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   BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95   

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BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95 (https://dejure.org/1995,859)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1995 - 4 StR 27/95 (https://dejure.org/1995,859)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95 (https://dejure.org/1995,859)
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Armbanduhr

§ 255 StGB, Dreieckserpressung, Näheverhältnis, Abgrenzung § 255 StGB - § 249 StGB - §§ 240, 242, 25 Abs. 1 Satz 2. Alt., 52 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und (räuberischer) Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild (Raub als Sonderfall der Erpressung; Entbehrlichkeit der Vermögensverfügung)

  • Wolters Kluwer

    Dreieckserpressung - Geschädigter und Verfügender - Näheverhältnis - Vermögensinteressenwahrnehmung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 123
  • NJW 1995, 2799
  • MDR 1995, 942
  • NStZ 1995, 498
  • StV 1995, 416
  • JR 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
    Allerdings braucht diese Preisgabe - anders als beim Betrug - nicht in Form einer Vermögensverfügung zu erfolgen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 390; 25, 224, 228; Arzt, Strafrecht B.T. LH 3 Rdn. 357; Schünemann JA 1980, 486, 489; a.A. die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. insoweit Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rdn. 23 Fn. 12 und die Nachweise bei Röckrath, Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung, 1991 S. 43 ff.).

    bb) Ein Raub als Sonderfall der Erpressung (vgl. BGHSt 14, 386, 390) kommt hier nicht in Betracht, weil die Angeklagten T. K. zu einer eigenen Mitwirkung an dem Besitzwechsel der A. R. gehörenden Uhr gezwungen haben.

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
    Allerdings braucht diese Preisgabe - anders als beim Betrug - nicht in Form einer Vermögensverfügung zu erfolgen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 390; 25, 224, 228; Arzt, Strafrecht B.T. LH 3 Rdn. 357; Schünemann JA 1980, 486, 489; a.A. die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. insoweit Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rdn. 23 Fn. 12 und die Nachweise bei Röckrath, Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung, 1991 S. 43 ff.).

    Wie in Fällen, in denen das Nötigungsopfer zugleich der Vermögensinhaber ist (vgl. hierzu BGHSt 7, 252, 254), richtet sich auch bei der Nötigung eines schutzbereiten Dritten die Zuordnung zu den Tatbeständen der Erpressung oder des Raubes nach dem äußeren Erscheinungsbild der Tat.

  • BGH, 28.04.1989 - 4 StR 184/89

    Subjektiv-finaler Konnex bei Verurteilung eines Angeklagten wegen eines in

    Auszug aus BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
    a) Soweit A. R. als Opfer der Nötigung in Betracht kommt, fehlt es an der für § 249 StGB erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3 und 5).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
    Zwar kann Raub auch dann vorliegen, wenn die Gewaltanwendung zum Zeitpunkt des Wegnahmeentschlusses als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung fortwirkt, der Täter diese Situation erkennt und bewußt zum Zwecke der Wegnahme ausnutzt (BGH NStZ 1982, 380, 381).
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

    Auszug aus BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
    aa) Der Tatbestand der Erpressung schützt sowohl das Vermögen als auch die Willensfreiheit (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Auszug aus BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
    Zu dem Zeitpunkt, als T. - im Einvernehmen mit O. - den Wegnahmevorsatz faßte, war die Gewalthandlung bereits abgeschlossen; selbst wenn die Nötigungswirkung noch fortdauerte, weil das Opfer infolge seiner Verletzungen zu körperlicher Gegenwehr nicht in der Lage war, reichte dies hier zur Tatbestandsverwirklichung nicht aus (vgl. BGHSt 32, 88, 92).
  • BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73

    Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB

    Auszug aus BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
    Allerdings braucht diese Preisgabe - anders als beim Betrug - nicht in Form einer Vermögensverfügung zu erfolgen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 390; 25, 224, 228; Arzt, Strafrecht B.T. LH 3 Rdn. 357; Schünemann JA 1980, 486, 489; a.A. die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. insoweit Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rdn. 23 Fn. 12 und die Nachweise bei Röckrath, Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung, 1991 S. 43 ff.).
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
    a) Soweit A. R. als Opfer der Nötigung in Betracht kommt, fehlt es an der für § 249 StGB erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3 und 5).
  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52

    Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters

    Auszug aus BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
    Wird der schutzbereite Dritte vom Täter mit Gewalt oder gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gezwungen, die Wegnahme der Sache durch den Täter selbst oder ein auf dessen Seite stehendes Werkzeug zu dulden, so liegt Raub vor (vgl. BGHSt 3, 297, 299; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 249 Rdn. 3; Herdegen aaO § 249 Rdn. 3); wird er dagegen nicht nur zur Duldung, sondern - wie hier - zur Vornahme einer vermögensschädigenden Handlung gezwungen, so ist eine räuberische Erpressung anzunehmen.
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92 und vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschlüsse vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432, vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508, vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325, vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, 46 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    S. wegen vollendeter - fremdnütziger - schwerer räuberischer Erpressung (die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Raubtatbestandes durch das 6. StrRG auf den Fall der Drittzueignung bleibt mit Blick auf § 2 Abs. 3 StGB unberücksichtigt; vgl. zum Verhältnis von Raub und Erpressung nach bisherigem Recht BGHSt 14, 386, 390; 41, 123, 126; BGH NStZ 1998, 158) scheitert jedenfalls daran, daß nach den Feststellungen in Betracht kommt, zugunsten des Angeklagten.
  • BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15

    Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des

    Folgt die Wegnahme der Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken nur zeitlich nach, ohne dass eine solche finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH, Urteil vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124).
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11

    Dreieckserpressung: Näheverhältnis zwischen einem Genötigten als Angestelltem und

    Da der Tatbestand der Erpressung sowohl das Vermögen als auch die Willensfreiheit schützt, ergibt sich auch die Möglichkeit der "Dreieckserpressung" (vgl. BGHSt 41, 123; LK-Vogel aaO Rn. 20).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    a) Die Vorschriften der §§ 253, 255 StGB schützen neben dem Vermögen das höchstpersönliche Rechtsgut der Willensfreiheit (s. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125).
  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19

    Erpressung (Begehung strafbarer Handlungen als abverlangtes Verhalten)

    Eine Erpressung zum Nachteil der durch die angestrebten Diebstahlstaten Geschädigten kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil es nach den Vorstellungen des Angeklagten im Zeitpunkt der Nötigungshandlung an dem für eine Dreieckserpressung erforderlichen Näheverhältnis der Genötigten zu den geschädigten Vermögensinhabern fehlte (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 ? 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125 f.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 253 Rn. 16 f.; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 253 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 18.03.2024 - 1 StR 1/24
    Dass der Vermögensinhaber mit der ihn schädigenden Verfügung nicht einverstanden ist, beseitigt das Näheverhältnis nicht, das dem Genötigten den Zugriff auf das fremde Vermögen ermöglicht; dies ist vielmehr der Dreieckserpressung immanent (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125 f.; Beschlüsse vom 5. August 2020 - 3 StR 608/19 Rn. 6; vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 15 Rn. 3 f.; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 170/14 Rn. 2, 5 und vom 13. Mai 1997 - 4 StR 200/97 Rn. 5).
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Genötigter und Geschädigter brauchen nicht identisch zu sein, sofern der Genötigte das fremde Vermögen schützen kann und will (BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125; vgl. auch MünchKommStGB/Sander § 253 Rn. 23 m.w.N.; SSW-StGB/Kudlich § 253 Rn. 21).
  • BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Deshalb fehlt es an einer solchen Verknüpfung, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zweck der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).
  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 3/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Urteilstenor); Raub (finaler Zusammenhang

    Damit fehlt es an der erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen einer Nötigungshandlung und der Wegnahme (vgl. BGHSt 32, 88, 92; 41, 123, 124; BGH NStZ 2003, 431; Tröndle/Fischer aaO § 249 Rdn. 6 ff., 10 ff. m. w. N.).
  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 39/09

    Raub (finale Beziehung zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme; konkludente

  • BGH, 25.09.2012 - 2 StR 340/12

    Besonders schwerer Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 108/18

    Finalzusammenhang zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

  • BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14

    Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub

  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 200/97

    Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung - Vorsatz bezüglich der

  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 298/21

    Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)

  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 608/19

    Erpressung (Dreieckserpressung; Näheverhältnis)

  • LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08

    Erpressung und Beihilfe zur Erpressung durch Drohung mit der Veröffentlichung von

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 685/98

    Einordnung der Zueignungsabsicht bei einem zur Tatzeit vorhandenen

  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18

    Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

  • BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21

    Konkurrenzen (Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit: gesonderte Prüfung bei jedem

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand;

  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer "Dreieckserpressung" (fehlendes Näheverhältnis);

  • BGH, 10.03.2022 - 1 StR 497/21

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme;

  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 253/17

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Raub bzw. von der versuchten

