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   BGH, 14.07.1995 - 3 StR 355/94   

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https://dejure.org/1995,4094
BGH, 14.07.1995 - 3 StR 355/94 (https://dejure.org/1995,4094)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1995 - 3 StR 355/94 (https://dejure.org/1995,4094)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1995 - 3 StR 355/94 (https://dejure.org/1995,4094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch - Verfahrensbeteiligter - Zugang - Arbeitsunterlagen - Sachverständiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147, § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 565
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1995 - 3 StR 355/94
    Anderes läßt sich auch aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NJW 1995, 40 [BVerfG 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93] und des Bundesgerichtshofs bei Dallinger MDR 1975, 17 und in BGHR StPO § 244 III 1 Unzulässigkeit 3 nicht ableiten.
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Dies steht nicht im Widerspruch zur Rechtsansicht des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der lediglich einen unbedingten, keinen Beschränkungen unterliegenden Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage und Zugänglichmachung sämtlicher zur Vorbereitung des Gutachtens dienender Arbeitsunterlagen eines Sachverständigen verneint hat (BGH StV 1995, 565).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Denn zum einen ist Beweismittel der Sachverständige selbst und nicht die von ihm herangezogenen Erkenntnisquellen (BGH, Beschluss vom 14.07.1995, Az.: 3 StR 355/94).
  • LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17

    Medizinskandal Alte Apotheke Bottrop

    Folglich kommt es auf die Verpflichtung der Kammer an, das Sachverständigengutachten in seinen Grundlagen (Befund- und Zusatztatsachen) und in seinen Schlussfolgerungen auf seine Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.1995, Az. 3 StR 355/94 = StV 1995, 566).
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