Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.11.1995 - 4 Ws 267/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3623
OLG Düsseldorf, 07.11.1995 - 4 Ws 267/95 (https://dejure.org/1995,3623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.1995 - 4 Ws 267/95 (https://dejure.org/1995,3623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 1995 - 4 Ws 267/95 (https://dejure.org/1995,3623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 152
  • StV 1996, 221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 10.12.2004 - 2 Ws 538/04

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Entscheidung über die Aussetzung der

    Dem schließt sich der Senat an (ebenso bereits OLG Stuttgart, StV 1993, 378; OLG Düsseldorf, StV 1996, 221; OLG Karlsruhe, StV 1997, 314, 315; NStZ-RR 2004, 19 (LS); thür.

    Der Senat führt selbst im Beschwerdeverfahren grundsätzlich keine Anhörung durch (ebenso OLG Düsseldorf, StV 1996, 221; OLG Braunschweig, StV 2001, 21f.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 19 (LS)).

  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Dies entspricht hinsichtlich der Fälle einer unterbliebenen Anhörung des Verurteilten ( §§ 453 Abs. 1 Satz 3, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ) der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611 [BGH 05.05.1995 - 2 StE 1/94-StB 15/95] ; OLG Düsseldorf StV 1996, 221 [OLG Düsseldorf 07.11.1995 - 4 Ws 267/95] ; Wendisch in Löwe/Rosenberg, § 453 StPO Rdn. 31,§ 454 StPO Rdn. 69; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 309 Rdn. 8, § 453 Rdn. 15, § 454 Rdn. 47; jeweils m.w.N.; a.A. für die Anhörung nach § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO - die Entscheidung nicht tragend.
  • OLG Bremen, 24.04.2008 - Ws 41/08

    Bestellung eines Pflichtverteidigers durch das Gericht als Voraussetzung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 19.03.2003 - 2 Ws 74/03

    bedingte Entlassung, zeitnahe Anhörung des Verurteilten

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611; OLG Düsseldorf StV 1996, 221; KG NStZ 1999, 319, 320; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO, § 454 Rdnr. 31 und § 454 Rdnr. 69; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 309 Rdnr. 8 und § 453 Rdnr. 15 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 34/09

    Unterbringung: Überschreitung der Frist zur Prüfung der Fortdauer

    Dies entspricht hinsichtlich der Fälle der unterbliebenen Anhörung des Untergebrachten (§§ 463 Abs. 1 Satz 3, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO) der allgemeinen Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH NStZ 1995, 610, OLG Düsseldorf StV 1996, 221; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1996, 405; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 309 Rdnr. 8, § 453 Rdnr. 15, § 454 Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 07.04.1997 - 1 Ws 40/97
    Die Einwilligung würden vielmehr die Verurteilten verweigern, die mit der Feststellung der besonderen Schuldschwere rechnen oder ihr Vorliegen sogar schon erstinstanzlich bestätigt bekommen haben und daraufhin im Beschwerdeverfahren die "Notbremse des Widerrufs des Einverständnisses" (Plähn StV 96, 221) ziehen.
  • OLG Hamm, 27.05.1999 - 4 Ws 185/99

    Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die sofortige Beschwerde ist schon wegen eines Verfahrensmangels begründet, weil die nach §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung vorgeschriebene mündliche Anhörung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, denn der Verteidiger des Beschwerdeführers ist nicht von dem Anhörungstermin benachrichtigt worden (vgl. auch OLG Düsseldorf, StV 1996, 221 = NStZ 1996, 152).
  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 4 Ws 292/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Wiedereinsetzung in den

    Bei dieser Verfahrensweise ist der Zweck der Beiordnung des Pflichtverteidigers, nämlich zur Frage der Überprüfung der Fortdauer des Maßregelvollzuges nach § 67 e StGB die Punkte für den Verurteilten, die zu seinen Gunsten sprechen, angemessen zusammenzufassen und vorzutragen (vgl. EGMR a.a.O., OLG Düsseldorf, StV 1996, 221 = NStZ 1996, 152), nicht erreicht worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht