Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.11.1994

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.05.1995 - 1 HEs 87/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6239
OLG Frankfurt, 08.05.1995 - 1 HEs 87/95 (https://dejure.org/1995,6239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.1995 - 1 HEs 87/95 (https://dejure.org/1995,6239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 1995 - 1 HEs 87/95 (https://dejure.org/1995,6239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftfortdauer; Bearbeitungsengpaß; Terminierung einer Nichthaftsache; Haftsachen; Verjährung; Gerichtsorganisatorische Maßnahmen; Großverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 117
  • StV 1995, 424
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 2 HEs 151/04

    Vollzug der Untersuchungshaft: Fortdauer über 6 Monate wegen Verdachts einer

    Deshalb können der besondere Umfang und die besonderen Schwierigkeiten der Ermittlungen die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus nur rechtfertigen, wenn sie sich auf die im Haftbefehl genannten Taten beziehen oder jedenfalls ein dringender Tatverdacht besteht (BVerfG NJW 1992, 1749 f.; NStZ 2002, 100 f.; OLG Hamm StV 1988, 212; OLG Frankfurt StV 1995, 424; NStZ-RR 1996, 268 ff; OLG Bamberg StV 2002, 608).
  • OLG Frankfurt, 21.11.1996 - 1 Ws 166/96

    Erklärung der Bereitschaft zur Wohnsitzaufgabe zum Zwecke der Bekundung von

    Dem Erlaß des angefochtenen Haftbefehls steht zwar nicht entgegen, daß ein inhaltsgleicher Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel vom 28.9.1994 mit Senatsbeschluß vom 8.5.1995 - 1 HEs 87/95 - aufgehoben worden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.1994 - 1 HEs 366/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5376
OLG Frankfurt, 02.11.1994 - 1 HEs 366/94 (https://dejure.org/1994,5376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.1994 - 1 HEs 366/94 (https://dejure.org/1994,5376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 1994 - 1 HEs 366/94 (https://dejure.org/1994,5376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 424
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Notwendigkeit, weitere im Haftbefehl

    Dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung der Fachgerichte und in der strafprozessualen Literatur (vgl. nur OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 688; OLG Hamm, StV 1988, S. 212; OLG Frankfurt am Main, StV 1995, S. 424 und NStZ-RR 1996, S. 268 f.; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 121 StPO, Rn. 15).
  • OLG Dresden, 14.07.2003 - 1 AK 45/03

    Untersuchungshaft

    Denn die Regelung des § 121 Abs. 1 StPO lässt es gerade nicht zu, einen Angeschuldigten in einer abschlussreifen Haftsache allein deshalb weiter in Haft zu halten, weil wegen weiterer Taten gegen ihn ermittelt wurde oder wird, ohne dass diese Taten Gegenstand einer den dringenden Tatverdacht feststellenden Haftentscheidung geworden sind (OLG Frankfurt, StV 1995, 424).
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