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   BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94   

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https://dejure.org/1995,2644
BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94 (https://dejure.org/1995,2644)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1995 - 5 StR 657/94 (https://dejure.org/1995,2644)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1995 - 5 StR 657/94 (https://dejure.org/1995,2644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedererkennen - Beweiswert - Urteilsgründe - Urteilsbegründung - Unerreichbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 261; StPO § 244, § 251

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 22
  • StV 1995, 452
  • StV 1995, 511
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94
    Bei Prüfung der Frage, welcher Beweiswert dem wiederholten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage zuzuerkennen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts des wiederholten Wiedererkennens bewußt war (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; BGH StV 1988, 514; ausführlich zum heutigen Stand der Wissenschaft: LG Köln NStZ 1991, 202 [LG Köln 22.05.1990 - 112 - 4/89]; Köhnken/Sporer aaO.; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl. 1992).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94
    Solche Schlüsse aus den Wahrnehmungen des Zeugen hat das Gericht zu ziehen (vgl. BGHSt 39, 251, 253).
  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 580/94

    Nicht formgerechte Rüge bei einer Revisionsschrift, die das angeblich zu Unrecht

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94
    Der Beschwerdeführer teilt nämlich den Inhalt der verlesenen Aussage (zu diesem Formerfordernis vgl. BGH, Beschlüssevom 18. August 1993 - 3 StR 283/93 - undvom 18. Januar 1995 - 3 StR 580/94 -) nicht mit; ferner wird der Brief des Be an den Angeklagten übersetzt nur auszugsweise wiedergegeben.
  • LG Köln, 22.05.1990 - 112-4/89
    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94
    Bei Prüfung der Frage, welcher Beweiswert dem wiederholten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage zuzuerkennen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts des wiederholten Wiedererkennens bewußt war (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; BGH StV 1988, 514; ausführlich zum heutigen Stand der Wissenschaft: LG Köln NStZ 1991, 202 [LG Köln 22.05.1990 - 112 - 4/89]; Köhnken/Sporer aaO.; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl. 1992).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94
    Bei Prüfung der Frage, welcher Beweiswert dem wiederholten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage zuzuerkennen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts des wiederholten Wiedererkennens bewußt war (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; BGH StV 1988, 514; ausführlich zum heutigen Stand der Wissenschaft: LG Köln NStZ 1991, 202 [LG Köln 22.05.1990 - 112 - 4/89]; Köhnken/Sporer aaO.; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl. 1992).
  • BGH, 18.08.1993 - 3 StR 283/93

    Revision wegen Vermissen der Urteilsverlesung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94
    Der Beschwerdeführer teilt nämlich den Inhalt der verlesenen Aussage (zu diesem Formerfordernis vgl. BGH, Beschlüssevom 18. August 1993 - 3 StR 283/93 - undvom 18. Januar 1995 - 3 StR 580/94 -) nicht mit; ferner wird der Brief des Be an den Angeklagten übersetzt nur auszugsweise wiedergegeben.
  • BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88

    Beurteilung einer Zeugenaussage anhand der in der bei der Anzeigenaufnahme

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94
    Bei Prüfung der Frage, welcher Beweiswert dem wiederholten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage zuzuerkennen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts des wiederholten Wiedererkennens bewußt war (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; BGH StV 1988, 514; ausführlich zum heutigen Stand der Wissenschaft: LG Köln NStZ 1991, 202 [LG Köln 22.05.1990 - 112 - 4/89]; Köhnken/Sporer aaO.; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl. 1992).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94
    Bei Prüfung der Frage, welcher Beweiswert dem wiederholten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage zuzuerkennen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts des wiederholten Wiedererkennens bewußt war (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; BGH StV 1988, 514; ausführlich zum heutigen Stand der Wissenschaft: LG Köln NStZ 1991, 202 [LG Köln 22.05.1990 - 112 - 4/89]; Köhnken/Sporer aaO.; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl. 1992).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Denn das Landgericht lässt eine Würdigung der Umstände vermissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens der Angeklagten durch die Zeugen bedeutsam sind (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGH StV 1995, 452; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 6. Aufl. Rdn. 1383 ff.).

    In diesem Zusammenhang hätte es sich hinsichtlich des Zeugen Bi. auch empfohlen, die wesentlichen, die Wahrnehmungssituation bestimmenden Determinanten, wie die Entfernung zu den Angeklagten und die Lichtverhältnisse in den Abendstunden eines Wintertages, näher zu erörtern (vgl. BGH StV 1995, 452; OLG Düsseldorf StV 2007, 347; Odenthal in Köhnken/Sporer, Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen 1990 S. 21).

  • OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04

    Wiedererkennen; Anforderungen an die Urteilsgründe; Straßenverkehrsgefährdung;

    Dazu gehört auch, dass das erkennende Gericht die näheren Umstände, unter denen der Zeuge den Täter bei der Tat gesehen hat, mitteilt und bei der Beweiswürdigung erörtert (BGH StV 1995, 452), insbesondere also Angaben dazu macht und sich mit ihnen auseinandersetzt, wie lange der Zeuge den Täter gesehen hat, wie die Lichtverhältnisse waren und ob der Zeuge individuelle Merkmale der beobachteten Person wahrgenommen und beschrieben hat.
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02

    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

    Ist aber nach den im Urteil angegebenen Umständen einem Wiedererkennen in der Hauptverhandlung ein Wiedererkennen im Ermittlungsverfahren vorausgegangen, muss der Tatrichter dies im Rahmen der Beweiswürdigung ausdrücklich klarstellen, um dem Revisionsgericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob sich der Tatrichter des eingeschränkten Beweiswerts eines erneuten (wiederholten) Wiedererkennens bewusst war (BGH StV 1995, 511; Senat a.a.O.), weil regelmäßig nicht auszuschließen ist, dass das wiederholte Wiedererkennen hierdurch beeinflusst worden ist.
  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

    Das Urteil muß daher auf die Sachrüge aufgehoben werden (vgl. BGH StV 1995, 452; 1996, 649; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 337 Rdn. 27 ff.).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    Dem angefochtenen Urteil lässt sich noch nicht einmal ansatzweise entnehmen ist, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., 2003, Rn. 511; aus der Rechtsprechung des Senats zuletzt Beschluss vom 4. März in 2 Ss 30/04).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

    Dahinstehen kann, ob dem angefochtenen Urteil ausreichend deutlich zu entnehmen ist, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Zutreffend ist zwar der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419) der Tatrichter sich des nach allgemeiner Meinung (vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511) beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst sein muss.
  • BGH, 04.06.1996 - 5 StR 180/96

    Frage des Wiedererkennens in der Hauptverhandlung nach vorangegangener

    Die Frage des Wiedererkennens in der Hauptverhandlung nach vorangegangener Lichtbildvorlage ist im Urteil nur knapp erörtert (vgl. nur BGHSt 16, 204, 205/206; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10 m.w.N.; BGH StV 1995, 452 und BGH, Beschluß vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96 -).
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