Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 13.07.1995

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1995 - 3 StR 215/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3443
BGH, 21.06.1995 - 3 StR 215/95 (https://dejure.org/1995,3443)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1995 - 3 StR 215/95 (https://dejure.org/1995,3443)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95 (https://dejure.org/1995,3443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erkrankung des Berichterstatters - Urteilsabsetzung - Verspätung - Urteil - Urteilsfertigstellung - Fertigstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275, § 338 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 22
  • StV 1995, 514
  • JR 1995, 171
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82

    Urteilsniederschrift - Vorliegen eines versuchten Raubes - Urteilsgründe -

    Auszug aus BGH, 21.06.1995 - 3 StR 215/95
    Im Hinblick darauf, daß die regelmäßige Frist am 25. Januar 1995 nach Dienstantritt der Berichterstatterin bereits verstrichen war, war das Urteil nunmehr mit größtmöglicher Beschleunigung fertigzustellen (vgl. BGH NStZ 1982, 519).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Das individuelle Beschäftigungsverbot und die Mutterschutzfristen stehen in ihren Auswirkungen der Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung eines Richters, für die die Anwendung des § 275 Abs. 1 S. 4 StPO in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, S. 519; Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 3; OLG Hamm, Urteil vom 29. Juni 1977 - 4 Ss 57/77, juris; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

    Die von der Rechtsbeschwerde und der Generalstaatsanwaltschaft zitierte Rechtsprechung, nach der nach im Einzelfall zulässiger Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist das Urteil nach Wegfall des Hindernisses bzw. Wiederantritt des Dienstes schnellstmöglich gefertigt und zu den Akten gebracht werden muss (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, S. 519 und Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 5; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Das individuelle Beschäftigungsverbot und die Mutterschutzfristen stehen in ihren Auswirkungen der Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung eines Richters, für die die Anwendung des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, gleich (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519; BGH, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 3; OLG Hamm, Urteil vom 29. Juni 1977 - 4 Ss 57/77, juris; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

    Die von der Revision vertretene Auffassung, nach der nach im Einzelfall zulässiger Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist das Urteil nach Wegfall des Hindernisses bzw. Wiederantritt des Dienstes schnellstmöglich gefertigt und zu den Akten gebracht werden muss (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519; BGH, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 5; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

  • OLG Celle, 20.02.2024 - 2 ORs 1/24

    Urteilsabsetzungsfrist, Wegfall des rechtfertigenden Umstandes, zu lange

    Nach Wegfall des eine Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist gemäß § 275 Abs. 1 S. 4 StPO rechtfertigenden Umstandes muss das Urteil mit größtmöglicher Beschleunigung zu den Akten gebracht werden (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514 ).

    Nach Wegfall des Hindernisses muss das Urteil mit größtmöglicher Beschleunigung zu den Akten gebracht werden (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514 ).

  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 390/13

    Absoluter Revisionsgrund der Urteilsabsetzungsfrist (unvorhersehbarer und

    Auf die Frage, ob nach Ablauf der Urteilsabsetzungsfrist in der Zeit bis zum 4. Juni 2013 gegen die Pflicht, das Urteil nunmehr mit größtmöglicher Beschleunigung fertigzustellen (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519, und vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 4), verstoßen worden ist, kommt es daher nicht mehr an.
  • BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15

    Fünf-Wochen-Frist; Verkündung; Verfahrensmangel; maßnahmebeschränkte Berufung;

    Zudem muss nach Wegfall eines Hindernisses für die fristgerechte Urteilsabsetzung der Urteilstext mit größtmöglicher Beschleunigung zu den Akten gebracht werden (BGH, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95 - juris Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

    Das Urteil ist daher nach Wegfall des Hindernisses mit größtmöglicher Beschleunigung fertigzustellen (vgl. BGH NStZ 1982, 519; BGH, StV 1995, 514), wobei freilich überstrenge Anforderungen zu vermeiden sind (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - Az.: 1 StR 701/75, NJW 1976, 431; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1991 - Az.: 4 StR 436/91, juris).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17

