Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5799
OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95 (https://dejure.org/1995,5799)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.1995 - 2 Ws 202/95 (https://dejure.org/1995,5799)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 1995 - 2 Ws 202/95 (https://dejure.org/1995,5799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 649
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 01.02.1994 - 1 VAs 10/93

    Polamidonsubstitutionstherapie; Rehabilitation; Dienende Behandlung

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95
    Zur Begründung wurde angeführt, daß Therapiekonzepte, welche die Abhängigkeit ersetzten, nicht der Rehabilitation dienten, sondern lediglich eine ärztlich begleitete Fortsetzung der Sucht durch Ersetzen eines illegalen durch ein legales, ärztlich verordnetes Betäubungsmittel sei (vgl. OLG Oldenburg StV 1994, 262 f; Körner a.a.O. § 35 Rdn. 85).

    Das setzt zum einen voraus, daß mit der Vergabe des Substitutionsmittels nicht lediglich eine Leidensminderung, sondern vielmehr eine gesundheitliche Stabilisierung und eine soziale und berufliche Wiedereingliederung angestrebt wird, die den Probanden befähigen soll, ein drogenfreies Leben zu führen (OLG Oldenburg StV 1994, 262 ; Körner a.a.O. § 35 Rdn. 85).

    Als weitere Voraussetzung wird angesehen, daß der Verurteilte eine psychosoziale Begleitung erfährt und diese auch ernsthaft wahrnimmt (OLG Oldenburg NStZ 1994, 347, 348 und StV 1994, 262 ; Körner a.a.O.; vgl. auch: OLG Zweibrücken StV 1983, 249 f).

    Schließlich wird es notwendig sein, durch regelmäßige Urinkontrollen zu überwachen, daß der Verurteilte neben den ihm verabreichten Substitutionsmitteln keine weiteren Betäubungsmittel konsumiert (OLG Oldenburg StV 1994, 262 ; OLG Stuttgart StV 1994, 30, 31).

    Ihrem Sinn nach ist die gesetzliche Regelung jedoch dahin zu verstehen, daß sich der Verurteilte einer Behandlung im Sinne von § 35 Abs. 1 BtMG , mithin einer seiner Rehabilitation dienende Behandlung, unterzieht, so daß eine stationäre Behandlung unter den dargelegten Voraussetzungen auch ambulant fortgeführt werden kann (Körner a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch: OLG Oldenburg NStZ 1994, 347 f und StV 1994, 262 f; LG Bochum StV 1995, 92 ).

  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 1 VAs 8/93

    Zurückstellung, Betäubungsmittelabhängigkeit, Rehabilitationsbehandlung,

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95
    Als weitere Voraussetzung wird angesehen, daß der Verurteilte eine psychosoziale Begleitung erfährt und diese auch ernsthaft wahrnimmt (OLG Oldenburg NStZ 1994, 347, 348 und StV 1994, 262 ; Körner a.a.O.; vgl. auch: OLG Zweibrücken StV 1983, 249 f).

    Ihrem Sinn nach ist die gesetzliche Regelung jedoch dahin zu verstehen, daß sich der Verurteilte einer Behandlung im Sinne von § 35 Abs. 1 BtMG , mithin einer seiner Rehabilitation dienende Behandlung, unterzieht, so daß eine stationäre Behandlung unter den dargelegten Voraussetzungen auch ambulant fortgeführt werden kann (Körner a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch: OLG Oldenburg NStZ 1994, 347 f und StV 1994, 262 f; LG Bochum StV 1995, 92 ).

  • OLG Stuttgart, 28.09.1993 - 4 VAs 21/93

    Vollstreckungsbehörde; Strafvollstreckung; Rechtszug; Zurückstellung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95
    Die Streichung der einengenden Bestimmungen zur Qualifizierung der Therapieeinrichtung soll die gebotene Ausweitung ermöglichen (BTDrs. 12/934 S. 6, 7; vgl. auch: OLG Stuttgart StV 1994, 30, 31; Pelchen in Erbs-Kohlhaas a.a.O. § 36 Rdn. 2) .

