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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1995 - 2 StR 183/95   

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https://dejure.org/1995,2815
BGH, 05.05.1995 - 2 StR 183/95 (https://dejure.org/1995,2815)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1995 - 2 StR 183/95 (https://dejure.org/1995,2815)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1995 - 2 StR 183/95 (https://dejure.org/1995,2815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 48
  • NStZ-RR 1996, 39
  • StV 1995, 398
  • StV 1996, 3
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 05.05.1995 - 2 StR 183/95
    Andernfalls würde dem Verfahrensfehler eine Fernwirkung zukommen, die ihm bei angemessener Berücksichtigung der Belange einer wirksamen Strafverfolgung nicht zuerkannt werden kann (ebenso: BGH StPO § 110 a Fernwirkung 1 unter Hinweis auf BGHSt 32, 68, 70 f. [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; zustimmend: Zaczyk StV 1993, 490, 497).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Eine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten hat er jedoch grundsätzlich abgelehnt (vgl. BGHSt 27, 355, 357 f.; 32, 68, 70 f.; 34, 362, 364; BGHR StPO § 110a Fernwirkung 1; NStZ 1996, 48; NStZ 1996, 200, 201; NStZ 1998, 426, 427).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96

    Wohnungsbesuch durch polizeilichen Scheinaufkäufer - § 110a Abs. 2 StPO,

    e) Ob - wie das Landgericht annimmt - die Nichtbeachtung des Richtervorbehalts aus § 110 b Abs. 2 Nr. 2 StPO ein Beweisverwertungsverbot für die Angaben des eingesetzten Polizeibeamten und für die Aussage des ihn begleitenden, quasi als V-Mann eingesetzten, Haschischkäufers zur Folge haben kann, ist in Rechtsprechung (BGHR StPO § 110 b Abs. 2 Verwertungsverbot 1) und Literatur (vgl. z.B. Jähnke in Festschrift für Odersky S. 427 ff.) ebenfalls weitgehend ungeklärt.
  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

    Eine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten in dem Sinne, dass neben der Verwertung der unmittelbar unter Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot erlangten Informationen auch die Verwertung aller weiteren Beweismittel verboten ist, die aufgrund solcher Informationen erlangt worden sind, wird in der Rechtsprechung grundsätzlich verneint (BGHSt 27, 355 [358] = NJW 1978, 1390; BGHSt 32, 68 [71] = NJW 1984, 2772 = StV 1984, 1 [2] = NStZ 1984, 275; BGHSt 34, 364; BGHR StPO § 110a Fernwirkung 1; BGH StV 1995, 398; OLG Hamburg …

    Auch soweit eine Telefonüberwachung nicht durch § 100 a StPO gedeckt war oder eine Zeugenaussage unter Verstoß gegen § 136 a StPO zustande gekommen ist, ist eine Beweisführung mit Zeugenaussagen und eine Verwertung der Angaben des Beschuldigten nicht schon deshalb verboten, weil erst die Telefonüberwachung bzw. die Aussage auf die Spur des Beschuldigten geführt und die weiteren Beweiserhebung ermöglicht hat (BGHSt 32, 68 [70 f.] = NJW 1984, 2772 = StV 1984, 1 [2] = NStZ 1984, 275; BGHSt 34, 362 [364] = NJW 1987, 2525 [2526] = StV 1987, 283 = NStZ 1989, 33 [34]; BGHSt 35, 32 [34]; BGHSt 37, 48 [53 f.] = NJW 1990, 2697 = StV 1990, 337 [338]; BGH NStZ 1996, 48).

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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1995 - 3 StR 69/95   

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https://dejure.org/1995,4992
BGH, 17.05.1995 - 3 StR 69/95 (https://dejure.org/1995,4992)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1995 - 3 StR 69/95 (https://dejure.org/1995,4992)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 3 StR 69/95 (https://dejure.org/1995,4992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 398
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - 3 StR 69/95
    Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 13. Februar 1995 weist der Senat darauf hin, daß die Strafkammer den Kriminalbeamten P. nach den Grundsätzen des zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofsvom 7. März 1995 - 1 StR 685/94 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) zu Recht als gelegentlichen Scheinaufkäufer und nicht als verdeckten Ermittler im Sinne des § 110 a Abs. 2 StPO angesehen hat.
  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95

    Verdeckte Ermittler - Deckname - V-Mann - Richterliche Zustimmung - Einzelaktion

    Dabei ist darauf abzustellen, ob der allgemeine Rechtsverkehr oder die Beschuldigtenrechte in künftigen Strafverfahren eine mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung durch den Einsatz des verdeckt operierenden Polizeibeamten erfahren können." Danach scheidet ein Einsatz als VE aus, wenn ein Polizeibeamter - sei es auch unter einem Decknamen (einer Legende) - lediglich als Scheinaufkäufer auftritt, ohne in die Ermittlungen darüber hinaus eingeschaltet zu sein (BGH aaO.; BGHR StPO § 110a Ermittler 3; Begründung zum Entwurf des OrgKG, BT-Drucks. 12/989 S. 42; Krey/Jaeger aaO.; Krey, Gutachten für das Zollkriminalamt Köln 1994 S. 32).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, scheidet hiernach ein Einsatz als Verdeckter Ermittler aus, wenn ein Polizeibeamter - sei es auch unter einem Decknamen - lediglich als Scheinaufkäufer auftritt, ohne darüber hinaus in die Ermittlungen eingeschaltet zu sein (BGHSt 41, 64; BGH NStZ 1996, 450 [BGH 06.02.1996 - 1 StR 544/95]; BGHR StPO § 110 a Ermittler 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94   

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https://dejure.org/1995,2455
BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94 (https://dejure.org/1995,2455)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1995 - 4 StR 764/94 (https://dejure.org/1995,2455)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1995 - 4 StR 764/94 (https://dejure.org/1995,2455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 558
  • StV 1995, 398
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Die nunmehr erkennende Strafkammer wird zu bedenken haben, daß grundsätzlich die Beurteilung der Frage, ob eine Erkrankung Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit hat, medizinische und nicht aussagepsychologische Kenntnisse verlangt, so daß zur Begutachtung der Glaubwürdigkeit der Geschädigten auch die Zuziehung eines Psychiaters veranlaßt erscheint (vgl. BGHSt 23, 8, 12, 13; BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, insoweit in BGHSt 39, 212 nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Die nunmehr erkennende Strafkammer wird zu bedenken haben, daß grundsätzlich die Beurteilung der Frage, ob eine Erkrankung Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit hat, medizinische und nicht aussagepsychologische Kenntnisse verlangt, so daß zur Begutachtung der Glaubwürdigkeit der Geschädigten auch die Zuziehung eines Psychiaters veranlaßt erscheint (vgl. BGHSt 23, 8, 12, 13; BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, insoweit in BGHSt 39, 212 nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Die genannten Rechtsfehler führen zur Aufhebung des Urteils (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, Beweiswürdigung, unzureichende 5).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    bb) Auch die Erwähnung in den Urteilsgründen, dass der die Nebenklägerin behandelnde Psychiater - den die Kammer als sachverständigen Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen hat - die Einschätzung des aussagepsychologischen Sachverständigen bestätigt habe, kann diesen Darstellungsmangel nicht beheben (vgl. zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Psychiaters BGH, Urteile vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, NJW 1993, 2252; vom 21. Mai 1969 - 4 StR 446/68, BGHSt 23, 8, 13; Beschlüsse vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106; vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94, NStZ 1995, 558).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96

    BGH bestätigt Verurteilung eines Hochschullehrers wegen sexueller Nötigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, der Tatrichter alle naheliegenden Möglichkeiten in Betracht ziehen, die geeignet sind, seine Beweiswürdigung zu beeinflussen, und er muß erkennen lassen, daß er sie berücksichtigt hat (BGH StV 1995, 398, 399; 1996, 249 f.; NStZ 1996, 98; weitere Nachw. bei Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 1480).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Doch wird die besondere Sachkunde eines Psychiaters benötigt, wenn ein Zeuge an einer geistigen Erkrankung leidet, die sich auf seine Aussagetüchtigkeit auswirken kann, denn die Beurteilung krankhafter Zustände setzt medizinische Kenntnisse voraus, die der Psychologe nicht besitzt (BGHSt 23, 8, 12, 13 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10; BGH StV 1993, 522; 1995, 398).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Deshalb kann der Senat nicht nachprüfen, ob sich das Landgericht, wie in einem solchen Fall geboten (BGH NStZ 1995, 558 ; BGH NJW 1993, 2451 ; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95), rechtsfehlerfrei mit dem Umstand auseinandergesetzt hat, daß ein Teil der belastenden Aussagen der Geschädigten für glaubhaft erachtet wird, ein anderer Teil dagegen nicht.
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Die Frage, ob eine Erkrankung Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit hat, verlangt in aller Regel medizinische und nicht aussagepsychologische Kenntnisse (vgl. BGH NStZ 1995, 558, 559 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6;Senatsbeschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

    Denn zur umfassenden Würdigung gehört regelmäßig auch die Auseinandersetzung mit dem Umstand, daß ein Teil der Aussage eines Zeugen für glaubhaft erachtet wird, ein anderer dagegen nicht (vgl. BGH NJW 1993, 2451; StV 1994, 358, 359; NStZ 1995, 558).
  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit einer Zeugin -

    Auch die Beurteilung der allgemeinen Glaubwürdigkeit und der Aussagetüchtigkeit (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 558) der Zeugin erforderten die Zuziehung eines Sachverständigen nicht.
  • OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04

    Mängel tatrichterlicher Beweiswürdigung im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 2002, 656; NStZ 1999, 45; NStZ 1995, 558; StV 2004, 59, 60; StV 2001, 551).
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