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   OLG Düsseldorf, 30.05.1995 - 4 Ws 94/95   

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https://dejure.org/1995,5733
OLG Düsseldorf, 30.05.1995 - 4 Ws 94/95 (https://dejure.org/1995,5733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.1995 - 4 Ws 94/95 (https://dejure.org/1995,5733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - 4 Ws 94/95 (https://dejure.org/1995,5733)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslieferungshaft in Spanien; Anrechnung auf verhängte Strafe; Katastrophale Zuständen der Haftanstalten; Verhältnisse in deutschen Haftanstalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 51 Abs. 1, 3; StPO § 450a Abs. 1, § 458

Papierfundstellen

  • StV 1995, 426
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13

    Anrechnung der Auslieferungshaft auf die Mindestverbüßungsdauer bei Feststellung

    (OLG Düsseldorf StV 1995, 426), teils ein solcher von 1:1 (OLG Zweibrücken.
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 299/00

    Anrechnung von in Spanien erlittener Auslieferungshaft im Verhältnis eins zu drei

    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, für die Anrechnung einer in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung je nach Haftort und Haftbedingungen ein Maßstab von 1:1 (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241), 1:2 (vgl. BGH NStZ 1985, 497; Landgericht Zweibrücken NStZ 1988, 71) oder 1:3 (vgl. Landgericht Bremen StV 1992, 326; OLG Düsseldorf StV 1995, 426; Landgericht Kleve NStZ 1995, 192) in Betracht, so daß es dazu näherer Feststellungen bedurft hätte.
  • OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30. Mai 1995 (Strafverteidiger 1995, 426 ), auf die sich der Verurteilte beruft, führt nicht zu einer anderen Bewertung.
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 Ss 812/99

    Revision: Beschränkung auf den Anrechnungsmaßstab ausländischer

    Daß andere Gerichte eine andere, den jeweiligen Angeklagten besser stellende Anrechnung als angemessen erachtet haben (für einen Maßstab 1:3 siehe z. B. OLG Düsseldorf StV 1995, 426 ; KG Kleve NStZ 1995, 193 = StV 1995, 140 ; LG Bremen StV 1992, 326 ; für einen Maßstab 1 : 2 1/2 siehe LG Köln StraFo 1999, 176), rechtfertigt revisionsrechtlich keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 2 Ws 338/99

    Auslieferungshaft, Spanien, Anrechnungsmaßstab, Anrechnung

    Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 07.03.1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die zum Teil auch vom Beschwerdeführer angeführten Fälle (u. a. KG, Beschluss vom 20.02.1997 in NStZ-RR 1997, 350; LG Augsburg, Urteil vom 27.06.1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 03.09.1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.1985 in NStZ 1986, 362 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:2 - sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.1995 in StV 1995, 426, LG Kleve, Urteil vom 21.09.1994 in NStZ 1995, 192 = StV 1995, 140; LG Bremen, Urteil vom 13.12.1991 in StV 1992, 326 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:3).
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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 24.03.1995 - 33 StVK 646/95   

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https://dejure.org/1995,10549
LG Krefeld, 24.03.1995 - 33 StVK 646/95 (https://dejure.org/1995,10549)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24.03.1995 - 33 StVK 646/95 (https://dejure.org/1995,10549)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24. März 1995 - 33 StVK 646/95 (https://dejure.org/1995,10549)
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Papierfundstellen

  • StV 1995, 426
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 02.06.2004 - 1 Ss (B) 174/04

    Ablehnung eines Richters wegen Zweifeln an Objektivität und Unvoreingenommenheit

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  • OLG Celle, 28.02.2007 - 322 Ss 21/07

    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der fehlerhaften Ablehnung

    Denn der Bußgeldrichter begnügt sich in der das Ablehnungsgesuch zurückweisenden Entscheidung keineswegs mit einer formalen Prüfung, sondern setzt sich mit den vorgebrachten Ablehnungsgründen eingehend auseinander, was im Übrigen auch sachlich geboten war, weil die vorgebrachten Ablehnungsgründe nach der Rechtsprechung (OLG Bamberg, Beschluss vom 10.10.2005, 22 Ss (Owi) 269/05, BeckRS 2006 Nr. 06654; OLG Naumburg StraFo 2005, 24 f.; LG Krefeld StV 1995, 426) durchaus die Besorgnis der Befangenheit im Einzelfall begründen können.
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