Rechtsprechung
LG Chemnitz, 11.08.1995 - 1 Qs 173/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Erlaß eines Haftbefehls wegen unentschuldigten Fernbleibens des Angeklagten vom Termin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 19.07.1995 - 3 Ds 520 Js 6645/95
- LG Chemnitz, 11.08.1995 - 1 Qs 173/95
Papierfundstellen
- StV 1996, 255
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 02.12.1994 - 1 Ws 245/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Bamberg, 28.05.2020 - 1 Ws 215/20
Inhaltliche Anforderungen an den Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO
Ob auf die Bezeichnung der Straftat ganz verzichtet werden kann (so LG Chemnitz, Beschluss vom 11.08.1995 - 1 Qs 173/95 = StV 1996, 255) kann von daher dahinstehen.
Rechtsprechung
LG Verden, 19.02.1996 - 3 Qs 3/96 |
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