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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94   

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https://dejure.org/1995,3118
BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94 (https://dejure.org/1995,3118)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1995 - 2 StR 715/94 (https://dejure.org/1995,3118)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94 (https://dejure.org/1995,3118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 509
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Sie mußte deshalb auch für die Frage eines freiwilligen Rücktritts von dem für den Angeklagten günstigsten Sachverhalt ausgehen (BGH StV 1984, 329; 1986, 149; 1988, 201; 1992, 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 6 c; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 16 jeweils zu § 24).
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 287/93

    Freieiwilliger Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Einstufung der

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 585/89

    Anforderungen an die Annahme eines Rücktritts von Versuch der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Denn es ist möglich, daß ihr Verhalten den Angeklagten zur Einsicht brachte oder er aus Mitleid mit dem Tatopfer, aus Reue oder Scham, also freiwillig (vgl. BGHSt 9, 48, 53; BGH, Urt. v. 24. Januar 1990 - 2 StR 585/89; Dreher/Tröndle aaO. Rdn. 6 a zu § 24 StGB), von der Tatvollendung Abstand genommen hat.
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Denn es ist möglich, daß ihr Verhalten den Angeklagten zur Einsicht brachte oder er aus Mitleid mit dem Tatopfer, aus Reue oder Scham, also freiwillig (vgl. BGHSt 9, 48, 53; BGH, Urt. v. 24. Januar 1990 - 2 StR 585/89; Dreher/Tröndle aaO. Rdn. 6 a zu § 24 StGB), von der Tatvollendung Abstand genommen hat.
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94

    Versuch - Totschlag - Lebensgefährliche Verletzungen

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93

    Versuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenen Versuch

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Sie mußte deshalb auch für die Frage eines freiwilligen Rücktritts von dem für den Angeklagten günstigsten Sachverhalt ausgehen (BGH StV 1984, 329; 1986, 149; 1988, 201; 1992, 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 6 c; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 16 jeweils zu § 24).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Bleibt offen, ob der Täter von der weiteren Tatausführung - hier des Totschlags - durch Umstände gehindert war, die von seinem Willen unabhängig waren, so ist nach dem Zweifelssatz von der Freiwilligkeit des Rücktritts auszugehen (BGH bei Holtz MDR 1982, 969; MDR 1986, 271; BGH StV 1992, 10, 11; BGH, Beschluß vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 28).
  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

    Danach ist zugunsten des Angeklagten (vgl. BGH StV 1995, 509 f.) davon auszugehen, dass er von der Verbrechensverabredung strafbefreiend zurückgetreten ist (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Äußerer Zwang - Innerer

    Der bisher festgestellte Sachverhalt läßt in beiden Fällen offen, ob er von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21 bis 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181;Beschl. des Senats vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95   

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https://dejure.org/1995,3361
BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95 (https://dejure.org/1995,3361)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1995 - 1 StR 247/95 (https://dejure.org/1995,3361)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 1 StR 247/95 (https://dejure.org/1995,3361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 509 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
    War der Angeklagte aber noch Herr seiner Entschlüsse, hielt er die Ausführung der Tat, wenn auch mit anderen Mitteln, noch für möglich, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Angeklagte aus sittlich billigenswerten Motiven oder aus anderen Gründen von weiteren Angriffen absah (vgl. BGHSt 35, 184 ff. [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5; Freiwilligkeit 22).

    Entscheidend ist jedenfalls, ob der Angeklagte noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und die Ausführung der Tat noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert war noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8 und Versuch, unbeendeter 25).

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
    b) Den Ausschluß des Angeklagten nach § 247 StPO während der Vernehmung der Zeugin H. v. K. hat das Landgericht auf die Ankündigung der Zeugin gestützt, sie werde bei Anwesenheit des Angeklagten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (BGHSt 22, 18, 21).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
    Diese Begründung läßt besorgen, daß die Jugendkammer dem Tatplan des Angeklagten für die Beurteilung der Rücktrittsfrage eine Bedeutung zugemessen hat, die ihr nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr zukommt (vgl. BGHSt 31, 170 ff.; 35, 90 ff.).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
    Entscheidend ist jedenfalls, ob der Angeklagte noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und die Ausführung der Tat noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert war noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8 und Versuch, unbeendeter 25).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
    Diese Begründung läßt besorgen, daß die Jugendkammer dem Tatplan des Angeklagten für die Beurteilung der Rücktrittsfrage eine Bedeutung zugemessen hat, die ihr nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr zukommt (vgl. BGHSt 31, 170 ff.; 35, 90 ff.).
  • BGH, 12.08.1992 - 2 StR 252/92

    Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
    War der Angeklagte aber noch Herr seiner Entschlüsse, hielt er die Ausführung der Tat, wenn auch mit anderen Mitteln, noch für möglich, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Angeklagte aus sittlich billigenswerten Motiven oder aus anderen Gründen von weiteren Angriffen absah (vgl. BGHSt 35, 184 ff. [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5; Freiwilligkeit 22).
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, daß darin ein Grund zum Ausschluß nach § 247 StPO gesehen werden kann (vgl. ebenso Mayr in KK 3. Aufl. § 247 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 247 Rdn. 3; Schlüchter in SK StPO § 247 Rdn. 7; Paulus in KMR 8. Aufl. § 247 Rdn. 13; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 247 Rdn. 16); denn bei dem auftretenden Widerstreit zwischen dem Anwesenheitsrecht des Angeklagten und dem Interesse an einer möglichst umfassenden Sachaufklärung muß letzterer deshalb der Vorrang gegeben werden, weil der Angeklagte über die Aussage anschließend zu unterrichten ist (§ 247 Satz 4 StPO) und er auch Fragen stellen kann (BGHSt 22, 289, 296).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Da der Zeuge Merlin W. unmittelbar zuvor auf entsprechende Belehrung des Vorsitzenden seiner Aussagebereitschaft bekundet hatte, kann seine Äußerung auch kaum als Ankündigung verstanden werden, er werde bei Anwesenheit der Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (vgl. BGH NStZ 1997, 502; BGH StV 1995, 509).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann das Gericht - nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85) - gem. § 247 Satz 1 StPO anordnen, dass sich der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt, wenn ein Zeuge, der - wie hier - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, in der Hauptverhandlung erklärt, unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls er in Gegenwart des Angeklagten vernommen werde (BGHSt 22, 18, 21; BGH StV 1995, 509; NStZ 1997, 402; BGH, Beschluß vom 17.1.2001- 1 StR 480/00 = BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 84/15

    Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Bescheidung; Hauptverhandlung; Aussetzung

    Jedoch gilt dies nur für die in der Hauptverhandlung durch mündlichen Vortrag gestellten Beweisanträge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1995 - 1 StR 247/95 -, juris Rn. 4, und vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 462/10 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Februar 1998 - 2 Ws (B) 53/98 -, NStZ-RR 1998, 210; Becker, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 244 Rn. 122; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 244 Rn. 18; Sättele, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2014, § 244 Rn. 103; Trüg/Habetha, in: Münchener Kommentar StPO, 2016, § 244 Rn. 146; Frister, in: SK-StPO, 4. Aufl. 2011, § 244 Rn. 62; Krehl, in: Karlsruher Kommentar StPO, § 244 Rn. 85; Güntge, in: Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl 2013, Rn. 717; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl. 2015, Rn. 176).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 99/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vernehmung der

    Denn die Belehrung nach § 57 StPO steht - sofern sie nicht sogar als dem Vernehmungsbegriff im Sinne des § 247 StPO zugehörig anzusehen ist - jedenfalls in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Vernehmung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1971 - 5 StR 492/71, bei Dallinger, MDR 1972, 199; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 1 StR 247/95, Rn. 2 (jeweils für Belehrungen nach § 52 StPO); Becker in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 34; Frister in SK-StPO, 5. Aufl., § 247 Rn. 28; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 247 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 7/17

    Revision; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; Beweisantrag; Ablehnung; Vortrag;

    Nur für in der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge gilt das Regelwerk des § 244 Abs. 3 bis Abs. 6 StPO (BGH, Beschl. v. 21.12.2010 - 3 StR 462/10 - juris; BGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 1 StR 247/95 - juris; VerfGH Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2016 - 84/15 - juris m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97

    Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit

    Denn ein Grund für die Befürchtung, ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen, ist auch dann gegeben, wenn der zur Verweigerung des Zeugnisses Berechtigte erklärt, unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von diesem Recht Gebrauch zu machen (vgl. BGHSt 22, 18, 21; BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 3 m.w.N.).
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