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   OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93   

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https://dejure.org/1993,2397
OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93 (https://dejure.org/1993,2397)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93 (https://dejure.org/1993,2397)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 1993 - 3 Ss 1032/93 (https://dejure.org/1993,2397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des Gerichtsvorsitzenden; Zusammenhang mit der Urteilsfindung; Beschwerde; Revision; Angeklagter ohne Deutschkenntnisse; Bestellung eines Dolmetschers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 64
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NStZ 1990, 143 ; OLG Köln NJW 1991, 2223; Hilger NStZ 1990, 404/405, Kleinknecht-Meyer/Goßner, StPO , 41. Auflage, § 140 Rdn. 30) hält allein die Tatsache, daß ein mittelloser Angeklagter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, für noch nicht ausreichend, die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu begründen.

    Als nicht einfach gelagerte Fälle, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers nicht geboten war, mögen etwa der vom hiesigen 2. Strafsenat (NStZ 1990, 143 ) entschiedene, der eine mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen geahndete Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte, oder der des Oberlandesgerichts ... (NJW 1991, 2223) anzusehen sein, in dem ein wegen Betruges vorbestrafter, geständiger Angeklagter wegen des Diebstahls von 18 Packungen Zigaretten zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

  • OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89

    Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NStZ 1990, 143 ; OLG Köln NJW 1991, 2223; Hilger NStZ 1990, 404/405, Kleinknecht-Meyer/Goßner, StPO , 41. Auflage, § 140 Rdn. 30) hält allein die Tatsache, daß ein mittelloser Angeklagter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, für noch nicht ausreichend, die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu begründen.

    Als nicht einfach gelagerte Fälle, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers nicht geboten war, mögen etwa der vom hiesigen 2. Strafsenat (NStZ 1990, 143 ) entschiedene, der eine mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen geahndete Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte, oder der des Oberlandesgerichts ... (NJW 1991, 2223) anzusehen sein, in dem ein wegen Betruges vorbestrafter, geständiger Angeklagter wegen des Diebstahls von 18 Packungen Zigaretten zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

  • KG, 14.02.1985 - 1 Ss 269/84
    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    Er gehört damit einem Personenkreis an, für den von Teilen der Rechtsprechung und Literatur stets, also unabhängig von der Bedeutung und dem Gewicht des ihm gemachten strafrechtlichen Vorwurfs, die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bejaht wird (vgl. KG StV 1985, 184; OLG Zweibrücken StV 1988, 379 ; BayObLG …
  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54

    Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    Die Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung ist nach allgemeiner Meinung auch zulässig, wenn infolge nachträglich veränderter Umstände die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers nicht mehr besteht (vgl. Laufhütte in Karlsruher Kommentar zur StPO , 3. Auflage, § 143 Rdn.4; BGHSt 7, 69, (71); OLG Düsseldorf MDR 1990, 847 ).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1988 - 1 Ws 71/88

