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   BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94   

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https://dejure.org/1994,3635
BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94 (https://dejure.org/1994,3635)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94 (https://dejure.org/1994,3635)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 1 ObOWi 446/94 (https://dejure.org/1994,3635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren - Druckausübung gegen schweigenden Betroffenen als Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 121 (Ls.)
  • StV 1995, 7
  • BayObLGSt 1994, 208
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84

    Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters bei dem

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Die Aussagefreiheit ist ein fundamentaler Grundsatz des geltenden Strafverfahrensrechts (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ); sie wird auch in Art. 14 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (BGBl. 1973 11, 1533) ausdrücklich gewährleistet (vgl. BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 ; BGHSt 5, 332/334; 34, 39/46; BGH StV 1985, 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 136 Rn. 7 m.w.Nachw.).

    massive Verstöße gegen den Grundsatz der Aussagefreiheit können bei einem Betroffenen berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters entstehen lassen (BGH StV 1985, 2/3).

  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Die Aussagefreiheit ist ein fundamentaler Grundsatz des geltenden Strafverfahrensrechts (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ); sie wird auch in Art. 14 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (BGBl. 1973 11, 1533) ausdrücklich gewährleistet (vgl. BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 ; BGHSt 5, 332/334; 34, 39/46; BGH StV 1985, 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 136 Rn. 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Aus ihm ergibt sich auch, daß für einen Betroffenen keine nachteiligen Schlüsse hinsichtlich der Schuldfeststellungen gezogen werden dürfen, wenn er von seinem Recht, sich nicht zur Sache zu äußern, vollständig Gebrauch macht (BGHSt 25, 365/368; BayObLG VRS 59, 349).
  • BayObLG, 01.12.1987 - RReg. 4 St 253/87

    Anhörung; Angeklagter; Person; Pflichtverteidiger; JVA; Fernmündlich;

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Der Begründetheit der auf § 338 Nr. 3 StPO gestützten Verfahrensbeschwerde steht nicht entgegen, daß das Ablehnungsgesuch nicht in der Hauptverhandlung vom 21.3.1994, die mit dem Urteil geendet hat, sondern in der früheren Hauptverhandlung vom 13.12.1993 gestellt worden ist (BGHSt 31, 15 ; BayObLG StV 1988, 97 ).
  • OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Kontaktaufnhame eines

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Maßgeblich ist allein, ob ein vernünftiger Betroffener nach dem ihm bekannten Sachverhalt bei verständiger Würdigung Grund zu der Annahme hat, der Abgelehnte nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 21, 341; OLG Bremen StV 1989, 145; LR/Wendisch § 24 Rn. 4 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 24 Rn. 8 ff. m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Die Aussagefreiheit ist ein fundamentaler Grundsatz des geltenden Strafverfahrensrechts (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ); sie wird auch in Art. 14 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (BGBl. 1973 11, 1533) ausdrücklich gewährleistet (vgl. BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 ; BGHSt 5, 332/334; 34, 39/46; BGH StV 1985, 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 136 Rn. 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Liegen die tatsächlichen Beurteilungsgrundlagen vor, kann das Rechtsbeschwerdegericht über das Ablehnungsgesuch nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens ohne Bindung an die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und ohne Rücksicht darauf, ob der Tatrichter das Ablehnungsgesuch als unzulässig oder unbegründet verworfen hat, selbst sachlich entscheiden (BGHSt 23, 200/203; 265/267; LR/Wendisch StPO 24. Aufl. § 28 Rn. 35; LR/Harnack § 338 Rn. 64, 65).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Insoweit kommt es nur darauf an, ob das Ablehnungsgesuch sachlich begründet war, denn nur dann ist es im Sinne des § 338 Nr. 3 StPO zu Unrecht verworfen (vgl. BGH NStZ 1984, 230 ).
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Die Aussagefreiheit ist ein fundamentaler Grundsatz des geltenden Strafverfahrensrechts (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ); sie wird auch in Art. 14 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (BGBl. 1973 11, 1533) ausdrücklich gewährleistet (vgl. BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 ; BGHSt 5, 332/334; 34, 39/46; BGH StV 1985, 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 136 Rn. 7 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 28.02.1980 - 3 Ss 1043/79
    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
    Aus ihm ergibt sich auch, daß für einen Betroffenen keine nachteiligen Schlüsse hinsichtlich der Schuldfeststellungen gezogen werden dürfen, wenn er von seinem Recht, sich nicht zur Sache zu äußern, vollständig Gebrauch macht (BGHSt 25, 365/368; BayObLG VRS 59, 349).
  • BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82

    Statthaftes Rechtsmittel bei Anfechtung eines ein Ablehnungsgesuch für

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Der Antrag bedurfte nicht der weiteren Glaubhaftmachung (§ 26 Abs. 2 StPO), da der Verteidiger seine eigenen Wahrnehmungen mitteilte; dass er die Richtigkeit seiner Angaben anwaltlich versicherte, war nicht erforderlich (BayObLG StV 1995, 7; OLG Schleswig MDR 1972, 165; Pfeiffer in KK 5. Aufl. § 26 Rdn. 5; Maul in KK 5. Aufl. § 45 Rdn. 11; a.A. OLG Koblenz OLGSt StPO § 45 Nr. 5).

    Die Entscheidung, das erste Ablehnungsgesuch wegen fehlender Glaubhaftmachung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StPO als unzulässig zu verwerfen, war zwar rechtsfehlerhaft; denn der von einem Verteidiger verfasste Antrag genügt schon dann den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Tatsachen, mit denen die Besorgnis der Befangenheit begründet wird, gerichtsbekannt sind (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 17; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 26 Rdn. 16) oder der Antrag Wahrnehmungen des Verteidigers enthält, wobei das Fehlen einer anwaltlichen Versicherung grundsätzlich unschädlich ist (vgl. BayObLG StV 1995, 7; OLG Schleswig MDR 1972, 165; Pfeiffer in KK 5. Aufl. § 26 Rdn. 5; Maul in KK 5. Aufl. § 45 Rdn. 11).

  • BGH, 03.03.1995 - 2 StR 58/95

    Urteil - Urteilsbegründung - Entscheidungsfindung - Aussage gegen Aussage

    Dies ist ein vom Revisionsgericht zu beachtender Erörterungsmangel (BGH StV 1995, 7; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 5).
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