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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95   

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BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95 (https://dejure.org/1995,2640)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1995 - 4 StR 639/95 (https://dejure.org/1995,2640)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95 (https://dejure.org/1995,2640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition - Rücktritt vom Versuch - Schwelle zum Versuch - Strafschärfung - Zufälligkeiten - Gesamtstrafe - Zäsurwirkung - Schuldgehalt der Taten - Erlaß eines Anerkenntnisurteils - Adhäsionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 46, § 55; StPO § 406

  • rechtsportal.de

    StGB § 177, § 46, § 55 ; StPO § 406

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 263
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Ferner durfte die Strafkammer, die festgestellt hat, daß der Angeklagte vom Versuch der Vergewaltigung mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten war (UA 26), bei der Strafzumessung nicht zu Lasten des Angeklagten werten, daß die Handlungen bereits "die Schwelle zur versuchten Vergewaltigung erreicht" hatten; denn der Rücktritt von der Tat hatte zur Folge, daß diese auch bei der Strafzumessung hinsichtlich des verbleibenden Vorwurfs der sexuellen Nötigung nicht mehr strafschärfend berücksichtigt werden durfte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12, 15).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Dem bestreitenden Angeklagten durfte die fehlende Einsicht in das Unrecht seiner Tat nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er ansonsten seine Verteidigungsposition gefährdet hätte (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240 [BGH 18.10.1979 - 4 StR 517/79]; NStZ 1981, 257; 1983, 77; StV 1994, 125).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Es ist jedoch unzulässig, im Adhäsionsverfahren ein Anerkenntnisurteil zu erlassen, weil dieses typischer Ausfluß der zivilprozessualen Dispositionsmaxime ist; es muß im übrigen vermieden werden, daß sich ein Angeklagter - zumal nach einem Geständnis -, um keine Zweifel an seiner Einsicht, Reue und seinem Wiedergutmachungswillen aufkommen zu lassen, gedrängt sieht, einen im Adhäsionsverfahren verfolgten Anspruch unbedingt anzuerkennen (BGHSt 37, 263).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Wie der Senat in seinem (zur Veröffentlichung bestimmten) Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - näher ausgeführt hat, dürfen aber die Zufälligkeiten, ob bei gleichzeitiger Aburteilung gemäß § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe festgesetzt werden kann oder ob dies wegen der Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung ausgeschlossen ist, nicht dazu führen, daß das Gesamtstrafübel dem Unrechts- und Schuldgehalt der Taten nicht mehr gerecht wird.
  • KG, 28.10.1982 - 5 Ws 285/82
    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Dem bestreitenden Angeklagten durfte die fehlende Einsicht in das Unrecht seiner Tat nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er ansonsten seine Verteidigungsposition gefährdet hätte (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240 [BGH 18.10.1979 - 4 StR 517/79]; NStZ 1981, 257; 1983, 77; StV 1994, 125).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Das Landgericht war wegen der Zäsurwirkung (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]des Urteils des Amtsgerichts Essen gehindert, aus allen angeklagten Taten eine einheitliche Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zu bilden.
  • BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89

    Zur Wertung des ursprünglichen Tatvorsatzes bei strafbefreiendem Rücktritt

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Ferner durfte die Strafkammer, die festgestellt hat, daß der Angeklagte vom Versuch der Vergewaltigung mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten war (UA 26), bei der Strafzumessung nicht zu Lasten des Angeklagten werten, daß die Handlungen bereits "die Schwelle zur versuchten Vergewaltigung erreicht" hatten; denn der Rücktritt von der Tat hatte zur Folge, daß diese auch bei der Strafzumessung hinsichtlich des verbleibenden Vorwurfs der sexuellen Nötigung nicht mehr strafschärfend berücksichtigt werden durfte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12, 15).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Das Landgericht war wegen der Zäsurwirkung (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]des Urteils des Amtsgerichts Essen gehindert, aus allen angeklagten Taten eine einheitliche Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zu bilden.
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Dem bestreitenden Angeklagten durfte die fehlende Einsicht in das Unrecht seiner Tat nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er ansonsten seine Verteidigungsposition gefährdet hätte (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240 [BGH 18.10.1979 - 4 StR 517/79]; NStZ 1981, 257; 1983, 77; StV 1994, 125).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
    Dem bestreitenden Angeklagten durfte die fehlende Einsicht in das Unrecht seiner Tat nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er ansonsten seine Verteidigungsposition gefährdet hätte (vgl. BGHSt 1, 105; BGH MDR 1980, 240 [BGH 18.10.1979 - 4 StR 517/79]; NStZ 1981, 257; 1983, 77; StV 1994, 125).
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 176/05

    Zulässiges Anerkenntnisurteil im Adhäsionsverfahren (Überholung der früheren

    Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 37, 263; BGH StV 1996, 263) dazu ist überholt.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Zwar hat der Senat entschieden, daß der Tatrichter, der mehrere Taten gleichzeitig abzuurteilen hat, Nachteile bei der Strafzumessung ausgleichen muß, wenn die Zäsurwirkung von Vorverurteilungen der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe aus den wegen der abzuurteilenden Taten verhängten Strafen entgegensteht; er muß insoweit darauf achten, daß das Gesamtstrafübel den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten nicht übersteigt (BGHSt 41, 310, 313 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11; ebenso BGH NStZ-RR 1996, 227 ; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 342/02

    Gesamtstrafenbildung; Zäsurwirkung; entsprechende Anwendung des § 460 StPO bei

    Bei gleichzeitiger Aburteilung hätte der Tatrichter bei der gegebenen Sachlage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 310; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11; BGH, Beschl. vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99) durch Berücksichtigung des Gesamtstrafübels auf den Nachteil Bedacht nehmen müssen, der sich für den Angeklagten aus der Zäsurwirkung des nur mit den Strafen aus der anderen Verurteilung gesamtstrafenfähigen Urteils des Amtsgerichts Hof ergab.
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19

    Strafzumessung: Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten

    Ein solches Prozessverhalten straferhöhend heranzuziehen, wäre nur dann zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 3 StR 231/19 - juris; Urteil vom 20. März 2013 - 5 StR 344/12 - juris; Beschluss vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95 - juris; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGHR StGB 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 12).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 53 Ss 22/19

    Anforderungen an die Strafzumessung bei der Behauptung von Rechtfertigungs- oder

    Ein solches Prozessverhalten straferhöhend heranzuziehen, wäre nur dann zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit wäre, was beispielsweise beim Dulden einer Falschaussage durch Dritte oder bei einem Hineinziehen eines Unbeteiligten in die Strafbarkeit der Fall sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019, 3 StR 231/19 zit. nach juris; BGH, Urteil vom 20. März 2013, 5 StR 344/12, NJW 2013, 1460, 1462; BGH, Beschluss vom 14. November 1995, 4 StR 639/95, StV 1996, 263; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGHR StGB 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 12).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 1 Ss 33/19
    Ein solches Prozessverhalten straferhöhend heranzuziehen, wäre nur dann zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit wäre, was beispielsweise beim Dulden einer Falschaussage durch Dritte oder bei einem Hineinziehen eines Unbeteiligten in die Strafbarkeit der Fall sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019, 3 StR 231/19 zit. nach juris; BGH, Urteil vom 20. März 2013, 5 StR 344/12, NJW 2013, 1460, 1462; BGH, Beschluss vom 14. November 1995, 4 StR 639/95, StV 1996, 263; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGHR StGB 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 12).
  • KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19

    Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund

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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95   

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https://dejure.org/1995,4274
BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95 (https://dejure.org/1995,4274)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1995 - 4 StR 622/95 (https://dejure.org/1995,4274)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1995 - 4 StR 622/95 (https://dejure.org/1995,4274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88

    Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95
    Eine solche Vermengung der für die Strafbemessung maßgebenden Gesichtspunkte mit den für die Strafaussetzung bedeutsamen wäre rechtsfehlerhaft; bei der Straffestsetzung haben Erwägungen der Strafaussetzung außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 7).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge -

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit dann aber auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27 und Konkurrenzen 4; BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit dann aber auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27 und Konkurrenzen 4; BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95
    Für das weitere Verfahren weist der Senat zur Bemessung der Gesamtstrafe vorsorglich auf die Senatsentscheidung BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 hin.
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95
    Anders als in dem dem Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94 (NJW 1995, 2300 [BGH 23.03.1995 - 4 StR 746/94] = StV 1995, 417) zugrunde liegenden Fall mußte sich die Strafkammer mit der Möglichkeit, daß der Angeklagte das Haschisch in größeren Mengen von H. bezogen hat, deshalb auseinandersetzen, weil die getroffenen Feststellungen eine solche Annahme nahelegen.
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit dann aber auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27 und Konkurrenzen 4; BGH StV 1994, 658).
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