Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 02.02.1996

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.11.1994 - VI 13/93   

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https://dejure.org/1994,5102
OLG Düsseldorf, 02.11.1994 - VI 13/93 (https://dejure.org/1994,5102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.1994 - VI 13/93 (https://dejure.org/1994,5102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 1994 - VI 13/93 (https://dejure.org/1994,5102)
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Volltextveröffentlichung

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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 343
  • NStZ 1995, 143 (Ls.)
  • StV 1996, 277
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.1994 - VI 13/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1994 - VI 13/93
    »Ist in verbundenen Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende und/oder Erwachsene die Nebenklage gegen den Erwachsenen und/oder den Heranwachsenden zugelassen, ist die Nebenklage berechtigt, den von dem jugendlichen Angeklagten gem. § 245 StPO präsentierten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, sofern dieser nicht nur zur Aufklärung von Tatsachen beitragen soll, die ausschließlich den jugendlichen Angeklagten betreffen (Fortführung von OLG Düsseldorf, NStZ 1994, 299 ).«.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1804
OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96 (https://dejure.org/1996,1804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.1996 - 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96 (https://dejure.org/1996,1804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96 (https://dejure.org/1996,1804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 958 (Ls.)
  • NStZ 1996, 405 (Ls.)
  • StV 1996, 277
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Zwar hält der Senat an der Rechtsprechung des erkennenden Oberlandesgerichts fest, wonach bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehende Freiheitsstrafe als "Erstverbüßer" i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB anzusehen ist (OLG Hamm, MDR 1987, 512).
  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Die bereits vor Rechtskraft des Strafurteils nach dem Verschlechterungsverbot unzulässige Schlechterstellung ist nach Rechtskraft des Strafurteils aber erst recht untersagt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Schlechterstellungsverbot eine einseitige, nur zu Gunsten des Angeklagten wirksame Rechtskraft begründet, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (BGHSt 11, 319, 322; NJW 1979, 936; GA 1970, 84).
  • OLG Hamm, 06.01.1995 - 2 Ws 469/94
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschlüsse vom 28.10.1992 - 2 Ws 238, 239/92 und vom 06.01.1995 - 2 Ws 469/94) als auch der im übrigen einhelligen Kommentar- und Literaturmeinung (Kühn NStZ 1992, 526; Bauer, Rpfl 1992, 145; Hamann, Rpfl 1992, 147 gegen Hamann, Rpfl 1991, 406; Ostendorf, JGG , 3. Aufl., § 88 Rn. 1; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG , 2. Aufl., § 88 Rn. 1; Eisenberg, JGG , 6. Aufl., § 85 Rn. 17; unklar insoweit Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 57 Rn. 2).
  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Die bereits vor Rechtskraft des Strafurteils nach dem Verschlechterungsverbot unzulässige Schlechterstellung ist nach Rechtskraft des Strafurteils aber erst recht untersagt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Schlechterstellungsverbot eine einseitige, nur zu Gunsten des Angeklagten wirksame Rechtskraft begründet, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (BGHSt 11, 319, 322; NJW 1979, 936; GA 1970, 84).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 29, 269 ) bereits zum Verbot der Schlechterstellung entschieden, daß es gegen dieses Verbot verstoße, wenn anstelle einer im ersten Urteil verhängten Jugendstrafe in dem nach Aufhebung und Zurückverweisung ergangenen zweiten Urteil auf eine gleich hohe Freiheitsstrafe erkannt wird.
  • BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschlüsse vom 28.10.1992 - 2 Ws 238, 239/92 und vom 06.01.1995 - 2 Ws 469/94) als auch der im übrigen einhelligen Kommentar- und Literaturmeinung (Kühn NStZ 1992, 526; Bauer, Rpfl 1992, 145; Hamann, Rpfl 1992, 147 gegen Hamann, Rpfl 1991, 406; Ostendorf, JGG , 3. Aufl., § 88 Rn. 1; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG , 2. Aufl., § 88 Rn. 1; Eisenberg, JGG , 6. Aufl., § 85 Rn. 17; unklar insoweit Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 57 Rn. 2).
  • BGH, 04.02.2020 - StB 2/20

    Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei

    bb) Die größere Anzahl der Oberlandesgerichte und der überwiegende Teil des Schrifttums halten hingegen § 88 JGG für anwendbar (OLG Hamm, Beschlüsse vom 2. Februar 1996 - 3 Ws 40/96, juris; vom 28. Oktober 1999 - 2 Ws 317/99, NStZ-RR 2000, 92 f.; vom 5. Februar 2015 - III-2 Ws 33/15, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 Ws 1070/98, NStZ-RR 1999, 91; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 2010 - 5 Ws 200/10, juris; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 Ws 44/13, juris; Thüringer OLG, Beschlüsse vom 3. Januar 2012 - 1 Ws 566/11, juris; vom 27. Juli 2016 - 1 Ws 307/16, juris; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 2 Ws 374/07, NStZ 2009, 46; und vom 12. Oktober 2017 - 2 Ws 231/17, NStZ-RR 2018, 30; OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - Ws 768/05, juris; OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 59/12, NStZ-RR 2012, 293; PfOLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 1 Ws 220 - 222/94, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - I Ws 549/04, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 2 Ws 57/05, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13. November 2008 - 2 Ws 439/08 (282/08), juris; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 57 Rn. 2; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 2; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 57 Rn. 1; NKStGB/Dünkel, 5. Aufl., § 57 Rn. 3; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 57 Rn. 3; SSWStGB/Mosbacher, § 57 Rn. 2; SKStGB/Schall, § 57 Rn. 6; Matt/Renzikowski/Bußmann, StGB, § 57 Rn. 2; AnwKStGB/Trüg, 2. Aufl., § 57 Rn. 2; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 89b Rn. 5; Ostendorf/Rose, JGG, 10. Aufl., § 88 Rn. 1; HKJGG/Kern/Wulf, 2. Aufl., § 89b Rn. 16; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 85 Rn. 22; BeckOK JGG/Sengbusch, § 85 Rn. 19.1; BeckOK JGG/Kilian, § 89b Rn. 12; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 85 Rn. 14; Laubenthal/Baier/Nestler, Jugendstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 882; Streng, Jugendstrafrecht, 4. Aufl., Rn. 536; KK/Appl, StPO, 8. Aufl., § 454 Rn. 3; Neubacher, GA 2006, 737; Böhm, NStZ 1996, 478; ders., JR 1997, 213; Rose, NStZ 2010, 10 95; Laue, jurisPRStrafR 10/2015 Anm. 3; Kühn, NStZ 1992, 526; Rzepka, StV 1998, 349; Bauer, Rpfleger 1992, 145; Franze, Jura 1997, 72; Dehne-Niemann, StV 2019, 473; Hamann, …
  • OLG Hamm, 05.02.2015 - 2 Ws 33/15

    Prüfungsumfang bei der Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Jugendstrafe

    a) Die Strafvollstreckungskammer ist dabei im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe auch dann nach § 88 JGG und nicht nach § 57 StGB richtet, wenn die Jugendstrafe - wie hier - nach den Vorschriften des Erwachsenenvollzugs vollstreckt wird und die Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 6 S. 1 JGG an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.1996, 3 Ws 40-41/96, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.10.2005, Ws 768/05, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.10.1999, 2 Ws 596/99, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.1998, 3 Ws 1070/98, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2008, 2 Ws 374/07, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.11.2010, 5 Ws 200/10, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 03. Januar 2012, 1 Ws 566/11, juris m.w.N.; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Auflage, § 85 Rn. 16; Eisenberg, JGG, 17. Aufl., § 85 Rn. 22).
  • OLG Stuttgart, 15.11.2010 - 5 Ws 200/10

    Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des

    (Anschluss an OLG Hamm, 2. Februar 1996, 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96, StV 1996, 277; OLG Karlsruhe, 11. März 2008, 2 Ws 374/07; OLG Dresden 14. Oktober 1999, 2 Ws 596/99, NStZ-RR 2000, 381 entgegen OLG Nürnberg, 17. November 2009, 2 Ws 410/09; OLG München, 12. November 2008, 2 Ws 986/08, StraFo 2009, 125 und OLG Düsseldorf, 25. April 1995, 1 Ws 332/95, 1 Ws 333/95, StV 1998, 348).

