 (https://dejure.org/1994,920)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1994 - 1 StR 278/94 (https://dejure.org/1994,920)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1994 - 1 StR 278/94 (https://dejure.org/1994,920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen - Missbrauch der Fahrerlaubnis zur Begehung einer schwerwiegenden Straftat - Voraussetzungn für eine Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69; WaffG § 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 301
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94
    Wird die Ungeeignetheit dagegen, wie hier, aus der Begehung eines anderen Delikts geschlossen, kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine umfassende Gesamtwürdigung erforderlich sein (vgl. BGH a.a.O., BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2 und 3; Ruth a.a.O. Rdn. 34 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94
    Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt aber darüberhinaus, daß (zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung, vgl. BGHSt 7, 165, 175) vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind, also gerade aus der Belassung der Fahrerlaubnis Gefahren für die Allgemeinheit erwachsen (vgl. Senatsbeschluß vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93; Stree a.a.O. Rdn. 29 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94
    Wird die Ungeeignetheit dagegen, wie hier, aus der Begehung eines anderen Delikts geschlossen, kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine umfassende Gesamtwürdigung erforderlich sein (vgl. BGH a.a.O., BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2 und 3; Ruth a.a.O. Rdn. 34 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94
    Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt aber darüberhinaus, daß (zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung, vgl. BGHSt 7, 165, 175) vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind, also gerade aus der Belassung der Fahrerlaubnis Gefahren für die Allgemeinheit erwachsen (vgl. Senatsbeschluß vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93; Stree a.a.O. Rdn. 29 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Auszug aus BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94
    Für Straftaten, die sich auf unter das KWKG fallende tragbare Schußwaffen wie Maschinenpistolen beziehen, ist jedoch aufgrund der Sonderregelung des § 6 Abs. 3 WaffG dieses Gesetz anwendbar (vgl. hierzu BGH NStZ 1981, 104; Potrykus/Steindorf WaffG 5. Aufl. § 6 Anm. 4 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    g) Die Beurteilung der Eignungsfrage im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB liegt in erster Linie in der Verantwortung des Tatrichters, der diese Aufgabe aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dafür "aus der Tat" erkennbar gewordenen rechtserheblichen Anknüpfungstatsachen vorzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis bedarf als Teil des Rechtsfolgenausspruchs neuer Prüfung (vgl. BGH StV 1995, 301).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Im Beschluß vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5), der die Verurteilung wegen eines Waffentransports in einem Pkw betraf, hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung bestätigt: "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt ..., daß ... vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind ..." (in diesem Sinne neuestens auch der 5. Strafsenat in seinem Beschluß vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Im Beschluß vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5), der die Verurteilung wegen eines Waffentransports in einem Pkw betraf, hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung bestätigt: "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt..., daß... vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind..." (in diesem Sinne auch der 5. Strafsenat in seinem Beschluß vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Im Beschluß vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5), der die Verurteilung wegen eines Waffentransports in einem Pkw betraf, hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung bestätigt: "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt ..., daß ... vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind ..." (in diesem Sinne neuestens auch der 5. Strafsenat in seinem Beschluß vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

    Der Umfang der Begründung hängt daher von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314;VRS 92, 204).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Im Beschluß vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5), der die Verurteilung wegen eines Waffentransports in einem Pkw betraf, hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung bestätigt: "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt ..., daß ... vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind ..." (in diesem Sinne neuestens auch der 5. Strafsenat in seinem Beschluß vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb verlangt die Rechtsprechung in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; zuletzt Senatsbeschluß vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Je nach den Umständen kann deshalb eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit erforderlich sein, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 5; BGH NStZ-RR 1997, 197).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Während für die Anlaßtat entweder ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder eine Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers ausreicht, setzt die Feststellung der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB nach Ansicht des Senats daher die Gefahr voraus, daß der Täter bei zukünftiger Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr gerade Verkehrssicherheitsbelange beeinträchtigen würde (so auch BGH, Beschlüsse vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93, StV 1994, 314, 315; vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5; vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).
  • BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03

    Gesamtstrafenbildung (enge zeitliche, örtliche und situative Verknüpfung dreier

  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei allgemeiner Kriminalität;

  • BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung auch bei Betäubungsmitteltransport;

  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 273/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Betäubungsmittelhandel - Fortdauer der

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 458/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

  • BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

  • OLG Köln, 11.05.2004 - Ss 158/04

    Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Straftat; Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur

  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 366/03

    Aufhebung der Maßregelentscheidung; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung; Katalogtaten; Eignung)

  • BGH, 21.01.2004 - 2 StR 357/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 1 Ss 362/03

    Fahrerlaubnisentziehung, Ungeeignetheit, allgemeines Delikt

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98

    Vorliegen einer Ungeeignetheit der Fahrzeugführung zum Zeitpunkt der

  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 535/98

    Unzureichende Beweiswürdigung bei Vorliegen mehrerer Beweisanzeichen

  • BGH, 05.11.1996 - 1 StR 505/96

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit

  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    "Donuts" (360-Grad-Kehren) als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der

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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94   

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https://dejure.org/1994,2073
BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94 (https://dejure.org/1994,2073)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1994 - 4 StR 680/94 (https://dejure.org/1994,2073)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94 (https://dejure.org/1994,2073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 301
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Diese Begründung wird den an die gebotene Gesamtwürdigung zu stellenden Anforderungen, welche die Umstände der Tat und das zu ihr führende Geschehen sowie die Lebensverhältnisse des Täters einbeziehen muß (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.), nicht gerecht.
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94

    Verurteilung wegen einer nicht explizit angeklagten Handlung nur bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Die dortigen Erwägungen zur Aufgabe der fortgesetzten Handlung gelten auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BGH NStZ 1994, 494;Senatsbeschluß vom 14. Juli 1994 - 4 StR 340/94).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92

    Abänderung eines Schuldspruchs durch Sachrüge - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Die Annahme einer einzigen fortgesetzten Tat des unerlaubten Handeltreibens ist mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 = NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar.
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Die dortigen Erwägungen zur Aufgabe der fortgesetzten Handlung gelten auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BGH NStZ 1994, 494;Senatsbeschluß vom 14. Juli 1994 - 4 StR 340/94).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge -

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658).
  • BGH, 27.06.1991 - 4 StR 244/91

    Erwerb des Raushcgifts - Tatsächliche Verfügungsgewalt - Mitgenuß - Sofortiger

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229).

    Beruhen diese tatauslösenden und tatbestimmenden Gefühlsregungen dagegen auf dem (berechtigten) Gefühl erlittenen schweren Unrechts und entbehren sie damit nicht eines beachtlichen, jedenfalls einleuchtenden Grundes, spricht dies gegen eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 18, 30, 32).

  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    Denn wenn die aus normalpsychologischem Antrieb begangene Tötung wie hier eines rechtlich beachtlichen Grundes entbehrt (zu diesem Maßstab siehe BGH, Beschluss vom 23. Februar 1990 - 2 StR 29/90, BGHR, § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 17; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30), so ist die Annahme eines niedrigen Tatantriebs gerechtfertigt.
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 223/96

    Einordnung von Wut, Hass und Rachsucht als niedrige Beweggründe -

    Die Verärgerung, die zur Racheaktion führte, entbehrte damit nicht nur aus der Sicht der durch Alkohol enthemmten Täter, sondern auch objektiv nicht einer gewissen Berechtigung und beruht jedenfalls ihrerseits nicht, wie es erforderlich wäre (StV 1995, 301 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30 m.w.N.), auf niedrigen Beweggründen.
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), dessen Erwägungen auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 = NStZ 1995, 37; Beschlüssevom 28. April 1994 - 4 StR 196/94 - undvom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94), nicht vereinbar; der Angeklagte wird dadurch aber nicht beschwert.
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    Soweit die Rechtsprechung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eine Bewertungseinheit annimmt (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 2), beruht dies auf dem weiten Begriff des Handeltreibens.
  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Tat im Rechtssinne, sofern wie hier konkrete, nicht widerlegbare Anhaltspunkte dafür bestehen, daß mehrere natürliche Handlungen zu einer solchen Tat zusammengefaßt werden können (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 2, 7 jew. m.N.).
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, daß die Frage des Vorliegens niedriger Beweggründe nach den rechtlichen Maßstäben zu beurteilen ist, die er bereits bei der ersten Revisionsentscheidung in dieser Sache genannt hatte (BGH NStZ 1995, 181 f; vgl. ferner BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1995 - 2 StR 341/95).
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Doch tritt, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel hinter einem der in §§ 29a, 30 und 30a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (BGH NStZ 1994, 39; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94 - und vom 14. Dezember 1995 - 1 StR 613/95; ebenso Schoreit NStZ 1994, 325 sowie Zschockelt NStZ 1995, 326).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Bestehen konkrete, nicht widerlegbare Anhaltspunkte dafür, daß mehrere natürliche Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden können, so gebietet der Zweifelsgrundsatz die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 2).
  • LG Limburg, 03.07.2020 - 2 Ks
    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229).
  • LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
  • LG Limburg, 03.07.2020 - 2 Ks 3 Js 16571/19
  • BGH, 25.03.1997 - 1 StR 5/97

    Einfluss der Tatsache, dass der Täter ein Regelbeispiel eines besonders schweren

  • LG Limburg, 23.07.1920 - 2 Ks
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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2061
BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94 (https://dejure.org/1994,2061)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1994 - 4 StR 687/94 (https://dejure.org/1994,2061)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 687/94 (https://dejure.org/1994,2061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 219
  • StV 1995, 301
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94
    Im Hinblick darauf ist die Annahme begründet, es könnten Schadensersatzansprüche der Geschädigten in dieser Höhe bestehen, was der Anordnung des Verfalls entgegenstehen würde (BGHR StGB § 73 Anspruch 1).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94
    Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche, nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (BGH NStZ 1984, 409/410; BGHR StGB § 73 Tatbeute 1).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 819/83

    Der Verfallanordnung entgegenstehender Anspruch des Verletzten

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94
    Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche, nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (BGH NStZ 1984, 409/410; BGHR StGB § 73 Tatbeute 1).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06

    Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung;

    Ist dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch gegen den Täter oder Teilnehmer erwachsen, dessen Erfüllung diesem den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde, so ist die Anordnung des Verfalls und des Wertersatzverfalls (Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 a Rdn. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 73 a Rdn. 6) gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB grundsätzlich allein schon durch die Existenz dieser Forderung ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte bekannt ist, er den Täter oder Teilnehmer tatsächlich in Anspruch nimmt oder hiermit zumindest noch zu rechnen ist (s. etwa BGH NStZ 1984, 409 f.; 1996, 332; 2001, 257; NStZ-RR 2004, 242, 244; 2006, 138; BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2 sowie Tatbeute 1).
  • BGH, 11.05.2006 - 1 StR 23/06

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; Einleitung einer gesetzlich

    Die zivilrechtlichen Ansprüche der im Urteil namentlich festgestellten Geschädigten genießen grundsätzlich Vorrang (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; siehe auch LK-Schmidt, 12. Aufl. § 73 Rdn. 34).

    Sollte das nicht der Fall sein, sieht § 111i StPO die Möglichkeit vor, eine angeordnete Beschlagnahme zu Gunsten der Verletzten zu verlängern und diesen den Weg zu öffnen, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen (siehe weiter zur Rückgewinnungshilfe: § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111b Abs. 3 Satz 2 StPO; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 727/95; KK-Nack, 5. Aufl. § 111b Rdn. 17 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs; Abweisung

    Der Verfall ist danach ausgeschlossen, soweit zivilrechtliche Ansprüche Geschädigter bestehen; es kommt allein auf die rechtliche Existenz solcher Ansprüche, nicht auf deren Geltendmachung an (BGH, BGH, StV 1995, 301; NStZ 1996, 332; 2001, 257; 2003, 533).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06

    Verfallsanordnung (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; möglicher

    Sollte das nicht der Fall sein, sieht § 111i StPO die Möglichkeit vor, eine etwa angeordnete Beschlagnahme zu Gunsten der Verletzten zu verlängern und diesen den Weg zu öffnen, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen; das wird bei sinngerechtem Verständnis der Norm auch für die Fälle dinglichen Arrests gelten (vgl. OLG Hamm StV 2003, 548; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2005, 345; KK-Nack, 5. Aufl. § 111i Rdn. 2; siehe weiter zur Rückgewinnungshilfe: § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111b Abs. 2; § 111d StPO; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 727/95; KK-Nack § 111b Rdn. 17 ff.).
  • BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02

    Verfall von Wertersatz; hindernde Ansprüche des Geschädigten (rechtliche

    Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche (BGHR StGB § 73 Anspruch 2 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 9/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Regelbeispiel Gewerbsmäßigkeit

    Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz der Ansprüche, nicht aber, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (vgl. BGHR StGB § 73 Anspruch 2 m. w. N.).
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01

    Erweiterter Wertersatzverfall; Ansprüche Dritter

    Hierbei ist es unerheblich, ob diese Ansprüche voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96

    Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn

    Für die Frage, ob solche Ansprüche der Verletzten der Verfallsanordnung entgegenstehen, ist entscheidend allein die rechtliche Existenz der Ansprüche, nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 06.02.1996 - 4 StR 727/95

    Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls

    Im Hinblick darauf ist die Annahme begründet, es könnten Schadensersatzansprüche der Geschädigten in dieser Höhe bestehen, was der Anordnung des Verfalls entgegensteht (BGHR StGB § 73 Anspruch 1, 2).
  • BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03
    Entscheidend ist allein deren rechtliche Existenz (BGHR StGB § 73 Anspruch 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3200
BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95 (https://dejure.org/1995,3200)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1995 - 4 StR 105/95 (https://dejure.org/1995,3200)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1995 - 4 StR 105/95 (https://dejure.org/1995,3200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 301
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1994, 76).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1994, 76).
  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1994, 76).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1994, 76).
  • OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96

    Unerlaubter Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Selbstladewaffe;

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn neben der Hauptstrafe die Nebenstrafe der Einziehung verhängt wird (vgl. BGH StV 95, 301; Schäfer, a.a.O., Rz 314 mwN.

    Sie ist unvollständig, wenn sie nicht erkennen läßt, ob sich das Gericht des Charakters der Einziehung als Nebenstrafe bewußt war und bedacht hat, daß eine Gesamtschau mit der Hauptstrafe erforderlich ist (vgl. BGH StV 95, 301).

  • BGH, 17.10.1995 - 4 StR 549/95

    Strafmildernde Berücksichtigung - Wert - Eingezogener Gegenstand

    Der Ausspruch über die Freiheitsstrafe hat keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; Senatsbeschlüssevom 16. März 1995 - 4 StR 105/95 und13. Juli 1995 - 4 StR 349/95).
  • BGH, 13.07.1995 - 4 StR 349/95

    Einziehung - Wert der Sache - Strafzumessung

    Der Ausspruch über die wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe und der Gesamtstrafenausspruch haben keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16;Senatsbeschluß vom 16. März 1995 - 4 StR 105/95).
  • BGH, 25.04.1995 - 4 StR 85/95

    Unterbringung - Behandlungserfolg - Aussicht auf Erfolg - Entzug -

    Dieser Mangel ist vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin zu beachten (Senatsbeschluß vom 16. März 1995 - 4 StR 105/95).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.02.1995 - 1 Ws 26/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,25613
OLG Celle, 28.02.1995 - 1 Ws 26/95 (https://dejure.org/1995,25613)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.02.1995 - 1 Ws 26/95 (https://dejure.org/1995,25613)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Februar 1995 - 1 Ws 26/95 (https://dejure.org/1995,25613)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 301 (Ls.)
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