Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.09.1994

Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1995 - 2 StR 707/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3671
BGH, 24.03.1995 - 2 StR 707/94 (https://dejure.org/1995,3671)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1995 - 2 StR 707/94 (https://dejure.org/1995,3671)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1995 - 2 StR 707/94 (https://dejure.org/1995,3671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normgemäße Motivation - Norm - Schizophrenie - Geisteskrankheit - Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 405
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung

    Dies ist zwar bei akuten Schüben in der Regel anzunehmen (vgl. Senat, Beschl. vom 24. März 1995 - 2 StR 707/94, StV 1995, 405, 406; BGH, Beschl. vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 100/02

    Schuldfähigkeitsprüfung; Psychose

    Allein die Feststellungen zu den beim Angeklagten vorhandenen krankheitsbedingten Wahnvorstellungen machen die Annahme eines Ausschlusses, mindestens aber einer erheblichen Verminderung seiner Schuldfähigkeit wahrscheinlich (vgl. BGHR StGB § 20 Psychose 1 und 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1994 - 5 StR 414/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3563
BGH, 21.09.1994 - 5 StR 414/94 (https://dejure.org/1994,3563)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1994 - 5 StR 414/94 (https://dejure.org/1994,3563)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1994 - 5 StR 414/94 (https://dejure.org/1994,3563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 176
  • StV 1995, 405
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 21.09.1994 - 5 StR 414/94
    Die Klassifikationssysteme haben keine Verbindlichkeit für die rechtliche Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit (BGHSt 37, 397, 407; vgl. auch BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24); und ebensowenig ist die sonstige Zuordnung zu den wissenschaftlichen Definitionen von Krankheiten, Störungen und Zuständen gleichbedeutend mit der rechtlichen Einordnung im Sinne der §§ 20, 21 StGB.

    Im vorliegenden Fall kann der Senat gleichwohl aus der Gesamtheit der mitgeteilten Umstände zur Tat und zu dem bisherigen Verhalten des Angeklagten erkennen, daß mit der Bezeichnung "emotionale Kernstörung" eine Persönlichkeitsstörung gemeint ist, deren Symptome das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelischen Störungen (vgl. BGHSt 37, 397, 401).

  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 21.09.1994 - 5 StR 414/94
    Die Klassifikationssysteme haben keine Verbindlichkeit für die rechtliche Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit (BGHSt 37, 397, 407; vgl. auch BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24); und ebensowenig ist die sonstige Zuordnung zu den wissenschaftlichen Definitionen von Krankheiten, Störungen und Zuständen gleichbedeutend mit der rechtlichen Einordnung im Sinne der §§ 20, 21 StGB.
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 473/91

    Vorliegen oder Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 21.09.1994 - 5 StR 414/94
    Nach dem mitgeteilten Sachverhalt handelt es sich ersichtlich um eine Störung, die im Hinblick auf ihr Gewicht schwerwiegenden neurotischen Entwicklungen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 9, 23), Charakterneurosen und Borderline-Störungen (vgl. BGHR aaO. 13) gleichgeachtet werden kann.
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

    Auszug aus BGH, 21.09.1994 - 5 StR 414/94
    Nach dem mitgeteilten Sachverhalt handelt es sich ersichtlich um eine Störung, die im Hinblick auf ihr Gewicht schwerwiegenden neurotischen Entwicklungen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 9, 23), Charakterneurosen und Borderline-Störungen (vgl. BGHR aaO. 13) gleichgeachtet werden kann.
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Die Klassifikationssysteme wie DSM-IV oder ICD-10 haben keine Verbindlichkeit für die rechtliche Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit (BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1995, 176, 177).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer

    Das bloße Vorliegen der Voraussetzungen von Diagnosekriterien eines der gängigen Klassifikations-Systeme reicht hierfür ebenso wenig aus wie für die Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1995, 176 f.; 1997, 383; Senatsurteil vom 27. August 2003 - 2 StR 267/03; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 20 Rdn. 7, § 63 Rdn. 7 f. m.w.N.).
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