    Strafverfahren: Fristgerechte Urteilsabsetzung nach Wegfall eines

    Dass die Dienstunfähigkeit des (einzigen) Berufsrichters infolge einer plötzlichen Erkrankung einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514; OLG Koblenz StV 2009, 11; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 117; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2007 - 5 Ss 160/07

    Urteilsabsetzungsfrist

    In einem solchen Fall ist das Urteil nach dem Wegfall des Hindernisses mit größtmöglicher Beschleunigung zu den Akten zu bringen (BGH StV 1995, 514; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. [2007], § 275 Rdnr. 16).
  • KG, 10.06.2016 - 121 Ss 75/16

    Urteilsabsetzungsfrist bei Erkrankung des einzigen Berufsrichters

    Dass die Dienstunfähigkeit des (einzigen) Berufsrichters infolge einer plötzlichen Erkrankung einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514; OLG Koblenz StV 2009, 11; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 117; BayObLG …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.07.1995 - 2 Ws 358/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2946
OLG Hamm, 13.07.1995 - 2 Ws 358/95 (https://dejure.org/1995,2946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.1995 - 2 Ws 358/95 (https://dejure.org/1995,2946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - 2 Ws 358/95 (https://dejure.org/1995,2946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 210
  • StV 1995, 514
  • AnwBl 1997, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 28.08.1986 - 1 Ss 233/86
    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.1995 - 2 Ws 358/95
    Da die vom ehemaligen Pflichtverteidiger vorgetragenen Gründe die Notwendigkeit seiner Teilnahme an dem Termin vor dem Landgericht Aachen - "außerordentliche Bedeutung der Sache" rechtfertigen und es zudem einem Rechtsanwalt nicht möglich ist, gleichzeitig an zwei (Hauptverhandlungs-) Terminen teilzunehmen, wäre es Aufgabe des Vorsitzenden gewesen, den von ihm vorgesehenen Termin vom 10. Mai 1995 entweder zu verlegen oder den ehemaligen Pflichtverteidiger zu entpflichten und einen anderen Pflichtverteidiger beizuordnen (so auch OLG Frankfurt StV 1987, 9).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2019 - 2 StE 9/18

    Aussetzungskostentragungspflicht eines Wahlverteidigers

    Denn eine entsprechende Mitteilung wird dem Verteidiger allein deshalb abverlangt, um dem Gericht die Möglichkeit zu verschaffen, auf die Verhinderung zu reagieren und etwa Termine zu verlegen oder einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juli 1995 - 2 Ws 358/95 - juris Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08

    Ausbleiben des Pflichtverteidigers: Entscheidung über die Aussetzung der

    In diesem Fall ist jedoch nicht "das erkennende Gericht in der Hauptverhandlung" (so aber OLG Hamm StV 1995, 514) zuständig, sondern es entscheidet nun das Gericht in der außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehenen Besetzung (LR-Gollwitzer a. a. O. unter Hinweis auf BGHSt 34, 154), die durch die Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmt wird.
  • OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 405/00

    Kostentragung durch Pflichtverteidiger - Voraussetzungen - sonstiges

    Ist nach alledem schon der Anwendungsbereich des § 145 Abs. 4 StPO nicht gegeben, so bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung damit, ob eine Entscheidung nach dieser Vorschrift sofort in der Hauptverhandlung durch das erkennende Gericht zu treffen gewesen wäre (so OLG Hamm StV 95, 514, 515; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 145 Rdnr. 22; Pfeiffer-Fischer, StPO, 2. Aufl., § 145 Rdnr. 6) - was auch die Mitwirkung der Schöffen erfordert hätte - oder ob wenigstens bei erst noch zu klärender Sachlage auch später ein nach § 35 Abs. 2 Satz 2 StPO mitzuteilender Beschluss genügt (so Lüderssen in Löwe-Rosenberg § 145 Rdnr. 38).
  • OLG Köln, 25.06.1996 - 2 Ws 298/96
    Zur Beschlußfassung war indes nicht der Vorsitzende allein, sondern das Gericht berufen (OLG Hamm,StV 1995, 514 m.w.N.; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 42.Aufl.,§ 145 Rdn.22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht