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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95   

Zitiervorschläge
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BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95 (https://dejure.org/1995,1653)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1995 - 2 StR 274/95 (https://dejure.org/1995,1653)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 2 StR 274/95 (https://dejure.org/1995,1653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte Schuldfähigkeit - Rausch - Rauschzustand - Rauschtat - Alkohol - Trunkenheit - Blutalkoholkonzentration - Gesamtwürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 539
  • StV 1995, 633 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Bei Alkoholwerten ab 3 %o liegt nach ständiger Rechtsprechung Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15).

    Ob Schuldunfähigkeit (StGB § 20) vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, bei der die festgestellte Blutalkoholkonzentration sowie alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände zu berücksichtigen sind, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (st. Rspr.; BGHR § 20 StGB BAK 6, 9, 12 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94

    Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten -

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Auch das Ergebnis des bei dem Angeklagten unmittelbar nach der Tat durchgeführten Atemalkoholtests (Draeger-Test) kann den zugunsten des Angeklagten errechneten Blutalkoholwert nicht zu seinem Nachteil in Frage stellen, weil derartige Testgeräte noch nicht soweit entwickelt sind, daß sie für den Nachweis einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zu Lasten eines Beschuldigten geeignet wären (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 316 Rdn. 8 b m.w.N.; BGH StV 1995, 58 und bei Detter NStZ 1995, 170).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Bei Alkoholwerten ab 3 %o liegt nach ständiger Rechtsprechung Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Wenn zur Frage der Schuldfähigkeit die maximale Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit auf der Grundlage einer nach der Tat entnommenen Blutprobe ermittelt werden muß, sind zugunsten des Angeklagten für den gesamten Zeitraum der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o und zusätzlich ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o anzusetzen (BGHSt 37, 231, 237).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Schließlich handelte es sich auch nicht um einen der Fälle, in denen die Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration wegen einer Rückrechnung über einen langen Zeitraum zweifelhaft sein könnte (vgl. hierzu BGHSt 35, 308; 36, 286) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Der unter Beachtung des Zweifelssatzes errechnete Blutalkoholwert darf nicht durch die Annahme relativiert werden, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Schließlich handelte es sich auch nicht um einen der Fälle, in denen die Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration wegen einer Rückrechnung über einen langen Zeitraum zweifelhaft sein könnte (vgl. hierzu BGHSt 35, 308; 36, 286) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Der unter Beachtung des Zweifelssatzes errechnete Blutalkoholwert darf nicht durch die Annahme relativiert werden, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Der unter Beachtung des Zweifelssatzes errechnete Blutalkoholwert darf nicht durch die Annahme relativiert werden, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 200/94

    Schuldunfähigkeit - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
    Bei Alkoholwerten ab 3 %o liegt nach ständiger Rechtsprechung Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

  • BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90

    Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit

  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
  • BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Denn wenn zwischen Tat und Blutentnahme - wie hier - kein Nachtrunk stattfand oder festgestellt werden kann, ist für die Frage der Schuldfähigkeit zu Gunsten des Angeklagten ein stündlicher Alkoholabbau von 0, 2 Promille und zusätzlich ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille anzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 2 StR 274/95, NStZ 1995, 539, 540; Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90, BGHSt 37, 231, 237).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Bei Blutalkoholwerten von 3 Promille und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31 = NJW 1986, 2384 = NStZ 1986, 311; BGHR StGB § 20 BAK 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15; BGH NStZ 1995, 539; BGH VRS 61, 261; BGH StV 1987, 385) und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297; Tröndle/Fischer a.a.O.).

    Ob die Steuerungsfähigkeit ausgeschlossen ist, muß der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei er neben der errechneten Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen hat (BGH NStZ 1995, 539; SenE v. 27.04.1999 - Ss 67/99 - m. w. Nachw.; SenE v. 06.07.1999 - Ss 269/99 -).

  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse dürfen jedenfalls zugunsten des Angeklagten verwertet werden (BGH NStZ 1995, 96; 1995, 539), wobei ein Wert entsprechend einer Blutalkoholkonzentration ab 2 %o Anlaß zur Prüfung einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bietet (BGHSt 43, 66/69; BGH NStZ 2000, 193) und einer solchen ab 3 %o - wie wohl hier - Schuldunfähgkeit nahelegt (BGHSt 34, 29/31; BGH NStZ 1995, 539/540).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Bei Blutalkoholwerten von 3 %o und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31 = NJW 1986, 2384 = NStZ 1986, 311; BGHR StGB § 20 BAK 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15; BGH NStZ 1995, 539; BGH VRS 61, 261; BGH StV 1987, 385) und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297; Tröndle/Fischer a.a.O.).

    Ob die Steuerungsfähigkeit ausgeschlossen ist, muss der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei er neben der errechneten Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen hat (BGH NStZ 1995, 539; SenE v. 27.04.1999 - Ss 67/99 - m. w. Nachw.; SenE v. 06.07.1999 - Ss 269/99 -).

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

    Insbesondere darf er nicht den Blutalkoholwert durch die Annahme relativieren, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1995, 539; BGHR StGB Blutalkolkonzentration 15; StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10; BGH, Urt. vom 6. März 1997 - 1 StR 8/97; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 511/96).
  • OLG Celle, 22.02.2023 - 2 AR (Ausl) 45/22

    Auslieferung; Zulässigkeitshindernis; beiderseitige Strafbarkeit;

    Denn er bietet nach derzeitigem Stand der medizinischen Wissenschaft und Forschung nicht die in einem Strafverfahren erforderliche Sicherheit für die Bestimmung des Wertes der Blutalkoholzentration (vgl. BGH, NStZ 1995, 539; KG, DAR 2008, 273 ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.04.2009 - 2 Ss 159/09 -, juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 05.12.2000 - 1 Ws 496/00 - juris; Kudlich in BecKOK StGB, 55. Edition, Stand 01.11.2022, § 315c Rd. 27 mwN).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10

    Eilkompetenz wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges; Richterlicher Vorbehalt

    Wenn zur Frage der Schuldfähigkeit die maximale Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit auf der Grundlage einer nach der Tat entnommenen Blutprobe ermittelt werden muss, sind zugunsten des Angekl. für den gesamten Zeitraum der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und zusätzlich ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille anzusetzen (BGHSt 37, 231 [237]; BGH NStZ 1995, 539; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140; SenE v. 15.09.2009 - 83 Ss 78/09 - Fischer, StGB, 57. Auflage, § 20 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10

    Trunkenheit im Verkehr: Erforderlichkeit sachverständiger Hilfe zur Beurteilung

    Ob die Steuerungsfähigkeit ausgeschlossen ist, muss der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei er neben der errechneten Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen hat (BGH NStZ 1995, 539).
  • OLG Köln, 13.11.2012 - 1 RVs 228/12

    Beweisverwertungsverbot bei auf Gefahr in Verzug gestützter Anordnung einer

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung, die bei der Frage der Schuldfähigkeit zur Ermittlung der maximalen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit anhand einer nach der Tat entnommenen Blutprobe zugunsten des Angeklagten für den gesamten Rückrechnungszeitraum einen stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille und zusätzlich einen einmaligen Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille ansetzt (BGHSt 37, 231, 237; BGH NStZ 1995, 539; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140; SenE v. 15.09.2009 - 83 Ss 78/09; SenE v. 22.01.2010 - III - 1 RVs 5/10; s. auch Fischer, StGB, 59. Aufl., § 20 Rn. 13), wäre hier von einer Blutalkoholkonzentration von 3, 07 Promille zur Tatzeit auszugehen (Zeitdifferenz zwischen der Tatzeit um 17.30 Uhr und der Blutentnahme um 18.55 Uhr = 1 Stunde 25 Minuten; BAK der Blutprobe 2, 59 Promille + 0,2 + ~0,08 + 0,2 Promille = ~ 3,07 Promille).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - Ss 530/02

    Darlegungsanforderungen für die Erhebung eines Einwandes der örtlichen

    So ist bei Blutalkoholwerten von 3 Promille und darüber das Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend und daher stets zu prüfen (vgl. BGH NStZ 1995, 539 (540(; BGH NStZ 2000, 136; SenE v. 20.8.1999 - Ss 374/99 = Blutalkohol 2000, 371 (374( = VRS 98, 140 (144 f.(; Tröndle/Fischer a. a. O., § 20 Rdnr. 20; Bick JA 1995, 583 (584(; jw. m. w. N.).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 511/96

    Blutalkoholkonzentration - Steuerungsfähigkeit - Wertung

  • BVerwG, 09.12.1998 - 1 D 65.97

    Vorwurf der Dienstverrichtung unter Alkoholeinfluss gegen einen Bahnbeamten -

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 83 Ss 105/09

    Blutalkoholkkonzentration wird zugunsten des Angeklagten bei der Ermittliung der

  • OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 371/95

    Feststellung der Schuldfähigkeit nach Alkoholgenuss; Höhe des stündlichen

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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3442
BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95 (https://dejure.org/1995,3442)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1995 - 5 StR 297/95 (https://dejure.org/1995,3442)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95 (https://dejure.org/1995,3442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1995, 633
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.1988 - 5 StR 499/88

    Erfordernis des Hinzuziehens eines Psychologen zur Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95
    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1995 - 5 StR 148/95

    Ersttäter - Fortgeschrittenes Alter - Sexualdelikt - Sexualstrafrecht -

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95
    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 471/93

    Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Handeln entsprechend der Verbotseinsicht durch

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95
    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95
    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 480/92

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens eines besonders schweren Falles für jeden

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95
    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1982 - 1 StR 619/82

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit - Vorliegen einer altersbedingten

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95
    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 190/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit

    Dies ist ein auf die Sachrüge zu prüfender sachlich-rechtlicher Mangel, da sich die maßgeblichen Umstände aus dem Urteil selbst ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95, StV 1995, 633; vom 24. August 1993 - 4 StR 452/93, StV 1994, 14; vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, NStZ 1993, 332).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 347/05

    Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich der erheblich verminderten

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei Ersttätern im vorgerückten Alter im Bereich des Sexualstrafrechts die Frage der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) infolge altersbedingter psychischer Veränderungen zu erörtern ist (vgl. u. a. BGH NJW 1964, 2213; BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2, 3; Sachverständiger 5; Senat, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - Beschluss vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95 - Beschluss vom 6. September 1995 - 3 StR 339/95 - Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 450/04; s. a. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Nachdem der erste Tatrichter es unterlassen hatte, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB zu prüfen, was zum Senatsbeschluß vom 12. Juli 1995 (wiedergegeben in StV 1995, 633) führte, hat der letzte Tatrichter - sachverständig beraten - rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, daß der Angeklagte bei seinen Taten etwa wegen seines damaligen Alters von 64 bis 70 Jahren unter den Voraussetzungen des § 21 StGB gehandelt hätte.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2910
BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95 (https://dejure.org/1995,2910)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1995 - 1 StR 69/95 (https://dejure.org/1995,2910)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95 (https://dejure.org/1995,2910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 633
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 184/89

    Strafzumessung - Straferhöhung - Leugnen der Tatbeteiligung - Mittäter -

    Auszug aus BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95
    Diesen Gesichtspunkt erkennbar in die Erwägungen einzubeziehen, war hier um so eher geboten, als Umstände, die die Einlassung des Angeklagten als eine besonders herabwürdigende Verleumdung von W. erscheinen lassen könnten (vgl. BGH StV 1989, 388), bisher nicht festgestellt sind.
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen

    Nach diesen Maßstäben hat die Schwurgerichtskammer die von Seiten des Angeklagten erfolgte Falschbezichtigung seines Sohnes auch eingedenk des dem Tatgericht in diesem Bereich zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, StV 1995, 633, 634; LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 mwN) zu Unrecht als zulässiges Verteidigungsverhalten gewertet und daher nicht in seine Schuldschwereabwägung eingestellt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721; Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.).

  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung zulässigen

    Ein solcher Umstand kann - wovon ersichtlich die Strafkammer ausgegangen ist - auch darin gesehen werden, dass der die Tat leugnende Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH StV 1995, 633, 634).
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    des Angeklagten zulassen (vgl. nur BGH StV 1995, 633; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 8).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Im Einzelfall hat der Tatrichter insoweit einen Beurteilungsspielraum, in den das Revisionsgericht dann nicht eingreifen kann, wenn - auf der Grundlage nicht zu beanstandender Feststellungen - ein zutreffender rechtlicher Maßstab zugrundegelegt ist (vgl. BGH StV 1995, 633, 634 m.w.Nachw. zu der vergleichbaren Frage der Bewertung von Prozeßverhalten).
  • BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00

    Verteidigungsverhalten des Angeklagten und Strafzumessung

    Allerdings können Zeugen und Mittäter betreffende Angaben strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1995, 633; BGH NStZ-RR 1999, 328, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2011 - 2 StR 277/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens

    Soweit die Schwurgerichtskammer darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte in dem Brief sogar Vorwürfe gegen die Geschädigte formuliert habe, stellen diese - "egal, was mir I. angetan, gedacht und geplant" hat (UA S. 18) - keine Umstände dar, die das Verhalten des Angeklagten als eine besonders herabwürdigende Verleumdung des Tatopfers erscheinen lassen und deshalb strafschärfend berücksichtigt werden könnten (vgl. BGH NStZ 1995, 78; StV 1995, 633).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 531/96

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Bestehen durchgreifender Bedenken gegen

    Auch hätte eine solche Beweiswürdigung näherer Erläuterung bedurft, die eine Differenzierung erst einsichtig gemacht hätte (vgl. für die Würdigung von Zeugenaussagen BGH, Beschl. vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95 - in StV 1995, 633 insofern nicht abgedruckt; ebenso für die Würdigung der Einlassung von Angeklagten Niemöller StV 1984, 431, 438 m.w. Nachw.; für Aussagen von Mitangeklagten kann insofern nichts anderes gelten, vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 71).
  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 657/95

    Strafschärfung - Rechtskraft des Urteils - Bestreitern der Tat

    Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil war zum Schuldspruch erfolglos geblieben, führte jedoch zur Aufhebung des Strafausspruchs (Senatsbeschluß vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1995 - 1 StR 301/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3476
BGH, 22.08.1995 - 1 StR 301/95 (https://dejure.org/1995,3476)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 1 StR 301/95 (https://dejure.org/1995,3476)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 1 StR 301/95 (https://dejure.org/1995,3476)
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  • StV 1995, 633
 
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