    Schließlich wird es notwendig sein, durch regelmäßige Urinkontrollen zu überwachen, daß der Verurteilte neben den ihm verabreichten Substitutionsmitteln keine weiteren Betäubungsmittel konsumiert (OLG Oldenburg StV 1994, 262 ; OLG Stuttgart StV 1994, 30, 31).

  • OLG Zweibrücken, 21.02.1983 - VAs 1/83

    Ambulante Therapie; Vollstreckungsbehörde; Zurückstellungsentscheidung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95
    Als weitere Voraussetzung wird angesehen, daß der Verurteilte eine psychosoziale Begleitung erfährt und diese auch ernsthaft wahrnimmt (OLG Oldenburg NStZ 1994, 347, 348 und StV 1994, 262 ; Körner a.a.O.; vgl. auch: OLG Zweibrücken StV 1983, 249 f).
  • BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 111/77

    Langzeitbehandlung wegen Drogensucht Vorleistung des Rentenversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95
    Eine solche Behandlung liegt dann vor, wenn sie darauf gerichtet ist, die Abhängigkeit zu beheben oder einer erneuten Abhängigkeit entgegenzuwirken, den Verurteilten zu befähigen, ein drogenfreies Leben zu führen und ihn dauerhaft in die Gesellschaft, in das Berufs- und Arbeitsleben wieder einzugliedern (Körner, BtMG , 4. Aufl., § 35 Rdn. 59; BSG NJW 1981, 2535; BTDrs. 8/4283, 8; BTDrs. 9/500, S. 3).
  • OLG Frankfurt, 04.11.1994 - 3 VAs 23/94

    Rehablilitation; Substitutionsbehandlung; Psychosoziale Begleitmaßnahme;

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95
    Nach h.M. (OLG Frankfurt NJW 1995, 1626 f; OLG Stuttgart StV 1995, 30 f; Körner a.a.O. § 35 Rdn. 60 m.w.Nachw.; Pelchen in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, BtMG , § 35 Rdn. 6) ist aber die Zurückstellung zur Durchführung einer ambulanten Behandlung zulässig und entspricht dem Willen des Gesetzgebers.
  • OLG Celle, 05.07.2021 - 2 VAs 8/21

    Zulässige Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen BTM-Delikt aufgrund

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Behandlung nicht auf die Abgabe des Substitutionsmittels beschränkt, sondern eine intensive psychosoziale Begleitung umfasst und die gesundheitliche Stabilisierung sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung des Patienten mit dem Fernziel der Drogenfreiheit anstrebt (OLG Hamburg, Beschluss vom 31. Januar 2003, StV 2003, 290; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. Oktober 1995, StVK 1995, 650; OLG Köln, Beschluss vom 15. August 1995, StV 1995, 649; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. Februar 1994, StVK 1994, 262; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG § 35 Rn. 167; Weber, BtMG § 35 Rn. 88; Münchener Kommentar-StGB/Kornprobst, BtMG § 35 Rn. 82).
  • OLG Hamm, 23.07.2002 - 1 VAs 55/02

    Zurückstellung der Strafvollstreckung, ambulante Therapie, Ermessen,

    Die Zurückstellung gemäß § 35 BtMG im Rahmen einer ambulanten Therapie bedarf daher einer besonders sorgfältigen Prüfung (OLG Stuttgart, StV 1994, 30; OLG Köln, StV 1995, 649;.
  • OLG Hamm, 30.07.1996 - 1 VAs 33/96

    Zurückstellung, Strafvollstreckung, ambulante Therapie, Substitutionsbehandlung

    Da eine ambulante Substitutionstherapie deutlich geringere Anforderungen an den Drogenabhängigen stellt, bedarf die Heranziehung solcher Maßnahmen im Rahmen des § 35 Abs. 1 BtMG in jedem Fall einer besonders sorgfältigen Prüfung (vgl. auch OLG Köln, StV 1995, 649).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht