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   BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95   

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https://dejure.org/1995,2071
BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95 (https://dejure.org/1995,2071)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1995 - 4 StR 111/95 (https://dejure.org/1995,2071)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95 (https://dejure.org/1995,2071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafmilderung - Lockspitzel - Verdeckt ermittelnde Beamte - Polizeiermittlungen - Schwer aufklärbare Taten - Anfangsverdacht - Rauschgifthandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 110a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 506
  • StV 1995, 364
  • StV 1995, 366
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1994 - 1 StR 1/94

    Strafmilderungsgrund - Lockspitzel - Einsatz - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95
    Jedoch kann tatprovozierendes Verhalten nur innerhalb der durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen hingenommen werden (BGHSt 32, 345, 346 m.w.N.; BGH NStZ 1994, 335 = StV 1994, 368).

    Doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger schuldunabhängiger Strafmilderungsgrund (st. Rspr.; BGHR aaO.; BGH StV 1994, 368, 369).

    Das Landgericht hat aber nicht erkennbar bedacht, daß sich die Bedeutung dieses Umstandes maßgeblich dadurch verringert, daß der Einsatz der V-Personen gerade darauf angelegt war, an "große" Drogenhändler heranzukommen, und zudem "Th." von dem Angeklagten ausdrücklich "verlangt" hatte, die Lieferung von sieben bis acht Kilogramm Heroin zu vermitteln (vgl. BGHR BtMG 29 Strafzumessung 15, 16; BGH StV 1994, 368, 369).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95
    Jedoch kann tatprovozierendes Verhalten nur innerhalb der durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen hingenommen werden (BGHSt 32, 345, 346 m.w.N.; BGH NStZ 1994, 335 = StV 1994, 368).

    Die Nichtbeachtung zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar nicht die Verfolgung und Bestrafung des angestifteten Täters (BGHSt 32, 345; 33, 283) [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85].

  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 529/94

    Verleitung zur Tat - Lockspitzel - Strafmilderung - Verfahrenshindernis - Absehen

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95
    Die Strafrahmenwahl und die Strafzumessung im engeren Sinne werden dem Umstand nicht gerecht, daß der Angeklagte B. nach den getroffenen Feststellungen durch unzulässige Einwirkung von der Polizei eingesetzter Lockspitzel zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt worden ist (vgl. BGH StV 1995, 131).
  • BGH, 05.07.1991 - 2 StR 227/91

    Tatprovokation durch V-Mann der Polizei

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95
    Daß der "Agent provocateur" sich bei der Tatprovokation des Mittels einer strafbaren Handlung bedient, darf aber bei der Strafzumessung nicht unberücksichtigt bleiben (BGH StV 1991, 460).
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94

    Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Urteilsfindung - Urteil - Beweis -

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95
    d) Im übrigen hat die Strafkammer auch der besonderen Intensität des Vorgehens der Verdeckten Ermittler und V-Personen gegenüber dem Angeklagten B. nicht dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß sie pauschal strafmildernd berücksichtigt hat, er sei "von polizeilichen V-Männern zu der Tat gebracht" worden (vgl.Senatsbeschluß vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94).
  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93

    Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid -

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95
    Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon aus diesen Gründen die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe und deshalb auch die Annahme eines minder schweren Falles geboten sein (BGH NStZ 1994, 289 [BGH 04.01.1994 - 1 StR 749/93] = StV 1994, 169 m.w.N.).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95
    Die Nichtbeachtung zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar nicht die Verfolgung und Bestrafung des angestifteten Täters (BGHSt 32, 345; 33, 283) [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85].
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 4 StR 111/95 NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 4 StR 201/99 NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131 vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).

    Dabei wurden in neueren Entscheidungen Lockspitzel-Einsätze bereits dann als rechtswidrig angesehen, wenn zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Lockspitzels kein Tatverdacht im Sinne der §§ 152, 160 StPO gegen den Betroffenen bestand (Beschl. vom 29. August 1989 - 1 StR 453/89 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = StV 1995, 131; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/9 - = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364).

  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    Das Landgericht hat bei ihrer Festsetzung dem außergewöhnlichen, in einem Rechtsstaat nicht mehr hinnehmbaren Gesamtgewicht des festgestellten Einsatzes der VP "M." und des VE "Kl." sowie der sonstigen die Tat fördernden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden in - angesichts der erheblichen Menge des eingeführten und für den Handel bestimmten Kokains guter Qualität einerseits und deren Sicherstellung aufgrund der umfassenden polizeilichen Überwachung andererseits (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, Beschluss vom 19. Mai 1987 - 1 StR 202/87, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1; Urteil vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 28) - noch hinreichendem Maße Rechnung getragen, und zwar bei allen Angeklagten.
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95 = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 = NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131; vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).