    Pflichtverteidigers; Angeklagten; Verteidiger; Deutsch;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    Er gehört damit einem Personenkreis an, für den von Teilen der Rechtsprechung und Literatur stets, also unabhängig von der Bedeutung und dem Gewicht des ihm gemachten strafrechtlichen Vorwurfs, die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bejaht wird (vgl. KG StV 1985, 184; OLG Zweibrücken StV 1988, 379 ; BayObLG …
  • LG Köln, 04.07.1989 - 107 Qs 316/89
    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    4 St 245/89|OLG Hamm; 23.11.1989; 2 Ws 626/89|OLG Karlsruhe; 13.10.1989; 1 Ss 81/89">StV 1990, 103 ; LG Aachen StV 1989, 1-8; LG Köln StV 1990, 59; Laufhütte a.a.O. § 140 Rdn. 25; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Auflage, § 140 Rdn. 80 ff).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88
    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NStZ 1990, 143 ; OLG Köln NJW 1991, 2223; Hilger NStZ 1990, 404/405, Kleinknecht-Meyer/Goßner, StPO , 41. Auflage, § 140 Rdn. 30) hält allein die Tatsache, daß ein mittelloser Angeklagter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, für noch nicht ausreichend, die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu begründen.
  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    Die Beschwerde ist schließlich nach Abschluß der letzten tatrichterlichen Instanz und Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht prozessual überholt, weil die Pflichtverteidigerbestellung für das gesamte Verfahren einschließlich des Revisionsverfahrens gilt - ausgenommen ist nur die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht (vgl. BGHSt 19, 258) - und die Möglichkeit der Anbringung weiterer Verfahrensrügen im Wege des Wiedereinsetzungsvorbringens sowie der ergänzenden Ausführung der bereits in zulässiger Form erhobenen Sachrüge besteht (vgl. zu alledem ausführlich die zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsentscheidung vom 07.10.1993 - 3 Ws 507/93).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    Sie hat eine Frage zum Gegenstand, über die bei der Prüfung der Begründetheit der Revision auch der Senat zu befinden hat, ohne an eine zuvor darüber ergangene Beschwerdeentscheidung des Landgerichts gebunden zu sein (vgl. BGH NJW 1973, 1985 ).
  • BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84
    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93
    4 St 245/89|OLG Hamm; 23.11.1989; 2 Ws 626/89|OLG Karlsruhe; 13.10.1989; 1 Ss 81/89">StV 1990, 103 ; LG Aachen StV 1989, 1-8; LG Köln StV 1990, 59; Laufhütte a.a.O. § 140 Rdn. 25; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Auflage, § 140 Rdn. 80 ff).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1990 - 2 Ws 80/90
  • OLG Hamm, 07.10.1993 - 3 Ws 507/93
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Sei eine solche nach § 140 StPO nicht geboten und damit auch nicht im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK im Interesse der Rechtspflege erforderlich, bedürfe es der unentgeltlichen Zurverfügungstellung eines Dolmetschers für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger auch dann nicht, wenn der Angeklagte mittellos sei (so auch OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 f. = StV 1992, 363 f. m. Anm. Wolf; OLG Hamm NStZ 1990, 143, 144; StV 1995, 64, 65; OLG Köln NJW 1991, 2223, 2224; OLG Koblenz MDR 1994, 1137; Basdorf in GS für Karlheinz Meyer S. 30 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 Ws 160/09

    Voraussetzungen für die Bestellung mehrerer Pflichtverteidiger

    Der zulässigen (etwa OLG Hamm StV 1995, 64 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 1998, 110 ; OLG Hamburg Strafo 2000, 383; OLG Schleswig SchlHA 2001, 137) Beschwerde kann der Erfolg nicht versagt werden.
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99

    Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung,

    Die Tatsache, daß ein mittelloser Verurteilter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, reicht bereits für sich allein nicht aus, um die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu begründen (OLG Hamm, StV 1995, 64; OLG Hamm, NStZ 1990, 143; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

    § 305 S. 1 StPO erfasst nur Entscheidungen des erkennenden Gerichts, nicht jedoch Entscheidungen, die allein der Vorsitzende in Angelegenheiten zu treffen hat, die nicht in innerem Zusammenhang mit der Urteilsfällung stehen, sondern die der Sicherung des justizförmigen Verfahrens dienen (OLG Hamm, StV 1995, 64; OLG Braunschweig, StV 1996, 6; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207 = Die Justiz 1997, 143; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1998, 110).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung

    Auch § 238 Abs. 2 StPO steht der Statthaftigkeit der Beschwerde nicht entgegen, weil der darin normierte "Zwischenrechtsbehelf" auf die durch §§ 140 ff. StPO speziell dem Gerichtsvorsitzenden übertragenen Entscheidungen über die Pflichtverteidigerbestellung keine Anwendung findet (vgl. OLG Hamm StV 1995, 64).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

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  • LG Detmold, 28.06.2016 - 21 Qs 49/16

    Pflichtverteidiger - unerlaubter Aufenthalt

    Davon abgesehen werden kann jedoch nur in tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen, in denen die durch die unzureichenden Sprachkenntnisse bedingte Behinderung des Angeklagten in seiner Verteidigungsfähigkeit durch die Beiordnung eines Dolmetschers völlig ausgeglichen werden kann [vgl. OLG Frankfurt, StV 2008, 205; OLG Hamm, StV 1995, 64; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677; Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 58. Auflage 2015, § 140 Rn.30a m. w. Nachweisen].
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