    Der Senat schließt sich insoweit der herrschenden Meinung an, wonach die Strafvollstreckungskammer nach der Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 JGG die Prüfung, ob die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB sondern weiterhin nach Maßgabe des § 88 JGG vorzunehmen hat (OLG Hamm, StV 1996, 277; OLG Karlsruhe 2 Ws 374/07 - zitiert nach Juris -, OLG Dresden, NStZ-RR 2000, 381; Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 85 Rdnr. 17a m.w.N.).

  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 317/99

    Aussetzung der Reststrafe; Vollstreckung einer Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug

    Es ist daran festzuhalten, daß auch nach der Neufassung des § 88 Abs. 1 JGG nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gem. § 85 Abs. 5 JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern weiterhin nach Maßgabe des § 88 JGG vorzunehmen hat (Fortführung von OLG Hamm StV 1996, 277).

    Allerdings wäre die Aussetzungsentscheidung bezüglich der jetzt im Erwachsenenvollzug vollstreckten Jugendstrafe auf der Grundlage der Bestimmungen des § 88 JGG und nicht nach § 57 StGB zu treffen gewesen (vgl. hierzu die ausführliche Begründung des hiesigen 3. Strafsenats im Beschluss vom 2. Februar 1996 = StV 1996, 277 = NStZ 1996, 405 (LS) = MDR 1996, 958 (LS) auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats - Beschlüsse vom 6. Januar 1995 in 2 Ws 469/94 und vom 28. Oktober 1992 in 2 Ws 238 u. 239/92; ferner OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 91; Ostendorf JGG, 4. Aufl., § 88 Rnr. 1; Diemer-Schoreit-Sonnen, JGG, 3. Aufl., § 85 Rnr. 16; Brunner, JGG, 10. Aufl., § 85 Rnr. 14).

  • KG, 05.04.2011 - 2 Ws 102/11

    Jugendstrafe: Prüfung einer Strafrestaussetzung zur Bewährung bei einer im

    Anm. Rose NStZ 2010, 95; OLG Düsseldorf JR 1997, 212; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 5 Ws 529/03 - und vom 5. April 2002 - 5 Ws 204/02-; Heinrich, die Strafaussetzung nach Abgabe der Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 6 JGG, NStZ 2002, 182; a.A. OLG Karlsruhe NStZ 2009, 46; OLG Brandenburg OLG-NL 2006, 189; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 381; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 92 StV 1996, 277; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 91).

    b) Die Gegenauffassung, wonach auch nach Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenvollzug vollstreckten Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft nach § 85 Abs. 6 JGG die Prüfung einer Reststrafenaussetzung nach § 88 JGG erfolgen soll (vgl. OLG Brandenburg OLG-NL 2006, 189; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 92; StV 1996, 277; Eisenberg, JGG 14. Aufl. § 85 Rdnr. 17a m.w.N.), überzeugt nicht.

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 3/03

    Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).

    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogene Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. VI JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 29.10.1998 in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 und Abs. 2 JGG vorzunehmen hat (zu vgl. OLG Hamm, StV 1996, 277; StV 2001, 184).

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 2/03

    Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).

    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogene Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. VI JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 29.10.1998 in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 und Abs. 2 JGG vorzunehmen hat (zu vgl. OLG Hamm, StV 1996, 277; StV 2001, 184).

  • OLG München, 12.11.2008 - 2 Ws 986/08

    Strafvollstreckung: Anwendung von Erwachsenenrecht bei Vollstreckung von

    Die Gegenauffassung, wonach auch nach Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenstrafvollzug vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft nach § 85 Abs. 6 JGG die Prüfung einer Reststrafenaussetzung nach den Maßstäben des § 88 JGG vorzunehmen ist (OLG Hamm, StV 96, 277; NStZ-RR 00, 92; OLG Frankfurt, NStZ-RR 99, 91; OLG Dresden, NStZ-RR 00, 381; Eisenberg JGG, 12. Aufl., Rdnr. 17 a zu § 85 m.w.N.) überzeugt demgegenüber aus rechtlich-systematischen wie aus praktischen Gründen nicht.

    Entgegen der Auffassung der herrschenden Meinung (OLG Hamm, StV 96, 277, Eisenberg, JGG, 12. Aufl., Rdnr. 17 zu § 85, m.w.N.) ist auch die Aussetzungsregelung nach § 88 Abs. 2 JGG im Vergleich zu derjenigen nach § 57 StGB keineswegs ausnahmslos günstiger für den Verurteilten.

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 1/03

    Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).

    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogene Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. VI JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 29.10.1998 in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 und Abs. 2 JGG vorzunehmen hat (zu vgl. OLG Hamm, StV 1996, 277; StV 2001, 184).

  • KG, 02.12.1999 - 5 Ws 664/99

    Strafaussetzung zur Bewährung: Prognoseentscheidung bei Reststrafenaussetzung

    Die Strafvollstreckungskammer wird aber gemäß §§ 85 Abs. 6 Satz 2 JGG , 462 a Abs. 1 StPO zuständig, wenn der Vollstreckungsleiter - wie hier - die Sache gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG an die nach den allgemeinen Vorschriften zuständige Vollstreckungsbehörde abgegeben hat (vgl. BGH NStZ 1997, 255; OLG Düsseldorf JR 1997, 212, 213 und NStZ 1992, 606; OLG Hamm StV 1996, 277, 278).

    a) Die Strafvollstreckungskammer hat zu Recht die Frage unentschieden gelassen, ob bei der gegebenen Vollstreckungslage die Entscheidung über die Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB (so OLG Düsseldorf JR 1997, 212, 213) oder nach § 88 Abs. 1 und 2 JGG (so OLG Hamm StV 1996, 277, 288) zu erfolgen hat.

  • OLG Celle, 13.03.2012 - 2 Ws 59/12

    Anwendung der Vorschriften des JGG für die Berechnung und Verlängerung der

  • OLG Hamburg, 11.06.2013 - 1 Ws 44/13

    Strafvollstreckung: Anwendbares Recht bei der Reststrafenaussetzung einer nach

  • OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 566/11

    Strafvollstreckung: Anwendbares Recht bei Reststrafenaussetzung einer nach den

  • OLG Nürnberg, 17.11.2009 - 2 Ws 410/09

    Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des

  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 2 Ws 209/09

    Begriff der erstmaligen Verbüßung einer Freiheitsstrafe i.S. von § 57 Abs. 2 Nr.

  • OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09

    Sachverständiger; Gutachten; Strafrestaussetzung; Bewährung; Prognose;

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2003 - 3 Ws 117/03

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung nach § 88 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - 1 Ws 62/12

    Maßgebliches Recht für die Entscheidung über die Reststrafenaussetzung bei

  • OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03

    Aussetzung des Restes einer im Erwachsenenvollzug vollzogenen Jugendstrafe

  • OLG Karlsruhe, 03.02.1998 - 1 Ws 12/98
  • OLG Jena, 16.09.2004 - 1 Ws 294/04

    Reststrafenaussetzung, Jugendstrafe

  • OLG Hamm, 28.04.1998 - 3 Ws 164/98

    Bedingte Entlassung, Erwachsenenvollzug, Jugendstrafe, Sicherheitsinteresse der

  • OLG Hamm, 09.12.1999 - 2 Ws 348/99

    Ablehnung der bedingten Entlassung, Anordnung einer Sperrfrist, Jugendstrafe im

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