Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.11.1994 | OLG Düsseldorf, 10.04.1995

Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3362
BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95 (https://dejure.org/1995,3362)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1995 - 1 StR 123/95 (https://dejure.org/1995,3362)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1995 - 1 StR 123/95 (https://dejure.org/1995,3362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Frist - Fristversäumnis - Fristablauf - Zweifel - Revision - Revisionseinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 346, § 341

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 454
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 10.08.1973 - Ss OWi 87/73
    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95
    Zweifel an der Versäumung der Revisionseinlegungsfrist wirken sich zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH NJW 1960, 2202, OLG Braunschweig NJW 1973, 2119 [OLG Braunschweig 10.08.1973 - Ss OWi 87/73], OLG Stuttgart NJW 1981, 471 [OLG Stuttgart 30.10.1980 - 3 Ws 198/80]).".
  • BGH, 02.09.1960 - 4 StR 311/60
    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95
    Zweifel an der Versäumung der Revisionseinlegungsfrist wirken sich zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH NJW 1960, 2202, OLG Braunschweig NJW 1973, 2119 [OLG Braunschweig 10.08.1973 - Ss OWi 87/73], OLG Stuttgart NJW 1981, 471 [OLG Stuttgart 30.10.1980 - 3 Ws 198/80]).".
  • OLG Stuttgart, 30.10.1980 - 3 Ws 198/80

    Auslegung zugunsten der Rechtskraft bei Zweifeln über die Rechtzeitigkeit des

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95
    Zweifel an der Versäumung der Revisionseinlegungsfrist wirken sich zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH NJW 1960, 2202, OLG Braunschweig NJW 1973, 2119 [OLG Braunschweig 10.08.1973 - Ss OWi 87/73], OLG Stuttgart NJW 1981, 471 [OLG Stuttgart 30.10.1980 - 3 Ws 198/80]).".
  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Dabei kann dahinstehen, ob der Grundsatz, dass sich Zweifel an der Wahrung der Revisionseinlegungsfrist zugunsten des Beschwerdeführers auswirken, mit der Folge, dass - bei nicht behebbaren Zweifeln über den Tag des Eingangs bei Gericht - die Revision zuungunsten der Rechtskraft als rechtzeitig eingegangen anzusehen ist, da die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig, die Gewissheit verspäteter Einlegung voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; BGH, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 341 Rdn. 26 m.w.N.; KK/Gericke, StPO, 9. Aufl., § 341 Rdn. 21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 261 Rdn. 35 m.w.N.), auf den vorliegenden Fall zu übertragen ist.
  • BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20

    Zweifel an Fristwahrung für Rechtsbeschwerdeeinlegung per Telefax

    Ist nicht mehr aufklärbar, ob eine vom Verteidiger ausweislich eines von ihm vorgelegten Sendeberichts per Telefax übermittelte Rechtsbeschwerdeeinlegungsschrift tatsächlich innerhalb der Wochenfrist bei Gericht eingegangen ist, ist das Rechtsmittel zugunsten des Beschwerdeführers als rechtzeitig eingegangen anzusehen und zu behandeln, wenn sein tatsächlicher Eingang bei Gericht feststeht (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 02.05.1995 - 1 StR 123/95 = StV 1995, 454 = BGHR StPO § 341 Frist 1 und 11.10.2017- 5 StR 377/17 bei juris sowie BayObLG, Urt. v. 09.12.1965 - …

    Bleibt dies zweifelhaft, so ist das Gericht nicht zur Verwerfung des Rechtsmittels befugt, sondern muss es als rechtzeitig behandeln (vgl. neben BGH NJW 1960, 2202 u.a. BGH, Beschluss vom 02.05.1995 - 1 StR 123/95 = StV 1995, 454 = BGHR StPO § 341 Frist 1 und v. 11.10.2017- 5 StR 377/17 bei juris sowie schon BayObLG, Urt. v. 09.12.1965 - …

  • BGH, 23.05.2017 - 2 StR 34/17

    Verwerfung eines Rechtsmittels (Zulässigkeitsvoraussetzungen)

    Die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig setzt vielmehr voraus, dass die tatsächlichen Grundlagen für die Annahme der Unzulässigkeit sicher feststehen (vgl. für die Einhaltung der Rechtsmittelfrist BGH, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95, BGHR StPO § 341 Frist 1; SK-StPO/Frisch, StPO, 5. Aufl., Vor § 296 Rn. 186 mwN).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20

    Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren

    Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 388/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung des Revisionsgerichts

    Zweifel an der Versäumung der Revisionseinlegungsfrist wirken sich zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95, Rn. 6 juris; MeyerGoßner/Schmitt, aaO, § 261 Rn. 35).'.
  • BayObLG, 25.09.2001 - 4St RR 71/01

    Zersägen alter Bahnschwellen als Bearbeiten im Sinne der Gefahrstoffverordnung

    Insofern ist daher mit BGH StV 1995, 454 von der Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung auszugehen, zumal eine Aufstellung über vor dem 18.4.2000 eingegangene Telefaxe beim Amtsgericht nicht mehr vorhanden ist.
  • BGH, 11.10.2017 - 5 StR 377/17

    Verwerfung des Antrags zur Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Mangels Nichtaufklärbarkeit einer etwaigen Fehlfunktion (Bl. 1135 der Sachakten) ist zugunsten des Beschwerdeführers davon auszugehen, dass der Verteidiger die Revisionsbegründung noch am 19. Juni 2017 in den Nachtbriefkasten des Landgerichts Leipzig eingeworfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95, BGHR StPO § 341 Frist 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 261 Rn. 35 mwN).
  • BayObLG, 16.09.2019 - 202 ObOWi 1611/19

    Beweislage hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Rechtsbeschwerdebegründung bei

    Bleibt dies zweifelhaft, so ist das Gericht nicht zur Verwerfung des Rechtsmittels befugt, sondern muss es als rechtzeitig behandeln (BGH NJW 1960, 2202; StV 1995, 454; BeckRS 2017, 131137; BayObLGSt 1965, 142).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1994 - 3 StR 436/94   

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https://dejure.org/1994,3583
BGH, 09.11.1994 - 3 StR 436/94 (https://dejure.org/1994,3583)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1994 - 3 StR 436/94 (https://dejure.org/1994,3583)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1994 - 3 StR 436/94 (https://dejure.org/1994,3583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 221
  • StV 1995, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus BGH, 09.11.1994 - 3 StR 436/94
    Daß dieser zweite richterliche Beisitzer nach Ablauf der Frist des § 275 Abs. 1 StPO in einem Vermerk erklärt hat, daß er die Urteilsgründe billige, vermag diesen Verfahrensverstoß nicht zu heilen (BGHSt 28, 194, 195 f.).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 09.11.1994 - 3 StR 436/94
    Zu einem vollständigen Urteil gehören auch die Unterschriften oder Verhinderungsvermerke für alle mitwirkenden Richter (BGHSt 26, 247, 248).
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2; Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1).
  • BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10

    Urteilsabsetzungsfrist (fehlende Unterschrift); absoluter Revisionsgrund

    Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5; vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36).
  • BGH, 11.02.2000 - 2 StR 48/00

    Fehlende Unterschrift eines Richters auf der Urteil; Fristgerechtes zu den Akten

    Zu einem vollständigen Urteil gehören die Unterschriften aller mitwirkenden Richter oder sie betreffende Verhinderungsvermerke (BGH StV 1995, 454).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.04.1995 - 2 Ss (OWi) 239/94 - (OWi) 45/94 III   

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https://dejure.org/1995,6760
OLG Düsseldorf, 10.04.1995 - 2 Ss (OWi) 239/94 - (OWi) 45/94 III (https://dejure.org/1995,6760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.1995 - 2 Ss (OWi) 239/94 - (OWi) 45/94 III (https://dejure.org/1995,6760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 1995 - 2 Ss (OWi) 239/94 - (OWi) 45/94 III (https://dejure.org/1995,6760)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1995, 454
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 1054/96

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne den nicht rechtzeitig erschienenen

    1 St 130/84|BGH; 04.12.1984; 5 StR 746/84">StV 1985, 6, 7; OLG Düsseldorf, StV 1995, 454, 455).

    Der Umfang der Fürsorgepflicht in den Fällen, in denen es darum geht, die Mitwirkung des Verteidigers in der Hauptverhandlung sicherzustellen, bestimmt sich danach, welche rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten die Sache bietet und ob von der Person des Betroffenen her Anlaß zu besonderer Rücksichtnahme besteht (OLG Hamm VRS 41, 45, 46, VRS 55, 368, 369; OLG Hamburg, MDR 1981, 165; BayObLG, StV 1985, 6, 7; OLG Hamm GA 88, 228; OLG Düsseldorf, StV 1995, 454, 455).

    Weiterhin kann ein längeres Zuwarten geboten sein, wenn der Verteidiger seine Verspätung angekündigt hatte (OLG Hamm, VRS 55, 368, 370; OLG Hamburg, MDR 1981, 165; BayObLG, VRS 60, 304; StV 1985, 6, 7; OLG Düsseldorf StV 1995, 454, 455).

    Andererseits stehen dem Interesse des Betroffenen an einer Terminsverlegung die ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Interessen der Allgemeinheit an der Durchführbarkeit des Verfahrens sowie seiner Beschleunigung gegenüber, die mit dem Interesse des Betroffenen am Beistand des von ihm gewählten Verteidigers in einen angemessenen Ausgleich zu bringen sind (BayObLG, StV 1989, 94, 95; NJW 1995, 3134; OLG Düsseldorf, StV 1995, 454, 455).

    Das bloße Nichterscheinen des Verteidigers ohne die vorherige Mitteilung, der Verteidiger werde sich lediglich verspäten, reicht in der Regel gerade nicht aus, um einen Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens oder eine längere als die übliche 15-minütige Wartezeit zu begründen (OLG Düsseldorf, StV 1995, 454, 455; BayObLG NJW 1995, 3134).

    Bloßes Nichterscheinen des Verteidigers hindert dann die Durchführung der Hauptverhandlung nicht, fehlen Anhaltspunkte dafür, daß das Ausbleiben des Verteidigers ungewollt ist, muß das Gericht weder warten noch den Termin aussetzen (OLG Düsseldorf, StV 1995, 454, 455; BayObLG, NJW 1995, 3134).

  • KG, 21.07.2016 - 3 Ws (B) 382/16

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Ordnungswidrigkeit: Wartepflicht des Gerichts vor

    1 St 130/84|BGH; 04.12.1984; 5 StR 746/84">StV 1985, 6 f.; 1989, 94 f.; NJW 1995, 3134; OLG Stuttgart MDR 1985, 871 f.; OLG Düsseldorf StV 1995, 454 f.; OLG Hamm NZV 1997, 408 f.; ebenso zu den Anforderungen an den Erlass eines Versäumnisurteils wegen Nichterscheinens vor Gericht: OLG Dresden NJW-RR 96, 246 und BGH NJW 1999, 724 f.).
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 121/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    1 St 130/84|BGH; 04.12.1984; 5 StR 746/84">StV 85, 6 f.; 89, 94 f.; NJW 95, 3134; OLG Stuttgart, MDR 85, 871 f.; OLG Düsseldorf, StV 95, 454 f.; OLG Hamm, NZV 97, 408 f.; ebenso zu den Anforderungen an den Erlass eines Versäumnisurteils wegen Nichterscheinens vor Gericht: OLG Dresden, Beschluss vom 11. Januar 1995, NJW-RR 96, 246 und BGH, Urteil vom 19. November 1998, NJW 1999, 724 f.).
  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 485/97
    Bei angekündigter Verspätung ist eine deutlich über 15 Minuten hinausgehende Wartezeit geboten, deren genaue Länge sich nach den Umständen des Einzelfalles bemißt (vgl. BayObLG VRS 67, 438; OLG Düsseldorf VRS 89, 368; OLG Köln a.a.O.; vgl. auch OLG Hamm a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen; Göhler a.a.O.).
  • BayObLG, 27.08.1998 - 4St RR 135/98

    Substantiierung der auf § 338 Nr. 8 StPO i.V.m. 228 Abs. 2 StPO gestützten

    Dementsprechend ist einem Aussetzungsverlangen des Angeklagten nur dann stattzugeben, wenn dessen Ablehnung gegen den Grundsatz des rechtsstaatlich fairen Verfahrens verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu z.B. BGH NJW 1992, 849 ; BayObLGSt 1988, 179; OLG Düsseldorf StV 1995, 454 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 162 , jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 24.09.2007 - 1 Ss 369/07

    Verfahren

    Zwar mag das Recht auf ein faires Verfahren, dem auf Seiten des Gerichts eine prozessuale Fürsorgepflicht entspricht, gebieten, dass im Falle des nicht angekündigten Ausbleibens des Verteidigers ein Zeitraum von etwa 15 Minuten zuzuwarten ist, bevor mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. etwa: OLG Düsseldorf, StV 1995, 454, 455; BayObLG, StV 1985, 6, 7; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 228, Rn. 11).
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