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   KG, 19.09.1994 - (4) 1 Ss 131/94 (74/94)   

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https://dejure.org/1994,2749
KG, 19.09.1994 - (4) 1 Ss 131/94 (74/94) (https://dejure.org/1994,2749)
KG, Entscheidung vom 19.09.1994 - (4) 1 Ss 131/94 (74/94) (https://dejure.org/1994,2749)
KG, Entscheidung vom 19. September 1994 - (4) 1 Ss 131/94 (74/94) (https://dejure.org/1994,2749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erscheinen; Angeklagter; Hauptverhandlung; Vertagung; Gericht; Ablehnung; Therapie; Drogentherapie

Papierfundstellen

  • StV 1995, 575
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 28.05.1985 - 1 Ss 111/85
    Auszug aus KG, 19.09.1994 - 1 Ss 131/94
    Das Urteil muß deshalb unter Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, vorgebrachten Entschuldigungsgründe, vorgelegten Bescheinigungen und gestellten Vertagungsanträge darlegen, weshalb das Ausbleiben des Angeklagten nicht entschuldigt ist, und sich dabei mit allen erkennbaren Entschuldigungsgründen auseinandersetzen, so daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dabei der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung nicht verkannt worden ist (vgl. KG StV 1987, 11; KG Beschluß vom 16. November 1989 - 4-12/89; OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; OLG Frankfurt NJW 1970, 959 linke Spalte; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 329 Rdnr. 33; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 329 Rdnr. 69 jeweils m.w.N.).

    Dies folgt schon daraus, daß das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des Urteils gebunden ist und sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen kann (vgl. KG StV 1987, 11).

    Diese reicht, wenn Gründe für das Ausbleiben des Angeklagten vorgetragen sind, nur dann aus, wenn diese offensichtlich von vorneherein ungeeignet sind, den Angeklagten zu entschuldigen (vgl. Gollwitzer in Löwe-Rosenberg aaO., § 329 Rdnr. 99; KG StV 1987, 11; BayObLG VRs 61, 48, 50; OLG Koblenz VRs 73, 51, 52), so daß das Fehlen einer überprüfbaren tatrichterlichen Würdigung unschädlich wäre (§ 337 Abs. 1 StPO ; vgl. OLG Hamm NJW 1963, 65, 66).

  • BayObLG, 13.10.1980 - 1 ObOWi 371/80

    Ausbleiben; Entschuldigung; Richter; Entscheidung; Verwerfungsurteil; Darlegung;

    Auszug aus KG, 19.09.1994 - 1 Ss 131/94
    Diese reicht, wenn Gründe für das Ausbleiben des Angeklagten vorgetragen sind, nur dann aus, wenn diese offensichtlich von vorneherein ungeeignet sind, den Angeklagten zu entschuldigen (vgl. Gollwitzer in Löwe-Rosenberg aaO., § 329 Rdnr. 99; KG StV 1987, 11; BayObLG VRs 61, 48, 50; OLG Koblenz VRs 73, 51, 52), so daß das Fehlen einer überprüfbaren tatrichterlichen Würdigung unschädlich wäre (§ 337 Abs. 1 StPO ; vgl. OLG Hamm NJW 1963, 65, 66).
  • OLG Koblenz, 20.03.1987 - 1 Ss 91/87
    Auszug aus KG, 19.09.1994 - 1 Ss 131/94
    Diese reicht, wenn Gründe für das Ausbleiben des Angeklagten vorgetragen sind, nur dann aus, wenn diese offensichtlich von vorneherein ungeeignet sind, den Angeklagten zu entschuldigen (vgl. Gollwitzer in Löwe-Rosenberg aaO., § 329 Rdnr. 99; KG StV 1987, 11; BayObLG VRs 61, 48, 50; OLG Koblenz VRs 73, 51, 52), so daß das Fehlen einer überprüfbaren tatrichterlichen Würdigung unschädlich wäre (§ 337 Abs. 1 StPO ; vgl. OLG Hamm NJW 1963, 65, 66).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Entbehrlich sind Ausführungen nämlich, wenn vorgebrachte Gründe offensichtlich von vornherein ungeeignet sind, den Betroffenen zu entschuldigen (vgl. BayObLG VRS 61, 48 [49]; BayObLG NStZ-RR 2000, 87 = DAR 2000, 78 L. = NZV 2000, 176; BayObLG DAR 2001, 83; KG StV 1995, 575 m. w. Nachw.; KG StV 1997, 11; OLG Koblenz VRS 73, 51 [52]; SenE v. 28.01.1997 - Ss 517/96 - = VRS 93, 186 [187]).
  • LG Berlin, 20.05.2011 - 533 Qs 30/11

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung

    Diese hängen nach dem Gesagten davon ab, was dem Gericht bekannt war (so OLG München, NStZ 1988, 377, 378, m.w.N.; vgl. ebenso KG, NStZ-RR 2006, 183, 184, StV 1995, 575, anders noch GA 1974, 116; OLG Köln, StV 1989, 53 f., OLGSt StPO § 329 Nr. 7; Hanseat. OLG Bremen, StV 1987, 242; OLG Düsseldorf VRS 90, Nr. 73 [S. 187, 189]; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 368, 369).

    Den vorgenannten Anforderungen wird die formularmäßige, eine inhaltliche Würdigung des Entschuldigungsvorbringens nicht erkennen lassende Begründung nicht gerecht (ähnlich gelagert KG StV 1995, 575); eine derartige inhaltliche Auseinandersetzung ist erst im Rahmen der Ablehnung des Wiedereinsetzungsgesuchs erfolgt.

  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Entbehrlich sind Ausführungen ferner, wenn vorgebrachte Gründe offensichtlich von vorneherein ungeeignet sind, den Betroffenen zu entschuldigen (vgl. BayObLG VRS 61, 48, 49; KG StV 1995, 575 m. w. Nachw.; KG StV 1997, 11; OLG Koblenz VRS 73, 51, 52).
  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 255/99
    Entbehrlich sind Ausführungen allerdings, wenn vorgebrachte Gründe offensichtlich von vorneherein ungeeignet sind, den Betroffenen zu entschuldigen (vgl. BayObLG VRS 61, 48, 49; KG StV 1995, 575 m. w. Nachw.; KG StV 1997, 11; OLG Koblenz VRS 73, 51, 52).
  • BayObLG, 24.03.1999 - 5St RR 245/98

    Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

    Auch wenn das Berufungsgericht die vorgebrachten Gründe des Angeklagten nicht als genügende Entschuldigung bewertet, hat es in seiner Entscheidung darauf einzugehen, um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Richtigkeit seiner Beurteilung zu ermöglichen (KG StV 1995, 575 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 329 Rn. 33).
  • KG, 30.09.1999 - 1 Ss 300/99
    Das Urteil muß deshalb unter Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen vorgebrachten Entschuldigungsgründe vorgelegten Bescheinigungen und gestellten Vertagungsanträge darlegen, weshalb das Ausbleiben des Angeklagten nicht entschuldigt ist, und sich dabei mit allen erkennbaren Entschuldigungsgründen auseinandersetzen, so daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dabei der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung nicht verkannt worden ist (vgl. KG Strafverteidiger 1995, 575.m.w.N.) .
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