  • BGH, 18.08.2011 - 3 StR 251/11

    Raub (Abgrenzung von der räuberischen Erpressung; äußeres Erscheinungsbild);

  • BGH, 28.07.2015 - 2 StR 109/15

    Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)

  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 71/20

    Verwerfung der Revisionen der Angeklagten als unbegründet mit Anm. des Senats zur

  • BGH, 08.10.1997 - 3 StR 470/97

    Mittäter, die zuvor Gegenstände zur Mißhandlung eingesetzt haben und an der

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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2167
BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94 (https://dejure.org/1994,2167)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 StR 431/94 (https://dejure.org/1994,2167)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 StR 431/94 (https://dejure.org/1994,2167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 416
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Folgt die Wegnahme der Gewalt nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH NStZ 1982, 380, 381 m.w.N.), und zwar auch dann, wenn das Opfer auf Grund der vorangegangenen Gewaltanwendung bewußtlos ist (BGH DRiZ 1972, 30, 31).

    Der Sachverhalt rechtfertigt auch nicht die Annahme, daß die zuvor verübte Gewalt als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung (vgl. BGH NStZ 1982, 380, 381; für § 178 StGB: BGH NJW 1984, 1632 m.w.N.; NStZ 1986, 409) weitergewirkt habe, da das Tatopfer bewußtlos am Boden lag, als der Angeklagte dessen Taschen nach Geld durchsuchte.

  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.W.N.; 1983, 364, 365).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Sachverhalt rechtfertigt auch nicht die Annahme, daß die zuvor verübte Gewalt als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung (vgl. BGH NStZ 1982, 380, 381; für § 178 StGB: BGH NJW 1984, 1632 m.w.N.; NStZ 1986, 409) weitergewirkt habe, da das Tatopfer bewußtlos am Boden lag, als der Angeklagte dessen Taschen nach Geld durchsuchte.
  • BGH, 04.02.1983 - 2 ARs 328/82

    Zuständigkeitsstreit bei einer Verfahrenskostenentscheidung - Entscheidungen über

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.W.N.; 1983, 364, 365).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.W.N.; 1983, 364, 365).
  • BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Sachverhalt rechtfertigt auch nicht die Annahme, daß die zuvor verübte Gewalt als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung (vgl. BGH NStZ 1982, 380, 381; für § 178 StGB: BGH NJW 1984, 1632 m.w.N.; NStZ 1986, 409) weitergewirkt habe, da das Tatopfer bewußtlos am Boden lag, als der Angeklagte dessen Taschen nach Geld durchsuchte.
  • BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83

    Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.W.N.; 1983, 364, 365).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Nutzt der Täter hingegen die durch die vorangegangene Gewaltanwendung entstandene Angst und Einschüchterung des Opfers nur aus, ohne diese durch eine ausdrückliche oder konkludente Drohung zu aktualisieren, fehlt es an der erforderlichen Finalität (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94, StV 1995, 416 mwN; Sander in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2012, § 249 Rn. 31).
  • BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02

    Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter Raub)

    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 = StV 1995, 416 m.w.N.).

    Folgt die Wegnahme der Gewalt nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes (mit Todesfolge) aus (BGHSt 32, 88, 92; 41, 123, 124; BGH NStZ 1982, 380; BGH StV 1983, 460; 1995, 416, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 89/00

    Wegnahme mit Nötigungsmitteln im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB; Schwerer

    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß die Gewaltanwendung oder die Drohung als Mittel eingesetzt werden, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12

    Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst

    Folgt die Wegnahme einer Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken nur zeitlich nach, ohne dass diese finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes insoweit aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 174/12

    Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme: Zeitpunkt des Vorliegens

    aa) Der Tatbestand des Raubes erfordert den Einsatz von Gewalt oder einer Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. September 1964 - 1 StR 267/64, BGHSt 20, 32, 33; Beschluss vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Tatbestand des Raubes, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt oder die qualifizierte Drohung eingesetzt werden, um die Wegnahme der Sachen zu ermöglichen; die Gewalt oder die Drohung müssen also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95

    Zueignung - Zueignungsabsicht - Wegnahme - Beweismittel - Entfernung von

    Dagegen tragen die bislang getroffenen Feststellungen deren Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen schweren Raubes nicht, weil offen bleibt, ob zwischen der Wegnahme der Handtasche und der gegen die Putzfrau zuvor verübten Gewalt die erforderliche finale Verknüpfung bestand (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 m.w.Nachw.; andererseits BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94

    Raub - Diebstahl - Wegnahme - Finale Verknüpfung - Zeitlicher Zusammenhang -

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