    Dabei wurden in neueren Entscheidungen Lockspitzel-Einsätze bereits dann als rechtswidrig angesehen, wenn zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Lockspitzels kein Tatverdacht im Sinne der §§ 152, 160 StPO gegen den Betroffenen bestand (Beschl. vom 29. August 1989 - 1 StR 453/89 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = StV 1995, 131; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95 = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364).

  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Bei der Strafzumessung wird das Landgericht auch das tatprovozierende Verhalten der polizeilichen Lockspitzel zugunsten des Angeklagten erheblich strafmildernd berücksichtigen müssen (vgl. hierzu BGHSt 32, 345 ff.; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 28; BGH, Urt. vom 16. November 1999 - 1 StR 221/99).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99

    Lockspitzel; Vertrauensperson; Verleitung; Strafzumessung

    Zwar hat die Strafkammer damit sowohl die tatprovozierende Einwirkung der Vertrauensperson "José" auf den Angeklagten, gegen den zuvor ein Anfangsverdacht, entsprechende Straftaten zu planen oder in den Rauschgifthandel verwickelt zu sein, nicht bestand (vgl. BGH StV 1993, 115; 1995, 364), als auch den maßgeblichen Einfluß von "Dario" auf die Menge des Rauschgifts (vgl. BGH StV 1994, 368, 369) berücksichtigt.

    Mit Blick auf seine nur mittelbare Verstrickung kann der Senat allerdings - anders als in seiner in StV 1995, 364, 365 f. abgedruckten Entscheidung - ausschließen, daß sich der beim Angeklagten M. aufgezeigte Rechtsfehler auch bei dem früheren Mitangeklagten D. ausgewirkt hat.

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 243/00

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit unerlaubten Betäubungsmitteln;

    Der neue Tatrichter wird weiterhin zusammenhängende Feststellungen zu treffen haben, inwieweit gegen den Angeklagten ein Verdacht bestand, Betäubungsmittelstraftaten zu planen oder in sie verwickelt zu sein (BGHR BtMG § 29 - Strafzumessung 28 m.w.N.).

    Des weiteren wird als ein Umstand, der für die Strafzumessung von bestimmender Bedeutung (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) ist, auch darzulegen sein, ob und in weichem Umfang und auf weiche Weise der V-Mann die Tatbegehung des Angeklagten angeschoben hat (BGHR BtMG § 29 - Strafzumessung 28, 35; - V-Mann 1).

  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe,

    Dient der Einsatz des polizeilichen Lockspitzels der Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, und richtet sich der Einsatz gegen Personen, gegen die schon ein Verdacht i.S.d. § 160 Abs. 1 StPO besteht, entsprechende Straftaten zu planen oder darin verwickelt zu sein, so hält sich der Einsatz des Lockspitzels noch innerhalb der durch das Rechtsstaatsprinzip und das Gebot des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) gesetzten Grenzen, wenn die Einwirkung des Lockspitzels einem solchen Verdächtigen lediglich die Gelegenheit zur Tatbegehung und den Anstoß zu ihrer Ausführung gibt, das vermutete strafbare Handeln des Tatverdächtigen somit in einer für die Überführung der Beteiligten geeigneten Weise gesteuert wird (vgl. BGHSt 32, 345; NStZ 1984, 78; 1995, 506; StV 1993, 127; 1994, 368; 1995, 309; NJW 2000, 1123, 1126 ff.).

    Werden allerdings die Grenzen eines noch mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) zu vereinbarenden Lockspitzeleinsatzes überschritten, weil der von der Polizei gesteuerte Lockspitzel etwa gegen Personen eingesetzt wird, gegen die ein Verdacht i.S.d. § 160 Abs. 1 StPO nicht besteht oder weil der zunächst nicht tatbereite Täter erst durch die nachhaltige Beeinflussung seitens des Lockspitzels den Tatentschluss fasst und die Tat ausführt (vgl. BGH NJW 2000, 1123, 1126), so liegt darin regelmäßig ein gewichtiger unabhängiger Strafmilderungsgrund, der bei der Strafzumessung im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung zugunsten des Täters wesentlich ins Gewicht fallen muss; hierbei kann auch die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe geboten sein (vgl. BGHSt 32, 345; StV 1994, 368; MDR 1995, 879; NStZ 1995, 506; 1999, 501; NJW 2000, 1123, 1127).

  • LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Ausdrücklich gebilligt hat der Bundesgerichtshof hingegen unter bestimmten Umständen, dass verdeckte Ermittler im Betäubungsmittelbereich als sogenannte "Scheinaufkäufer" tätig werden, wobei dies dann bei Urteilsfindung im Rahmen der Strafzumessung in besonderer Weise strafmildernd zu berücksichtigen sei (vgl. BGHSt 41, 64 ff. m.w.N.; vgl. auch BGHSt Beschluss vom 16.03.1995, 4 StR 111/95 , zur Verleitung einer unbescholtenen Person durch verdeckte Ermittler der Polizei zu einem umfangreichen Heroinbeschaffungsgeschäft).
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