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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94   

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https://dejure.org/1994,1342
BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94 (https://dejure.org/1994,1342)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1994 - 1 StR 87/94 (https://dejure.org/1994,1342)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1994 - 1 StR 87/94 (https://dejure.org/1994,1342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2162
  • MDR 1994, 820
  • NStZ 1994, 441
  • StV 1995, 524
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94
    Soweit in BGH NJW 1987, 720 und in BGH NStZ 1990, 546 größerer Wert darauf gelegt wird, daß das Betäubungsmittel tatsächlich existiert und der Angeklagte mit ihm in Berührung kommt oder kommen kann, sind die Sachverhalte anders.
  • OLG Hamm, 05.04.1990 - 3 Ss OWi 8/90
    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94
    Soweit in BGH NJW 1987, 720 und in BGH NStZ 1990, 546 größerer Wert darauf gelegt wird, daß das Betäubungsmittel tatsächlich existiert und der Angeklagte mit ihm in Berührung kommt oder kommen kann, sind die Sachverhalte anders.
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91

    Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94
    Da das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, sondern das hierauf abzielende Verhalten genügt (vgl. BGH NStZ 1992, 38), reicht auch für den Gehilfen aus, daß er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Diese geht im Wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (Roxin StV 1992, 517; Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357 ff.; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. IV S. 695, 722 ff.; Strate ZRP 1987, 314; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217; Harzer StV 1996, 336; Krack JuS 1995, 585; Paul StV 1998, 623; vgl. auch die zustimmenden Anmerkungen zum Anfragebeschluss Roxin StV 2003, 619 und Gaede StraFo 2003, 392 sowie zum Vorlegungsbeschluss Gaede HRRS 2005, 205; ferner zum Anfragebeschluss Weber NStZ 2004, 66 und Niehaus JR 2005, 192; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 I 1 Nr. 1 BtMG, Diss.
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss.
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Zwar hat der 1. Strafsenat durch Urteil vom 26. April 1994 (NStZ 1994, 441 = BGHR BtMG § 29 Beihilfe 1) in einem Fall, in dem die Gehilfin ein ursprünglich mit Heroin gefülltes, postlagernd versandtes Päckchen abgeholt hatte, eine Beihilfe zum Handeltreiben angenommen, obwohl zum Zeitpunkt der Abholung das Heroin bereits sichergestellt und aus dem Päckchen entfernt worden war.
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02

    Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit

    In ihnen werden entsprechende Bemühungen als vollendetes Handeltreiben gewürdigt; allerdings liege keine Abweichung vor, da dort Kuriere, hier aber Händler betroffen seien (BGH NJW 1994, 2162; NJW 1992, 38).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (BGH NStZ 2010, 522; BGH NJW 1994, 2162; BGH NJW 2008, 2276; aA BGH NStZ 2008, 465 für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss.
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren

    Denn es genügt, dass er dadurch das Handeltreiben der Lieferungsempfänger zumindest erleichtert hat, während es unerheblich ist, dass sein Tun infolge der Sicherstellung des Betäubungsmittels von vornherein nicht erfolgreich sein konnte (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGH NStZ-RR 1996, 374).
  • BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zur Einfuhr von

    So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).
  • BGH, 17.07.2007 - 1 StR 312/07

    Sukzessive Beihilfe nach Sicherstellung; Strafzumessung (Ermittlungsverhalten und

    Ergänzend bemerkt der Senat Dass bei der Tat II.2.b der Angeklagte die beiden Beihilfehandlungen - Transport von Geldmitteln aus Großbritannien in die Schweiz sowie Umtausch von Geldmitteln in eine andere Währung - erst nach der Sicherstellung der Betäubungsmittel beging, ohne allerdings hierüber informiert zu sein, hindert seine Strafbarkeit nicht (vgl. BGHR BtMG § 29 Beihilfe 1).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02

    Annahme vollendeten Handeltreibens bei ernsthaften Verhandlungen über den Ankauf

    In ihnen werden entsprechende Bemühungen als vollendetes Handeltreiben gewürdigt; allerdings liege keine Abweichung vor, da dort Kuriere, hier aber Händler betroffen seien (BGH NJW 1994, 2162; NJW 1992, 38).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95

    Betäubungsmittelhandel - Arbeitnehmerverhältnis - Eigennutz

  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 390/22

    Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln trotz erfolgter

  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

  • OLG Hamm, 05.01.2005 - 4 Ss 463/04

    Geldwäsche; Feststellungen; Vortat; Verstoß gegen das BtM-Gesetz; Beihilfe;

  • BGH, 22.01.1998 - 5 StR 445/97

    Reduzierung des Schuldspruchs

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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1995 - 2 StR 668/94   

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https://dejure.org/1995,4639
BGH, 24.02.1995 - 2 StR 668/94 (https://dejure.org/1995,4639)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1995 - 2 StR 668/94 (https://dejure.org/1995,4639)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - 2 StR 668/94 (https://dejure.org/1995,4639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92

    Beweiswürdigung - Fehlerhaftigkeit - Erfahrungssatz

    Auszug aus BGH, 24.02.1995 - 2 StR 668/94
    Es besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts, daß für den Transport von bis zu 3 kg Goldstaub ein erheblich unter 1.500 US $ liegender Kurierlohn gezahlt wird, der in Paraguay allgemein bekannt ist (zum Erfahrungswissen über die Höhe des Kurierlohns vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 12).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    aa) Der Vorsatz unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (auch mit solchen in nicht geringer Menge) umfasst - außerhalb des Anwendungsbereichs von § 29 Abs. 6 BtMG - die Kenntnis davon, dass sich die Tathandlung auf ein Betäubungsmittel im Sinne von § 1 Abs. 1 BtMG bezieht (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75 und vom 9. September 1987 - 3 StR 254/87, BGHSt 35, 57, 58 f.; Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 StR 668/94, StV 1995, 524 f.; MünchKomm-StGB/Kotz, 2. Aufl., Band 6, BtMG Vor §§ 29 ff. Rn. 107; siehe auch Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 32 sowie O?lakcio?lu, Der Allgemeine Teil des Betäubungsmittelstrafrechts - Zugleich eine Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung vom Betäubungsmittelstrafrecht seit 1982, 2013, S. 170 aber auch dort S. 292 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1995 - 5 StR 72/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7209
BGH, 06.04.1995 - 5 StR 72/95 (https://dejure.org/1995,7209)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1995 - 5 StR 72/95 (https://dejure.org/1995,7209)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1995 - 5 StR 72/95 (https://dejure.org/1995,7209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einheitliche Tat

    Auszug aus BGH, 06.04.1995 - 5 StR 72/95
    Die Feststellungen ergeben nicht, daß der Angeklagte durch den Transport ein bestimmtes eigenes Rauschmittelgeschäft, das die Voraussetzungen des § 29a BtMG erfüllte, gefördert hat; ihnen ist nicht einmal zu entnehmen, daß der Angeklagte mit dem Transport des Streckmittelgemisches zu einem bestimmten Betäubungsmittelgeschäft eines anderen einen Beitrag als Gehilfe leisten wollte (vgl. BGH StV 1994, 429; NJW 1993, 2389).
  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 145/93

    Transport von Heroin-Streckmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.1995 - 5 StR 72/95
    Die Feststellungen ergeben nicht, daß der Angeklagte durch den Transport ein bestimmtes eigenes Rauschmittelgeschäft, das die Voraussetzungen des § 29a BtMG erfüllte, gefördert hat; ihnen ist nicht einmal zu entnehmen, daß der Angeklagte mit dem Transport des Streckmittelgemisches zu einem bestimmten Betäubungsmittelgeschäft eines anderen einen Beitrag als Gehilfe leisten wollte (vgl. BGH StV 1994, 429; NJW 1993, 2389).
  • LG Freiburg, 16.10.2005 - 2 Qs 53/05

    Arzneimittel-/Betäubungsmittelstrafrecht: Transport eines Coffein-

    Der Transport eines Streckmittelgemisches, das keine Betäubungsmittel enthält, bleibt damit nach dem BtMG straflos, wenn weder festgestellt werden kann, dass der Angeklagte durch den Transport ein bestimmtes eigenes Rauschmittelgeschäft gefördert hat, noch dass er mit dem Transport des Streckmittels zu einem bestimmten Betäubungsmittelgeschäft eines anderen einen Beitrag als Gehilfe leisten wollte (vgl. BGH Beschl. v. 06.04.1995, StV 1995, 524 ).
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