Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122 - 124/95, 1 Ws 122/95, 1 Ws 123/95, 1 Ws 124/95   

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https://dejure.org/1995,5805
OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122 - 124/95, 1 Ws 122/95, 1 Ws 123/95, 1 Ws 124/95 (https://dejure.org/1995,5805)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1995 - 1 Ws 122 - 124/95, 1 Ws 122/95, 1 Ws 123/95, 1 Ws 124/95 (https://dejure.org/1995,5805)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 1 Ws 122 - 124/95, 1 Ws 122/95, 1 Ws 123/95, 1 Ws 124/95 (https://dejure.org/1995,5805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 538
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    Ein derart schwerer Fehler liegt u.a. vor, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BGH in NStZ 1995, 610, 611; KG in NStZ 1999, 319, 320; Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdn. 8, § 454 Rdn. 47, jeweils m.w.N.) oder wenn eine Entscheidung floskelhaft und ohne Auseinandersetzung mit sich zur Erörterung aufdrängenden aktenkundigen Umständen begründet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1995, 538).
  • OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Weder schwere Verfahrensfehler des Erstgerichts noch extreme Begründungsmängel (anders möglicherweise: OLG Düsseldorf, StV 1995, 538 ; 539) oder die Erwägung, der Beschwerdeführer verliere durch eine die gesamte notwendige Prüfung nachholende Sachentscheidung des Beschwerdegerichts eine Instanz (so jedoch OLG Düsseldorf, aaO), können für sich allein eine Zurückverweisung der Sache rechtfertigen (KK-Engelhardt, 3. Aufl., § 309 Rdn. 7; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., § 309 Rdn 1o, 13).

    Insofern ähnelt der vorliegende, besonders ausgestaltete Fall demjenigen, in dem die Anhörung des Verurteilten ganz unterblieben ist (OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 406 ; StV 1995, 538 ).

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96
    Würde der Senat unter diesen Umständen entsprechend der Regel des § 309 Abs. 2 StPO selbst die gebotenen Ermittlungen anstellen und entscheiden, ginge dem Beschwerdeführer eine Instanz verloren (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Februar 1995 in VRS 89, 119 = StV 1995, 538 ).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99

    Ungünstige Sozialprognose bei Versagung von Vollzugslockerungen

    Insoweit darf dem Beschwerdeführer keine Instanz verloren gehen (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 3. Juli 1984 - 1 Ws 644/84 -, vom 15. Februar 1990 - 1 Ws 134-135/90 -, vom 16. Februar 1995 - 1 Ws 122-124/95 - ferner Senat StV 1986, 367 sowie Senatsbeschluß vom 19. November 1997 - 1 Ws 803/97 -, alle m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
    Die Sache ist deshalb abweichend von der Regelung in § 309 Abs. 2 StPO zur erneuten Prüfung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. dazu Senat VRS 89, 119 = StV 1995, 538 ).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95

    Rechtsmißbrauch durch Inanspruchnahme des Verwaltungsrechtswegs zur Beiordnung

    Mit unanfechtbaren Beschlüssen vom 23. Mai 1995 (1 Ws 124/95 und 2 Ws 83/95) verwarf das beklagte Oberlandesgericht die Anträge auf Bestellung eines Notanwalts als unzulässig, weil der Kläger nicht dargetan habe, warum es ihm unmöglich gewesen sei, einen Rechtsanwalt zu finden, und wie viele Versuche er insoweit unternommen habe.
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1997 - 1 Ws 465/97

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf bei einschlägiger Rückfallstraftat

    Würde der Senat unter diesen Umständen entsprechend der Regel des § 309 Abs. 2 StPO die gebotenen Ermittlungen selbst anstellen und entscheiden, ginge dem Beschwerdeführer eine Instanz verloren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.12.1996 - 1 Ws 1058/96 - 16.02.1995 in VRS 89, 119 = StV 1995, 533 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 1 Ws 171/97
    Wegen des aufgezeigten Verfahrensmangels hält der Senat es daher für angebracht, die Sache zur Entscheidung über den Widerruf der im Gesamtstrafenbeschluß vom 30. September 1993 bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung zurückzuverweisen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 16. Februar 1995 in VRS 89, 119 = StV 95, 538).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.04.1994 - 1 Ws 244/94   

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https://dejure.org/1994,6931
OLG Düsseldorf, 08.04.1994 - 1 Ws 244/94 (https://dejure.org/1994,6931)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.1994 - 1 Ws 244/94 (https://dejure.org/1994,6931)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 1994 - 1 Ws 244/94 (https://dejure.org/1994,6931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 538
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1987 - 1 Ws 428/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.1994 - 1 Ws 244/94
    Ein solcher Ausnahmefall ist unter anderem dann gegeben, wenn der Verurteilte auf die Anhörung verzichtet (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1987 in NStZ 1987, 524 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 3 Ws 274/95
    Bestehen Zweifel an der uneingeschränkten Ablehnung der Anhörung durch den Verurteilten, wie hier bei der Weigerung, sich in Anstaltskleidung statt in eigener Kleidung vorführen zu lassen, so muß sich die Strafvollstreckungskammer wegen des Ausnahmecharakters des Absehens von der mündlichen Anhörung zunächst die Überzeugung verschaffen, ob der Verurteilte wirklich nicht mündlich angehört werden will oder ob andere Gründe für die Verweigerung der Vorführung maßgeblich sind (OLG Düsseldorf StV 1983, 511; VRS 87, 364 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1995 - 1 Ws 971/95
    Bestehen jedoch Zweifel an der uneingeschränkten Ablehnung der Anhörung durch den Verurteilten, so muß sich die Strafvollstreckungskammer wegen des Ausnahmecharakters des Absehens von der mündlichen Anhörung die Überzeugung verschaffen, ob der Verurteilte wirklich nicht mündlich angehört werden will oder ob andere Gründe für die Verweigerung der Vorführung maßgeblich sind (Senatsbeschluß vom 28. Juli 1987 a.a.O. und vom 8. April 1994 in Strafverteidiger 1995, 538 ).
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   OLG Düsseldorf, 24.11.1994 - 1 Ws 915/94   

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https://dejure.org/1994,7445
OLG Düsseldorf, 24.11.1994 - 1 Ws 915/94 (https://dejure.org/1994,7445)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.1994 - 1 Ws 915/94 (https://dejure.org/1994,7445)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 1994 - 1 Ws 915/94 (https://dejure.org/1994,7445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 538 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1987 - 1 Ws 428/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1994 - 1 Ws 915/94
    Ein solcher Ausnahmefall ist unter anderem dann gegeben, wenn der Verurteilte auf seine Anhörung verzichtet (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1987 in NStZ 1987, 524 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2000 - 1 Ws 170/00

    Strafvollstreckung; Aussetzung; Bewährung; Führungsaufsicht; Anhörung;

    Angesichts der Bedeutung der mündlichen Anhörung sowohl für die Entscheidung nach § 57 Abs. 1 und 2 StGB als auch nach § 68f Abs. 2 StGB muß dieser Verzicht jedoch für das Gericht zweifelsfrei feststehen und deshalb in der Regel ausdrücklich erklärt sein (vgl. Senat VRS 88, 369; StV 1996, 558 (LS)).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1997 - 1 Ws 544/97
    Die Sache ist deshalb abweichend von der Regel des § 309 Abs. 2 StPO zur erneuten Prüfung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse in StV 1995, 538 und wistra 1997, 116).
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